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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 252/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,0 MB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
28.06.11, 08:28

Inhalt der Datei

Unterhaltungsverband Pulheimer Bach Ökologische Verbesserung des Pulheimer Baches im Bereich Martinstraße (km 4,30) bis Von-Grass-Straße (km 3,69) in Pulheim-Sinthern und -Geyen ERLÄUTERUNGSBERICHT Pulheimer Bach vor der Maßnahme unterhalb der Brücke „Am Fronhof“ Die Projektbearbeiter der Franz Fischer Ing.-Büro GmbH bedanken sich bei allen Projektbeteiligten für die freundliche und kooperative Zusammenarbeit. Projektbearbeitung –Titel – Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Vor- und Zuname Harald Wegner Manuel Sportmann Doreen Burbach (Kürzel) DrWg Spo Bu Erftstadt, im März 2011 (Dr.-Ing. Harald Wegner) Projektnummer: Dateiname: Version: © 20638 eb_20638c.doc 1 2011 Franz Fischer Ing.-Büro GmbH Holzdamm 8 50374 Erftstadt (Dipl.-Ing. Manuel Sportmann) INHALTSVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis I Tabellenverzeichnis II Quellen- und Literaturverzeichnis II 1. Veranlassung und Aufgabenstellung ......................................................................1 2. Beschreibung der Maßnahmen ................................................................................3 2.1. Planerische Randbedingungen .................................................................................. 3 2.2. Ökologische Verbesserung des Gewässers............................................................... 7 2.3. 2.3.1. 2.3.2. Entnahmemöglichkeit Fronhof.................................................................................... 8 Erforderliche Entnahme-Wassermenge...................................................................... 9 Realisierung der Entnahme...................................................................................... 10 3. Hydrologisch-hydraulische Berechnung ..............................................................11 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ..................................................................18 5. Massen- und Kostenberechnung...........................................................................18 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1-1: Übersichtskarte Einzugsgebiet Pulheimer Bach ..........................................................1 Abb. 1-2: Lageübersicht zwischen Sinthern und Geyen..............................................................2 Abb. 2-1: Planungsrandbedingungen Ortsanger Geyen .............................................................4 Abb. 2-2: Blick in Gewässer-Fließrichtung, Ortsanger Geyen .....................................................4 Abb. 2-3: Stau- und Entnahmeanlage Fronhof (rechts in Betrieb)...............................................5 Abb. 2-4: Gewässerverlauf entlang des Schulzentrums..............................................................6 Abb. 2-5: Absturz oberhalb der Brücke „Am Fronhof“ .................................................................6 Abb. 3-1: Lage der Maßnahme zwischen Sinthern und Geyen innerhalb des GesamtEZGs Pulheimer Bach...............................................................................................11 Abb. 3-2: Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach Planungszustand - hydrologischer Längsschnitt..............................................................................................................12 Abb. 3-3: Hydraulischer Längsschnitt Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,70.............................14 I TABELLENVERZEICHNIS Tab. 3-1: Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach - Planungszustand.............................13 Tab. 3-2: BHW Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand ........................................15 Tab. 3-3: Sohlschubspannungen Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand ............16 Tab. 3-4: Kritische Sohlschubspannungen aus [4]....................................................................17 Tab. 3-5: Kritische Sohlschubspannungen aus [5]....................................................................17 Tab. 5-1: Massen- und Kostenberechnung Gesamtmaßnahme Martinstraße bis VonGrass-Straße ............................................................................................................19 Tab. 5-2: Kostenberechnung Teilmaßnahme Martinstraße bis Mühlengrund (Lernsteg Schulzentrum separat) ..............................................................................................20 Tab. 5-3: Kostenberechnung Teilmaßnahme Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen) ....................................................................................................21 QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS [1] Blaue Richtlinie, Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NordrheinWestfalen - Ausbau und Unterhaltung; Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2010 [2] Pulheimer Bach – Nachweis nach BWK M 3, Franz Fischer Ing.-Büro GmbH Erftstadt, 2007 [3] Jabron 6.6, Hydrotec Ing.-Ges. für Wasser und Umwelt, Aachen, 2009 [4] Bollrich - Technische Hydromechanik Band 1, Verlag für Bauwesen Berlin, 4. Auflage 1996 [5] Lange, Lecher - Gewässerregelung Gewässerpflege, Verlag Paul Parey, 3. Auflage 1993 [6] Landschaftspflegerischer Begleitplan Pulheimer Bach, Büro Zumbroich, Bonn, 2011 II 1. Veranlassung und Aufgabenstellung Der Pulheimer Bach ist im Westen der Stadt Pulheim gelegen, er entspringt im Bereich des Ortsteils Glessen der Stadt Bergheim. Markante Landmarke ist die Glessener Höhe (Abb. 1-1). Die betrachtete Gewässerstrecke der Planung liegt im Ortsbereich von Sinthern und Geyen bei ca. km 3,69 bis 4.3. Die Planung teilt sich auf in die beiden Teilabschnitte: • Km 3,69 bis 3,90 - Ortsanger Geyen und • Km 3,90 bis 4,30 - Schulzentrum bis Martinstraße. Abb. 1-1: Übersichtskarte Einzugsgebiet Pulheimer Bach Der Pulheimer Bach wird im Bereich der Pulheimer Ortslagen Sinthern und Geyen ökologisch verbessert. Die Maßnahme erstreckt sich über eine Strecke von gut 600 m vom Auslauf der Gewässerverrohrung an der Martinstraße (km 4,30) bis zum Einlauf in der Gewässerverrohrung an der Von-Graß-Straße (km 3,69). Wesentliche Elemente der 1 ökologischen Verbesserung sind die Beseitigung der Betonsohlschalen sowie von vier Sohlabstürzen in dem genannten Abschnitt längs des Gewässers. Von-Grass-Str. km 3,7 Langer Graben km 3,8 km 3,9 km 4,0 Pulheimer Bach km 4,1 km 4,2 Martinstraße km 4,3 Abb. 1-2: Lageübersicht zwischen Sinthern und Geyen Zwangspunkte der Maßnahme sind insbesondere die Sohllagen zu Beginn und am Ende des betrachteten Abschnitts am Einlauf bzw. am Auslauf längerer Gewässerverrohrungen. Die Höhendifferenz beträgt auf 610 m Abschnittslänge 5,8 m zwischen Martinstraße und Von-Grass-Straße. Dies würde rechnerisch einem Längsgefälle von 9,5 ‰ entsprechen. De facto ist das Längsgefälle jedoch durch 4 Sohlabstürze im Bestand deutlich geringer und liegt bei maximal ca. 4,6 ‰. Unterhalb der Brücke Mühlengrund bei km 3,87 mündet von links der so genannte „Lange Graben“ in den Pulheimer Bach ein. Der Lange Graben hat seinen Ursprung in nordwestlicher Richtung unterhalb der Ortslage Fliesteden und ist nur temporär Wasser führend. Bei km 4,233 besteht rechtsseitig eine Entnahmemöglichkeit in Richtung des Fronhofes in Form eines kleinen Grabens, welcher über ein leicht abgesenktes rechtsseitiges Ufer des Pulheimer Baches mit diesem verbunden ist. Der Eigentümer des Fronhofes ist im Besitz eines Wasserrechts zur Entnahme von Bachwasser zur Speisung des Wassergrabens des Fronhofes. Dieses Wasserecht muss berücksichtigt werden, falls es nicht vom Eigentümer durch die Herstellung eines 2 Brunnens abgelöst wird. Die Entnahme soll jedoch zukünftig nicht mehr bei Niedrigwasserführung des Pulheimer Baches gestattet sein, da dem stetigen und ausreichenden Gewässerabfluss hier eine Priorität eingeräumt werden soll. Unterhalb der Brücke „Am Fronhof“ mündet eine Ablaufleitung aus dem Wassergraben des Fronhofes in den Pulheimer Bach ein. Steigt der Wasserspiegel im Wassergraben infolge länger anhaltender Niederschläge über die Einlaufhöhe der Verrohrung an, erfolgt über diese Ablaufleitung ein Abschlag in Richtung Pulheimer Bach. Ob dies in der Vergangenheit jemals eingetreten ist, kann im Rahmen dieser Untersuchung nicht sicher bestätigt werden. Der weitaus größte Wasserverlust des Wassergrabens des Fronhofs erfolgt durch Verdunstung. 2. Beschreibung der Maßnahmen 2.1. Planerische Randbedingungen In einer ersten Stufe wurde der in Geyen gelegene Abschnitt des Pulheimer Baches im Bereich des Ortsangers beplant. Wesentliche Elemente sind der Zufluss des Langen Grabens, der markante Baum im Bereich des Zusammenflusses sowie die Lage im bereich des örtlichen Festplatzes. Die folgende Abb. 2-1 zeigt die erforderlichen Flächen für eine ökologisch hochwertige Anbindung des Langen Grabens unter Schutz des Baumes an den Pulheimer Bach im Lageplan des Luftbildes. Lange andauernde Verhandlungen mit den Grundbesitzern erlaubten jedoch nicht die Inanspruchnahme der grün markierten Flächen. Es musste eine Lösung für die ökologische Verbesserung in der Bachparzelle gefunden werden. Auf der dem Ortsanger zugewandten Seite verläuft eine Gasleitung sowie ein Mischwasserkanal. Hierdurch ist eine Verschwenkung des Gewässers in diese Richtung nicht möglich. Abb. 2-2 zeigt die örtliche Situation. 3 Abb. 2-1: Planungsrandbedingungen Ortsanger Geyen Abb. 2-2: Blick in Gewässer-Fließrichtung, Ortsanger Geyen Die Gewässerstrecke vom Auslauf der Verrohrung unterhalb der Martinstraße bis zur Einmündung des Langen Grabens ist durch zwei Bereiche gekennzeichnet: 4 Bei dem ersten Abschnitt handelt es sich um die besonders enge Gewässerführung von der Martinstraße bis zur Brücke „Am Fronhof“. Hier wurde versucht, einen Streifen entweder auf der südlich gelegenen Weide des Fronhofes oder der nördlich gelegenen privaten Fläche für die Gewässerplanung zu integrieren. Für die zweite Variante war auch eine Wegeumlegung vorgesehen. Auch eine Verlegung des Weges auf die Kanaltrasse südlich wurde untersucht. Beide Varianten scheiterten an An- und Einsprüchen der jeweiligen Anlieger. Es ist damit die im Folgenden beschrieben Variante der ökologischen Verbesserung in der Bestandsparzelle erforderlich. Auf dieser Strecke ist auch der Erhalt der Ableitungsmöglichkeit zur Speisung des Fronhofteiches zu realisieren (Abb. 2-3). Abb. 2-3: Stau- und Entnahmeanlage Fronhof (rechts in Betrieb) In der weiteren Folge des Gewässerverlaufs wird im zweiten Abschnitt das Schulgelände passiert. Auch hier ist eine Gewässeraufweitung bedingt durch die Grundbesitzverhältnisse nicht möglich, da die anstehenden Nutzungen ausgereizt sind - eine übliche Situation im Bereich der Ortslagen. Abb. 2-4 zeigt jedoch, dass auch innerhalb der Trasse ein deutliches Entwicklungspotenzial liegt. Die Strecke ist insgesamt durch einige Abstürze (Abb. 2-5) gekennzeichnet, die im Rahmen der Realisierung der Durchgängigkeit in Sohlgleiten umgestaltet werden. 5 Abb. 2-4: Gewässerverlauf entlang des Schulzentrums Abb. 2-5: Absturz oberhalb der Brücke „Am Fronhof“ 6 2.2. Ökologische Verbesserung des Gewässers Die Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Gewässers beschränken sich auf die Entfernung der Betonsohlschalen sowie auf die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die 4 Sohlabstürze mit einer Gesamt-Absturzhöhe von 2,3 m werden jeweils durch Sohlgleiten mit einem Längsgefälle von 1:30 ersetzt. Der Bereich der Einmündung des Langen Grabens unterhalb der Brücke Mühlengrund wird speziell gesichert. Speziell gesichert werden auch die weiteren Einleitstellen von Oberflächenabflüssen unterhalb der Martinstraße und am Schulgelände sowie die o.g. Abschlagseinleitung aus dem Wassergraben des Fronhofs. Ebenfalls speziell gesichert werden die das Gewässer kreuzenden Versorgungsleitungen von Strom und Wasser. Im Bereich zwischen den Brücken „Am Fronhof“ und dem Sportplatz wird die Gewässersohle im Planungszustand um ca. 60 cm aufgehöht. Zwangspunkte der Aufhöhung sind hier die oben bereits genannten Einleitstellen der Abschlagsleitung des Wassergrabens sowie der Oberflächenwassereinleitung des Schulgeländes unmittelbar oberhalb der Brücke am Sportplatz. Die 4 Sohlabstürze im betrachteten Gewässerabschnitt im Bestand werden künftig durch 5 Sohlgleiten mit einem Gefälleverhältnis von jeweils 1:30 ersetzt. Die maximal am Stück überwundene Höhendistanz beträgt gemäß den Vorgaben der Blauen Richtlinie [1] 1,0 m. Durch den nicht zu realisierenden Grunderwerb längs des Pulheimer Baches im hier betrachteten Abschnitt besteht nur eine sehr geringe Möglichkeit zur Aufweitung des Gewässers. In einigen Teilbereichen wird künftig die vorhandene Gewässerparzelle besser durch die Querprofilierung ausgenutzt. Durch die Anhebung des Gewässers im mittleren Abschnitt fallen der Gewässereinschnitt in das vorhandene Gelände kleiner sowie die Böschungsneigungen flacher aus. Die Gewässerquerprofile sind im Bestand vergleichsweise kompakt und im unteren Bereich stark eingeschnitten. Durch die Auskleidung des Sohlbereiches mit Betonsohlschalen ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des Baches bei kleinen Wassertiefen relativ groß. Im Planungszustand wird das Gewässer insbesondere im Sohlbereich aufgeweitet. Die Sohlbreite beträgt dann ca. 80 cm, im untersten Bereich auch bis ca. 1,20 m. Die Böschungen des Mittelwasserbettes sind im Verhältnis 1:1 angeordnet bei einer Höhe von 20 cm. Beidseitig wird, wo immer möglich, eine Ersatzaue angeordnet, in der auch eine eigenständige Gewässerentwicklung möglich sein soll. Die Böschungsnei7 gungen zum bestehenden Gelände liegen bei maximal 1:1,5, in der Regel um 1:2, vereinzelt auch bei bis 1:3,2. Analog zum Abschnitt des Pulheimer Baches an der Kläranlage Glessen soll auch hier ein Lernsteg, z.B. für die praktische biologische und gewässerökologische Unterrichtung von Schulklassen, am Gewässer errichtet werden, über den der direkte Zugang zum Pulheimer Bach möglich sein wird. Dieser Lernsteg wird oberhalb der Brücke am Sportplatz angeordnet, so dass der Zugang direkt vom Schulgelände aus möglich sein wird. Der größte Teil der bautechnischen Arbeiten im Rahmen der Gewässerumgestaltung kann unter fließender Welle durchgeführt werden. Für den Abschnitt, in dem das Gewässer in der Sohllage aufgehöht wird (Brücke „Am Fronhof“ bis unterhalb Brücke Sportplatz), ist jedoch eine Wasserhaltung erforderlich. Der Mittelwasserabfluss des Pulheimer Baches liegt in dem hier betrachteten Abschnitt bei 36-40 l/s [2]. Eine Wasserhaltung bis ca. 100 l/s ist demnach ausreichend, um die Durchführbarkeit der Arbeiten bei Trockenwetterlage und bei Perioden mit kleineren schwachen Niederschlägen zu gewährleisten. Oberhalb der Ortslage Sinthern werden die Abflüsse im Pulheimer Bach durch das HRB Sinthern gedrosselt. Zwischen HRB und Martinstraße (ca. 1 km Fließlänge) existieren nur kleinere Zuleitungen in das Gewässer durch die Regenwassereinleitungen kleinerer im Trennverfahren entwässerter Wohngebiete. Die Drosselabgabe des HRB kann ggf. hier für die Zeit der Bautätigkeit unterstützend so eingestellt werden, dass Zuflüsse größer als 100 l/s in einer untersten Lamelle des HRB zwischengespeichert und erst nach Regenende an das Unterwasser weiter gegeben werden. Auf diese Weise wäre die Baustelle für die Zeit der Bautätigkeit auch über die hydraulische Leistungsfähigkeit der Wasserhaltung hinaus vor Flutung infolge höherer Abflüsse geschützt. 2.3. Entnahmemöglichkeit Fronhof Die Möglichkeit zur Wasserentnahme in Richtung Fronhof im oberen Abschnitt soll bestehen bleiben, allerdings nicht bei Niedrigwasserführung des Pulheimer Baches. Im Bestand ist eine Entnahme an der betreffenden Stelle nur in Verbindung mit einem Aufstau des Gewässers unmittelbar unterhalb der Entnahmestelle möglich. Dieser Gewässeraufstau ist zukünftig von Seiten der Unteren Wasserbehörde nicht mehr gestattet. Statt dessen wird die Entnahmestelle so verändert, dass die Wasserentnahme bei Wasserständen im Gewässer im Bereich des Mittelwassers und bei größeren 8 Wasserständen möglich sein wird. Bei Wasserständen im Bereich des Niedrigwassers soll technisch eine Entnahme - ohne Aufstau des Gewässers - ausgeschlossen sein. Des Weiteren wurde mit der Unteren Wasserbehörde eine Vorgabe vereinbart, die eine Beschickung des Wassergrabens durch die Entnahmestelle bei gleichzeitiger Wasserabgabe aus der Abschlagsleitung des Fronhofes in Richtung Pulheimer Bach untersagt. Eine „Spülung“ des Wassergrabens soll damit verhindert werden. Dementsprechend soll eine Entnahme nur gestattet werden, wenn die WSP-Lage im Wassergraben des Fronhofs unter der Sohlhöhe des Ablaufrohres an der Abschlagsleitung liegt. Steigt die WSP-Lage im Wassergraben über diese Höhenkote, ist die Entnahmestelle zu schließen. 2.3.1. Erforderliche Entnahme-Wassermenge Die Berechnungsergebnisse mit dem NA-Modell Pulheimer Bach [2] weisen für den Abschnitt unterhalb der Martinstraße ein als plausibel erachtetes MQ von rd. 36 l/s bei einem Einzugsgebiet von knapp 10 km2 aus. Ein NQ aus dem Einzugsgebiet kann über eine Spende von ca. 1 l/s.km2 abgeschätzt werden, hinzu kommt der Zulauf der Kläranlage Glessen mit dem Anteil des Pulheimer Baches. Der Niedrigwasserabfluss (NQ) kann dementsprechend näherungsweise ab der Unterschreitung eines Abflusses im Pulheimer Bach von 20 l/s festgestellt werden. Mit den Kenndaten der GerinneQuerprofilierung im Planungszustand • Sohlgefälle (hydraulisches Gefälle bei NQ-MQ): 1,5 ‰ • Sohlbreite: 0,8 m • Böschungsneigung Mittelwasserbett: 1:1 ergibt sich für 10 cm Fließtiefe an der Entnahmestelle ein Abfluss von 23 l/s. Dieser Wert liegt in dem Bereich unter dem Niedrigwasserabfluss konstatiert werden kann. Aus diesem Grund wird die minimale Schützöffnung an der Entnahme über eine Edelstahlblende auf 10-15 cm über der Gewässersohle des Pulheimer Baches angeordnet. Damit ist gewährleistet, dass die Wassermenge NQ weiter im Gewässer abfließt und hier keine Entnahme in Richtung Fronhof möglich ist. Über die Blendenstellung am Schütz soll jedoch auch eine Korrektur dieser Höhe möglich sein, falls die mögliche Entnahmemenge nicht der gewünschten Wassermenge entspricht. 9 Die Wasserentnahme aus dem Pulheimer Bach zum Wassergraben des Fronhofes dient zum Ausgleich der verdunsteten Wassermenge des Wassergrabens. Die hierzu erforderliche Wassermenge kann nach folgender Berechnung abgeschätzt werden: • Oberfläche des Wassergrabens: ca. 2.000 m² • aktuelle Verdunstungsleistung: ca. 500 mm/Jahr • verdunstete Wassermenge aus dem Wassergraben: 1.000 m³/Jahr = 0,032 l/s Da eine relevante Verdunstung in den Wintermonaten nicht stattfindet, erhöht sich die Verdunstungsrate dementsprechend in der verbleibenden Jahreszeit. Pauschal kann eine Spitzenverdunstungsrate von 0,1 l/s für den Wassergraben im Sommer angesetzt werden, die durch eine Entnahme von Bachwasser ausgeglichen werden soll. Bei einer angesetzten maximalen Tages-Verdunstungsrate von 5 mm/Tag ergibt sich nach folgender Berechnung: • Oberfläche des Wassergrabens: ca. 2.000 m² • maximale Verdunstungsleistung pro Tag: 5 mm/Tag • verdunstete Wassermenge aus dem Wassergraben: 10 m³/Tag = 0,12 l/s Damit ist von einer notwendigen zu entnehmenden Wassermenge von maximal 0,12 l/s auszugehen. 2.3.2. Realisierung der Entnahme Die Zuleitung der an der Entnahmestelle abgezweigten Wassermenge in Richtung Wassergraben des Fronhofs ist über den bestehenden Ableitungsgraben möglich. Hierfür ist der Graben bzgl. seiner Gefälleverhältnisse zu überprüfen und ggf. instand zu setzen. Rechnerisch ergeben sich die folgenden Kenndaten für die Ableitung über den bestehenden Graben: • Sohle des Ableitungsgrabens am Schütz: 62,37 mNN • Strecke bis zur Kreuzung mit Mischwasserkanal DN 800: ca. 28 m • Scheitelhöhe des MW-Kanals DN 800 an der Kreuzungsstelle: 62,26 mNN (bei 100 mm Wandstärke des DN 800) • Höhendifferenz Grabensohle an der Entnahmestelle – Kanalscheitel an der Kreuzungsstelle: 0,11 m 10 • Rechnerisch maximal mögliches Gefälle des Ableitungsgrabens: 0,11/28 = 3,9 ‰ (ohne Berücksichtigung einer Überdeckung des MW-Kanals) Bei einer fachgemäß herzustellenden Überdeckung des MW-Kanals ist eine Instandsetzung des Ableitungsgrabens ohne Gegengefälle des Sohlverlaufs sehr wahrscheinlich nicht möglich. 3. Hydrologisch-hydraulische Berechnung Im Auftrag der Stadt Pulheim wurde im Jahre 2007 das bestehende NiederschlagAbfluss-Modell Pulheimer Bach aktualisiert und die Bemessungsabflüsse (BHQ) für den Planungszustand des Gewässers neu berechnet [2]. Abb. 3-1 zeigt die Lage der Maßnahme zwischen den Pulheimer Ortslagen Sinthern und Geyen innerhalb des Gesamt-Einzugsgebietes des Pulheimer Baches. städtisches Gebiet Mischsystem städtisches Gebiet Trennsystem natürliches Gebiet Stadtgrenze Abb. 3-1: Lage der Maßnahme zwischen Sinthern und Geyen innerhalb des Gesamt-EZGs Pulheimer Bach. 11 Die Bemessungsabflüsse wurden mit dem aktuellen NA-Modell ermittelt. Grundlage hierfür war eine Langzeit-Kontinuum-Berechnung über den Zeitraum von 1970-2004 (34 Jahre). Als Belastungsdaten wurden die Daten der Stationen Köln-Weiler (Niederschlag) und Leverkusen (Temperatur und Verdunstung) genutzt. Die Bemessungswassermengen für den Planungszustand des Pulheimer Baches sind als hydrologischer Längsschnitt in Abb. 3-2 und tabellarisch in Tab. 3-1 zusammengefasst. Es zeigt sich, dass der hier betrachtete Gewässerabschnitt zwischen den Ortslagen Sinthern und Geyen nicht durch besonders hohe Abflüsse gekennzeichnet ist. Das oberhalb gelegene HRB Sinthern übernimmt hier deutlich erkennbar eine ausgeprägte Schutzfunktion für den unterhalb gelegenen Gewässerverlauf, in dem die auch hier beschriebene Maßnahme liegt. Fließrichtung 7,0 4,0 3,0 8,00 Abfluss Q [m³/s] 5,0 HRB Liebesallee 9,00 6,0 HRB Sinthern RÜB Glessen RÜB 3 HQ1 [m³/s] HQ2 [m³/s] HQ5 [m³/s] HQ10 [m³/s] HQ20 [m³/s] HQ25 [m³/s] HQ50 [m³/s] HRB Bendacker Düker Kölner Randkanal 2,0 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 1,0 0,0 0,00 Station [km] Abb. 3-2: Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach Planungszustand hydrologischer Längsschnitt Der hier betrachtete Bereich zwischen Pulheimer Bach km 4,30 und km 3,69 ist in Abb. 3-2 rot eingefärbt. Es zeigt sich, dass der maximale Abfluss HQ50 hier bei weniger als 3 m³/s liegt. 12 Tab. 3-1: Gerinneabschnitt 7200 Bemessungsabflüsse (BHQ) Pulheimer Bach - Planungszustand Station Länge mittleres Sohlgefälle MQ HQ1 HQ2 HQ5 HQ10 HQ20 HQ25 HQ50 km [m] [%] [l/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] 8,558 7,514 7205 0,71 356 0,22 371 0,60 451 0,20 364 0,21 530 0,34 76 2,49 226 0,57 380 0,32 0,904 0,000 dueker 183 1,284 0,904 7278 1,36 1,510 1,284 7276 104 1,586 1,510 7274 0,97 2,116 1,586 7272 321 2,480 2,116 7270 0,38 2,931 2,480 7261 248 3,302 2,931 7260 0,36 3,658 3,302 7250 203 3,841 3,658 7244 0,92 3,945 3,841 7242 836 4,266 3,945 7238 0,55 4,514 4,266 7236 733 4,717 4,514 7234 1,02 5,553 4,717 7232 1228 6,286 5,553 ab1 1,70 7,514 6,286 7220 1044 904 0,000 0,000 0 0,15 Bemerkung 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 0,19 0,37 0,62 0,82 0,91 0,96 1,13 ober HRB Liebesallee 4 0,24 0,47 0,56 0,60 0,73 0,77 0,88 unter HRB Liebesallee 4 0,20 0,42 0,50 0,54 0,66 0,69 0,80 30 0,92 1,66 2,48 2,93 3,26 3,42 3,95 unter RÜB Glessen 32 0,90 1,48 2,07 2,66 2,83 2,97 3,42 ober HRB Sinthern 32 0,90 1,48 2,07 2,66 2,83 2,97 3,42 parallel HRB Sinthern 34 0,90 1,48 2,07 2,66 2,83 2,97 3,42 parallel HRB Sinthern 35 1,00 1,27 1,36 1,39 1,40 1,41 1,45 unter HRB Sinthern 35 0,99 1,26 1,35 1,38 1,40 1,40 1,45 35 0,99 1,26 1,35 1,38 1,40 1,40 1,45 35 0,99 1,26 1,35 1,38 1,40 1,40 1,45 36 1,02 1,31 1,46 1,51 1,55 1,56 1,60 36 1,02 1,31 1,46 1,50 1,55 1,55 1,60 36 1,04 1,36 1,53 1,59 1,68 1,68 1,73 36 1,04 1,36 1,53 1,58 1,68 1,68 1,73 ab Martinstraße 40 1,11 1,69 2,09 2,25 2,61 2,70 2,95 ab Langer Graben 40 1,11 1,69 2,09 2,25 2,61 2,70 2,95 41 1,12 1,69 2,09 2,25 2,61 2,69 2,94 41 1,12 1,69 2,09 2,25 2,61 2,69 2,94 43 1,25 1,92 2,40 2,60 3,02 3,12 3,43 44 1,28 1,94 2,44 2,64 3,06 3,17 3,47 ober RÜB 3 Geyen 47 1,93 2,96 3,76 4,63 4,80 4,97 5,44 unter RÜB 3 Geyen 49 1,77 2,56 3,73 4,29 4,54 4,70 5,17 50 1,77 2,56 3,74 4,29 4,54 4,71 5,18 51 1,82 2,55 3,57 4,02 4,51 4,66 5,12 ober HRB Bendacker 62 2,10 2,88 3,64 3,81 4,47 4,65 5,20 unter HRB Bendacker 62 2,11 2,90 3,66 3,83 4,50 4,68 5,24 64 2,15 2,94 3,73 3,88 4,55 4,73 5,29 64 2,15 2,93 3,73 3,88 4,55 4,73 5,29 65 2,16 2,95 3,75 3,88 4,55 4,74 5,30 65 2,16 2,95 3,75 3,88 4,56 4,74 5,30 66 2,22 3,02 3,86 3,99 4,68 4,87 5,45 66 2,22 3,01 3,86 3,99 4,68 4,87 5,45 67 2,26 3,10 4,01 4,16 4,88 5,08 5,69 67 2,25 3,08 3,98 4,14 4,87 5,07 5,70 ober Düker KRK 68 2,26 3,10 4,01 4,16 5,04 5,25 5,90 ober Düker KRK 68 2,25 3,08 3,98 4,14 3,75 3,88 4,27 Die hydraulischen Berechnungen wurden mit dem Programm JABRON (Version 6.6) [3] durchgeführt. Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnungen basieren auf den Bemessungsabflüssen aus Abb. 3-2 bzw. Tab. 3-1. Abb. 3-3 zeigt den hydraulischen Längsschnitt über den Bereich der Maßnahme ca. km 4,30 bis km 3,70. Es zeigt sich, dass die bordvolle hydraulische Leistungsfähigkeit des Pulheimer Baches in diesem Gewässerabschnitt auch bei einem HQ50 nicht erreicht wird. Dies gilt deutlich auch für den Bereich zwischen den Brücken Fronhof und Sportplatz, in dem die Gewässersohle gegenüber dem Bestand um ca. 60 cm angehoben wurde. 13 Hydraulische Berechnung Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,96 - Planungszustand 66 65 64 62 61 60 Höhe [mNN] 63 Von-Graß-Straße Martinstraße Mühlengrund Sportplatz Am Frohnhof Sohle Gel. links Gel. rechts HQ50 HQ20 HQ10 HQ5 HQ2 HQ1 59 58 57 4,30 4,20 4,10 4,00 3,90 3,80 56 3,70 Station [km] Abb. 3-3: Hydraulischer Längsschnitt Pulheimer Bach km 4,30 bis km 3,70 Tab. 3-2 listet die berechneten Bemessungswasserspiegellagen für den genannten Abschnitt auf. 14 Tab. 3-2: Station [km] 3,695 3,705 3,709 3,735 3,770 3,800 3,811 3,818 3,858 3,865 3,871 3,879 3,901 3,931 3,951 3,965 3,968 3,975 3,985 4,033 4,101 4,118 4,125 4,128 4,155 4,166 4,175 4,205 4,219 4,222 4,227 4,232 4,244 4,300 4,303 BHW Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand Sohle [mNN] 56,69 57,03 57,16 57,27 57,43 57,57 57,63 57,65 57,82 57,87 57,90 57,94 58,04 59,04 59,12 59,59 59,69 59,92 59,97 60,10 60,32 60,34 60,38 60,39 61,29 61,36 61,40 61,54 61,99 62,09 62,27 62,27 62,29 62,38 62,38 Gel. links [mNN] 58,24 58,35 58,35 58,91 58,87 59,09 59,08 59,20 59,67 59,67 60,09 60,05 60,45 60,45 61,16 61,00 61,57 61,28 61,28 61,28 62,88 62,88 62,92 62,78 62,71 62,71 62,71 63,10 63,19 63,21 63,25 63,25 63,20 64,48 64,98 Gel. rechts [mNN] 58,18 58,30 58,30 59,00 59,08 59,34 59,49 59,53 59,76 59,76 59,98 59,70 59,94 59,94 60,55 61,19 61,57 61,10 61,11 61,54 62,73 62,73 62,92 62,52 62,46 62,46 62,46 63,10 63,00 62,98 63,18 63,20 63,33 64,19 64,44 HW 1 [mNN] 57,19 57,42 57,54 57,88 57,97 58,07 58,12 58,16 58,32 58,33 58,38 58,45 58,59 59,42 59,69 59,98 60,05 60,33 60,54 60,64 60,87 60,93 60,94 60,98 61,68 61,85 61,93 62,11 62,37 62,48 62,65 62,78 62,84 63,04 63,27 HW 2 [mNN] 57,45 57,51 57,61 57,98 58,08 58,19 58,23 58,27 58,41 58,42 58,45 58,52 58,67 59,46 59,75 60,02 60,11 60,39 60,60 60,72 60,94 61,01 61,02 61,05 61,72 61,91 61,99 62,19 62,41 62,53 62,70 62,84 62,91 63,12 63,37 HW 5 [mNN] 57,61 57,64 57,65 58,02 58,14 58,25 58,30 58,33 58,48 58,48 58,49 58,57 58,70 59,48 59,78 60,04 60,13 60,41 60,63 60,75 60,97 61,04 61,05 61,09 61,74 61,93 62,02 62,22 62,43 62,56 62,72 62,86 62,94 63,16 63,41 HW 10 HW 20 HW 50 [mNN] 57,67 57,70 57,69 58,01 58,15 58,27 58,32 58,35 58,50 58,50 58,51 58,58 58,71 59,49 59,79 60,05 60,14 60,42 60,64 60,76 60,98 61,06 61,06 61,10 61,75 61,94 62,03 62,23 62,44 62,56 62,73 62,87 62,95 63,17 63,43 [mNN] 57,80 57,83 57,82 58,01 58,19 58,32 58,37 58,40 58,55 58,55 58,55 58,62 58,73 59,50 59,80 60,07 60,15 60,43 60,66 60,77 61,00 61,07 61,08 61,12 61,76 61,96 62,05 62,25 62,45 62,57 62,74 62,89 62,96 63,19 63,45 [mNN] 57,93 57,95 57,94 58,07 58,24 58,37 58,42 58,45 58,59 58,59 58,60 Mühlengrund 58,65 58,75 59,50 59,82 60,07 60,16 Brücke Sportplatz 60,44 60,67 60,78 61,01 61,08 61,09 Am Frohnhof 61,13 61,77 61,97 62,06 62,26 62,45 62,58 62,75 62,90 62,97 63,20 63,46 Die entsprechenden Sohlschubspannungen für die Jährlichkeiten Tn=1a bis Tn=50a sind in Tab. 3-3 zusammengefasst. Die grau eingefärbten Zeilen in der Tabelle kennzeichnen Gewässerabschnitte, die infolge der Anordnung von Sohlgleiten inkl. Vor- und Nachbettsicherungen oder sonstiger Sohlstrukturen speziell gegen Sohlerosion gesichert sind. Für die Beurteilung der erforderlichen Sohlstabilität in der Ortslage in der Nähe der Leitungstrassen eines geeigneten einzubauenden Sohlsubstrates sind diese Abschnitte demzufolge nicht maßgebend. 15 Tab. 3-3: Station [km] 3,695 3,705 3,709 3,735 3,770 3,800 3,811 3,818 3,858 3,865 3,871 3,879 3,901 3,931 3,951 3,965 3,968 3,975 3,985 4,033 4,101 4,118 4,125 4,128 4,155 4,166 4,175 4,205 4,219 4,222 4,227 4,232 4,244 4,300 4,303 Sohlschubspannungen Pulheimer Bach - km 4,30 – 3,69, Planungszustand Sohle [mNN] 56,69 57,03 57,16 57,27 57,43 57,57 57,63 57,65 57,82 57,87 57,90 57,94 58,04 59,04 59,12 59,59 59,69 59,92 59,97 60,10 60,32 60,34 60,38 60,39 61,29 61,36 61,40 61,54 61,99 62,09 62,27 62,27 62,29 62,38 62,38 Gel. links Gel. rechts [mNN] [mNN] 58,24 58,18 58,35 58,30 58,35 58,30 58,91 59,00 58,87 59,08 59,09 59,34 59,08 59,49 59,20 59,53 59,67 59,76 59,67 59,76 60,09 59,98 60,05 59,70 60,45 59,94 60,45 59,94 61,16 60,55 61,00 61,19 61,57 61,57 61,28 61,10 61,28 61,11 61,28 61,54 62,88 62,73 62,88 62,73 62,92 62,92 62,78 62,52 62,71 62,46 62,71 62,46 62,71 62,46 63,10 63,10 63,19 63,00 63,21 62,98 63,25 63,18 63,25 63,20 63,20 63,33 64,48 64,19 64,98 64,44 τ Tn=1a [N/m²] 26,9 39,7 40,4 7,2 9,9 12,0 13,3 11,4 11,3 27,4 3,3 20,8 9,7 38,8 6,0 39,1 2,1 45,2 5,4 8,9 11,1 9,3 2,0 28,3 39,3 22,7 18,9 13,4 38,9 42,4 40,4 14,8 11,0 11,0 75,9 τ Tn=2a [N/m²] 15,8 38,6 46,0 9,6 12,0 12,6 14,0 12,4 9,7 24,7 4,2 21,5 10,6 43,0 7,0 44,0 2,7 47,8 6,0 9,6 12,1 10,1 2,4 31,1 43,4 26,5 21,4 14,8 42,2 45,5 44,8 17,0 12,7 12,5 82,5 τ Tn=5a [N/m²] 12,6 22,7 48,5 11,4 13,6 13,1 14,4 13,0 8,4 21,7 4,4 20,7 10,9 44,7 7,4 45,6 3,0 49,6 6,3 10,0 12,5 10,4 2,6 32,2 45,5 27,8 22,4 15,4 44,6 47,0 46,8 17,8 13,3 13,1 84,9 τ Tn=10a [N/m²] 11,7 18,9 41,0 14,5 15,1 13,7 14,9 13,4 8,0 20,6 4,5 20,3 11,0 45,8 7,4 45,5 3,1 50,1 6,4 10,1 12,6 10,6 2,6 32,6 45,8 28,5 22,7 15,6 44,6 48,2 47,5 18,1 13,5 13,3 86,3 τ Tn=20a [N/m²] 10,0 13,3 24,2 19,5 16,7 14,2 15,3 13,8 6,9 17,5 4,4 18,4 10,9 45,4 7,9 45,7 3,3 51,1 6,5 10,2 12,9 10,8 2,7 33,2 47,4 29,0 23,2 15,9 45,1 49,1 48,3 18,5 13,9 13,6 87,2 τ Tn=50a [N/m²] 8,7 9,99 16,35 18,57 17,29 14,39 15,52 14,19 5,83 14,64 4,05 Mühlengrund 15,97 10,41 47,21 7,77 46,05 3,38 Brücke Sportplatz 50,45 6,63 10,38 13,04 10,87 2,77 Am Frohnhof 33,53 48,38 29,16 23,41 16,10 45,44 49,52 48,78 18,77 14,03 13,78 87,61 Bereiche, die durch Sohlbefestigung (Steinschüttung, Deckwerk) gesichert sind. Abseits der speziell gesicherten Abschnitte (Einleitungen, Sohlgleiten, Leitungskreuzungen) ergeben sich maximal auftretende Sohlschubspannungen im hier betrachteten Gewässerabschnitt von 22 N/m² (HQ1) bis 29 N/m² (HQ50). Als einzubauendes Sohlsubstrat kommt dementsprechend im Wesentlichen Grobkies (2063 mm; t,krit. = 45 N/m²) mit einem Anteil Mittelkies (6,3-20 mm; t,krit. = 15 N/m²) in Frage. Zur Herstellung eines naturraumtypischen Sohlsubstrates sind jedoch auch Feinkornanteile mit einem Gesamtkorngefüge 0-45 mm mit aufzufüllen. Die folgenden Tab. 3-4 und Tab. 3-5 geben einen Überblick über die kritischen Sohlschubspannungen der gängigen Sohlsubstratmaterialien. 16 Tab. 3-4: Kritische Sohlschubspannungen aus [4] Tab. 3-5: Kritische Sohlschubspannungen aus [5] 17 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen Die beim Bau und im Endzustand entstehenden Eingriffe und ggf. erforderliche Ausgleichmaßnahmen sind ein einem gesonderten Bericht des beauftragten Landschaftsplaners beschrieben [6]. 5. Massen- und Kostenberechnung Da sich die geplante Maßnahme zur ökologischen Verbesserung des Pulheimer Baches zwischen der Martinstraße und der Von-Grass-Straße in einem sehr begrenzten räumlichen Rahmen bewegt, sind vergleichsweise wenig Erdarbeiten zur Gewässeraufweitung bzw. -profilierung erforderlich. Als größere konstruktive Maßnahmen sind die Beseitigung der Sohlabstürze und die Errichtung der Sohlgleiten statt dessen zu nennen. Zwischen den Brücken Am Fronhof und Sportplatz soll die Gewässersohle um ca. 60 cm angehoben werden, so dass hier Materialeinbau erforderlich sein wird. Über die gesamte Länge des rd. 610 m langen Abschnitts sind die Betonsohlschalen zu beseitigen und zu entsorgen. Die Sohle ist mit dem naturraumtypischen Substrat unter Beimischung von Mittel und Grobkies (Gesamtkorngefüge 0-63 mm) aufzufüllen. Für die Entfernung der Sohlabstürze entlang des hier betrachteten Abschnitts ist schweres Gerät erforderlich. Hierzu sind Rodungsmaßnahmen entlang des Gewässers, insbesondere beim Absturz zwischen den Brücken Mühlengrund und Sportplatz erforderlich, um die Zugängigkeit im Rahmen der Bautätigkeiten zu gewährleisten. Die neu geplanten Sohlgleiten an Stelle de Sohlabstürze sind über die gesamte Länge inkl. Vor- und Nachbettsicherung zu befestigen (Sohlsicherung durch Deckwerk, Steinschüttung). Kreuzende Versorgungsleitungen, Einleitstellen der RW-Kanalisation oder von Nebengewässern sowie die Bereiche der Durchlässe bei Brückenbauwerken sind ebenfalls zu befestigen und damit gegen Erosion zu sichern. Die Kenndaten der jeweils vorzusehenden Befestigung sind in den Planunterlagen (Anlage) vermerkt. Die folgende Massen- und Kostenberechnung in Tab. 5-1 beinhaltet alle Positionen für den Gesamtbereich der Maßnahme von der Martinstraße bis zur Von-Grass-Straße (inkl. Ortsanger Geyen). In den folgenden Tabellen Tab. 5-2 und Tab. 5-3 sind die berechneten Kosten der Maßnahme in die beiden Teilabschnitte (vergl. Kap 1) Martinstraße bis Mühlengrund sowie Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen) aufgeteilt. 18 Tab. 5-1: Massen- und Kostenberechnung Gesamtmaßnahme Martinstraße bis Von-Grass-Straße Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Martinstr. bis Von-Grass-Str. Pos. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Bezeichnung Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten) Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung Zaunanlage aufnehmen und lagern Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen Oberboden aufnehmen und lagern Oberboden wieder einbauen Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen) Betonsohlschalen entfernen und entsorgen Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich Entfernung Sohlabsturz Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen Bodeneinbau Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände Sohlgleite 1 - Anschluss an linksseitige Flügelwand und an Einlauf Verrohrung herstellen Sohlgleite 1 - Querriegel herstellen Sohlgleite 1 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Sohlgleite 2 - Querriegel herstellen Sohlgleite 2 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Sohlgleite 3 - Querriegel herstellen Sohlgleite 3 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Sohlgleite 3 - Anschluss DN 300 RW-Einleitung Schulgelände herstellen Zuschlag Sohlgleite 3 - Arbeiten unter der Brücke Sohlgleite 4 - Querriegel herstellen Sohlgleite 4 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Zuschlag Sohlgleite 4 - Arbeiten unter der Brücke Sohlgleite 5 - Querriegel herstellen Sohlgleite 5 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Anschluss Auslauf Verrohrung Martinstraße inkl. Einlauf RW DN 300 Trennsystem Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel) Lernsteg: Steinvolumen unmittelbar am Gewässer Lernsteg: Oberfläche Zuwegebereich inkl. Rampe: Schotterrasen Lernsteg: Trittsteine im Gewässer verlegen Sicherung Brücke Sportplatz (Sohlgleite 3) Sicherung Brücke Mühlengrund inkl. kreuzende Leitungen Strom, Fernmeldekabel Anschluss Einleitung Langer Graben herstellen Querriegel im Gewässer analog Sohlgleiten-Sicherung unterhalb der Brücke Mühlengrund herstellen Zaunanlage wieder aufbauen Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen Bepflanzung Menge 1 150 430 4.300 810 1.069 1 600 3 4 1.235 212 600 1 4 115 8 194 7 140 1 1 8 192 1 6 132 1 1 10 2,7 30 4 1 1 1 2 430 570 450 1 Einheit psch. m m m² m³ m³ psch. m Stk. Stk. m³ m³ m psch. Stk. m² Stk. m² Stk. m² psch. psch. Stk. m² psch. Stk. m² psch. psch. m² m³ m² Stk. psch. psch. psch. Stk. m m² m² psch. EP [€] GP [€] 22.700,00 22.700,00 20,00 3.000,00 23,00 9.890,00 2,00 8.600,00 30,00 24.300,00 35,00 37.415,00 7.000,00 7.000,00 35,00 21.000,00 750,00 2.250,00 5.000,00 20.000,00 25,00 30.875,00 20,00 4.240,00 45,00 27.000,00 1.500,00 1.500,00 1.000,00 4.000,00 50,00 5.750,00 1.000,00 8.000,00 50,00 9.700,00 1.000,00 7.000,00 50,00 7.000,00 500,00 500,00 1.250,00 1.250,00 1.000,00 8.000,00 50,00 9.600,00 1.250,00 1.250,00 1.000,00 6.000,00 50,00 6.600,00 500,00 500,00 2.500,00 2.500,00 50,00 500,00 280,00 756,00 55,00 1.650,00 250,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 2.000,00 35,00 15.050,00 30,00 17.100,00 30,00 13.500,00 3.000,00 3.000,00 Summe Netto 354.976,00 +19% MWSt 67.445,44 Summe Brutto 422.421,44 19 Tab. 5-2: Kostenberechnung Teilmaßnahme Martinstraße bis Mühlengrund (Lernsteg Schulzentrum separat) Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Martinstr. bis Mühlengrund Pos. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 29 30 36 37 38 39 40 41 Bezeichnung Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten) Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung Zaunanlage aufnehmen und lagern Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen Oberboden aufnehmen und lagern Oberboden wieder einbauen Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen) Betonsohlschalen entfernen und entsorgen Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich Entfernung Sohlabsturz Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen Bodeneinbau Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände Sohlgleite 1 - Anschluss an linksseitige Flügelwand und an Einlauf Verrohrung herstellen Sohlgleite 1 - Querriegel herstellen Sohlgleite 1 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel) Anschluss Einleitung Langer Graben herstellen Querriegel im Gewässer analog Sohlgleiten-Sicherung unterhalb der Brücke Mühlengrund herstellen Zaunanlage wieder aufbauen Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen Bepflanzung Kosten [€] 6.810,00 2.400,00 5.934,00 5.160,00 7.290,00 11.224,50 2.100,00 6.300,00 675,00 5.000,00 9.262,50 1.272,00 8.100,00 1.500,00 4.000,00 5.750,00 0,00 150,00 1.000,00 2.000,00 4.515,00 5.130,00 4.050,00 900,00 Summe Netto 100.523,00 +19% MWSt 19.099,37 Summe Brutto 119.622,37 Kostenberechnung Lernsteg Schulzentrum Geyen Pos. Bezeichnung 42 Lernsteg: Steinvolumen unmittelbar am Gewässer 43 Lernsteg: Oberfläche Zuwegebereich inkl. Rampe: Schotterrasen Summe Netto +19% MWSt Summe Brutto Kosten [€] 756,00 1.650,00 2.406,00 457,14 2.863,14 20 Tab. 5-3: Kostenberechnung Teilmaßnahme Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen) Kostenberechnung ÖV Pulheimer Bach Mühlengrund bis Von-Grass-Straße (Ortsanger Geyen) Pos. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 33 34 35 38 39 40 41 Bezeichnung Baustelleneinrichtung und -räumung (8% der Kosten) Sicherung vorhandener zu erhaltender Bepflanzung Zaunanlage aufnehmen und lagern Baufeld räumen (Rodung des Bewuches) inkl. pflanzliche Bodendecke aufnehmen u. entsorgen Oberboden aufnehmen und lagern Oberboden wieder einbauen Wasserhaltung (bis ca. 100 l/s herstellen) Betonsohlschalen entfernen und entsorgen Zuschlag Betonsohlschalen entfernen für Brückenbereich Entfernung Sohlabsturz Bodenaushub und lagern bzw. entsorgen Bodeneinbau Modellierung des Gewässer-Querprofils bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände Sohlgleite 2 - Querriegel herstellen Sohlgleite 2 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Sohlgleite 3 - Querriegel herstellen Sohlgleite 3 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Sohlgleite 3 - Anschluss DN 300 RW-Einleitung Schulgelände herstellen Zuschlag Sohlgleite 3 - Arbeiten unter der Brücke Sohlgleite 4 - Querriegel herstellen Sohlgleite 4 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Zuschlag Sohlgleite 4 - Arbeiten unter der Brücke Sohlgleite 5 - Querriegel herstellen Sohlgleite 5 - Deckwerk herstellen inkl. Vor- und Nachbettsicherung Anschluss Auslauf Verrohrung Martinstraße inkl. Einlauf RW DN 300 Trennsystem Herstellung der Entnahmemöglichkeit am Gewässer inkl. Schützvorrichtung und Sohlbefestigung Sicherung kreuzende Wasser- und Gasleitung am Schulgelände über Deckwerk (ohne Querriegel) Lernsteg: Trittsteine im Gewässer verlegen Sicherung Brücke Sportplatz (Sohlgleite 3) Sicherung Brücke Mühlengrund inkl. kreuzende Leitungen Strom, Fernmeldekabel Zaunanlage wieder aufbauen Vorhandene Wege wieder herstellen - Asphaltdecke Vorhandene Wege (Pflasterung) überdecken (Vlies, Kiesschicht) und nach Bauende wieder herstellen Bepflanzung Kosten [€] 15.890,00 600,00 3.956,00 3.440,00 17.010,00 26.190,50 4.900,00 14.700,00 1.575,00 15.000,00 21.612,50 2.968,00 18.900,00 8.000,00 9.700,00 7.000,00 7.000,00 500,00 1.250,00 8.000,00 9.600,00 1.250,00 6.000,00 6.600,00 500,00 2.500,00 350,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 10.535,00 11.970,00 9.450,00 2.100,00 Summe Netto 252.047,00 +19% MWSt 47.888,93 Summe Brutto 299.935,93 21