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Beschlussvorlage (Anerkennung des Fördervereins der Don-Bosco-Schule als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 310/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.06.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.06.2010 Bemerkungen beschließend Anerkennung des Fördervereins der Don-Bosco-Schule als Träger der freien Jugendhilfe Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.06.2010 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Förderverein der Don-Bosco-Schule als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Förderverein beantragt mit Schreiben vom 28.05.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII können Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie • auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, • gemeinnützige Ziele verfolgen, • aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom Antragsteller erfüllt. Der Verein wird zum 01.08.2010 die organisatorische, personelle und finanzielle Umsetzung des ergänzenden Betreuungsangebots in der Sekundarstufe I an der Don-Bosco-Schule übernehmen. Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt. Von daher ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. Der Anlage sind beigefügt: - der Antrag des Vereins - die Auflistung der Vorstandsmitglieder - die Vereinssatzung - ein Auszug aus dem Vereinsregister - der Freistellungsbescheid für die Jahre 2005 bis 2007. I. V. (Erner) -2-