Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
231/2011
nö. S. TOP
3
06.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße "Am Lindenkreuz", Gemarkung
Puheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung der Anfrage gemäß § 32 LPlG
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.5 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße
„Am Lindenkreuz“, Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829).
-1-
Ziel der Änderung ist, über eine Umwandlung der dargestellten Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Gemeinbedarf die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, im Änderungsbereich eine Kindertageseinrichtung zulassen zu können.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Ermittlung und Fortschreibung der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
erfolgt jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen und der prognostizierten
Bevölkerungsentwicklung. Mit den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten und beschlossen im
Jugendhilfeausschuss am 28.05.2009 und 17.06.2010) wurde durch die entsprechenden Beschlüsse den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren entsprochen.
Auf der Grundlage der Bedarfsfeststellungen zum 17.06.2010 wurde für den Bezirk Pulheim ein
Ausbau um 7 Gruppen an zwei Standorten beschlossen. In der Fortschreibung der Ausbauplanung auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes (Vorlage 198/2011, Jugendhilfeausschuss vom 30.06.2011) wird für
den Bezirk Pulheim ein erweiterter Bedarf von nunmehr 8 Gruppen festgestellt der auf die Auswahl möglicher Standorte entscheidenden Einfluss hat. Es ist vorgesehen, an zwei Standorten
Kindertageseinrichtungen mit jeweils vier Gruppen zu realisieren. Der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine spätere Realisierung dient das hier mit dem Aufstellungsbeschluss einzuleitende Bebauungsplanverfahren.
Das Vorhaben soll auf einer Fläche im Anschluss an den südwestlichen Siedlungsrand, in der Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“, angrenzend an die Bebauung „Luxemburger Weg“ (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829) realisiert werden.
Der Regionalplan weist für die Fläche und größere Bereiche in dieser Ortsrandlage „Allgemeinen
Siedlungsbereich“ aus. Die künftige Siedlungsentwicklung im Ortsteil Pulheim soll sich auf diese
Bereiche konzentrieren. Somit relativiert sich der anhand der bestehenden Bebauung zunächst
entstehende Eindruck einer Randlage. Im Vorgriff auf die angestrebten Siedlungserweiterungen
wird die städtebauliche Erforderlichkeit der beabsichtigten Bauleitplanung nachvollziehbar.
Die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese Fläche
(BP 106 Pulheim) sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Die derzeitige Darstellung im
Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ soll in „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der
Zweckbestimmung „Kindertageseinrichtung“ geändert werden.
Um das Verfahren zu beginnen, empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss
der Stadt Pulheim den Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen und
die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung die Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen.
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