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Beschlussvorlage (Hallenbadneubau -weitere Verfahrensweise-)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:40
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Beschlussvorlage (Hallenbadneubau
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 364/2011 Erstellt am: 08.09.2011 Aktenzeichen: II / 520 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 20.09.2011 Rat X 27.09.2011 Betreff Hallenbadneubau -weitere Verfahrensweise- Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 59.630 € — im Haushalt des laufenden Jahres 59.630 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt : 1. Am Standort Stommeln für den Neubau des Hallenbades festzuhalten und bestätigt die Beschlussfassung aus dem Dezember 2008. Die vorgelegten Anträge der Initiative von Herrn Umpfenbach und des Integrationsrates werden abgelehnt. 2. Die Zusammenarbeit mit dem bisher beauftragten Generalplaner Krieger und dem Projektsteuerer WSP CBP einschließlich des Subunternehmers Firma Con-Pro fortzusetzen. 3. Das Architekturbüro Krieger zu beauftragen, die Planung der sogenannten Alternative 6 bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) einschließlich Kostenberechnung zu erarbeiten und bis zum 10.11.2011 vorzulegen. 4. Die Firma WSP CBP mit den hierzu erforderlichen Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Folgekostenberechnung (Ausführung durch das Subunternehmen Firma Con-Pro) zu beauftragen. Hierin enthalten ist eine eigene Besucherpotenzialanalyse, die es ermöglicht, einen entsprechenden Vergleich aller bisher vorgelegten Varianten in Bezug auf zu erwartende Besucherströme zu erfassen. Erläuterungen Nach Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung in Sachen Neubau Hallenbad erklärte Herr Bürgermeister Keppeler im Rahmen der Ratssitzung am 19.07.2011 anlässlich der Einwohnerfragestunde, dass sich die Fraktionsvorsitzenden Anfang August erneut in dieser Angelegenheit treffen werden und eingegangene Vorschläge und Ergänzungen diskutieren werden. Dieses Treffen fand am 03.08.2011 statt. Es wurden einvernehmlich die nachfolgend aufgeführten Kernaussagen getroffen: 1. An der Standortentscheidung für Stommeln für den Hallenbadneubau wird festgehalten. 2. Das Hallenbad soll 5 Bahnen, 1 Lehrschwimmbecken – ggf. mit Hubboden – und 1 Sprungturm mit einem 1 m Brett bei einer 3 m Plattform bekommen. Im Sprungbereich soll das Becken bis zu 3,80 m tief sein. 3. Das Freibad bleibt bis auf das Springerbecken und den dortigen Sprungturm erhalten; d. h. das Schwimmerbecken, das Nichtschwimmerbecken, das Planschbecken, die Liegewiesen und die Sportanlagen werden weiterhin zur Verfügung stehen. 4. Es soll eine Verbindung zwischen Hallen- und Freibadbereich geschaffen werden, um eine optimierte Nutzung der Bäderflächen zu gewährleisten. Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 3 / 5 5. Es wird ein Konzept entwickelt, welches insbesondere längere Zeiten für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorsieht. 6. Die Errichtung einer Sauna ist optional. Die Errichtung setzt aber voraus, dass durch die Schaffung bzw. den Betrieb einer möglichen Sauna eine Reduzierung des Deckungsbeitrags 2 im Vergleich zu einem Bäderbetrieb ohne Sauna gewährleistet ist. 7. Der am Freibad gelegene Sportlertrakt soll neu errichtet werden. In dem Neubau werden die Umkleiden und Gruppenräume genau so groß sein wie in dem aktuellen Gebäude. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Kernaussagen Basis für eine sogenannte Alternative 6 sein sollte. Das Architekturbüro Krieger und der Projektsteuerer WSP CBP (inkl. Subunternehmer) sollte hierzu die notwendige Entwurfsplanung (sog. Leistungsphase 3) einschließlich einer Kostenberechnung und Folgekostenermittlung erarbeiten. Dies scheint gerade vor dem Hintergrund der bislang gezahlten Honorare sinnvoll, damit diese nicht in Gänze verloren gehen. Die jetzt zusätzlich zu beauftragenden Leistungen verursachen Honorarkosten von insgesamt 59.630 € für beide Büros. Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass die besagten Firmen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zum Zuge gekommen sind. Gesetzt den Fall, man würde sich gegen eine Zusammenarbeit mit diesen Firmen aussprechen, müsste als Folge eine weitere europaweite Ausschreibung erfolgen. Nach bisherigem Kenntnisstand werden sich die genannten Firmen an einer solchen Ausschreibung wieder beteiligen. Ergänzend zu den Kernaussagen weist die Verwaltung auf Folgendes hin: Unabhängig von den planerischen Vorgaben wird die Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen im November ein konkretes Nutzungskonzept (siehe Punkte 2 und 5 der -Kernaussagen) für das Hallenbad vorlegen, welches zum einen der Öffentlichkeit mehr Nutzungszeiten als bisher einräumt und zum anderen bedingt durch ein attraktives Kursprogramm im Lehrschwimmbecken ein zusätzliches nicht unerhebliches Einnahmepotenzial schafft. Ein attraktives Kursprogramm ist allerdings nach Auffassung der Verwaltung nur in einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden möglich; dies soll Gegenstand des Planungsauftrags sein. Nur dort ist die Wassertiefe individuell einstellbar, so dass alle Kursteilnehmer sich auf dem gleichen Niveau befinden. Bei einem normalen Lehrschwimmbecken ist dies aufgrund der vorhandenen Schräge nicht möglich. Das angebotene Kursprogramm müsste in diesem Fall erheblich eingeschränkt werden. Das zu erwartende Einnahmepotenzial würde entsprechend sinken. Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 4 / 5 Bezüglich Punkt 4 der Kernaussagen wird darauf hingewiesen, dass es keine direkte Verbindung zwischen Hallenbad und Freibad in Form eines Schwimmkanals geben soll. Als Verbindung ist hier die Möglichkeit der Öffnung der seitlichen Fassade sowie eine fußläufige Verbindung mit Durchschreitebecken gemeint, die bei entsprechenden Wetterlagen im Frühjahr und Herbst die Möglichkeit schaffen soll, die Außenanlagen des Freibades und die Wasserflächen des Hallenbades zu nutzen. Gerade unter dem Aspekt Wirtschaftlichkeit ist auch Punkt 6 der Kernaussagen zu betrachten. Die Einrichtung eines Saunabereichs mit 2 Saunen kann die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen bieten. Im jetzigen Hallenbad befindet sich eine Zwecksauna. Alleine aus diesem Bereich werden schon heute erhebliche Einnahmen erzielt. (Einnahmen aus Schul- und Vereinsschwimmen erfolgen über interne Verrechnungen.) Die Verwaltung wird zu den Beratungen im November zu diesem Punkt eine Stellungnahme vorlegen, in der auf Chancen und Risiken in den verschiedenen Betriebsmodellen eingegangen wird. Da aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung für oder gegen den Saunabereich zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist, sollen die Planer beauftragt werden, diese Frage in geeigneter Weise alternativ in den weiteren Planungen und Berechnungen zu berücksichtigen. Am 08.09. überreichte der Initiator der Unterschriftenaktion, der Ehrenbürger der Stadt Pulheim Herr Umpfenbach, eine erste Unterschriftenliste. Die Unterschriften sind mit dem Ziel gesammelt worden, den Ortsteil Pulheim für den Standort des Hallenbades beizubehalten (Anlage 1). Ebenfalls hat am 08.09. der Integrationsrat sich in einer Sondersitzung mit dieser Thematik befasst. Der Integrationsrat befürwortet ebenfalls die Beibehaltung des Standortes Pulheim. (Anlage 2) Die Verwaltung verweist auf die Erläuterungen der Vorlage 135/2008 zur Grundsatzbeschlussfassung aus der Ratssitzung vom 16.12.2008. (Anlage 3) Das RPA nimmt wie folgt Stellung: Das RPA hält es nicht für wirtschaftlich sinnvoll, z. Zt. einen Auftrag zur Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zu erteilen, da die neue Variante aus den in den Fachämtern vorhandenen vielfältigen Unterlagen für die anderen Varianten bezüglich der Bau-, Betriebs- und Folgekosten intern entwickelt werden kann. Da sowieso bei Kostenberechnungen von Toleranzrahmen in der Größenordnung von 20 % ausgegangen werden muss, sind die Werte vorab von den Fachämtern genau genug zu ermitteln. Um festzustellen, ob diese Variante für die Stadt Pulheim realisierbar ist, ist es unumgänglich, die finanziellen Auswirkungen der Neubaumaßnahme Hallenbad auf den Haushalt der Stadt Pulheim, aktuell und in Zukunft, deutlich darzustellen, und zu erläutern, welche Belastungen tragbar sind. Vor der Ausgabe von weiteren Finanzmitteln sollte die Größenordnung einer haushaltsverträglichen Finanzierbarkeit der Maßnahme ermittelt und dem Rat anschließend dargestellt werden, welche Auswirkungen der Hallenbadneubau durch welche Investitions- und Folgekosten und unter Berücksichtigung der Sonderabschreibungen für die alten Anlagegüter auf den Haushalt der Stadt Pulheim aktuell und in Zukunft haben wird. Vorlage Nr.: 364/2011 . Seite 5 / 5 Wenn fest steht, dass die Neubaumaßnahme durchgeführt werden kann und soll, hat das RPA keine Bedenken, die Planung und Kostenberechnungen für die neue Variante zu beauftragen. Hierzu stellt die Verwaltung fest: Aus Sicht des Immobilienmanagements muss der Darstellung, die neue Variante könne aus den hier vorhandenen Unterlagen „entwickelt― werden massiv widersprochen werden. Es ist nicht damit getan und auch gar nicht leistbar aus den vorhandenen Kostenberechnungen anderer Varianten baukastenartig Kostenblöcke zusammenzustellen. Für eine belastbare Kostenberechnung (Genauigkeit +/- 15%), die hinsichtlich des Niveaus mit den bisher vorgelegten Varianten vergleichbar wäre, ist eine Entwurfsplanung zwingend erforderlich. Eine derartige Planung kann von Amt 26 nicht durchgeführt werden, da die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Hilfsmittel (z.B. spezielle EDV-Programme) nicht vorhanden sind. Hinsichtlich der Architektur könnten zwar über Entwurfsskizzen Kubaturen ermittelt und mit Hilfe von Baukostenindizes eine Kostenschätzung durchgeführt werden (Kostengenauigkeit +/- 30%), die hierfür erforderlichen zeitlichen Kapazitäten wären jedoch nur verfügbar, wenn andere Projekte liegen gelassen würden, was jedoch mit Blick auf die verbindlichen Fristvorgaben des Konjunkturpaketes II nicht möglich ist. Dieses Bauwerk wird aber in besonderer Weise durch die sehr speziellen technischen Anlagen geprägt. Hierfür liegt kein ausreichendes Fachwissen bei dem vorhandenen Personal vor. Sämtliche techn. Anlagen (Wasseraufbereitung, Wärmeerzeugung, Lüftung, Elektro etc.) müssen auf die veränderten Vorgaben angepasst und planerisch neu konstruiert werden, da sich Wasserflächen und Rauminhalte verändern. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Folgekosten (Energie- und Wasserverbrauch). Auch die übrigen Folgekostenermittlungen können nicht mit hier vorhandenen Personal vorgenommen werden, da der Deckungsbeitrag maßgeblich durch Besucherzahlen und damit verbundene Einnahmen bestimmt wird. Welche Auswirkungen sich hierbei z.B. durch den Wegfall der Sauna oder das veränderte Angebot im Frei- und Hallenbad ergeben, kann durch die Verwaltung nicht sachgerecht beurteilt werden. gez. Florian Herpel Winfried Ritter Beigeordneter Sachbearbeiter