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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 67 31 00/Xho 27.01.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 16.02.2005 TOP Ein Ja Nein 66/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Friedhofsangelegenheiten a) Sachstandsbericht zum alten Friedhof Lucherberg b) neue Bestattungsarten im Hinblick auf Entwicklungen der Trauerkultur Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis Begründung: zu a) Sachstandsbericht zum alten Friedhof Lucherberg Der alte Friedhof Lucherberg weist insgesamt 406 Grabstellen auf. Darin enthalten sind alle Wahl-, Reihen- und Kindergräber; die Ehrenanlage bleibt unberücksichtigt. Gräberbestand Zur Zeit sind noch mit Ruhefrist vorhanden: Kindergräber: 1 (Ablauf 01.11.2005) Reihengräber: 39 (Ablauf Ruhefrist letzte Grabstätte: 21.01.2020) Wahlgräber: 110 mit insgesamt 199 Grabstellen (Ablauf Ruhefrist letzte Grabstätte: 01.10.2033) 22 der 110 vorhandenen Wahlgrabstätten weisen noch freie Grabstellen auf, in denen nach derzeitiger Rechtslage noch bestattet werden kann. Lösungsvorschlag 1 Der Friedhof wird entwidmet, die Rechte an den vorhandenen Grabstätten werden im Falle der weiteren Nutzung auf den neuen Friedhof Lucherberg übertragen. In diesen Fällen ist eine Umbettung der bereits ruhenden Verstorbenen sowie die Umsetzung der Grabaufbauten auf Kosten der Gemeinde Inden notwendig. Grobe Kostenschätzung auf mehrere Jahrzehnte verteilt: 66.000,00 € für 22 Grabstätten (3.000,00 € je Grabstätte = Umbettung ca. 2.000,00 €, Umsetzung ca. 1.000,00 €). Bei dieser Lösung würde im Oktober 2033 die letzte Grabstätte eingeebnet werden können. Zu bedenken sind jedoch die möglicherweise auftretenden Probleme mit den Angehörigen, die in Friedhofsangelegenheiten erfahrungsgemäß stark emotional reagieren. Im Falle der Entwidmung ist zu überlegen, ob die reparaturbedürftige Friedhofskapelle abgetragen werden soll. Lösungsvorschlag 2 Der Friedhof wird weiter betrieben wie bisher. Ausnahme: die Beisetzung von Urnen in belegten Grabstellen wird ausgeschlossen. Im Laufe der Jahrzehnte reduziert sich die Anzahl der Grabstätten, die Parkanlage wächst kontinuierlich. Kosten für die Gemeinde: Instandsetzung der Friedhofskapelle. Vorlage: 66/2005 Seite - 2 - Bei beiden Lösungen sollte den Nutzungsberechtigten und den Inhabern der Grabanweisung die Möglichkeit angeboten werden, die Grabstätten nach Ablauf von 25 Jahren vorzeitig einebnen zu können. Kostenmäßig werden sich für die Gemeinde keine großen Auswirkungen zeigen, da die Grabflächen, solange sie von Angehörigen gepflegt werden, nicht in die Anlagenpflege übernommen werden müssen. Pflegezustand Bedingt durch die Treppen und Terrassen der Hanglage muss die Pflege der Rasenfläche mit Handrasenmähern durchgeführt werden; die Hecken und Gehölze der Anlage sind dicht verfilzt. Die notwendige Pflege ist nur mit viel Personalaufwand möglich. Lösungsvorschlag: Der Friedhof wird zu einer würdigen Parkanlage umgestaltet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnen, markanten Baumgruppen und Bänken. Um den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten, sind einige der Terrassen anzugleichen, so dass sie für den Flächenmäher zugänglich werden. Wege in abgeräumten Grabfeldern werden aufgenommen und durch Rasen ersetzt. Bis auf einzelne Bäume und Sträucher werden die Hecken und Gebüsche gerodet und ebenfalls durch Rasen ersetzt. zu b) neue Bestattungsarten im Hinblick auf Entwicklungen der Trauerkultur Der ständig wachsenden Mobilität unserer Gesellschaft sowie der sich allmählich wandelnden Einstellung zu Tod und Sterben sollte frühzeitig Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Immer häufiger suchen Angehörige von Verstorbenen nach Möglichkeiten, eine Jahrzehnte lange Grabpflege zu vermeiden. Dabei spielt oft die Entfernung zwischen eigenem Wohnort und Friedhof eine große Rolle, aber auch die Ablehnung der bislang gebräuchlichen Friedhofkultur. Vor einer anonymen Urnenbeisetzung, die zentral auf dem Friedhof in Inden/Altdorf möglich ist, schrecken dann aber doch die meisten Angehörigen zurück. Die Gründe hierfür sind zumeist die generelle Ablehnung einer Feuerbestattung durch den Verstorbenen aber auch die Anonymität, die für viele Angehörige nicht akzeptabel ist. Nachfolgend werden einige alternative Beisetzungs- und Bestattungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich in städtischen Gebieten (Beispiel: Aachen) bereits bewährt haben. Rasenreihengräber Särge oder Urnen werden innerhalb einer Rasenfläche beigesetzt, einheitliche liegende Gedenktafeln markieren die Stelle der Bestattung. Der Friedhofsträger vergibt nicht nur die Grabstelle sondern beauftragt auch das Beschriften und Anbringen der Gedenktafel. (Anlagen 1+2) Vorteile: - jede Grabstelle hat einen Namen - keine Grabpflege durch die Angehörigen - einfache Pflege der Fläche mit Flächenmäher Nachteil: - es muss eine ausreichend große Rasenfläche zur Verfügung stehen Aschestreufeld Vorstellbar ist beispielsweise eine Anlage zentral für alle Ortsteile der Gemeinde Inden: Vorlage: 66/2005 Seite - 3 - In der Mitte der großen Rasenfläche des Friedhofes in Lamersdorf wird ein ansprechend gestaltetes Rosenbeet angelegt. In diesem Beet kann die Asche Verstorbener verstreut, d.h. eingearbeitet werden. Rund um dieses Beet herum werden die zuvor beschriebenen Rasenreihengräber angelegt. Urnenkammerwände Relativ neu sind die so genannten Kolumbarien. Die Anlagen 3 und 4 zeigen nur einige Beispiele von vielen Möglichkeiten. Vorteile: - Möglichkeiten für Kolumbarien finden sich auf allen Friedhöfen - die Anlagen sind ebenso platzsparend wie pflegeleicht Nachteil: - Anschaffungskosten von ca. 160,00 € je Kammer Eine Kopie des aktuellen Lageplanes des alten Friedhofes Lucherberg ist beigefügt. (Anlage 5)