Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
85/2005
Datum
Bauverwaltungsamt
21.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.04.2005
Rat
23.06.2005
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Schophoven
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Einziehung der in der als Anlage beigefügten Einziehungsverfügung
genannten Wirtschaftswege.
Vor der Veröffentlichung dieser Einziehungsverfügung ist die Absicht der Einziehung mindestens 3
Monate vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Bei den Grundstücken in der Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 88 sowie Flur 12,
Flurstück 53 handelt es sich um Wirtschaftswege im Bereich der Ortslage Schophoven.
Teilflächen dieser Wege werden zur Herstellung des Immissionsschutzdammes in Verlängerung des
Kalkweges in Anspruch genommen.
Als Ersatz werden durch die Firma RWE Power AG neue Wirtschafswege parallel zum
Immissionsschutzwall angelegt. Der zukünftige Wegeverlauf wurde bereits mit Herrn Josef Wirtz
als Ortslandwirt abgestimmt.
Da die von der Baumaßnahme betroffenen Flurstücke bislang die Eigenschaft von öffentlichen
Wirtschaftswegen haben, bedarf es einer Einziehung. Das notwendige Einziehungsverfahren ist
gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
durchzuführen. Die Verfügung über die Einziehung der Wirtschaftswege ist öffentlich bekannt zu
machen.
Das Straßen- und Wegegesetz NW sieht vor, dass mindestens drei Monate vor dieser
Veröffentlichung die Ankündigung der beabsichtigten Einziehung ortsüblich bekannt gemacht
werden muss.
Durch die Einziehung wird die öffentliche Sachherrschaft über diese Wege und die Eigenschaft der
Öffentlichkeit beseitigt.
Die betreffenden Flurstücke werden durch die Anlegung des Immissionsschutzdammes ihre
Verkehrsbedeutung verlieren, sodass die Voraussetzungen zur Durchführung des
Einziehungsverfahrens gemäß § 7 StrWG NW gegeben sind.
Die einzuziehenden Wirtschaftswege sowie die neuen Wege sind in den anliegenden
Übersichtskarten dargestellt.
Vorlage: 85/2005
Seite - 2 -
Öffentliche Bekanntmachung
Verfügung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Schophoven
Aufgrund des Ratsbeschlusses der Gemeinde Inden vom 23.06.2005 zur Einziehung von
Wirtschaftswegen in der Gemarkung Schophoven wird folgendes verfügt:
Die im Bereich der Ortslage Schophoven in den Kalkweg einmündenden Wirtschaftswege werden
durch die Anlegung eines Immissionsschutzdammes ihre Verkehrsbedeutung verlieren.
Es handelt sich um folgende Flurstücke:
-
Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 88 (Teilfläche von 759 m²)
Gemarkung Schophoven, Flur 12, Flurstück 53 (Teilfläche von 437 m²)
Der Gemeingebrauch für Teilflächen dieser Flurstücke wird aufgehoben.
Die Gemeinde Inden hat in ihrer Eigenschaft als Straßenbaubehörde die Absicht der Einziehung am
........im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden bekannt gemacht.
Einwendungen gegen diese Absicht der Einziehung sind nicht erhoben worden.
Die Einziehung wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.
Rechtsgrundlage für die Einziehung ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995
(GV NRW S. 1028/SGV NRW 91), zuletzt geändert durch Art. 4 Ges. vom 16.12.2003 (GV NRW
S. 766)
Ein Lageplan mit der Darstellung der einzuziehenden Wirtschaftswege wird während der
Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Inden, 52459 Inden, Rathausstraße 1, Zimmer 24
bereitgehalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Bekanntmachung
dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Inden, 52459 Inden, Rathausstraße 1, Zimmer 24
einzulegen.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.
Inden, den
Der Bürgermeister