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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
13.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
04.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
415/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ wird gem. den in Anlage
beigefügten Übersichtsplan geändert.
Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes
(bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung
werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange
sind über die Auslegung zu informieren.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 02.07.2003 beschlossen. Die Aufstellung
dieses Bebauungsplanes dient vorrangig der Ansiedlung einer Papierfabrik.
Entsprechend der Beschlusslage wurden die Träger öffentlicher Belange und die Bürger am
Verfahren beteiligt. In Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und auf Grundlage der
eingegangenen Anregungen wurde die Planung modifiziert. Des Weiteren sind die Grundlagen der
erstellten Immissionsschutz- und Verkehrsgutachten eingeflossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird durch die verantwortlichen Planer in der Sitzung dargelegt
und erläutert.