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Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 - Beschluss über die eingegangene Anregung - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
22 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
- Beschluss über die eingegangene Anregung
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
- Beschluss über die eingegangene Anregung
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
- Beschluss über die eingegangene Anregung
- Satzungsbeschluss)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 205/2002 Datum Planungsamt 21.05.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.06.2002 Rat 11.07.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 - Beschluss über die eingegangene Anregung - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die eingegangene Anregung wird gemäß dem im Anhang dargelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Gem. § 10 BauGB wird die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2001 die Aufstellung der oben angeführten Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Erörtert wurde die Sachlage im Ausschuss für Gemeindeplanung und – entwicklung am 29.11.2001. Die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend beteiligt worden. Von der RWE Rheinbraun AG ist eine Stellungnahme eingegangen, die keine Auswirkungen auf die Ausweisungen der Änderung des Bebauungsplanes haben. Entsprechend kann der Vorentwurf wie abgestimmt als Satzung beschlossen werden. Der Entwurf kann in der Sitzung erörtert werden. GEMEINDE INDEN 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB Stand Juni 2002 Anregung der RWE Rheinbraun AG mit Schreiben vom 04.02.2002 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anregung: Abwägung: Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „blau“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Die betroffenen Grundstücke sind zum jetzigen Zeitpunkt schon bebaut. Die Vorgaben sind im Rahmen der Durchführung der Bauvorhaben und im Baugenehmigungsverfahren zu klären.