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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Waagmühle")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Waagmühle")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Bü 11.02.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.03.2005 TOP Ein Ja Nein 71/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“; - Aufstelungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird im in der Anlage dargestellten Planbereich geändert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Der Öffentlichkeit sind auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darzulegen. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Der Öffentlichkeit wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründungen an die Behörden erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Behörden eine Frist von einem Monat einzuräumen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ ist rechtskräftig. Die erste Vergaberunde der Grundstücke ist erfolgreich abgeschlossen worden. Zur Zeit werden laufend weitere Grundstücke vergeben. In Auseinandersetzung der Bauwünsche insbesondere der Pierer Bürger, die in diesen Bereich ziehen wollen, ist der Bebauungsplan erneut zu ändern. Die Änderungen sind der beiliegenden Begründung zu entnehmen. Sie erreichen allerdings ein solches Ausmaß, dass das Verfahren nicht mehr vereinfacht durchgeführt werden kann. Des weiteren ist insbesondere für die vorgesehene erhöhte Ausnutzbarkeit der Grundstücke und die Erweiterung einiger Gärten in die öffentliche Grünfläche hinein ein sogenannter Umweltbericht nach Novellierung des BauGB erforderlich. Die Planänderung wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert.