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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
213/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
24.05.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und –entwicklung
20.06.2002
Rat
11.07.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger
Benden“ wird hiermit beschlossen.
Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf den Grundstücken werden die Baugrenzen über die vorhandene Ausweisung – öffentliche
Stellplätze - erweitert.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gem. § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern
sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Auf den o.a. Grundstücken sollen Doppelhäuser mit Garagen errichtet werden. Die Ausweisung für
die Stellplätze, die früher für die Errichtung von Reihenhäusern gedacht waren, ist nicht mehr
notwendig. Die überbaubaren Flächen sollen insofern nun geändert werden, dass hier drei
Doppelhäuser mit entsprechenden Garagen – siehe Gestaltungsplan – errichtet werden können. Die
Planung kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden.