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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 zur Mitteilungsvorlage 204/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,9 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
15.06.11, 18:31
Aktualisiert
15.06.11, 18:31
Mitteilungsvorlage (Anlage 2 zur Mitteilungsvorlage 204/2011)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 Auszug aus Koalitionsvertrag für NRW 2010 – 2015 zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen von Juli 2010 zum Thema Straßeninfrastruktur (S. 53 f) Straßeninfrastruktur: Vorrang für Investitionen in den Straßenerhalt An die Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrsorganisation werden aufgrund der Bedeutung NRWs als Transitland, der intensiven wirtschaftlichen Außenverflechtung und des Verkehrs in den Ballungsräumen hohe Anforderungen gestellt. Die ausgeprägte Siedlungsdichte und die knappen Freiräume führen jedoch auch zu besonderen Problemen und Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt durch den Verkehr. Die Straßeninfrastruktur in NRW ist im Wesentlichen gut ausgebaut. Doch die ständig wachsenden Verkehrsmengen machen die Begrenztheit des Systems Straße - aber auch seiner Ausbaukapazitäten - deutlich. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel wollen wir dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität einräumen. Insbesondere die Landesstraßen unterliegen wegen zu geringer Aufwendungen einem massiven Instandhaltungsstau. Unser Land verfügt mit den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen über eines der dichtesten Straßennetze. Es in einem guten Zustand zu erhalten, ist Ziel unserer Politik. In diesem Zusammenhang werden wir auch dafür Sorge tragen, dass die regionale mittelständische Bauwirtschaft von Maßnahmen im Landesstraßenerhalt profitiert. Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden wir innerhalb der für die Landesstraßen vorgesehenen Titel die Mittel sukzessive deutlich zugunsten des Straßenerhalts umschichten. Wir werden in einer neu aufzubauenden Verkehrsleitzentrale alle diesbezüglichen Aktivitäten des Landes beim Landesbetrieb Straßen.NRW bündeln. Auf diese Weise werden wir auch Baustellenmanagement und Verkehrssteuerung besser miteinander verzahnen. Wir konzentrieren uns bei der Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung rechtskräftiges Baurecht besteht. Außerdem werden wir im Landesbetrieb Straßen.NRW die Planungs- und Personalkapazitäten auf die Projekte der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans konzentrieren. Beim Ausbau der Bundesfernstraßen werden wir sicherstellen und gegenüber dem Bundesverkehrsministerium einfordern, dass vor dem Beginn von neuen Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesfernstraßenbedarfsplans zunächst alle fest disponierten Vorhaben des vordringlichen Bedarfs fertig zu stellen sind. Im Landesbetrieb Straßen.NRW werden die Planungs- und Personalkapazitäten bei den Projekten des Bundesfernstraßenbaus auf diese Systematik konzentriert. Bei in der Region umstrittenen Vorhaben des Bundesfern- und des Landesstraßenbaus wollen wir sicherstellen, dass Untersuchungen zu Alternativen oder zu anderen Netzlösungen beauftragt werden. Zu allen Ausbauplanungen bei Bundesfern- und Landesstraßen werden wir die Regionalräte anhören.