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Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 233/2002 Datum Planungsamt 03.09.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 18.09.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 Beschlussentwurf: Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 wird eingeleitet. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 573 - Weststraße 11c - in Lamersdorf wurde ein Einfamilienhaus errichtet. Die Ausmaße des Einfamilienhauses wurden so gewählt, dass nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 die Errichtung einer Garage auf den restlichen Freiflächen nicht mehr möglich war. Nun ist dem Eigentümer angeboten worden, Flächen außerhalb seines Grundstückes zu erwerben. Hier möchte er nun eine Garage errichten. Die Flächen liegen entweder innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes – hier sind allerdings landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen - oder aber außerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1. Um Baurecht für eine Garage zu erreichen muss der Bebauungsplan insofern geändert werden, dass weitere überbaubare Flächen ausgewiesen werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen diese Flächen innerhalb des jetzt rechtskräftigen Bebauungsplanes auszuweisen. Entsprechend kann das Baurecht im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt werden. Mit dieser Ausweisung kann im Änderungsbereich - siehe Anlage - auch ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Möglichkeiten der Bebauungsplanänderung werden in der Sitzung vorgestellt und erörtert.