Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,0 MB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
Ökologische Verbesserung des Pulheimer Baches
im Bereich
Martinstraße (km 4,30) bis Von-Grass-Straße (km 3,69)
in Pulheim-Sinthern und -Geyen
ERLÄUTERUNGSBERICHT
Pulheimer Bach vor der Maßnahme unterhalb der Brücke „Am Fronhof“
Die Projektbearbeiter der Franz Fischer Ing.-Büro GmbH bedanken sich bei allen
Projektbeteiligten für die freundliche und kooperative Zusammenarbeit.
Projektbearbeitung
–Titel –
Dr.-Ing.
Dipl.-Ing.
Vor- und Zuname
Harald Wegner
Manuel Sportmann
Doreen Burbach
(Kürzel)
DrWg
Spo
Bu
Erftstadt, im März 2011
(Dr.-Ing. Harald Wegner)
Projektnummer:
Dateiname:
Version:
©
20638
eb_20638c.doc
1
2011
Franz Fischer Ing.-Büro GmbH
Holzdamm 8
50374 Erftstadt
(Dipl.-Ing. Manuel Sportmann)
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
I
Tabellenverzeichnis
II
Quellen- und Literaturverzeichnis
II
1.
Veranlassung und Aufgabenstellung ......................................................................1
2.
Beschreibung der Maßnahmen ................................................................................3
2.1.
Planerische Randbedingungen .................................................................................. 3
2.2.
Ökologische Verbesserung des Gewässers............................................................... 7
2.3.
2.3.1.
2.3.2.
Entnahmemöglichkeit Fronhof.................................................................................... 8
Erforderliche Entnahme-Wassermenge...................................................................... 9
Realisierung der Entnahme...................................................................................... 10
3.
Hydrologisch-hydraulische Berechnung ..............................................................11
4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen ..................................................................18
5.
Massen- und Kostenberechnung...........................................................................18
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1-1:
Übersichtskarte Einzugsgebiet Pulheimer Bach ..........................................................1
Abb. 1-2:
Lageübersicht zwischen Sinthern und Geyen..............................................................2
Abb. 2-1:
Planungsrandbedingungen Ortsanger Geyen .............................................................4
Abb. 2-2:
Blick in Gewässer-Fließrichtung, Ortsanger Geyen .....................................................4
Abb. 2-3:
Stau- und Entnahmeanlage Fronhof (rechts in Betrieb)...............................................5
Abb. 2-4:
Gewässerverlauf entlang des Schulzentrums..............................................................6
Abb. 2-5:
Absturz oberhalb der Brücke „Am Fronhof“ .................................................................6
Abb. 3-1:
Lage der Maßnahme zwischen Sinthern und Geyen innerhalb des GesamtEZGs Pulheimer Bach...............................................................................................11
Abb. 3-2:
Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach Planungszustand - hydrologischer
Längsschnitt..............................................................................................................12
Abb. 3-3:
Hydraulischer Längsschnitt Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,70.............................14
I
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3-1:
Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach - Planungszustand.............................13
Tab. 3-2:
BHW Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand ........................................15
Tab. 3-3:
Sohlschubspannungen Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand ............16
Tab. 3-4:
Kritische Sohlschubspannungen aus [4]....................................................................17
Tab. 3-5:
Kritische Sohlschubspannungen aus [5]....................................................................17
Tab. 5-1:
Massen- und Kostenberechnung Gesamtmaßnahme Martinstraße bis VonGrass-Straße ............................................................................................................19
Tab. 5-2:
Kostenberechnung Teilmaßnahme Martinstraße bis Mühlengrund (Lernsteg
Schulzentrum separat) ..............................................................................................20
Tab. 5-3:
Kostenberechnung Teilmaßnahme Mühlengrund bis Von-Grass-Straße
(Ortsanger Geyen) ....................................................................................................21
QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS
[1]
Blaue Richtlinie, Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NordrheinWestfalen - Ausbau und Unterhaltung; Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
2010
[2]
Pulheimer Bach – Nachweis nach BWK M 3, Franz Fischer Ing.-Büro GmbH Erftstadt,
2007
[3]
Jabron 6.6, Hydrotec Ing.-Ges. für Wasser und Umwelt, Aachen, 2009
[4]
Bollrich - Technische Hydromechanik Band 1, Verlag für Bauwesen Berlin, 4. Auflage
1996
[5]
Lange, Lecher - Gewässerregelung Gewässerpflege, Verlag Paul Parey, 3. Auflage
1993
[6]
Landschaftspflegerischer Begleitplan Pulheimer Bach, Büro Zumbroich, Bonn, 2011
II
1.
Veranlassung und Aufgabenstellung
Der Pulheimer Bach ist im Westen der Stadt Pulheim gelegen, er entspringt im Bereich
des Ortsteils Glessen der Stadt Bergheim. Markante Landmarke ist die Glessener Höhe
(Abb. 1-1). Die betrachtete Gewässerstrecke der Planung liegt im Ortsbereich von
Sinthern und Geyen bei ca. km 3,69 bis 4.3. Die Planung teilt sich auf in die beiden
Teilabschnitte:
•
Km 3,69 bis 3,90 - Ortsanger Geyen und
•
Km 3,90 bis 4,30 - Schulzentrum bis Martinstraße.
Abb. 1-1: Übersichtskarte Einzugsgebiet Pulheimer Bach
Der Pulheimer Bach wird im Bereich der Pulheimer Ortslagen Sinthern und Geyen
ökologisch verbessert. Die Maßnahme erstreckt sich über eine Strecke von gut 600 m
vom Auslauf der Gewässerverrohrung an der Martinstraße (km 4,30) bis zum Einlauf in
der Gewässerverrohrung an der Von-Graß-Straße (km 3,69). Wesentliche Elemente der
1
ökologischen Verbesserung sind die Beseitigung der Betonsohlschalen sowie von vier
Sohlabstürzen in dem genannten Abschnitt längs des Gewässers.
Von-Grass-Str.
km 3,7
Langer Graben
km 3,8
km 3,9
km 4,0
Pulheimer Bach
km 4,1
km 4,2
Martinstraße
km 4,3
Abb. 1-2: Lageübersicht zwischen Sinthern und Geyen
Zwangspunkte der Maßnahme sind insbesondere die Sohllagen zu Beginn und am Ende
des betrachteten Abschnitts am Einlauf bzw. am Auslauf längerer Gewässerverrohrungen. Die Höhendifferenz beträgt auf 610 m Abschnittslänge 5,8 m zwischen Martinstraße
und Von-Grass-Straße. Dies würde rechnerisch einem Längsgefälle von 9,5 ‰ entsprechen. De facto ist das Längsgefälle jedoch durch 4 Sohlabstürze im Bestand deutlich
geringer und liegt bei maximal ca. 4,6 ‰. Unterhalb der Brücke Mühlengrund bei km 3,87
mündet von links der so genannte „Lange Graben“ in den Pulheimer Bach ein. Der Lange
Graben hat seinen Ursprung in nordwestlicher Richtung unterhalb der Ortslage Fliesteden
und ist nur temporär Wasser führend. Bei km 4,233 besteht rechtsseitig eine Entnahmemöglichkeit in Richtung des Fronhofes in Form eines kleinen Grabens, welcher über ein
leicht abgesenktes rechtsseitiges Ufer des Pulheimer Baches mit diesem verbunden ist.
Der Eigentümer des Fronhofes ist im Besitz eines Wasserrechts zur Entnahme von
Bachwasser zur Speisung des Wassergrabens des Fronhofes. Dieses Wasserecht muss
berücksichtigt werden, falls es nicht vom Eigentümer durch die Herstellung eines
2
Brunnens abgelöst wird. Die Entnahme soll jedoch zukünftig nicht mehr bei Niedrigwasserführung des Pulheimer Baches gestattet sein, da dem stetigen und ausreichenden
Gewässerabfluss hier eine Priorität eingeräumt werden soll.
Unterhalb der Brücke „Am Fronhof“ mündet eine Ablaufleitung aus dem Wassergraben
des Fronhofes in den Pulheimer Bach ein. Steigt der Wasserspiegel im Wassergraben
infolge länger anhaltender Niederschläge über die Einlaufhöhe der Verrohrung an, erfolgt
über diese Ablaufleitung ein Abschlag in Richtung Pulheimer Bach. Ob dies in der
Vergangenheit jemals eingetreten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung nicht sicher
bestätigt werden. Der weitaus größte Wasserverlust des Wassergrabens des Fronhofs
erfolgt durch Verdunstung.
2.
Beschreibung der Maßnahmen
2.1.
Planerische Randbedingungen
In einer ersten Stufe wurde der in Geyen gelegene Abschnitt des Pulheimer Baches im
Bereich des Ortsangers beplant. Wesentliche Elemente sind der Zufluss des Langen
Grabens, der markante Baum im Bereich des Zusammenflusses sowie die Lage im
bereich des örtlichen Festplatzes. Die folgende Abb. 2-1 zeigt die erforderlichen Flächen
für eine ökologisch hochwertige Anbindung des Langen Grabens unter Schutz des
Baumes an den Pulheimer Bach im Lageplan des Luftbildes. Lange andauernde
Verhandlungen mit den Grundbesitzern erlaubten jedoch nicht die Inanspruchnahme der
grün markierten Flächen. Es musste eine Lösung für die ökologische Verbesserung in der
Bachparzelle gefunden werden. Auf der dem Ortsanger zugewandten Seite verläuft eine
Gasleitung sowie ein Mischwasserkanal. Hierdurch ist eine Verschwenkung des
Gewässers in diese Richtung nicht möglich. Abb. 2-2 zeigt die örtliche Situation.
3
Abb. 2-1: Planungsrandbedingungen Ortsanger Geyen
Abb. 2-2: Blick in Gewässer-Fließrichtung, Ortsanger Geyen
Die Gewässerstrecke vom Auslauf der Verrohrung unterhalb der Martinstraße bis zur
Einmündung des Langen Grabens ist durch zwei Bereiche gekennzeichnet:
4
Bei dem ersten Abschnitt handelt es sich um die besonders enge Gewässerführung von
der Martinstraße bis zur Brücke „Am Fronhof“. Hier wurde versucht, einen Streifen
entweder auf der südlich gelegenen Weide des Fronhofes oder der nördlich gelegenen
privaten Fläche für die Gewässerplanung zu integrieren. Für die zweite Variante war auch
eine Wegeumlegung vorgesehen. Auch eine Verlegung des Weges auf die Kanaltrasse
südlich wurde untersucht. Beide Varianten scheiterten an An- und Einsprüchen der
jeweiligen Anlieger. Es ist damit die im Folgenden beschrieben Variante der ökologischen
Verbesserung in der Bestandsparzelle erforderlich. Auf dieser Strecke ist auch der Erhalt
der Ableitungsmöglichkeit zur Speisung des Fronhofteiches zu realisieren (Abb. 2-3).
Abb. 2-3: Stau- und Entnahmeanlage Fronhof (rechts in Betrieb)
In der weiteren Folge des Gewässerverlaufs wird im zweiten Abschnitt das Schulgelände
passiert. Auch hier ist eine Gewässeraufweitung bedingt durch die Grundbesitzverhältnisse nicht möglich, da die anstehenden Nutzungen ausgereizt sind - eine übliche Situation
im Bereich der Ortslagen. Abb. 2-4 zeigt jedoch, dass auch innerhalb der Trasse ein
deutliches Entwicklungspotenzial liegt. Die Strecke ist insgesamt durch einige Abstürze
(Abb. 2-5) gekennzeichnet, die im Rahmen der Realisierung der Durchgängigkeit in
Sohlgleiten umgestaltet werden.
5
Abb. 2-4: Gewässerverlauf entlang des Schulzentrums
Abb. 2-5: Absturz oberhalb der Brücke „Am Fronhof“
6
2.2.
Ökologische Verbesserung des Gewässers
Die Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Gewässers beschränken sich auf
die Entfernung der Betonsohlschalen sowie auf die Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit. Die 4 Sohlabstürze mit einer Gesamt-Absturzhöhe von 2,3 m werden
jeweils durch Sohlgleiten mit einem Längsgefälle von 1:30 ersetzt. Der Bereich der
Einmündung des Langen Grabens unterhalb der Brücke Mühlengrund wird speziell
gesichert. Speziell gesichert werden auch die weiteren Einleitstellen von Oberflächenabflüssen unterhalb der Martinstraße und am Schulgelände sowie die o.g. Abschlagseinleitung aus dem Wassergraben des Fronhofs. Ebenfalls speziell gesichert werden die das
Gewässer kreuzenden Versorgungsleitungen von Strom und Wasser.
Im Bereich zwischen den Brücken „Am Fronhof“ und dem Sportplatz wird die Gewässersohle im Planungszustand um ca. 60 cm aufgehöht. Zwangspunkte der Aufhöhung sind
hier die oben bereits genannten Einleitstellen der Abschlagsleitung des Wassergrabens
sowie der Oberflächenwassereinleitung des Schulgeländes unmittelbar oberhalb der
Brücke am Sportplatz.
Die 4 Sohlabstürze im betrachteten Gewässerabschnitt im Bestand werden künftig durch
5 Sohlgleiten mit einem Gefälleverhältnis von jeweils 1:30 ersetzt. Die maximal am Stück
überwundene Höhendistanz beträgt gemäß den Vorgaben der Blauen Richtlinie [1] 1,0 m.
Durch den nicht zu realisierenden Grunderwerb längs des Pulheimer Baches im hier
betrachteten Abschnitt besteht nur eine sehr geringe Möglichkeit zur Aufweitung des
Gewässers. In einigen Teilbereichen wird künftig die vorhandene Gewässerparzelle
besser durch die Querprofilierung ausgenutzt. Durch die Anhebung des Gewässers im
mittleren Abschnitt fallen der Gewässereinschnitt in das vorhandene Gelände kleiner
sowie die Böschungsneigungen flacher aus.
Die Gewässerquerprofile sind im Bestand vergleichsweise kompakt und im unteren
Bereich stark eingeschnitten. Durch die Auskleidung des Sohlbereiches mit Betonsohlschalen ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des Baches bei kleinen Wassertiefen
relativ groß. Im Planungszustand wird das Gewässer insbesondere im Sohlbereich
aufgeweitet. Die Sohlbreite beträgt dann ca. 80 cm, im untersten Bereich auch bis ca.
1,20 m. Die Böschungen des Mittelwasserbettes sind im Verhältnis 1:1 angeordnet bei
einer Höhe von 20 cm. Beidseitig wird, wo immer möglich, eine Ersatzaue angeordnet, in
der auch eine eigenständige Gewässerentwicklung möglich sein soll. Die Böschungsnei7
gungen zum bestehenden Gelände liegen bei maximal 1:1,5, in der Regel um 1:2,
vereinzelt auch bei bis 1:3,2.
Analog zum Abschnitt des Pulheimer Baches an der Kläranlage Glessen soll auch hier
ein Lernsteg, z.B. für die praktische biologische und gewässerökologische Unterrichtung
von Schulklassen, am Gewässer errichtet werden, über den der direkte Zugang zum
Pulheimer Bach möglich sein wird. Dieser Lernsteg wird oberhalb der Brücke am
Sportplatz angeordnet, so dass der Zugang direkt vom Schulgelände aus möglich sein
wird.
Der größte Teil der bautechnischen Arbeiten im Rahmen der Gewässerumgestaltung
kann unter fließender Welle durchgeführt werden. Für den Abschnitt, in dem das
Gewässer in der Sohllage aufgehöht wird (Brücke „Am Fronhof“ bis unterhalb Brücke
Sportplatz), ist jedoch eine Wasserhaltung erforderlich. Der Mittelwasserabfluss des
Pulheimer Baches liegt in dem hier betrachteten Abschnitt bei 36-40 l/s [2]. Eine
Wasserhaltung bis ca. 100 l/s ist demnach ausreichend, um die Durchführbarkeit der
Arbeiten bei Trockenwetterlage und bei Perioden mit kleineren schwachen Niederschlägen zu gewährleisten. Oberhalb der Ortslage Sinthern werden die Abflüsse im Pulheimer
Bach durch das HRB Sinthern gedrosselt. Zwischen HRB und Martinstraße (ca. 1 km
Fließlänge) existieren nur kleinere Zuleitungen in das Gewässer durch die Regenwassereinleitungen kleinerer im Trennverfahren entwässerter Wohngebiete. Die Drosselabgabe
des HRB kann ggf. hier für die Zeit der Bautätigkeit unterstützend so eingestellt werden,
dass Zuflüsse größer als 100 l/s in einer untersten Lamelle des HRB zwischengespeichert
und erst nach Regenende an das Unterwasser weiter gegeben werden. Auf diese Weise
wäre die Baustelle für die Zeit der Bautätigkeit auch über die hydraulische Leistungsfähigkeit der Wasserhaltung hinaus vor Flutung infolge höherer Abflüsse geschützt.
2.3.
Entnahmemöglichkeit Fronhof
Die Möglichkeit zur Wasserentnahme in Richtung Fronhof im oberen Abschnitt soll
bestehen bleiben, allerdings nicht bei Niedrigwasserführung des Pulheimer Baches. Im
Bestand ist eine Entnahme an der betreffenden Stelle nur in Verbindung mit einem
Aufstau des Gewässers unmittelbar unterhalb der Entnahmestelle möglich. Dieser
Gewässeraufstau ist zukünftig von Seiten der Unteren Wasserbehörde nicht mehr
gestattet. Statt dessen wird die Entnahmestelle so verändert, dass die Wasserentnahme
bei Wasserständen im Gewässer im Bereich des Mittelwassers und bei größeren
8
Wasserständen möglich sein wird. Bei Wasserständen im Bereich des Niedrigwassers
soll technisch eine Entnahme - ohne Aufstau des Gewässers - ausgeschlossen sein.
Des Weiteren wurde mit der Unteren Wasserbehörde eine Vorgabe vereinbart, die eine
Beschickung des Wassergrabens durch die Entnahmestelle bei gleichzeitiger Wasserabgabe aus der Abschlagsleitung des Fronhofes in Richtung Pulheimer Bach untersagt.
Eine „Spülung“ des Wassergrabens soll damit verhindert werden. Dementsprechend soll
eine Entnahme nur gestattet werden, wenn die WSP-Lage im Wassergraben des
Fronhofs unter der Sohlhöhe des Ablaufrohres an der Abschlagsleitung liegt. Steigt die
WSP-Lage im Wassergraben über diese Höhenkote, ist die Entnahmestelle zu schließen.
2.3.1.
Erforderliche Entnahme-Wassermenge
Die Berechnungsergebnisse mit dem NA-Modell Pulheimer Bach [2] weisen für den
Abschnitt unterhalb der Martinstraße ein als plausibel erachtetes MQ von rd. 36 l/s bei
einem Einzugsgebiet von knapp 10 km2 aus. Ein NQ aus dem Einzugsgebiet kann über
eine Spende von ca. 1 l/s.km2 abgeschätzt werden, hinzu kommt der Zulauf der
Kläranlage Glessen mit dem Anteil des Pulheimer Baches. Der Niedrigwasserabfluss
(NQ) kann dementsprechend näherungsweise ab der Unterschreitung eines Abflusses im
Pulheimer Bach von 20 l/s festgestellt werden. Mit den Kenndaten der GerinneQuerprofilierung im Planungszustand
•
Sohlgefälle (hydraulisches Gefälle bei NQ-MQ): 1,5 ‰
•
Sohlbreite: 0,8 m
•
Böschungsneigung Mittelwasserbett: 1:1
ergibt sich für 10 cm Fließtiefe an der Entnahmestelle ein Abfluss von 23 l/s. Dieser Wert
liegt in dem Bereich unter dem Niedrigwasserabfluss konstatiert werden kann. Aus
diesem Grund wird die minimale Schützöffnung an der Entnahme über eine Edelstahlblende auf 10-15 cm über der Gewässersohle des Pulheimer Baches angeordnet. Damit
ist gewährleistet, dass die Wassermenge NQ weiter im Gewässer abfließt und hier keine
Entnahme in Richtung Fronhof möglich ist. Über die Blendenstellung am Schütz soll
jedoch auch eine Korrektur dieser Höhe möglich sein, falls die mögliche Entnahmemenge
nicht der gewünschten Wassermenge entspricht.
9
Die Wasserentnahme aus dem Pulheimer Bach zum Wassergraben des Fronhofes dient
zum Ausgleich der verdunsteten Wassermenge des Wassergrabens. Die hierzu
erforderliche Wassermenge kann nach folgender Berechnung abgeschätzt werden:
•
Oberfläche des Wassergrabens: ca. 2.000 m²
•
aktuelle Verdunstungsleistung: ca. 500 mm/Jahr
•
verdunstete Wassermenge aus dem Wassergraben: 1.000 m³/Jahr = 0,032 l/s
Da eine relevante Verdunstung in den Wintermonaten nicht stattfindet, erhöht sich die
Verdunstungsrate dementsprechend in der verbleibenden Jahreszeit. Pauschal kann eine
Spitzenverdunstungsrate von 0,1 l/s für den Wassergraben im Sommer angesetzt
werden, die durch eine Entnahme von Bachwasser ausgeglichen werden soll.
Bei einer angesetzten maximalen Tages-Verdunstungsrate von 5 mm/Tag ergibt sich
nach folgender Berechnung:
•
Oberfläche des Wassergrabens: ca. 2.000 m²
•
maximale Verdunstungsleistung pro Tag: 5 mm/Tag
•
verdunstete Wassermenge aus dem Wassergraben: 10 m³/Tag = 0,12 l/s
Damit ist von einer notwendigen zu entnehmenden Wassermenge von maximal 0,12 l/s
auszugehen.
2.3.2.
Realisierung der Entnahme
Die Zuleitung der an der Entnahmestelle abgezweigten Wassermenge in Richtung
Wassergraben des Fronhofs ist über den bestehenden Ableitungsgraben möglich. Hierfür
ist der Graben bzgl. seiner Gefälleverhältnisse zu überprüfen und ggf. instand zu setzen.
Rechnerisch ergeben sich die folgenden Kenndaten für die Ableitung über den bestehenden Graben:
•
Sohle des Ableitungsgrabens am Schütz: 62,37 mNN
•
Strecke bis zur Kreuzung mit Mischwasserkanal DN 800: ca. 28 m
•
Scheitelhöhe des MW-Kanals DN 800 an der Kreuzungsstelle: 62,26 mNN
(bei 100 mm Wandstärke des DN 800)
•
Höhendifferenz Grabensohle an der Entnahmestelle – Kanalscheitel an der Kreuzungsstelle: 0,11 m
10
•
Rechnerisch maximal mögliches Gefälle des Ableitungsgrabens: 0,11/28 = 3,9 ‰
(ohne Berücksichtigung einer Überdeckung des MW-Kanals)
Bei einer fachgemäß herzustellenden Überdeckung des MW-Kanals ist eine Instandsetzung des Ableitungsgrabens ohne Gegengefälle des Sohlverlaufs sehr wahrscheinlich
nicht möglich.
3.
Hydrologisch-hydraulische Berechnung
Im Auftrag der Stadt Pulheim wurde im Jahre 2007 das bestehende NiederschlagAbfluss-Modell Pulheimer Bach aktualisiert und die Bemessungsabflüsse (BHQ) für den
Planungszustand des Gewässers neu berechnet [2].
Abb. 3-1 zeigt die Lage der Maßnahme zwischen den Pulheimer Ortslagen Sinthern und
Geyen innerhalb des Gesamt-Einzugsgebietes des Pulheimer Baches.
städtisches Gebiet Mischsystem
städtisches Gebiet Trennsystem
natürliches Gebiet
Stadtgrenze
Abb. 3-1: Lage der Maßnahme zwischen Sinthern und Geyen innerhalb des
Gesamt-EZGs Pulheimer Bach.
11
Die Bemessungsabflüsse wurden mit dem aktuellen NA-Modell ermittelt. Grundlage
hierfür war eine Langzeit-Kontinuum-Berechnung über den Zeitraum von 1970-2004
(34 Jahre). Als Belastungsdaten wurden die Daten der Stationen Köln-Weiler (Niederschlag) und Leverkusen (Temperatur und Verdunstung) genutzt.
Die Bemessungswassermengen für den Planungszustand des Pulheimer Baches sind als
hydrologischer Längsschnitt in Abb. 3-2 und tabellarisch in Tab. 3-1 zusammengefasst.
Es zeigt sich, dass der hier betrachtete Gewässerabschnitt zwischen den Ortslagen
Sinthern und Geyen nicht durch besonders hohe Abflüsse gekennzeichnet ist. Das
oberhalb gelegene HRB Sinthern übernimmt hier deutlich erkennbar eine ausgeprägte
Schutzfunktion für den unterhalb gelegenen Gewässerverlauf, in dem die auch hier
beschriebene Maßnahme liegt.
Fließrichtung
7,0
4,0
3,0
8,00
Abfluss Q [m³/s]
5,0
HRB Liebesallee
9,00
6,0
HRB Sinthern
RÜB Glessen
RÜB 3
HQ1 [m³/s]
HQ2 [m³/s]
HQ5 [m³/s]
HQ10 [m³/s]
HQ20 [m³/s]
HQ25 [m³/s]
HQ50 [m³/s]
HRB Bendacker
Düker Kölner
Randkanal
2,0
7,00
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
1,0
0,0
0,00
Station [km]
Abb. 3-2: Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach Planungszustand hydrologischer Längsschnitt
Der hier betrachtete Bereich zwischen Pulheimer Bach km 4,30 und km 3,69 ist in Abb.
3-2 rot eingefärbt. Es zeigt sich, dass der maximale Abfluss HQ50 hier bei weniger als
3 m³/s liegt.
12
Tab. 3-1:
Gerinneabschnitt
7200
Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach - Planungszustand
Station
Länge
mittleres
Sohlgefälle
MQ
HQ1
HQ2
HQ5
HQ10
HQ20
HQ25
HQ50
km
[m]
[%]
[l/s]
[m³/s]
[m³/s]
[m³/s]
[m³/s]
[m³/s]
[m³/s]
[m³/s]
8,558
7,514
7205
0,71
356
0,22
371
0,60
451
0,20
364
0,21
530
0,34
76
2,49
226
0,57
380
0,32
0,904
0,000
dueker
183
1,284
0,904
7278
1,36
1,510
1,284
7276
104
1,586
1,510
7274
0,97
2,116
1,586
7272
321
2,480
2,116
7270
0,38
2,931
2,480
7261
248
3,302
2,931
7260
0,36
3,658
3,302
7250
203
3,841
3,658
7244
0,92
3,945
3,841
7242
836
4,266
3,945
7238
0,55
4,514
4,266
7236
733
4,717
4,514
7234
1,02
5,553
4,717
7232
1228
6,286
5,553
ab1
1,70
7,514
6,286
7220
1044
904
0,000
0,000
0
0,15
Bemerkung
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
0,19
0,37
0,62
0,82
0,91
0,96
1,13 ober HRB Liebesallee
4
0,24
0,47
0,56
0,60
0,73
0,77
0,88 unter HRB Liebesallee
4
0,20
0,42
0,50
0,54
0,66
0,69
0,80
30
0,92
1,66
2,48
2,93
3,26
3,42
3,95 unter RÜB Glessen
32
0,90
1,48
2,07
2,66
2,83
2,97
3,42 ober HRB Sinthern
32
0,90
1,48
2,07
2,66
2,83
2,97
3,42 parallel HRB Sinthern
34
0,90
1,48
2,07
2,66
2,83
2,97
3,42 parallel HRB Sinthern
35
1,00
1,27
1,36
1,39
1,40
1,41
1,45 unter HRB Sinthern
35
0,99
1,26
1,35
1,38
1,40
1,40
1,45
35
0,99
1,26
1,35
1,38
1,40
1,40
1,45
35
0,99
1,26
1,35
1,38
1,40
1,40
1,45
36
1,02
1,31
1,46
1,51
1,55
1,56
1,60
36
1,02
1,31
1,46
1,50
1,55
1,55
1,60
36
1,04
1,36
1,53
1,59
1,68
1,68
1,73
36
1,04
1,36
1,53
1,58
1,68
1,68
1,73 ab Martinstraße
40
1,11
1,69
2,09
2,25
2,61
2,70
2,95 ab Langer Graben
40
1,11
1,69
2,09
2,25
2,61
2,70
2,95
41
1,12
1,69
2,09
2,25
2,61
2,69
2,94
41
1,12
1,69
2,09
2,25
2,61
2,69
2,94
43
1,25
1,92
2,40
2,60
3,02
3,12
3,43
44
1,28
1,94
2,44
2,64
3,06
3,17
3,47 ober RÜB 3 Geyen
47
1,93
2,96
3,76
4,63
4,80
4,97
5,44 unter RÜB 3 Geyen
49
1,77
2,56
3,73
4,29
4,54
4,70
5,17
50
1,77
2,56
3,74
4,29
4,54
4,71
5,18
51
1,82
2,55
3,57
4,02
4,51
4,66
5,12 ober HRB Bendacker
62
2,10
2,88
3,64
3,81
4,47
4,65
5,20 unter HRB Bendacker
62
2,11
2,90
3,66
3,83
4,50
4,68
5,24
64
2,15
2,94
3,73
3,88
4,55
4,73
5,29
64
2,15
2,93
3,73
3,88
4,55
4,73
5,29
65
2,16
2,95
3,75
3,88
4,55
4,74
5,30
65
2,16
2,95
3,75
3,88
4,56
4,74
5,30
66
2,22
3,02
3,86
3,99
4,68
4,87
5,45
66
2,22
3,01
3,86
3,99
4,68
4,87
5,45
67
2,26
3,10
4,01
4,16
4,88
5,08
5,69
67
2,25
3,08
3,98
4,14
4,87
5,07
5,70 ober Düker KRK
68
2,26
3,10
4,01
4,16
5,04
5,25
5,90 ober Düker KRK
68
2,25
3,08
3,98
4,14
3,75
3,88
4,27
Die hydraulischen Berechnungen wurden mit dem Programm JABRON (Version 6.6) [3]
durchgeführt. Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen basieren auf den
Bemessungsabflüssen aus Abb. 3-2 bzw. Tab. 3-1. Abb. 3-3 zeigt den hydraulischen
Längsschnitt über den Bereich der Maßnahme ca. km 4,30 bis km 3,70.
Es zeigt sich, dass die bordvolle hydraulische Leistungsfähigkeit des Pulheimer Baches in
diesem Gewässerabschnitt auch bei einem HQ50 nicht erreicht wird. Dies gilt deutlich
auch für den Bereich zwischen den Brücken Fronhof und Sportplatz, in dem die
Gewässersohle gegenüber dem Bestand um ca. 60 cm angehoben wurde.
13
Hydraulische Berechnung Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,96 - Planungszustand
66
65
64
62
61
60
Höhe [mNN]
63
Von-Graß-Straße
Martinstraße
Mühlengrund
Sportplatz
Am Frohnhof
Sohle
Gel. links
Gel. rechts
HQ50
HQ20
HQ10
HQ5
HQ2
HQ1
59
58
57
4,30
4,20
4,10
4,00
3,90
3,80
56
3,70
Station [km]
Abb. 3-3: Hydraulischer Längsschnitt Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,70
Tab. 3-2 listet die berechneten Bemessungswasserspiegellagen für den genannten
Abschnitt auf.
14
Tab. 3-2:
Station
[km]
3,695
3,705
3,709
3,735
3,770
3,800
3,811
3,818
3,858
3,865
3,871
3,879
3,901
3,931
3,951
3,965
3,968
3,975
3,985
4,033
4,101
4,118
4,125
4,128
4,155
4,166
4,175
4,205
4,219
4,222
4,227
4,232
4,244
4,300
4,303
BHW Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand
Sohle
[mNN]
56,69
57,03
57,16
57,27
57,43
57,57
57,63
57,65
57,82
57,87
57,90
57,94
58,04
59,04
59,12
59,59
59,69
59,92
59,97
60,10
60,32
60,34
60,38
60,39
61,29
61,36
61,40
61,54
61,99
62,09
62,27
62,27
62,29
62,38
62,38
Gel. links
[mNN]
58,24
58,35
58,35
58,91
58,87
59,09
59,08
59,20
59,67
59,67
60,09
60,05
60,45
60,45
61,16
61,00
61,57
61,28
61,28
61,28
62,88
62,88
62,92
62,78
62,71
62,71
62,71
63,10
63,19
63,21
63,25
63,25
63,20
64,48
64,98
Gel. rechts
[mNN]
58,18
58,30
58,30
59,00
59,08
59,34
59,49
59,53
59,76
59,76
59,98
59,70
59,94
59,94
60,55
61,19
61,57
61,10
61,11
61,54
62,73
62,73
62,92
62,52
62,46
62,46
62,46
63,10
63,00
62,98
63,18
63,20
63,33
64,19
64,44
HW 1
[mNN]
57,19
57,42
57,54
57,88
57,97
58,07
58,12
58,16
58,32
58,33
58,38
58,45
58,59
59,42
59,69
59,98
60,05
60,33
60,54
60,64
60,87
60,93
60,94
60,98
61,68
61,85
61,93
62,11
62,37
62,48
62,65
62,78
62,84
63,04
63,27
HW 2
[mNN]
57,45
57,51
57,61
57,98
58,08
58,19
58,23
58,27
58,41
58,42
58,45
58,52
58,67
59,46
59,75
60,02
60,11
60,39
60,60
60,72
60,94
61,01
61,02
61,05
61,72
61,91
61,99
62,19
62,41
62,53
62,70
62,84
62,91
63,12
63,37
HW 5
[mNN]
57,61
57,64
57,65
58,02
58,14
58,25
58,30
58,33
58,48
58,48
58,49
58,57
58,70
59,48
59,78
60,04
60,13
60,41
60,63
60,75
60,97
61,04
61,05
61,09
61,74
61,93
62,02
62,22
62,43
62,56
62,72
62,86
62,94
63,16
63,41
HW 10
HW 20
HW 50
[mNN]
57,67
57,70
57,69
58,01
58,15
58,27
58,32
58,35
58,50
58,50
58,51
58,58
58,71
59,49
59,79
60,05
60,14
60,42
60,64
60,76
60,98
61,06
61,06
61,10
61,75
61,94
62,03
62,23
62,44
62,56
62,73
62,87
62,95
63,17
63,43
[mNN]
57,80
57,83
57,82
58,01
58,19
58,32
58,37
58,40
58,55
58,55
58,55
58,62
58,73
59,50
59,80
60,07
60,15
60,43
60,66
60,77
61,00
61,07
61,08
61,12
61,76
61,96
62,05
62,25
62,45
62,57
62,74
62,89
62,96
63,19
63,45
[mNN]
57,93
57,95
57,94
58,07
58,24
58,37
58,42
58,45
58,59
58,59
58,60 Mühlengrund
58,65
58,75
59,50
59,82
60,07
60,16 Brücke Sportplatz
60,44
60,67
60,78
61,01
61,08
61,09 Am Frohnhof
61,13
61,77
61,97
62,06
62,26
62,45
62,58
62,75
62,90
62,97
63,20
63,46
Die entsprechenden Sohlschubspannungen für die Jährlichkeiten Tn=1a bis Tn=50a sind
in Tab. 3-3 zusammengefasst. Die grau eingefärbten Zeilen in der Tabelle kennzeichnen
Gewässerabschnitte, die infolge der Anordnung von Sohlgleiten inkl. Vor- und Nachbettsicherungen oder sonstiger Sohlstrukturen speziell gegen Sohlerosion gesichert sind. Für
die Beurteilung der erforderlichen Sohlstabilität in der Ortslage in der Nähe der Leitungstrassen eines geeigneten einzubauenden Sohlsubstrates sind diese Abschnitte demzufolge nicht maßgebend.
15
Tab. 3-3:
Station
[km]
3,695
3,705
3,709
3,735
3,770
3,800
3,811
3,818
3,858
3,865
3,871
3,879
3,901
3,931
3,951
3,965
3,968
3,975
3,985
4,033
4,101
4,118
4,125
4,128
4,155
4,166
4,175
4,205
4,219
4,222
4,227
4,232
4,244
4,300
4,303
Sohlschubspannungen Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand
Sohle
[mNN]
56,69
57,03
57,16
57,27
57,43
57,57
57,63
57,65
57,82
57,87
57,90
57,94
58,04
59,04
59,12
59,59
59,69
59,92
59,97
60,10
60,32
60,34
60,38
60,39
61,29
61,36
61,40
61,54
61,99
62,09
62,27
62,27
62,29
62,38
62,38
Gel. links
Gel. rechts
[mNN]
[mNN]
58,24
58,18
58,35
58,30
58,35
58,30
58,91
59,00
58,87
59,08
59,09
59,34
59,08
59,49
59,20
59,53
59,67
59,76
59,67
59,76
60,09
59,98
60,05
59,70
60,45
59,94
60,45
59,94
61,16
60,55
61,00
61,19
61,57
61,57
61,28
61,10
61,28
61,11
61,28
61,54
62,88
62,73
62,88
62,73
62,92
62,92
62,78
62,52
62,71
62,46
62,71
62,46
62,71
62,46
63,10
63,10
63,19
63,00
63,21
62,98
63,25
63,18
63,25
63,20
63,20
63,33
64,48
64,19
64,98
64,44
τ
Tn=1a
[N/m²]
26,9
39,7
40,4
7,2
9,9
12,0
13,3
11,4
11,3
27,4
3,3
20,8
9,7
38,8
6,0
39,1
2,1
45,2
5,4
8,9
11,1
9,3
2,0
28,3
39,3
22,7
18,9
13,4
38,9
42,4
40,4
14,8
11,0
11,0
75,9
τ
Tn=2a
[N/m²]
15,8
38,6
46,0
9,6
12,0
12,6
14,0
12,4
9,7
24,7
4,2
21,5
10,6
43,0
7,0
44,0
2,7
47,8
6,0
9,6
12,1
10,1
2,4
31,1
43,4
26,5
21,4
14,8
42,2
45,5
44,8
17,0
12,7
12,5
82,5
τ
Tn=5a
[N/m²]
12,6
22,7
48,5
11,4
13,6
13,1
14,4
13,0
8,4
21,7
4,4
20,7
10,9
44,7
7,4
45,6
3,0
49,6
6,3
10,0
12,5
10,4
2,6
32,2
45,5
27,8
22,4
15,4
44,6
47,0
46,8
17,8
13,3
13,1
84,9
τ
Tn=10a
[N/m²]
11,7
18,9
41,0
14,5
15,1
13,7
14,9
13,4
8,0
20,6
4,5
20,3
11,0
45,8
7,4
45,5
3,1
50,1
6,4
10,1
12,6
10,6
2,6
32,6
45,8
28,5
22,7
15,6
44,6
48,2
47,5
18,1
13,5
13,3
86,3
τ
Tn=20a
[N/m²]
10,0
13,3
24,2
19,5
16,7
14,2
15,3
13,8
6,9
17,5
4,4
18,4
10,9
45,4
7,9
45,7
3,3
51,1
6,5
10,2
12,9
10,8
2,7
33,2
47,4
29,0
23,2
15,9
45,1
49,1
48,3
18,5
13,9
13,6
87,2
τ
Tn=50a
[N/m²]
8,7
9,99
16,35
18,57
17,29
14,39
15,52
14,19
5,83
14,64
4,05 Mühlengrund
15,97
10,41
47,21
7,77
46,05
3,38 Brücke Sportplatz
50,45
6,63
10,38
13,04
10,87
2,77 Am Frohnhof
33,53
48,38
29,16
23,41
16,10
45,44
49,52
48,78
18,77
14,03
13,78
87,61
Bereiche, die durch Sohlbefestigung (Steinschüttung, Deckwerk) gesichert sind.
Abseits der speziell gesicherten Abschnitte (Einleitungen, Sohlgleiten, Leitungskreuzungen) ergeben sich maximal auftretende Sohlschubspannungen im hier betrachteten
Gewässerabschnitt von 22 N/m² (HQ1) bis 29 N/m² (HQ50).
Als einzubauendes Sohlsubstrat kommt dementsprechend im Wesentlichen Grobkies (2063 mm; t,krit. = 45 N/m²) mit einem Anteil Mittelkies (6,3-20 mm; t,krit. = 15 N/m²) in
Frage. Zur Herstellung eines naturraumtypischen Sohlsubstrates sind jedoch auch
Feinkornanteile mit einem Gesamtkorngefüge 0-45 mm mit aufzufüllen.
Die folgenden Tab. 3-4 und Tab. 3-5 geben einen Überblick über die kritischen Sohlschubspannungen der gängigen Sohlsubstratmaterialien.
16
Tab. 3-4:
Kritische Sohlschubspannungen aus [4]
Tab. 3-5:
Kritische Sohlschubspannungen aus [5]
17
4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die beim Bau und im Endzustand entstehenden Eingriffe und ggf. erforderliche Ausgleichmaßnahmen sind ein einem gesonderten Bericht des beauftragten Landschaftsplaners beschrieben [6].
5.
Massen- und Kostenberechnung
Da sich die geplante Maßnahme zur ökologischen Verbesserung des Pulheimer Baches
zwischen der Martinstraße und der Von-Grass-Straße in einem sehr begrenzten
räumlichen Rahmen bewegt, sind vergleichsweise wenig Erdarbeiten zur Gewässeraufweitung bzw. -profilierung erforderlich. Als größere konstruktive Maßnahmen sind die
Beseitigung der Sohlabstürze und die Errichtung der Sohlgleiten statt dessen zu nennen.
Zwischen den Brücken Am Fronhof und Sportplatz soll die Gewässersohle um ca. 60 cm
angehoben werden, so dass hier Materialeinbau erforderlich sein wird.
Über die gesamte Länge des rd. 610 m langen Abschnitts sind die Betonsohlschalen zu
beseitigen und zu entsorgen. Die Sohle ist mit dem naturraumtypischen Substrat unter
Beimischung von Mittel und Grobkies (Gesamtkorngefüge 0-63 mm) aufzufüllen.
Für die Entfernung der Sohlabstürze entlang des hier betrachteten Abschnitts ist
schweres Gerät erforderlich. Hierzu sind Rodungsmaßnahmen entlang des Gewässers,
insbesondere beim Absturz zwischen den Brücken Mühlengrund und Sportplatz
erforderlich, um die Zugängigkeit im Rahmen der Bautätigkeiten zu gewährleisten. Die
neu geplanten Sohlgleiten an Stelle de Sohlabstürze sind über die gesamte Länge inkl.
Vor- und Nachbettsicherung zu befestigen (Sohlsicherung durch Deckwerk, Steinschüttung). Kreuzende Versorgungsleitungen, Einleitstellen der RW-Kanalisation oder von
Nebengewässern sowie die Bereiche der Durchlässe bei Brückenbauwerken sind
ebenfalls zu befestigen und damit gegen Erosion zu sichern. Die Kenndaten der jeweils
vorzusehenden Befestigung sind in den Planunterlagen (Anlage) vermerkt.
Die folgende Massen- und Kostenberechnung in Tab. 5-1 beinhaltet alle Positionen für
den Gesamtbereich der Maßnahme von der Martinstraße bis zur Von-Grass-Straße (inkl.
Ortsanger Geyen). In den folgenden Tabellen Tab. 5-2 und Tab. 5-3 sind die berechneten
Kosten der Maßnahme in die beiden Teilabschnitte (vergl. Kap 1) Martinstraße bis
Mühlengrund sowie Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen) aufgeteilt.
18
Tab. 5-1:
Massen- und Kostenberechnung Gesamtmaßnahme Martinstraße bis
Von-Grass-Straße
Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Martinstr. bis Von-Grass-Str.
Pos.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Bezeichnung
Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten)
Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung
Zaunanlage aufnehmen und lagern
Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen
Oberboden aufnehmen und lagern
Oberboden wieder einbauen
Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen)
Betonsohlschalen entfernen und entsorgen
Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich
Entfernung Sohlabsturz
Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen
Bodeneinbau
Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände
Sohlgleite 1 - Anschluss an linksseitige Flügelwand und an Einlauf Verrohrung herstellen
Sohlgleite 1 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 1 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Sohlgleite 2 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 2 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Sohlgleite 3 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 3 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Sohlgleite 3 - Anschluss DN 300 RW-Einleitung Schulgelände herstellen
Zuschlag Sohlgleite 3 - Arbeiten unter der Brücke
Sohlgleite 4 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 4 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Zuschlag Sohlgleite 4 - Arbeiten unter der Brücke
Sohlgleite 5 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 5 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Anschluss Auslauf Verrohrung Martinstraße inkl. Einlauf RW DN 300 Trennsystem
Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung
Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel)
Lernsteg: Steinvolumen unmittelbar am Gewässer
Lernsteg: Oberfläche Zuwegebereich inkl. Rampe: Schotterrasen
Lernsteg: Trittsteine im Gewässer verlegen
Sicherung Brücke Sportplatz (Sohlgleite 3)
Sicherung Brücke Mühlengrund inkl. kreuzende Leitungen Strom, Fernmeldekabel
Anschluss Einleitung Langer Graben herstellen
Querriegel im Gewässer analog Sohlgleiten-Sicherung unterhalb der Brücke Mühlengrund herstellen
Zaunanlage wieder aufbauen
Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke
Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen
Bepflanzung
Menge
1
150
430
4.300
810
1.069
1
600
3
4
1.235
212
600
1
4
115
8
194
7
140
1
1
8
192
1
6
132
1
1
10
2,7
30
4
1
1
1
2
430
570
450
1
Einheit
psch.
m
m
m²
m³
m³
psch.
m
Stk.
Stk.
m³
m³
m
psch.
Stk.
m²
Stk.
m²
Stk.
m²
psch.
psch.
Stk.
m²
psch.
Stk.
m²
psch.
psch.
m²
m³
m²
Stk.
psch.
psch.
psch.
Stk.
m
m²
m²
psch.
EP
[€]
GP
[€]
22.700,00
22.700,00
20,00
3.000,00
23,00
9.890,00
2,00
8.600,00
30,00
24.300,00
35,00
37.415,00
7.000,00
7.000,00
35,00
21.000,00
750,00
2.250,00
5.000,00
20.000,00
25,00
30.875,00
20,00
4.240,00
45,00
27.000,00
1.500,00
1.500,00
1.000,00
4.000,00
50,00
5.750,00
1.000,00
8.000,00
50,00
9.700,00
1.000,00
7.000,00
50,00
7.000,00
500,00
500,00
1.250,00
1.250,00
1.000,00
8.000,00
50,00
9.600,00
1.250,00
1.250,00
1.000,00
6.000,00
50,00
6.600,00
500,00
500,00
2.500,00
2.500,00
50,00
500,00
280,00
756,00
55,00
1.650,00
250,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
2.000,00
35,00
15.050,00
30,00
17.100,00
30,00
13.500,00
3.000,00
3.000,00
Summe Netto 354.976,00
+19% MWSt
67.445,44
Summe Brutto 422.421,44
19
Tab. 5-2:
Kostenberechnung Teilmaßnahme Martinstraße bis Mühlengrund
(Lernsteg Schulzentrum separat)
Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Martinstr. bis Mühlengrund
Pos.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
29
30
36
37
38
39
40
41
Bezeichnung
Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten)
Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung
Zaunanlage aufnehmen und lagern
Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen
Oberboden aufnehmen und lagern
Oberboden wieder einbauen
Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen)
Betonsohlschalen entfernen und entsorgen
Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich
Entfernung Sohlabsturz
Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen
Bodeneinbau
Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände
Sohlgleite 1 - Anschluss an linksseitige Flügelwand und an Einlauf Verrohrung herstellen
Sohlgleite 1 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 1 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung
Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel)
Anschluss Einleitung Langer Graben herstellen
Querriegel im Gewässer analog Sohlgleiten-Sicherung unterhalb der Brücke Mühlengrund herstellen
Zaunanlage wieder aufbauen
Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke
Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen
Bepflanzung
Kosten
[€]
6.810,00
2.400,00
5.934,00
5.160,00
7.290,00
11.224,50
2.100,00
6.300,00
675,00
5.000,00
9.262,50
1.272,00
8.100,00
1.500,00
4.000,00
5.750,00
0,00
150,00
1.000,00
2.000,00
4.515,00
5.130,00
4.050,00
900,00
Summe Netto 100.523,00
+19% MWSt
19.099,37
Summe Brutto 119.622,37
Kostenberechnung Lernsteg Schulzentrum Geyen
Pos.
Bezeichnung
42 Lernsteg: Steinvolumen unmittelbar am Gewässer
43 Lernsteg: Oberfläche Zuwegebereich inkl. Rampe: Schotterrasen
Summe Netto
+19% MWSt
Summe Brutto
Kosten
[€]
756,00
1.650,00
2.406,00
457,14
2.863,14
20
Tab. 5-3:
Kostenberechnung Teilmaßnahme Mühlengrund bis Von-Grass-Straße
(Ortsanger Geyen)
Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen)
Pos.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
33
34
35
38
39
40
41
Bezeichnung
Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten)
Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung
Zaunanlage aufnehmen und lagern
Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen
Oberboden aufnehmen und lagern
Oberboden wieder einbauen
Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen)
Betonsohlschalen entfernen und entsorgen
Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich
Entfernung Sohlabsturz
Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen
Bodeneinbau
Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände
Sohlgleite 2 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 2 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Sohlgleite 3 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 3 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Sohlgleite 3 - Anschluss DN 300 RW-Einleitung Schulgelände herstellen
Zuschlag Sohlgleite 3 - Arbeiten unter der Brücke
Sohlgleite 4 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 4 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Zuschlag Sohlgleite 4 - Arbeiten unter der Brücke
Sohlgleite 5 - Querriegel herstellen
Sohlgleite 5 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung
Anschluss Auslauf Verrohrung Martinstraße inkl. Einlauf RW DN 300 Trennsystem
Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung
Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel)
Lernsteg: Trittsteine im Gewässer verlegen
Sicherung Brücke Sportplatz (Sohlgleite 3)
Sicherung Brücke Mühlengrund inkl. kreuzende Leitungen Strom, Fernmeldekabel
Zaunanlage wieder aufbauen
Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke
Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen
Bepflanzung
Kosten
[€]
15.890,00
600,00
3.956,00
3.440,00
17.010,00
26.190,50
4.900,00
14.700,00
1.575,00
15.000,00
21.612,50
2.968,00
18.900,00
8.000,00
9.700,00
7.000,00
7.000,00
500,00
1.250,00
8.000,00
9.600,00
1.250,00
6.000,00
6.600,00
500,00
2.500,00
350,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
10.535,00
11.970,00
9.450,00
2.100,00
Summe Netto 252.047,00
+19% MWSt
47.888,93
Summe Brutto 299.935,93
21