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Beschlussvorlage (Anlage 6 zur Beschlussvorlage 252/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
34 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Beschlussvorlage (Anlage 6 zur Beschlussvorlage 252/2011)

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Inhalt der Datei

Anlage 6 zu Vorlage Nr. 252/2011 Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Antrag des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach auf Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße in Sinthern und Geyen gemäß § 68 WHG Die Stadt Pulheim begrüßt die vom Unterhaltungsverband Pulheimer Bach bei der Unteren Wasserbehörde beantragte Renaturierungsmaßnahme des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße in Sinthern und Geyen. Die Stadt Pulheim bittet die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises folgende Punkte in die Genehmigung aufzunehmen: Die Ausführungsplanung sowie die Bauausführung hat in enger Abstimmung und frühzeitig mit den bei der Stadt Pulheim betroffenen Ämtern zu erfolgen. Eigentumsrechtliche Fragen sind vor Inanspruchnahme durch den Bauherren mit dem Eigentümer zu regeln. Sofern Flächen auf dem Schulgelände der Grundschule Geyen/Sinthern sowie der angrenzenden Sportplätze in Anspruch genommen werden, muss eine vorherige Abstimmung mit dem Schulverwaltungs- und Sportamt sowie der Schule erfolgen. In jedem Fall darf der Schulbetrieb nicht durch die Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bäume gefällt werden müssen, ist die Koordinierungsstelle Umweltschutz frühzeitig vor dem Eingriff zu kontaktieren. Sollten Bäume betroffen sein, die durch die Baumsatzung der Stadt Pulheim geschützt sind, muss vorab ein Antrag auf Fällgenehmigung gestellt werden.