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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße "Am Lindenkreuz", Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Aufstellungsbeschluss Beauftragung der Anfrage gemäß § 32 LPlG)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
07.07.11, 18:45
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße "Am Lindenkreuz", Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung der Anfrage gemäß § 32 LPlG) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße "Am Lindenkreuz", Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Aufstellungsbeschluss
Beauftragung der Anfrage gemäß § 32 LPlG)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2011 X Herr Klein (Verfasser/in) 231/2011 nö. S. TOP 3 06.06.2011 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße "Am Lindenkreuz", Gemarkung Puheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Aufstellungsbeschluss Beauftragung der Anfrage gemäß § 32 LPlG VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.5 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: südwestlicher Ortsrand in Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“, Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829). -1- Ziel der Änderung ist, über eine Umwandlung der dargestellten Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Gemeinbedarf die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, im Änderungsbereich eine Kindertageseinrichtung zulassen zu können. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen. ERLÄUTERUNGEN: Die Ermittlung und Fortschreibung der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren erfolgt jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburtenzahlen und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Mit den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten und beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 28.05.2009 und 17.06.2010) wurde durch die entsprechenden Beschlüsse den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren entsprochen. Auf der Grundlage der Bedarfsfeststellungen zum 17.06.2010 wurde für den Bezirk Pulheim ein Ausbau um 7 Gruppen an zwei Standorten beschlossen. In der Fortschreibung der Ausbauplanung auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen und unter Berücksichtigung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes (Vorlage 198/2011, Jugendhilfeausschuss vom 30.06.2011) wird für den Bezirk Pulheim ein erweiterter Bedarf von nunmehr 8 Gruppen festgestellt der auf die Auswahl möglicher Standorte entscheidenden Einfluss hat. Es ist vorgesehen, an zwei Standorten Kindertageseinrichtungen mit jeweils vier Gruppen zu realisieren. Der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine spätere Realisierung dient das hier mit dem Aufstellungsbeschluss einzuleitende Bebauungsplanverfahren. Das Vorhaben soll auf einer Fläche im Anschluss an den südwestlichen Siedlungsrand, in der Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“, angrenzend an die Bebauung „Luxemburger Weg“ (Gemarkung Pulheim, Flur 6, Teilbereichsfläche aus Flurstück 829) realisiert werden. Der Regionalplan weist für die Fläche und größere Bereiche in dieser Ortsrandlage „Allgemeinen Siedlungsbereich“ aus. Die künftige Siedlungsentwicklung im Ortsteil Pulheim soll sich auf diese Bereiche konzentrieren. Somit relativiert sich der anhand der bestehenden Bebauung zunächst entstehende Eindruck einer Randlage. Im Vorgriff auf die angestrebten Siedlungserweiterungen wird die städtebauliche Erforderlichkeit der beabsichtigten Bauleitplanung nachvollziehbar. Die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese Fläche (BP 106 Pulheim) sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ soll in „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindertageseinrichtung“ geändert werden. Um das Verfahren zu beginnen, empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung die Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen. -2-