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Mitteilungsvorlage (Einspruch bzgl. Umgestaltung Nettegasse Hier: Erneute Geschwindigkeitsmessung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
13.09.11, 11:04
Aktualisiert
13.09.11, 11:04
Mitteilungsvorlage (Einspruch bzgl. Umgestaltung Nettegasse
Hier: Erneute Geschwindigkeitsmessung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 357/2011 Erstellt am: 06.09.2011 Aktenzeichen: IV-66-12-149922 Verfasser/in: Frau Seimetz Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 21.09.2011 Betreff Einspruch bzgl. Umgestaltung Nettegasse Hier: Erneute Geschwindigkeitsmessung Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Im Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2011 wurde der Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, die Schutzstreifen in der Nettegasse zu demarkieren, abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, eine erneute Geschwindigkeitsmessung auf Höhe der Hausnummer 108 durchzuführen. Hintergrund für die Geschwindigkeitsmessung ist ein Schreiben der Antragssteller, die angaben, dass aus ihrer Sicht der gewählte Messstandort keine repräsentativen Messergebnisse ergeben haben. Sie vertreten die Ansicht, dass eine Messung am Ortsausgang sinnvoller ist, da dort die Geschwindigkeiten höher sind. Diese Messung wurde im Zeitraum vom 05.08.2011 bis 12.08.2011 vor Hausnummer 110 durchgeführt. Dabei wurde eine v85 (die Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von 65 km/ h in Richtung Stommelerbusch und 61 km/h in Richtung Kreisverkehr gemessen. Somit ist eine leicht erhöhte Geschwindigkeit am Ortsausgang festzustellen. Seitens der Verwaltung wird jetzt geprüft, ob und falls ja, mit welchen Maßnahmen eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu erreichen ist. Das Ergebnis wird dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss im November mitgeteilt.