Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder) Beschlussvorlage (Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder) Beschlussvorlage (Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Jugendamt 51 12 00 Wa. 04.11.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 260/2002 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 21.11.2002 Hauptausschuss 04.12.2002 Rat 19.12.2002 Betrifft: Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Schließung einer Teilzeitregelgruppe zum 31.07.2003 in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf zu beschließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für die Umwandlung der Regelgruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Lucherberg in eine zweite integrative Gruppe zum 01.08.2003 zu beantragen. Begründung: Aufgrund der Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen fand auf Bitte des Kreisjugendamtes Düren ein Gespräch mit der Gemeinde Inden statt, in dem von Seiten des KJA auf die Problematik der rückläufigen Kinderzahlen im Bereich der Gemeinde Inden hingewiesen wurde. Hierzu ist festzustellen, dass die rückläufigen Kinderzahlen keine örtliche Besonderheit sind, sondern dass es sich um einen allgemeine Entwicklung handelt. In diesem Gespräch wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass zum einen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Teil der vorhandenen Plätze nicht genutzt wird, obwohl der Rechtsanspruch besteht. Berücksichtigt man daneben die Tatsache, dass im nächsten Kindergartenjahr rund 22 Plätze überzählig sind, ist davon auszugehen, dass mehr Plätze als der Überhang von 22 Plätzen nicht benötigt werden wird, da der hineinwachsende Jahrgang bei der Bedarfsberechnung bereits einbezogen wurde. Darüber hinaus macht das KJA geltend, dass nicht nur im Bereich Inden ein Überhang an Plätzen ist, dass aber in anderen Regionen des Kreises noch ein deutlicher Bedarf an Kindergartenplätzen besteht. Hierzu ist festzustellen, dass der Kreis Düren vor dem Hintergrund bestehender Überhänge von Seiten des Landes keine weiteren Kindergartenplätze genehmigt bekommt. Es ist daher eine Regelung bzw. ein Ausgleich im Bereich des Kreisjugendamtes Düren zu finden. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass das Kreisjugendamt verpflichtet ist, die Betriebskosten für Regelgruppen, die nicht durchgehend mit mindestens 20 Kindern belegt sind, anteilmäßig zu kürzen. Es ist daher sicher, dass die Gemeinde Inden ohne eine Anpassung des Angebotes an Kindergartenplätzen im nächsten Kindergartenjahr mit nicht unerheblichen Kürzungen der Betriebskosten rechnen muss. Vorlage: 260/2002 Seite - 2 - Dies bedeutet zwangsläufig, dass die überzähligen Plätze an das Kreisjugendamt zurückzugeben sind, damit sie anderweitig eingesetzt werden können. Überlegungen, das in Inden vorhandene Angebot eventuell auf Kinder unter drei Jahren auszudehnen, z. B. durch Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe ( 7 Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahre und 8 Kindergartenkinder), sind hinfällig, da die Umwandlung bestehender Regelgruppen (25 Kinder) in andere Gruppen zwar zu einer Reduzierung des Platzangebotes führen würde. Die wegfallenden Plätze wären aber endgültig weg und könnten nicht in anderen Bereichen des Kreises Düren zu einer Entlastung bei den fehlenden Plätzen führen. Aus diesem Grunde würden derartige Anträge lt. Aussage des Kreisjugendamtes auch nicht genehmigt werden. Somit ist ab dem Kindergartenjahr 2003/04 zumindest eine Regelgruppe zu schließen. Hier käme vorrangig die Einrichtung in Lamersdorf in Frage. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kindergarten in Frenz erst im August 1993 in Betrieb genommen wurde, handelt es sich hierbei um ein relativ neues Gebäude. Darüber hinaus wurde das Gebäude im Rahmen eines Investorenmodells für 30 Jahre angemietet. Eine Änderung der Verhältnisse, wie hier die abnehmende Zahl der Kinder, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung dieses Mietvertrages, so dass auch weiterhin die volle Miete zu zahlen ist. Darüber hinaus handelt es sich in Frenz um eine Einrichtung mit zwei Gruppen. Im Gegensatz dazu sind in Lamersdorf vier Gruppen, davon eine Hortgruppe, vorhanden. Allein schon aus Vertretungsgründen ist es sinnvoll, zumindest zwei Gruppen in einer Einrichtung zu haben, so dass auch aus diesem Grund die Reduzierung um eine Gruppe in Frenz nicht sinnvoll wäre. Darüber hinaus wären bei einer Gruppenreduzierung in Lamersdorf alle Gruppen inklusive Werkraum im Erdgeschoss untergebracht. Lediglich das Personalzimmer und der Turnraum würden sich noch im Keller befinden. Ab dem Kindergartenjahr 2003/04 wären dann in Lamersdorf nur noch zwei Regelgruppen, davon eine ganztags, sowie die Hortgruppe. Eine Vormittagsgruppe wäre zu schließen. Personell würde dies bedeuten, dass eine Gruppenleiterin sowie eine Ergänzungskraft nicht mehr benötigt würden und entlassen werden müssten. Dies würde zu einer Verringerung der Personalkosten um rund 50.000,00 € führen. Die Sachkostenpauschalen würden sich allerdings auch um rund 8.000,00 € aufgrund der wegfallenden Gruppe verringern. Die Schließung von lediglich einer Gruppe reicht aber bei den jetzt vorliegenden Bedarfszahlen nicht aus. Auch dann wären unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung noch Plätze überzählig. Demgegenüber steht allerdings, wie bereits des öfteren angemerkt, ein stetig steigender Bedarf an integrativen Plätzen zur Förderung von behinderten Kindern. Zur Zeit wird in der Einrichtung Lucherberg bereits ein behindertes Kind zusätzlich betreut. Damit befinden sich in Lucherberg zur Zeit sechs behinderte Kinder. Darüber hinaus liegen sechs weitere Anmeldungen vor, von denen fünf bereits jetzt im kindergartenfähigen Alter sind. Hiervon sind drei Kinder aus dem Gemeindegebiet. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, ob Ende diesen Kindergartenjahres überhaupt ein behindertes Kind entlassen werden wird, so dass davon auszugehen ist, dass nach jetzigem Stand im nächsten Kindergartenjahr, wenn überhaupt, voraussichtlich nur ein oder kein behindertes Kind aufgenommen werden kann. Bezüglich der Anmeldungen ist allerdings davon auszugehen, dass noch weitere Anmeldungen auch aus dem Bereich Langerwehe, wo keine entsprechende Einrichtung ist, kommen werden. Vorlage: 260/2002 Seite - 3 - Aus diesem Grunde wird hier vorgeschlagen, die bestehende Regelgruppe in eine zweite integrative Gruppe umzuwandeln. Dies hätte zur Folge, dass 15 Kindergartenplätze ersatzlos wegfallen würden, die durch fünf Plätze für behinderte Kinder ersetzt werden würden. Die Einrichtung einer zusätzlichen integrativen Gruppe würde auch unter dem Aspekt, dass diese Plätze ersatzlos wegfallen, trotzdem vom Kreisjugendamt unbedingt unterstützt, da man den dringenden Bedarf sieht. Außerdem wäre die Einrichtung einer integrativen Gruppe hier durchaus kostengünstig, da die notwendigen Einrichtungen für die Durchführung der Therapie alle vorhanden sind. Es entständen lediglich geringe Aufwendungen für zusätzliches pädagogisches Material aufgrund der steigenden Zahl der behinderten Kinder. Im Bezug auf das Personal ist festzustellen, dass die Leiterin der Einrichtung (Frau Schüller) zukünftig komplett (bisher 50 %) freizustellen wäre, so dass hier 19,25 Stunden zusätzlich entstehen. Darüber hinaus ist die Ergänzungskraftstelle mit bisher 27,0 Stunden in eine zweite Vollzeitfachkraftstelle umzuwandeln. Diese muss dann zwingend mit einer ausgebildeten Erzieherin (bisher Kinderpflegerin) besetzt werden. Da es sich hierbei um eine integrative Einrichtung handelt, werden dann zukünftig alle Personalkosten (inklusive der zusätzlichen) durch den Kreis und den LV Rheinland übernommen, so dass sich auch hier für die Gemeinde Inden eine Entlastung ergibt. Bisher waren rund 25.000,00 € Personalkosten durch die Gemeinde selbst zu tragen. Die Sachkostenpauschale wird sich für die zweite Tagesstättengruppe um rund 3.100,00 € erhöhen. Es wird daher vorgeschlagen, ab 01.08.2003 in der Einrichtung in Lamersdorf eine Teilzeitregelgruppe zu schließen sowie die Regelgruppe in der Einrichtung in Lucherberg in eine zweite integrative Gruppe umzuwandeln.