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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Bü
11.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.03.2005
TOP Ein Ja
Nein
69/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“;
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstiger Träger
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird in dem in Anlage dargestellten Planbereich
vereinfacht geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 BauGB wird
abgesehen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter
Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist rechtskräftig. Die erste Vergaberunde an die Pierer
Bürger ist erfolgreich abgeschlossen worden. Zur Zeit werden von vielen Grundstücksbewerbern
erste Entwürfe für ihre Hochbauvorhaben entwickelt. Auf dieser Grundlage kommt es zu
geringfügigen Änderungswünschen, die im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung dieses Planes
aufgegriffen werden sollen. Die Änderungen sind im Vorfeld mit den betroffenen künftigen
Grundstückseigentümern abgestimmt worden.
Da mit dem Bau der ersten Hochbauvorhaben schon im Mai d. J. begonnen werden soll, werden
diese geringfügigen Änderungen in einem separaten Verfahren zu den weiteren Änderungen im
Bereich der Krauthausener Straße durchgeführt. Das lässt hier ein vereinfachtes Verfahren zu,
welches nicht viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Planinhalte sind der Begründung zu entnehmen und werden in der Sitzung dargelegt und
erörtert.