Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Termin
ö. S.
22.06.2011
X
Herr Engelhardt
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
218/2011
nö. S. TOP
01.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Vandalismusschäden am Kirchenvorplatz Sinnersdorf
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
CDU-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, bis auf die LED-Lichtleisten auch weiterhin den Platz zu unterhalten und gegebenenfalls Instand zu setzen.
ERLÄUTERUNGEN:
In der Vergangenheit kam es auf dem neu gestalteten Kirchenvorplatz Sinnersdorf zu erheblichen
Beschädigungen an öffentlichem Eigentum.
Neben der Beschädigung der Bänke und Abfallkörbe wurde insbesondere die dekorative Platzbeleuchtung Ziel von Vandalismusattacken.
Allein die Kosten für die beiden in den Zeiten 2009 und 2011 erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen belaufen sich auf eine Summe von zusammen 8.719,25 €.
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Als besonders Kostenintensiv hat sich dabei die Reparatur der drei zerstörten LED-Lichtleisten
herausgestellt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 5.898,95 €. Da diese nicht für die Anstrahlung
der Kirche und Ausleuchtung des Platzes dienen, sondern nur die Treppenstufen optisch betonen,
empfiehlt die Verwaltung im zukünftigen Schadensfall auf eine wieder Instandsetzung zu verzichten.
Im Rahmen der wiederkehrenden Beschädigungen der Platzbeleuchtung kam seitens der Verwaltung die Frage auf, ob der Platz nicht mit einem Kameraüberwachungssystem überwacht werden
kann.
Zur Frage einer Kameraüberwachung des betreffenden Platzes hat das Rechtsamt folgende Aussage erteilt:
Öffentliche Plätze dürfen aus Datenschutzgründen von der Gemeinde nicht mit Kameraüberwachungssystemen kontrolliert werden. Dies darf nur in besonders begründeten Fällen die Polizei.
Anders verhält es sich auf städtischen Privatflächen wie z. B. Containerstandorten, wo dies der
Gemeinde gestattet ist.
Da der Kirchenvorplatz sich zwar in Privateigentum befindet, aber als öffentliche Verkehrsfläche
gewidmet wurde, scheidet diese Option hierfür folglich aus.
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