Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Amt für öffentl. Ordnung
32 22 01 – Som.
02.09.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
26.09.2002
TOP Ein Ja
Nein
232/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Plakatieren in der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Inden stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig
ortsansässigen Vereinen nach Hinterlegung einer Kaution, das Plakatieren auf öffentlichen Flächen
zu erlauben.
Begründung:
1988 wurde im Einvernehmen mit der Politik entschieden, das Plakatieren in der Gemeinde Inden
zu untersagen. Ein Ratsbeschluss hierüber liegt nicht vor.
Dies wurde in den letzten Jahren von Seiten des Ordnungsamtes auch strickt befolgt bzw. wurden
auf dem kleinen Dienstweg die im Bereich der Gemeinde Inden aufgehangenen Plakate entfernt.
Hiervon waren auch die ortsansässigen Vereine betroffen.
Da aber die Vereine bei ihren regelmäßigen Veranstaltungen auf Resonanz angewiesen sind und
entsprechende Werbemöglichkeiten nur durch Plakatierungen finanziell möglich sind, sollte den
ortsansässigen Vereinen in Zukunft auf Antrag eine zeitlich befristete Genehmigung zum
Plakatieren an öffentlichen Flächen, nicht aber an Verkehrsschildern, erteilt werden.
Die Rechtsgrundlage für eine diesbezügliche Erlaubnis ergibt sich aus §18 Straßen- und
Wegegesetz NRW, wonach die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus einer
Erlaubnis der Gemeinde bzw. der Straßenbaubehörde bedarf.
Von der Erhebung einer gemäß Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen möglichen Verwaltungsgebühr ( üblicher Betrag 8,50 € - 10,00 €)
sollte mit der Begründung, dass dies ein Beitrag der Gemeinde zur Unterstützung der öffentlichen
Veranstaltungen ist, abgesehen werden. Statt dessen sollte jedoch eine Kaution in Höhe von 50,00 €
festgesetzt werden, mit der Bedingung, dass die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist
abzuhängen sind.
Bei übrigen Anträgen auf Plakatierungen sollte wie bereits in der Vergangenheit auch ein
abschlägiger Bescheid erfolgen, um das öffentliche Straßen- und Wegebild in der Gemeinde Inden
positiv zu erhalten.