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Beschlussvorlage (Plakatieren in der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Plakatieren in der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Amt für öffentl. Ordnung 32 22 01 – Som. 02.09.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 26.09.2002 TOP Ein Ja Nein 232/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Plakatieren in der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss der Gemeinde Inden stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig ortsansässigen Vereinen nach Hinterlegung einer Kaution, das Plakatieren auf öffentlichen Flächen zu erlauben. Begründung: 1988 wurde im Einvernehmen mit der Politik entschieden, das Plakatieren in der Gemeinde Inden zu untersagen. Ein Ratsbeschluss hierüber liegt nicht vor. Dies wurde in den letzten Jahren von Seiten des Ordnungsamtes auch strickt befolgt bzw. wurden auf dem kleinen Dienstweg die im Bereich der Gemeinde Inden aufgehangenen Plakate entfernt. Hiervon waren auch die ortsansässigen Vereine betroffen. Da aber die Vereine bei ihren regelmäßigen Veranstaltungen auf Resonanz angewiesen sind und entsprechende Werbemöglichkeiten nur durch Plakatierungen finanziell möglich sind, sollte den ortsansässigen Vereinen in Zukunft auf Antrag eine zeitlich befristete Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen, nicht aber an Verkehrsschildern, erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für eine diesbezügliche Erlaubnis ergibt sich aus §18 Straßen- und Wegegesetz NRW, wonach die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus einer Erlaubnis der Gemeinde bzw. der Straßenbaubehörde bedarf. Von der Erhebung einer gemäß Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen möglichen Verwaltungsgebühr ( üblicher Betrag 8,50 € - 10,00 €) sollte mit der Begründung, dass dies ein Beitrag der Gemeinde zur Unterstützung der öffentlichen Veranstaltungen ist, abgesehen werden. Statt dessen sollte jedoch eine Kaution in Höhe von 50,00 € festgesetzt werden, mit der Bedingung, dass die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist abzuhängen sind. Bei übrigen Anträgen auf Plakatierungen sollte wie bereits in der Vergangenheit auch ein abschlägiger Bescheid erfolgen, um das öffentliche Straßen- und Wegebild in der Gemeinde Inden positiv zu erhalten.