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Beschlussvorlage (Bebauungsplan "Roter Acker II" Schophoven - Erweiterung des Geltungsbereiches - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan "Roter Acker II" Schophoven
- Erweiterung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 207/2002 Datum Planungsamt 21.05.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.06.2002 Rat 11.07.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven - Erweiterung des Geltungsbereiches - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Roter Acker II“ Schophoven wird um die Grundstücke der Gemarkung Schophoven, Flur 3, Flurstücke 94/18, 19/1, 20/1, 21, Gemarkung Schophoven, Flur 5, Flurstücke 6 und 5 erweitert. Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eingegangenen Anregungen wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Roter Acker II“ Schophoven und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form – mit folgenden Änderungen – gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 25.05.2000 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Inhalte des Planvorentwurfes wurden erörtert. Auf Grundlage des Planvorentwurfes wurden die Bürger im Rahmen einer Bürgerversammlung und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auf Grundlage des in Anlage vorliegenden Abwägungsprozesses musste der Vorentwurf überarbeitet und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden. Die geänderten Inhalte werden in der Sitzung dargelegt und erörtert. Auf der Grundlage der geänderten Fassung können voraussichtlich die Bedenken der Träger öffentlicher Belange ausgeräumt werden, so dass die Vorentwurf als Entwurf zur Offenlage beschlossen werden kann.