Daten
Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 66-12
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.06.2011
ö. S.
X
204/2011
nö. S. TOP
Herr Müller
(Verfasser/in)
24.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Sachstandsmitteilung zur L 183 n Westumgehung Sinnersdorf
Veranlasser:
FDP-Fraktion
MITTEILUNG:
Die FDP-Fraktion bittet mit Schreiben vom 13.04.2011 (siehe Anlage 1) um eine Sachstandmitteilung zur geplanten L 183 n, Westumgehung Sinnersdorf.
Im Koalitionsvertrag für NRW zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist geregelt, dass die
Landesregierung sich in der Legislaturperiode 2010 – 2015 bei der Finanzierung der Projekte des
Landesstraßenbedarfsplans auf solche konzentriert, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser
Vereinbarung rechtskräftiges Baurecht besteht. (Anlage 2)
Mit Schreiben vom 01.12.2010 (Anlage 3) stellt das Landesverkehrsministerium fest, dass alle
Straßenplanungen einem Priorisierungsprozess unterzogen werden, der noch nicht abgeschlossen sei. Dabei werde unterschieden nach Projekten, die planerisch weiter verfolgt werden und
solchen, deren Bearbeitung zunächst zurückgestellt werde. Der gesetzliche Planungsauftrag werde nicht in Frage gestellt. In die neue Bewertung würden auch alle Straßenbauvorhaben, deren
Planung abgeschlossen ist, bei denen aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde, eingeschlossen.
Der Bau einer Ortsumgehung für Sinnersdorf wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Der erste
Abschnitt der L 183 n ging bereits im Jahr 1998 als Ortsumgehung Sinnersdorf-Nord in Betrieb. In
dem am 23.02.2007 in Kraft getretenen Landesstraßenbedarfsplan ist sowohl die Westumgehung
Sinnersdorf wie auch die Ostumgehung Pulheim als Projekt der Stufe 1 – „Maßnahmen, deren
Realisierung bis zum Jahr 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet sein soll“ – enthalten. Die
Westumgehung Sinnersdorf wurde zudem in den im Jahr 2008 beschlossenen Landesstraßenausbauplan für die Jahre 2007 bis 2011 aufgenommen. Verbindliches Baurecht besteht bisher
nicht.
Auf Nachfrage vom 03.05.2011 beim zuständigen Straßenbaulastträger, hier Landesbetrieb Straßenbau NRW, erhielt die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt (siehe Anlage 4):
„Im Planfeststellungsverfahren machten Einwendungen insbesondere der Landwirtschaft umfangreiche Umplanungen erforderlich:
- Fortfall der planfreien Wirtschaftswegeüberführung
- Änderung des Knotens L183n / L93 in einen Kreisverkehrsplatz (KVP)
- Neubau einer Wirtschaftswegeverbindung zum KVP
- Ausbau zweier Wirtschaftswegeanbindungen
- Ertüchtigung weiterer bestehender Wirtschaftswege
-1-
Diese Änderungen werden als Deckblatt im 3. Quartal 2011 in das laufende Verfahren eingebracht.
Dabei werden alle Betroffenen über die Änderungen informiert und erhalten Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme.
Nach Bearbeitung der Gegenäußerungen durch die Straßenbauverwaltung wird die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin festlegen.“
Auf die darauf folgende ergänzende telefonische Nachfrage erklärte der Landesbetrieb Straßen
NRW, dass der o.g. Erörterungstermin evtl. dieses Jahr abgehalten wird. Ein realistischer Termin
für den Baubeginn ist bei jetziger Sachstandslage nicht vor 2013 zu erwarten.
Des Weiteren sei eine neue Prioritätenliste im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Bearbeitung, wie diese jedoch aussieht entzieht sich der Kenntnis des Landesbetrieb Straßenbau NRW.
-2-