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Beschlussvorlage (1. Personalkosteneinsparung durch verzögerte Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Jugendzentrum Köttingen 2. Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Beschlussvorlage (1. Personalkosteneinsparung durch verzögerte Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Jugendzentrum Köttingen
2. Ausnahme vom Einstellungsstopp) Beschlussvorlage (1. Personalkosteneinsparung durch verzögerte Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Jugendzentrum Köttingen
2. Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 311/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10-/-51- Datum: 02.06.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.06.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.06.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen 1. Personalkosteneinsparung durch verzögerte Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Jugendzentrum Köttingen 2. Ausnahme vom Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Siehe unten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2010 Beschlussentwurf: Zu 1: Die zum 01.10.2010 freiwerdende Stelle des Leiters des Jugendzentrum Köttingen wird für ein Jahr nicht besetzt. Zu 2: Die Stelle wird zur Besetzung zum 01.10.2011 ausgeschrieben. Insofern wird eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Der Leiter des Jugendzentrums Köttingen befindet sich in Altersteilzeit. Seine Freistellungsphase beginnt am 01.10.2010. Der Bürgermeister hat entschieden, die Stelle aus finanziellen Gründen ein Jahr lang nicht wieder zu besetzen. Die Nichtbesetzung soll wie folgt im Rahmen der Jugendarbeit aufgefangen werden: Eine Kraft von Mobilé unterstützt montags bis donnerstags die verbleibende Kraft im JZ. Konsequenzen: Neue Öffnungszeiten im JZ: Mo 15.00 – 18.30 Uhr (Mädchentag) Di 15.00 – 20 Uhr Mi . 15.00 – 20 Uhr Do 15.00 – 20 Uhr Fr. geschlossen bisher: Mo 15.00 – 18.30 Uhr (Mädchentag) Di 15.00 – 22 Uhr Mi 15.00 – 20 Uhr Do 15.00 – 20 Uhr Fr 15.00 – 19 Uhr Neue Öffnungszeiten im Jugendcafé Kierdorf: Mo 17.00 – 19 Uhr Do 17.00 – 19 Uhr - - bisher: Mo 14.00 – 19 Uhr Mi 16.00 – 19 Uhr Die Öffnungszeit des JZ wird von 24,5 auf 18,5 Std. reduziert. Freitags bleibt das JZ geschlossen. Der Freitag wird für Kooperationen mit Schule, für aufsuchende Arbeit und für Veranstaltungen genutzt. Die Öffnungszeit des Jugendcafés Kierdorf wird von 8 auf 4 Std. reduziert. Das kommunale Kino, das in Kooperation mit der VHS dienstags bis 22.00 Uhr stattfindet, muss von der VHS personell allein durchgeführt werden. Die jährliche vom JZ durchgeführte Gruppenleiterschulung fällt aus oder wird gegen Entgelt nach außen vergeben. Die Jugendberufshilfe wird wöchentlich von 15 auf 11 Stunden verkürzt. Für die Jugendeinrichtungen (Lechenich, Köttingen, Liblar u. Kierdorf) steht grundsätzlich keine Vertretungsregelung mehr zur Verfügung (d. h. bei Krankheit oder Urlaub bleiben die Einrichtungen ggf. geschlossen). Die aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen wird wöchentlich um ca. 7 Stunden reduziert. Die Kooperation mit den Schulen im Bereich Gewalt- und Suchtprävention wird reduziert. Zum 01.10.2011 soll die Stelle wieder besetzt werden. Sie wird aber nicht mehr als Leitungsstelle ausgeschrieben. Die Leitung des Jugendzentrums wird von der Abteilungsleitung wahrgenommen. Damit ist eine tarifliche Einsparung verbunden. Selbstverständlich führt die Wiederbesetzungssperre zu einer Verschlechterung der bisher erreichten Qualitätsstandards sowohl im Bereich der Jugendarbeit als auch im Bereich der Jugendberufshilfe und bei der Sucht- und Gewaltprävention. Seit April 2010 ist das Jungendzentrum bereits samstags geschlossen. Inzwischen ist auch die Jugendgerichtshilfe in der Abteilung Mobilé integriert und im Jugendzentrum angesiedelt. Die GPA bescheinigt dem Jugendamt schon bisher eine außerordentliche kostengünstige Jugendarbeit bei hoher Qualität. Gleichwohl bietet die finanzielle Situation der Stadt keine andere Alternative. Bei einer Wiederbesetzung der Stelle entstehen monatlich ca. 3.500 € Personalkosten. I.V. (Erner) -2-