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16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 21 08/Xho
27.01.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
16.02.2005
TOP Ein Ja
Nein
64/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abstimmungserklärung zur Erreichung einer Feststellungserklärung zum Aufbau eines Dualen
Systems durch das Land NRW für die Firma ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH,
Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt der Abstimmungserklärung für die Firma ISD INTERSEROH
Dienstleistungs GmbH, Köln, zu.
Begründung:
Durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2002 hat die Firma „Duales
System Deutschland AG“ ab dem 01.01.2004 Mitbewerber zuzulassen (siehe hierzu ausführlichen
Sachstandsbericht aus Vorlage 339/2003 Bau- und Vergabeausschuss vom 23.07.2003).
Die jetzt als Mitbewerber des Dualen Systems auftretende Firma ISD INTERSEROH
Dienstleistungs GmbH benötigt vor Aufnahme weiterer Schritte die Feststellung durch das Land
NRW. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Abschluss einer Abstimmungserklärung mit jedem
öffentlich/rechtlichen Entsorgungsträger (ö/rE) in NRW, also mit allen Städten und Gemeinden.
Mit der abzuschließenden Erklärung bestätigt der ö/rE lediglich sein Einverständnis zur Sammlung
von Verpackungsabfällen gem. § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (Verpack VO) durch einen oder
mehrere Systembetreiber in seinem Hoheitsgebiet. Die Zustimmung zur Abstimmungserklärung ist
eine Formsache, da eine Verweigerung eine Behinderung des Wettbewerbs darstellt und zu
Konflikten mit dem Bundeskartellamt führen wird.
Nach Erreichen der Feststellung durch das Land NRW wird die ISD INTERSEROH dem ö/rE
Abstimmungsvereinbarungen vorlegen, in denen Kosten- und Mengenübernahmen geregelt werden.
Für den ö/rE wird sich keine Änderung ergeben, da zum einen der bestehende Systembetrieb der
DSD AG unverändert mit benutzt wird und zum anderen die seit 01.01.2004 durch die DSD AG
gezahlten Nebenentgelte lediglich auf zwei Systembetreiber aufgeteilt, sich in der Gesamthöhe also
nicht verändern werden.