Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
287/2003
Datum
Bauverwaltungsamt
21.01.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und –entwicklung
06.02.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebaubedingte Einziehung der Landesstraße 241 zwischen Inden-Lamersdorf und JülichKirchberg und der Landesstraße 257 zwischen Inden und Inden-Pier
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf zur Stellungnahme der tagebaubedingten Einziehung der
Landesstraße L 241 zwischen Inden-Lamersdorf und Jülich-Kirchberg und der Landesstraße 257
zwischen Inden und Inden-Pier wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden an Straßen NRW,
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Aachen, geschickt.
Begründung:
Im Zuge des Braunkohlenabbaus durch die RWE Rheinbraun AG Köln sollen im Mai 2004
Streckenabschnitte der L 241 und der L 257 in Anspruch genommen werden. Diese
Streckenabschnitte werden damit jede Verkehrsbedeutung verlieren und sind daher einzuziehen.
Zur Zeit wird auf Veranlassung von Straßen NRW, Niederlassung Aachen, die Planung öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung kann auch die Gemeinde Inden Stellung
beziehen. In Erarbeitung der Stellungnahme haben Abstimmungsgespräche mit dem
Bergbautreibenden stattgefunden.
Die tatsächliche Unterbrechung der L 241 ist für ca. Mai 2004 vorgesehen. Hier wird die
Straßentrasse sowohl durch die neue Inde als auch mit der bergbaulichen Inanspruchnahme
zwischen Altdorf und Inden eingeschnitten. Als Ersatz für die L 241 wird im Braunkohlenplan
vorübergehend die L 238 n angesehen. Die Fertigstellung ist bis zur tatsächlichen Unterbrechung
der L 241 sicherzustellen.
Die Anbindung der Merödgener Straße über die Keltenstraße bleibt bis 2030 erhalten. Eine
Überbrückung der neuen Inde im Bereich der L 241 ist mit Schließung der PKI nicht mehr
notwendig. Sie wird somit entfallen. Eine Umfahrung der Ortslage Lamersdorf, die mit Verlegung
des Bandsammelpunktes seitens des Bergbautreibenden zugesagt wurde, ist somit nicht mehr
möglich. Rheinbraun verzichtet allerdings auch auf eine Rückverlegung des Bandsammelpunktes in
Richtung der Ortslage Lamersdorf. Die Belastungen für die Ortslagen Lamersdorf und
Inden/Altdorf bleiben somit – wegen der größeren Entfernung des Bandsammelpunktes zu diesen
Ortschaften – weiterhin reduziert.
Vertreter der RWE Rheinbraun AG werden in der Sitzung die Sachlage darlegen.