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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 "Gut Müllenark")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 "Gut Müllenark")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Bü 11.02.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.03.2005 TOP Ein Ja Nein 69/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“; - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstiger Träger Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird in dem in Anlage dargestellten Planbereich vereinfacht geändert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist rechtskräftig. Die erste Vergaberunde an die Pierer Bürger ist erfolgreich abgeschlossen worden. Zur Zeit werden von vielen Grundstücksbewerbern erste Entwürfe für ihre Hochbauvorhaben entwickelt. Auf dieser Grundlage kommt es zu geringfügigen Änderungswünschen, die im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung dieses Planes aufgegriffen werden sollen. Die Änderungen sind im Vorfeld mit den betroffenen künftigen Grundstückseigentümern abgestimmt worden. Da mit dem Bau der ersten Hochbauvorhaben schon im Mai d. J. begonnen werden soll, werden diese geringfügigen Änderungen in einem separaten Verfahren zu den weiteren Änderungen im Bereich der Krauthausener Straße durchgeführt. Das lässt hier ein vereinfachtes Verfahren zu, welches nicht viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Planinhalte sind der Begründung zu entnehmen und werden in der Sitzung dargelegt und erörtert.