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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für das Jugendamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für das Jugendamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 256/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.05.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 06.07.2010 Bemerkungen beschließend Änderung der Satzung für das Jugendamt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.05.2010 Beschlussentwurf: Die Satzung für das Jugendamt wird in § 4 Absatz 4 um den Passus „…des Behindertenbeirats…“ ergänzt. Der § 4 Absatz 4 lautet damit vollständig: Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an: je eine sachkundige Frau bzw. ein sachkundiger Mann nach § 5 Abs. 3 AG – KJHG, die vom Rat auf Vorschlag des Behindertenbeirats, des Stadtjugendrings und des Stadtelternrats nach den Bestimmungen des AG – KJHG und der Gemeindeordnung NW gewählt werden. Begründung: Auf die V 172/2010 wird Bezug genommen. Mit dieser Vorlage sind bereits vom Rat am 25.03.2010 auf Vorschlag des Behindertenbeirats sachkundige Bürgerinnen und Bürger für verschiedene Ausschüsse, so auch für den JHA gewählt worden. Die Mitgliedschaft im JHA setzt aber eine Änderung der Satzung für das Jugendamt voraus. I.V. (Erner)