Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,9 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Auszug aus Koalitionsvertrag für NRW 2010 – 2015 zwischen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen von Juli 2010 zum Thema Straßeninfrastruktur (S. 53 f)
Straßeninfrastruktur: Vorrang für Investitionen in den Straßenerhalt
An die Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrsorganisation werden aufgrund der Bedeutung
NRWs als Transitland, der intensiven wirtschaftlichen Außenverflechtung und des Verkehrs in den
Ballungsräumen hohe Anforderungen gestellt. Die ausgeprägte Siedlungsdichte und die knappen
Freiräume führen jedoch auch zu besonderen Problemen und Belastungen der Bevölkerung und der
Umwelt durch den Verkehr.
Die Straßeninfrastruktur in NRW ist im Wesentlichen gut ausgebaut. Doch die ständig wachsenden
Verkehrsmengen machen die Begrenztheit des Systems Straße - aber auch seiner Ausbaukapazitäten
- deutlich.
Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel wollen wir dem Erhalt von Straßen des bestehenden
Straßennetzes Priorität einräumen. Insbesondere die Landesstraßen unterliegen wegen zu geringer
Aufwendungen einem massiven Instandhaltungsstau. Unser Land verfügt mit den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen über eines der dichtesten Straßennetze. Es in einem guten Zustand zu erhalten, ist Ziel unserer Politik. In diesem Zusammenhang werden wir auch dafür Sorge tragen, dass die
regionale mittelständische Bauwirtschaft von Maßnahmen im Landesstraßenerhalt profitiert.
Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden wir innerhalb der für die Landesstraßen vorgesehenen Titel die
Mittel sukzessive deutlich zugunsten des Straßenerhalts umschichten.
Wir werden in einer neu aufzubauenden Verkehrsleitzentrale alle diesbezüglichen Aktivitäten des
Landes beim Landesbetrieb Straßen.NRW bündeln. Auf diese Weise werden wir auch Baustellenmanagement und Verkehrssteuerung besser miteinander verzahnen.
Wir konzentrieren uns bei der Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf
solche, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung rechtskräftiges Baurecht
besteht.
Außerdem werden wir im Landesbetrieb Straßen.NRW die Planungs- und Personalkapazitäten
auf die Projekte der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans konzentrieren.
Beim Ausbau der Bundesfernstraßen werden wir sicherstellen und gegenüber dem Bundesverkehrsministerium einfordern, dass vor dem Beginn von neuen Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf des
Bundesfernstraßenbedarfsplans zunächst alle fest disponierten Vorhaben des vordringlichen Bedarfs
fertig zu stellen sind.
Im Landesbetrieb Straßen.NRW werden die Planungs- und Personalkapazitäten bei den Projekten
des Bundesfernstraßenbaus auf diese Systematik konzentriert.
Bei in der Region umstrittenen Vorhaben des Bundesfern- und des Landesstraßenbaus wollen
wir sicherstellen, dass Untersuchungen zu Alternativen oder zu anderen Netzlösungen beauftragt
werden.
Zu allen Ausbauplanungen bei Bundesfern- und Landesstraßen werden wir die Regionalräte
anhören.