Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zur L 183 n Westumgehung Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zur L 183 n Westumgehung Sinnersdorf) Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zur L 183 n Westumgehung Sinnersdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 64 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 66-12 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2011 ö. S. X 204/2011 nö. S. TOP Herr Müller (Verfasser/in) 24.05.2011 (Datum) BETREFF: Sachstandsmitteilung zur L 183 n Westumgehung Sinnersdorf Veranlasser: FDP-Fraktion MITTEILUNG: Die FDP-Fraktion bittet mit Schreiben vom 13.04.2011 (siehe Anlage 1) um eine Sachstandmitteilung zur geplanten L 183 n, Westumgehung Sinnersdorf. Im Koalitionsvertrag für NRW zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist geregelt, dass die Landesregierung sich in der Legislaturperiode 2010 – 2015 bei der Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche konzentriert, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung rechtskräftiges Baurecht besteht. (Anlage 2) Mit Schreiben vom 01.12.2010 (Anlage 3) stellt das Landesverkehrsministerium fest, dass alle Straßenplanungen einem Priorisierungsprozess unterzogen werden, der noch nicht abgeschlossen sei. Dabei werde unterschieden nach Projekten, die planerisch weiter verfolgt werden und solchen, deren Bearbeitung zunächst zurückgestellt werde. Der gesetzliche Planungsauftrag werde nicht in Frage gestellt. In die neue Bewertung würden auch alle Straßenbauvorhaben, deren Planung abgeschlossen ist, bei denen aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde, eingeschlossen. Der Bau einer Ortsumgehung für Sinnersdorf wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Der erste Abschnitt der L 183 n ging bereits im Jahr 1998 als Ortsumgehung Sinnersdorf-Nord in Betrieb. In dem am 23.02.2007 in Kraft getretenen Landesstraßenbedarfsplan ist sowohl die Westumgehung Sinnersdorf wie auch die Ostumgehung Pulheim als Projekt der Stufe 1 – „Maßnahmen, deren Realisierung bis zum Jahr 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet sein soll“ – enthalten. Die Westumgehung Sinnersdorf wurde zudem in den im Jahr 2008 beschlossenen Landesstraßenausbauplan für die Jahre 2007 bis 2011 aufgenommen. Verbindliches Baurecht besteht bisher nicht. Auf Nachfrage vom 03.05.2011 beim zuständigen Straßenbaulastträger, hier Landesbetrieb Straßenbau NRW, erhielt die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (siehe Anlage 4): „Im Planfeststellungsverfahren machten Einwendungen insbesondere der Landwirtschaft umfangreiche Umplanungen erforderlich: - Fortfall der planfreien Wirtschaftswegeüberführung - Änderung des Knotens L183n / L93 in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Neubau einer Wirtschaftswegeverbindung zum KVP - Ausbau zweier Wirtschaftswegeanbindungen - Ertüchtigung weiterer bestehender Wirtschaftswege -1- Diese Änderungen werden als Deckblatt im 3. Quartal 2011 in das laufende Verfahren eingebracht. Dabei werden alle Betroffenen über die Änderungen informiert und erhalten Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme. Nach Bearbeitung der Gegenäußerungen durch die Straßenbauverwaltung wird die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin festlegen.“ Auf die darauf folgende ergänzende telefonische Nachfrage erklärte der Landesbetrieb Straßen NRW, dass der o.g. Erörterungstermin evtl. dieses Jahr abgehalten wird. Ein realistischer Termin für den Baubeginn ist bei jetziger Sachstandslage nicht vor 2013 zu erwarten. Des Weiteren sei eine neue Prioritätenliste im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Bearbeitung, wie diese jedoch aussieht entzieht sich der Kenntnis des Landesbetrieb Straßenbau NRW. -2-