Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:40
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
364/2011
Erstellt am:
08.09.2011
Aktenzeichen:
II / 520
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
20.09.2011
Rat
X
27.09.2011
Betreff
Hallenbadneubau
-weitere Verfahrensweise-
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
59.630 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
59.630 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt :
1.
Am Standort Stommeln für den Neubau des Hallenbades festzuhalten und bestätigt die Beschlussfassung aus
dem Dezember 2008. Die vorgelegten Anträge der Initiative von Herrn Umpfenbach und des Integrationsrates
werden abgelehnt.
2.
Die Zusammenarbeit mit dem bisher beauftragten Generalplaner Krieger und dem Projektsteuerer WSP CBP
einschließlich des Subunternehmers Firma Con-Pro fortzusetzen.
3.
Das Architekturbüro Krieger zu beauftragen, die Planung der sogenannten Alternative 6 bis zur Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) einschließlich Kostenberechnung zu erarbeiten und bis zum 10.11.2011 vorzulegen.
4.
Die Firma WSP CBP mit den hierzu erforderlichen Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Folgekostenberechnung (Ausführung durch das Subunternehmen Firma Con-Pro) zu beauftragen.
Hierin enthalten ist eine eigene Besucherpotenzialanalyse, die es ermöglicht, einen entsprechenden Vergleich aller
bisher vorgelegten Varianten in Bezug auf zu erwartende Besucherströme zu erfassen.
Erläuterungen
Nach Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung in Sachen Neubau Hallenbad erklärte Herr Bürgermeister
Keppeler im Rahmen der Ratssitzung am 19.07.2011 anlässlich der Einwohnerfragestunde, dass sich die
Fraktionsvorsitzenden Anfang August erneut in dieser Angelegenheit treffen werden und eingegangene Vorschläge und
Ergänzungen diskutieren werden.
Dieses Treffen fand am 03.08.2011 statt. Es wurden einvernehmlich die nachfolgend aufgeführten Kernaussagen getroffen:
1.
An der Standortentscheidung für Stommeln für den Hallenbadneubau wird festgehalten.
2.
Das Hallenbad soll 5 Bahnen, 1 Lehrschwimmbecken – ggf. mit Hubboden – und 1 Sprungturm mit einem 1 m
Brett bei einer 3 m Plattform bekommen. Im Sprungbereich soll das Becken bis zu 3,80 m tief sein.
3.
Das Freibad bleibt bis auf das Springerbecken und den dortigen Sprungturm erhalten; d. h. das
Schwimmerbecken, das Nichtschwimmerbecken, das Planschbecken, die Liegewiesen und die Sportanlagen
werden weiterhin zur Verfügung stehen.
4.
Es soll eine Verbindung zwischen Hallen- und Freibadbereich geschaffen werden, um eine optimierte Nutzung der
Bäderflächen zu gewährleisten.
Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 3 / 5
5.
Es wird ein Konzept entwickelt, welches insbesondere längere Zeiten für die Nutzung durch die Öffentlichkeit
vorsieht.
6.
Die Errichtung einer Sauna ist optional. Die Errichtung setzt aber voraus, dass durch die Schaffung bzw. den
Betrieb einer möglichen Sauna eine Reduzierung des Deckungsbeitrags 2 im Vergleich zu einem Bäderbetrieb
ohne Sauna gewährleistet ist.
7.
Der am Freibad gelegene Sportlertrakt soll neu errichtet werden. In dem Neubau werden die Umkleiden und
Gruppenräume genau so groß sein wie in dem aktuellen Gebäude.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Kernaussagen Basis für eine sogenannte Alternative 6 sein sollte. Das
Architekturbüro Krieger und der Projektsteuerer WSP CBP (inkl. Subunternehmer) sollte hierzu die notwendige
Entwurfsplanung (sog. Leistungsphase 3) einschließlich einer Kostenberechnung und Folgekostenermittlung erarbeiten.
Dies scheint gerade vor dem Hintergrund der bislang gezahlten Honorare sinnvoll, damit diese nicht in Gänze verloren
gehen.
Die jetzt zusätzlich zu beauftragenden Leistungen verursachen Honorarkosten von insgesamt 59.630 € für beide Büros.
Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass die besagten Firmen im Rahmen einer
europaweiten Ausschreibung zum Zuge gekommen sind.
Gesetzt den Fall, man würde sich gegen eine Zusammenarbeit mit diesen Firmen aussprechen, müsste als Folge eine
weitere europaweite Ausschreibung erfolgen. Nach bisherigem Kenntnisstand werden sich die genannten Firmen an einer
solchen Ausschreibung wieder beteiligen.
Ergänzend zu den Kernaussagen weist die Verwaltung auf Folgendes hin:
Unabhängig von den planerischen Vorgaben wird die Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen im November ein
konkretes Nutzungskonzept (siehe Punkte 2 und 5 der -Kernaussagen) für das Hallenbad vorlegen, welches zum einen
der Öffentlichkeit mehr Nutzungszeiten als bisher einräumt und zum anderen bedingt durch ein attraktives Kursprogramm
im Lehrschwimmbecken ein zusätzliches nicht unerhebliches Einnahmepotenzial schafft. Ein attraktives Kursprogramm ist
allerdings nach Auffassung der Verwaltung nur in einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden möglich; dies soll Gegenstand
des Planungsauftrags sein. Nur dort ist die Wassertiefe individuell einstellbar, so dass alle Kursteilnehmer sich auf dem
gleichen Niveau befinden. Bei einem normalen Lehrschwimmbecken ist dies aufgrund der vorhandenen Schräge nicht
möglich. Das angebotene Kursprogramm müsste in diesem Fall erheblich eingeschränkt werden. Das zu erwartende
Einnahmepotenzial würde entsprechend sinken.
Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 4 / 5
Bezüglich Punkt 4 der Kernaussagen wird darauf hingewiesen, dass es keine direkte Verbindung zwischen Hallenbad und
Freibad in Form eines Schwimmkanals geben soll. Als Verbindung ist hier die Möglichkeit der Öffnung der seitlichen
Fassade sowie eine fußläufige Verbindung mit Durchschreitebecken gemeint, die bei entsprechenden Wetterlagen im
Frühjahr und Herbst die Möglichkeit schaffen soll, die Außenanlagen des Freibades und die Wasserflächen des
Hallenbades zu nutzen.
Gerade unter dem Aspekt Wirtschaftlichkeit ist auch Punkt 6 der Kernaussagen zu betrachten. Die Einrichtung eines
Saunabereichs mit 2 Saunen kann die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen bieten. Im jetzigen Hallenbad befindet sich eine
Zwecksauna. Alleine aus diesem Bereich werden schon heute erhebliche Einnahmen erzielt. (Einnahmen aus Schul- und
Vereinsschwimmen erfolgen über interne Verrechnungen.) Die Verwaltung wird zu den Beratungen im November zu diesem
Punkt eine Stellungnahme vorlegen, in der auf Chancen und Risiken in den verschiedenen Betriebsmodellen eingegangen
wird. Da aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung für oder gegen den Saunabereich zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist,
sollen die Planer beauftragt werden, diese Frage in geeigneter Weise alternativ in den weiteren Planungen und
Berechnungen zu berücksichtigen.
Am 08.09. überreichte der Initiator der Unterschriftenaktion, der Ehrenbürger der Stadt Pulheim Herr Umpfenbach, eine
erste Unterschriftenliste. Die Unterschriften sind mit dem Ziel gesammelt worden, den Ortsteil Pulheim für den Standort des
Hallenbades beizubehalten (Anlage 1).
Ebenfalls hat am 08.09. der Integrationsrat sich in einer Sondersitzung mit dieser Thematik befasst. Der Integrationsrat
befürwortet ebenfalls die Beibehaltung des Standortes Pulheim. (Anlage 2)
Die Verwaltung verweist auf die Erläuterungen der Vorlage 135/2008 zur Grundsatzbeschlussfassung aus der Ratssitzung
vom 16.12.2008. (Anlage 3)
Das RPA nimmt wie folgt Stellung:
Das RPA hält es nicht für wirtschaftlich sinnvoll, z. Zt. einen Auftrag zur Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und
Folgekostenberechnung zu erteilen, da die neue Variante aus den in den Fachämtern vorhandenen vielfältigen Unterlagen
für die anderen Varianten bezüglich der Bau-, Betriebs- und Folgekosten intern entwickelt werden kann. Da sowieso bei
Kostenberechnungen von Toleranzrahmen in der Größenordnung von 20 % ausgegangen werden muss, sind die Werte
vorab von den Fachämtern genau genug zu ermitteln.
Um festzustellen, ob diese Variante für die Stadt Pulheim realisierbar ist, ist es unumgänglich, die finanziellen
Auswirkungen der Neubaumaßnahme Hallenbad auf den Haushalt der Stadt Pulheim, aktuell und in Zukunft, deutlich
darzustellen, und zu erläutern, welche Belastungen tragbar sind.
Vor der Ausgabe von weiteren Finanzmitteln sollte die Größenordnung einer haushaltsverträglichen Finanzierbarkeit der
Maßnahme ermittelt und dem Rat anschließend dargestellt werden, welche Auswirkungen der Hallenbadneubau durch
welche Investitions- und Folgekosten und unter Berücksichtigung der Sonderabschreibungen für die alten Anlagegüter auf
den Haushalt der Stadt Pulheim aktuell und in Zukunft haben wird.
Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 5 / 5
Wenn fest steht, dass die Neubaumaßnahme durchgeführt werden kann und soll, hat das RPA keine Bedenken, die
Planung und Kostenberechnungen für die neue Variante zu beauftragen.
Hierzu stellt die Verwaltung fest:
Aus Sicht des Immobilienmanagements muss der Darstellung, die neue Variante könne aus den hier vorhandenen
Unterlagen „entwickelt― werden massiv widersprochen werden.
Es ist nicht damit getan und auch gar nicht leistbar aus den vorhandenen Kostenberechnungen anderer Varianten
baukastenartig Kostenblöcke zusammenzustellen. Für eine belastbare Kostenberechnung (Genauigkeit +/- 15%), die
hinsichtlich des Niveaus mit den bisher vorgelegten Varianten vergleichbar wäre, ist eine Entwurfsplanung zwingend
erforderlich. Eine derartige Planung kann von Amt 26 nicht durchgeführt werden, da die hierfür erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und Hilfsmittel (z.B. spezielle EDV-Programme) nicht vorhanden sind.
Hinsichtlich der Architektur könnten zwar über Entwurfsskizzen Kubaturen ermittelt und mit Hilfe von Baukostenindizes eine
Kostenschätzung durchgeführt werden (Kostengenauigkeit +/- 30%), die hierfür erforderlichen zeitlichen Kapazitäten wären
jedoch nur verfügbar, wenn andere Projekte liegen gelassen würden, was jedoch mit Blick auf die verbindlichen
Fristvorgaben des Konjunkturpaketes II nicht möglich ist.
Dieses Bauwerk wird aber in besonderer Weise durch die sehr speziellen technischen Anlagen geprägt. Hierfür liegt kein
ausreichendes Fachwissen bei dem vorhandenen Personal vor. Sämtliche techn. Anlagen (Wasseraufbereitung,
Wärmeerzeugung, Lüftung, Elektro etc.) müssen auf die veränderten Vorgaben angepasst und planerisch neu konstruiert
werden, da sich Wasserflächen und Rauminhalte verändern. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Folgekosten
(Energie- und Wasserverbrauch).
Auch die übrigen Folgekostenermittlungen können nicht mit hier vorhandenen Personal vorgenommen werden, da der
Deckungsbeitrag maßgeblich durch Besucherzahlen und damit verbundene Einnahmen bestimmt wird. Welche
Auswirkungen sich hierbei z.B. durch den Wegfall der Sauna oder das veränderte Angebot im Frei- und Hallenbad ergeben,
kann durch die Verwaltung nicht sachgerecht beurteilt werden.
gez.
Florian Herpel
Winfried Ritter
Beigeordneter
Sachbearbeiter