Daten
Kommune
Pulheim
Größe
34 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zu Vorlage Nr. 252/2011
Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Antrag des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach auf
Renaturierung des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße in Sinthern und
Geyen gemäß § 68 WHG
Die Stadt Pulheim begrüßt die vom Unterhaltungsverband Pulheimer Bach bei der Unteren
Wasserbehörde beantragte Renaturierungsmaßnahme des Pulheimer Baches zwischen Martinstraße und
Von-Grass-Straße in Sinthern und Geyen.
Die Stadt Pulheim bittet die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises folgende Punkte in die Genehmigung
aufzunehmen:
Die Ausführungsplanung sowie die Bauausführung hat in enger Abstimmung und frühzeitig mit den bei
der Stadt Pulheim betroffenen Ämtern zu erfolgen.
Eigentumsrechtliche Fragen sind vor Inanspruchnahme durch den Bauherren mit dem Eigentümer zu
regeln.
Sofern Flächen auf dem Schulgelände der Grundschule Geyen/Sinthern sowie der angrenzenden
Sportplätze in Anspruch genommen werden, muss eine vorherige Abstimmung mit dem
Schulverwaltungs- und Sportamt sowie der Schule erfolgen. In jedem Fall darf der Schulbetrieb nicht
durch die Bauarbeiten beeinträchtigt werden.
Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bäume gefällt werden müssen, ist die Koordinierungsstelle
Umweltschutz frühzeitig vor dem Eingriff zu kontaktieren. Sollten Bäume betroffen sein, die durch die
Baumsatzung der Stadt Pulheim geschützt sind, muss vorab ein Antrag auf Fällgenehmigung gestellt
werden.