Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 310/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.06.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.06.2010
Bemerkungen
beschließend
Anerkennung des Fördervereins der Don-Bosco-Schule als Träger der freien
Jugendhilfe
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.06.2010
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Förderverein der Don-Bosco-Schule als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Begründung:
Der Förderverein beantragt mit Schreiben vom 28.05.2010 die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII können Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden,
wenn sie
• auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
• gemeinnützige Ziele verfolgen,
• aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie
einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind
und
• die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom
Antragsteller erfüllt.
Der Verein wird zum 01.08.2010 die organisatorische, personelle und finanzielle Umsetzung des
ergänzenden Betreuungsangebots in der Sekundarstufe I an der Don-Bosco-Schule übernehmen.
Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt. Von daher ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig.
Der Anlage sind beigefügt:
- der Antrag des Vereins
- die Auflistung der Vorstandsmitglieder
- die Vereinssatzung
- ein Auszug aus dem Vereinsregister
- der Freistellungsbescheid für die Jahre 2005 bis 2007.
I. V.
(Erner)
-2-