Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 311/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10-/-51- Datum: 02.06.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
23.06.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
29.06.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
1. Personalkosteneinsparung durch verzögerte Wiederbesetzung der Leitungsstelle
im Jugendzentrum Köttingen
2. Ausnahme vom Einstellungsstopp
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe unten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2010
Beschlussentwurf:
Zu 1: Die zum 01.10.2010 freiwerdende Stelle des Leiters des Jugendzentrum Köttingen wird für
ein Jahr nicht besetzt.
Zu 2: Die Stelle wird zur Besetzung zum 01.10.2011 ausgeschrieben. Insofern wird eine
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der Leiter des Jugendzentrums Köttingen befindet sich in Altersteilzeit. Seine Freistellungsphase
beginnt am 01.10.2010. Der Bürgermeister hat entschieden, die Stelle aus finanziellen Gründen
ein Jahr lang nicht wieder zu besetzen.
Die Nichtbesetzung soll wie folgt im Rahmen der Jugendarbeit aufgefangen werden:
Eine Kraft von Mobilé unterstützt montags bis donnerstags die verbleibende Kraft im JZ.
Konsequenzen:
Neue Öffnungszeiten im JZ:
Mo 15.00 – 18.30 Uhr (Mädchentag)
Di 15.00 – 20 Uhr
Mi . 15.00 – 20 Uhr
Do 15.00 – 20 Uhr
Fr. geschlossen
bisher:
Mo 15.00 – 18.30 Uhr (Mädchentag)
Di 15.00 – 22 Uhr
Mi 15.00 – 20 Uhr
Do 15.00 – 20 Uhr
Fr 15.00 – 19 Uhr
Neue Öffnungszeiten im Jugendcafé Kierdorf:
Mo 17.00 – 19 Uhr
Do 17.00 – 19 Uhr
-
-
bisher:
Mo 14.00 – 19 Uhr
Mi 16.00 – 19 Uhr
Die Öffnungszeit des JZ wird von 24,5 auf 18,5 Std. reduziert.
Freitags bleibt das JZ geschlossen. Der Freitag wird für Kooperationen mit Schule, für
aufsuchende Arbeit und für Veranstaltungen genutzt.
Die Öffnungszeit des Jugendcafés Kierdorf wird von 8 auf 4 Std. reduziert.
Das kommunale Kino, das in Kooperation mit der VHS dienstags bis 22.00 Uhr stattfindet,
muss von der VHS personell allein durchgeführt werden.
Die jährliche vom JZ durchgeführte Gruppenleiterschulung fällt aus oder wird gegen Entgelt
nach außen vergeben.
Die Jugendberufshilfe wird wöchentlich von 15 auf 11 Stunden verkürzt.
Für die Jugendeinrichtungen (Lechenich, Köttingen, Liblar u. Kierdorf) steht grundsätzlich
keine Vertretungsregelung mehr zur Verfügung (d. h. bei Krankheit oder Urlaub bleiben die
Einrichtungen ggf. geschlossen).
Die aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen wird wöchentlich um ca. 7 Stunden reduziert.
Die Kooperation mit den Schulen im Bereich Gewalt- und Suchtprävention wird reduziert.
Zum 01.10.2011 soll die Stelle wieder besetzt werden. Sie wird aber nicht mehr als Leitungsstelle
ausgeschrieben. Die Leitung des Jugendzentrums wird von der Abteilungsleitung wahrgenommen.
Damit ist eine tarifliche Einsparung verbunden.
Selbstverständlich führt die Wiederbesetzungssperre zu einer Verschlechterung der bisher
erreichten Qualitätsstandards sowohl im Bereich der Jugendarbeit als auch im Bereich der
Jugendberufshilfe und bei der Sucht- und Gewaltprävention. Seit April 2010 ist das
Jungendzentrum bereits samstags geschlossen. Inzwischen ist auch die Jugendgerichtshilfe in der
Abteilung Mobilé integriert und im Jugendzentrum angesiedelt. Die GPA bescheinigt dem
Jugendamt schon bisher eine außerordentliche kostengünstige Jugendarbeit bei hoher Qualität.
Gleichwohl bietet die finanzielle Situation der Stadt keine andere Alternative.
Bei einer Wiederbesetzung der Stelle entstehen monatlich ca. 3.500 € Personalkosten.
I.V.
(Erner)
-2-