Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
15.10.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
04.12.2002
Rat
19.12.2002
TOP Ein Ja
Nein
248/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Mitgliedschaft im „Boerdenpark.de - Das Städtenetz an Rur, Erft und Inde“
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden bestätigt nochmals die Mitgliedschaft im „Boerdenpark.de – Das Städtenetz an Rur, Erft und Inde“.
Zur Finanzierung der notwendigen Aufgaben werden in einem ersten Schritt ab dem Jahre 2003 je
Einwohner 0,10 € zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Inden hat am 31.01.2002 den Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum „Boerdenpark.de - Das Städtenetz an Rur, Erft und Inde” gefasst.
Die Gemeinde Inden ist in der Gründungsversammlung am 20.03.2002 dem Städtenetz beigetreten.
Am 22. April 2002 fand eine erste Bürgermeisterkonferenz statt, in der über den Organisationsvorschlag des Städtenetzes und die notwendigen Arbeitsgremien beraten und beschlossen wurde.
Der geschäftsführende Vorstand hat in der Zwischenzeit mit den für den Beirat in Frage kommenden Personen Gespräche geführt und die Ideen und Ziele des Städtenetzes erläutert.
Der Beirat ist ein wichtiges Organ für die Innen- und Außenvertretung des Städte- und Gemeindenetzes. Deshalb sollten ihm herausragende Personen mit Integrations- und Vermittlungskraft angehören.
Bei den Gesprächen zur Besetzung des Beirates wurde die Notwendigkeit erkennbar, die Kreise
Aachen, Düren, Heinsberg, Neuss und Erftkreis einzuladen, dem Städtenetz beizutreten und die
jeweiligen Landräte in die Konferenz der Bürgermeister und Landräte aufzunehmen.
In einer zweiten Bürgermeisterkonferenz am 17. September 2002 wurde insbesondere über die Besetzung des Zentralen Arbeitskreises als inhaltliches Steuerungsorgan des Städtenetzes beraten.
Eine erste Zielkonferenz sollte spätestens im Frühjahr 2003 durchgeführt werden.
Zur Vorbereitung dieser Zielkonferenz werden nachstehend nochmals die wichtigsten gemeinsamen Aufgaben sowie weitere Entwicklungs- und Koordinierungsaufgaben beispielhaft aufgezählt:
o die Entwicklung eines Leitbildes für die Bördenlandschaft,
o die Entwicklung von Leitvorstellungen und Konzeptvorschlägen für die nachhaltige Entwicklung der Nachfolgelandschaft der Tagebaue und ihr Umland,
o die Entwicklung eines Rahmenplanes für die gesamte Bördenlandschaft,
o Durchführung von Wettbewerben für die Tagebaufolgelandschaften,
Vorlage: 248/2002
Seite - 2 -
o die Abstimmung der Ziele mit der Öffentlichkeit, mit der Regional- und Landesplanung und
mit dem Bergbaubetreiber,
o Sicherung der Attraktivität der vorhandenen Arbeitsplätze und Ansiedlung neuer Betriebe,
o Förderung von Investitionen zur Raumentwicklung,
o die Abstimmung von Zielen und Projekten zwischen den Mitgliedern des Städte- und Gemeindenetzes,
o Projektvorschläge für eine nachhaltige Nutzung der Tagebaufolgelandschaften,
o die Bildung von Trägergesellschaften für Planung und Betrieb von Einrichtungen auf den
rekultivierten Tagebauflächen,
o die Herstellung einer gemeinsamen Willensbildung in den beteiligten Gebietskörperschaften,
o die Einwerbung von Investitions- und Fördermitteln,
o die Einrichtung und laufende Aktualisierung einer gemeinsamen Internetpräsentation,
o Initiierung und Einbindung gesellschaftlicher Kräfte,
o Information der Beteiligten und der Öffentlichkeit.
o
o
o
o
o
o
o
o
Ortsentwicklung und Ortserneuerung,
Landschaftsentwicklung, Landschafts- und Naturschutz,
Umwelt, Ökologie, nachhaltige Entwicklung,
Wirtschaftsentwicklung,
Kultur, Freizeit, Tourismus,
Geschichte und Struktur des Raumes,
Verkehr und Kommunikation,
Dokumentation und Information zum Bördenraum.
In der Gründungskonferenz am 22.03.2002 wurde ein geschäftsführender Vorstand, bestehend aus
den Bürgermeistern der Städte/Gemeinden Jülich, Jüchen und Inden gebildet. Die Gemeinde Inden
hat sich bereit erklärt, für den Anfang die Arbeit der Geschäftsstelle zu übernehmen.
Die vom geschäftsführenden Vorstand geführten Gespräche mit repräsentativen Personen haben
gezeigt, dass es dringend erforderlich ist, das “Städtenetz an Rur, Erft und Inde” inhaltlich arbeitsfähig zu machen.
Dies setzt allerdings die uneingeschränkte Zustimmung und Mitarbeit der bisherigen Gründungsmitglieder sowie weiterer interessierter Kommunen, Kreisen und Organisationen voraus.
Es hat sich gezeigt, dass die derzeitigen und zukünftigen Aufgabenstellungen für eine erfolgreiche
Installierung und ein überzeugendes Wirken des Städtenetzes nicht ohne finanzielle Grundausstattung möglich ist.
Der geschäftsführende Vorstand überprüft zurzeit die Möglichkeiten, wie unter Berücksichtigung
der allgemeinen Finanzsituation der Städte und Gemeinden eine finanzielle Mindestausstattung erreicht werden kann.
In der Bürgermeisterkonferenz am 17.09.2002 haben die Gründungskommunen auf Vorschlag des
geschäftsführenden Vorstandes einstimmig beschlossen, ab dem Jahre 2003 einen Betrag von 0,10
pro Einwohner je Kommune für die Aufgabenstellung des Städtenetzes zur Verfügung zu stellen
und die jeweiligen Entscheidungsgremien der Kommunen um entsprechende Beschlussfassung zu
bitten.
Darüber hinaus werden weitere Möglichkeiten zur Finanzierung aus Sponsoring, Inanspruchnahme
von möglichen öffentlichen Fördermitteln, Einsatz von Stiftungskapital und ähnlichem geprüft.
Vorlage: 248/2002
Seite - 3 -
Das “Städtenetz an Rur, Erft und Inde” kann nur dann erfolgreich sein, wenn auch die uneingeschränkte Zustimmung und Mitarbeit der bisherigen Gründungsmitglieder sowie weiterer interessierter Kommunen und Organisationen gegeben ist. Diese Bereitschaft und der Wille zur Mitarbeit
im “Städtenetz an Rur, Erft und Inde” sollte nochmals von den jeweiligen Stadt- und Gemeinderäten durch Beschluss bekräftigt werden.