Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
13.09.11, 11:04
Aktualisiert
13.09.11, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2011
Erstellt am:
06.09.2011
Aktenzeichen:
IV-66-12-149922
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
21.09.2011
Betreff
Einspruch bzgl. Umgestaltung Nettegasse
Hier: Erneute Geschwindigkeitsmessung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Im Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2011 wurde der Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, die Schutzstreifen in der
Nettegasse zu demarkieren, abgelehnt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, eine erneute Geschwindigkeitsmessung auf Höhe der Hausnummer 108
durchzuführen. Hintergrund für die Geschwindigkeitsmessung ist ein Schreiben der Antragssteller, die angaben, dass aus ihrer
Sicht der gewählte Messstandort keine repräsentativen Messergebnisse ergeben haben. Sie vertreten die Ansicht, dass eine
Messung am Ortsausgang sinnvoller ist, da dort die Geschwindigkeiten höher sind.
Diese Messung wurde im Zeitraum vom 05.08.2011 bis 12.08.2011 vor Hausnummer 110 durchgeführt. Dabei wurde eine v85
(die Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von 65 km/ h in Richtung Stommelerbusch
und 61 km/h in Richtung Kreisverkehr gemessen. Somit ist eine leicht erhöhte Geschwindigkeit am Ortsausgang festzustellen.
Seitens der Verwaltung wird jetzt geprüft, ob und falls ja, mit welchen Maßnahmen eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu
erreichen ist. Das Ergebnis wird dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss im November mitgeteilt.