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Beschlussvorlage (Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße - Stellungnahme)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Beschlussvorlage (Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße 
- Stellungnahme) Beschlussvorlage (Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße 
- Stellungnahme) Beschlussvorlage (Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße 
- Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X Herr Egert (Verfasser/in) 252/2011 nö. S. TOP 17.06.2011 (Datum) BETREFF: Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße - Stellungnahme VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt die in der Anlage 6 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach auf Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße in Sinthern und Geyen gemäß § 68 WHG. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung die Stellungnahme an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises weiter zu leiten. -1- ERLÄUTERUNGEN: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Pulheim mit Schreiben vom 25.05.2011 (siehe Anlage 1) von der Unteren Wasserbehörde zur Stellungnahme zu dem Antrag des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach auf Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße in Sinthern und Geyen gemäß § 68 WHG aufgefordert. Mit der Planung der Renaturierungsmaßnahme durch den Unterhaltungsverband Pulheimer Bach wurde das Ingenieurbüro Franz Fischer GmbH aus Erftstadt beauftragt. Den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) hat das Büro Zumbroich GmbH & Co. KG aus Bonn erstellt. Der LBP sowie ein detaillierter Erläuterungsbericht und zwei Übersichtskarten sind als Anlage 2 - 5 beigefügt. Weitere Detailpläne können bei der Koordinierungsstelle Umweltschutz in Zimmer 2.23 eingesehen werden. Ziel der Renaturierungsmaßnahme ist es durch die Herausnahme der Sohlschalen und des Uferverbaus sowie durch den Ersatz von 4 Sohlabstürzen durch Sohlgleiten diesen Teil des Bachlaufs ökologisch aufzuwerten. Auf der Abbildung 1-2 des Erläuterungsberichtes (Anlage 2, S. 2) ist zu erkennen, dass sich die Maßnahme über eine Strecke von gut 600 m erstreckt. Sie beginnt im Bereich des Auslaufs der Gewässerverrohrung an der Martinstraße bei km 4,30 und endet am Einlauf in die Gewässerverrohrung an der Von-Graß-Straße bei km 3,69. Der Bach fließt in diesem Bereich zum überwiegenden Teil in einer Betonsohlschale mit verbauten Uferbereichen. Er ist geradlinig und tief (ca. 1 3m) in die Landschaft eingeschnitten. In dem betrachteten Abschnitt befinden sich im Bachlauf insgesamt 4 Sohlabstürze, die das vorhandene Längsgefälle reduzieren. Von der Martinstraße kommend passiert der Bach zunächst den rechter Hand liegenden Fronhof. Dieser besitzt in Form eines kleinen Grabens, der durch eine an den Bach angrenzende Weide verläuft, eine Entnahmemöglichkeit für den Wassergraben des Hofs. Neben der Renaturierung soll auch die Entnahmemöglichkeit für den Wassergraben des Fronhofs im Zuge der Maßnahme neu geregelt werden. Auf der anderen Seite begleitet ein asphaltierter öffentlicher Weg den Bach bis zur Brücke „Am Fronhof“. Unterhalb dieser Brücke mündet eine Ablaufleitung aus dem Wassergraben des Fronhofs in den Bach. Hinter der Brücke „Am Fronhof“ passiert der Bach das in Fließrichtung links liegende Schulgelände der Grundschule Geyen/Sinthern sowie weiterhin die auf beiden Seiten liegenden Sportplätze. Im Bereich des Schulgeländes ist im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme auch eine sogenannte Lernstation für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Unterhalb der Brücke Mühlengrund mündet von links der nur temporär Wasser führende so genannte „Lange Graben“ in den Pulheimer Bach ein. Im weiteren Verlauf passiert der Bach die Weiden des Ortsangers Geyen sowie auf der rechten Seite bis zum Jacob-Pohl-Platz die Flächen der städtischen Parkanlage. Aus ökologischen Gesichtspunkten handelt es sich laut Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 3) bei dem Gewässerabschnitt derzeit um ein „stark ausgebautes Stadtgewässer“, in dessen Folge die „Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen starke Defizite aufweisen“. Damit ist die Durchgängigkeit für aquatische und semiaquatische Wanderer nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben. Da die Grundstücksverhältnisse sowie andere Gegebenheiten der Örtlichkeit wie z.B. vorhandene Leitungen und Kanäle in unmittelbarer Nähe des Baches ein Verschwenken des Bachbettes nicht zulassen, muss die Renaturierung in der vorhandenen Bachtrasse stattfinden. Der Plan „Bestand und Konflikte“ (Anlage 4) zeigt u.a. die Eingriffsflächen, die möglicherweise bei den Bauarbeiten beansprucht werden, um die vorgesehenen Arbeiten durchzuführen. Im Zuge der Arbeiten müssen einige der vorhandenen Gehölze entfernt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Hecken und Sträucher. Der vorhandene alte Baumbestand soll möglichst erhalten werden. So soll beispielsweise der Gehölzstreifen entlang des Schulgrundstücks nicht in Anspruch -2- genommen werden. An anderer Stelle, wie beispielsweise im Bereich der städtischen Parkanlage zwischen Mühlengrund und Jacob-Pohl-Platz, soll ein frühzeitiger Pflegeschnitt an den Bäumen möglichen Beschädigungen bei den Bauarbeiten vorbeugen. Weitere Gehölzschutzmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 3) u.a. auf der Seite 54 ff dargestellt. Um die Tier und Pflanzenwelt in den betroffenen Abschnitten möglichst zu schonen, sollen die notwendigen Rodungsarbeiten außerhalb der Vegetationsphase im Winter durchgeführt werden. Darüber hinaus ist auf sämtlichen Eingriffsflächen, die durch die Baustelle beansprucht werden und die nicht im Rahmen der Renaturierung umgestaltet werden sollen, eine 1 zu 1 Wiederherstellung vorgesehen (siehe Anlage 5). Dies bezieht sich insbesondere auf die kleine Parkanlage. Durch die Baumaßnahme wird zwar zunächst in begrenztem Umfang in bestehende Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt eingegriffen, insgesamt wird aber durch die Umgestaltung eine ökologische Verbesserung des Gewässerbettes als auch des Umfeldes erreicht werden. Aufgrund der ökologischen Aufwertung, die durch die beantragten Renaturierungsmaßnahmen erzielt wird sowie aufgrund der vorgesehenen Schutzvorkehrungen und der 1 zu 1 Wiederherstellung beanspruchter Flächen, ist der Eingriff aus Sicht der Verwaltung vertretbar. In Zusammenarbeit mit den bei der Stadt betroffenen Ämtern wurde die in der Anlage 6 beigefügte Stellungnahme erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises weiter zu leiten. -3-