Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 256/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.05.2010
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
06.07.2010
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Satzung für das Jugendamt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.05.2010
Beschlussentwurf:
Die Satzung für das Jugendamt wird in § 4 Absatz 4 um den Passus „…des Behindertenbeirats…“
ergänzt.
Der § 4 Absatz 4 lautet damit vollständig:
Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an: je eine
sachkundige Frau bzw. ein sachkundiger Mann nach § 5 Abs. 3 AG – KJHG, die vom Rat auf
Vorschlag des Behindertenbeirats, des Stadtjugendrings und des Stadtelternrats nach den
Bestimmungen des AG – KJHG und der Gemeindeordnung NW gewählt werden.
Begründung:
Auf die V 172/2010 wird Bezug genommen. Mit dieser Vorlage sind bereits vom Rat am
25.03.2010 auf Vorschlag des Behindertenbeirats sachkundige Bürgerinnen und Bürger für
verschiedene Ausschüsse, so auch für den JHA gewählt worden. Die Mitgliedschaft im JHA setzt
aber eine Änderung der Satzung für das Jugendamt voraus.
I.V.
(Erner)