Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Bü
11.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.03.2005
TOP Ein Ja
Nein
71/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“;
- Aufstelungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird im in der Anlage dargestellten Planbereich geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer
von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist
ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen.
Der Öffentlichkeit sind auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darzulegen.
Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Der Öffentlichkeit wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses
Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründungen an die Behörden
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Behörden eine Frist von einem Monat
einzuräumen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ ist rechtskräftig. Die erste Vergaberunde der Grundstücke
ist erfolgreich abgeschlossen worden. Zur Zeit werden laufend weitere Grundstücke vergeben. In
Auseinandersetzung der Bauwünsche insbesondere der Pierer Bürger, die in diesen Bereich ziehen
wollen, ist der Bebauungsplan erneut zu ändern. Die Änderungen sind der beiliegenden Begründung
zu entnehmen. Sie erreichen allerdings ein solches Ausmaß, dass das Verfahren nicht mehr
vereinfacht durchgeführt werden kann. Des weiteren ist insbesondere für die vorgesehene erhöhte
Ausnutzbarkeit der Grundstücke und die Erweiterung einiger Gärten in die öffentliche Grünfläche
hinein ein sogenannter Umweltbericht nach Novellierung des BauGB erforderlich.
Die Planänderung wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert.