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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
11.11.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
28.11.2002
Rat
19.12.2002
TOP Ein Ja
Nein
271/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“;
- Satzungsbeschluss Beschlussentwurf:
Über die eingegangene Anregung wird gem. dem im Anhang dargelegten Beschlussvorschlag
beschlossen.
Gem. § 10 BauGB wird die 5. Vereinfachte Veränderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den
Berger Benden“ als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 20.06.2002 und des
Rates am 11.07.2002 wurde die Aufstellung der o.a. Änderung erörtert und beraten. Die betroffenen
Bürger und Träger öffentlicher Belange sind zwischenzeitlich am Planentwurf beteiligt worden.
Eine Anregung der Firma RWE Rheinbraun AG ist eingegangen. Diese Anregung führt nicht zu
einer Änderung des Planentwurfes, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann.