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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
233/2002
Datum
Planungsamt
03.09.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
18.09.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 wird eingeleitet.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 573 - Weststraße 11c - in
Lamersdorf wurde ein Einfamilienhaus errichtet. Die Ausmaße des Einfamilienhauses wurden so
gewählt, dass nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 die
Errichtung einer Garage auf den restlichen Freiflächen nicht mehr möglich war. Nun ist dem
Eigentümer angeboten worden, Flächen außerhalb seines Grundstückes zu erwerben. Hier möchte
er nun eine Garage errichten. Die Flächen liegen entweder innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes – hier sind allerdings landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen - oder aber
außerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1. Um
Baurecht für eine Garage zu erreichen muss der Bebauungsplan insofern geändert werden, dass
weitere überbaubare Flächen ausgewiesen werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen diese
Flächen innerhalb des jetzt rechtskräftigen Bebauungsplanes auszuweisen. Entsprechend kann das
Baurecht im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt werden. Mit dieser
Ausweisung kann im Änderungsbereich - siehe Anlage - auch ein Einfamilienhaus errichtet
werden.
Die Möglichkeiten der Bebauungsplanänderung werden in der Sitzung vorgestellt und erörtert.