Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.09.11, 10:55
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
372/2011
Erstellt am:
12.09.2011
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Frau Düren
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
9
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
27.09.2011
Betreff
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.700,00 € Produkt 003 004 001 ,
Maßnahme M 26110003 7826000 „Fachräume im Gymnasium Pulheim, Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
X
— in den Haushalten der folgenden Jahre
70.700,00 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Einsparung bei M 26110003 7831000 „Fachräume im Gymnasium Pulheim, Auszahlung Baumaßnahme“
(Ansatz: 233.000,00 €)
Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 372/2011 . Seite 2 / 2
Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die erhebliche überplanmäßige Auszahlung
bei M 26110003 7826000 „Fachräume im Gymnasium, Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen“
Erläuterungen
Das Sachkonto M 26110003, 7826000 „Fachräume im Gymnasium, Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen“ mit
einem ursprünglichen Haushaltsansatz in Höhe von 63.000,00 € weist derzeit noch verfügbare Mittel in Höhe von 54.041,13 €
aus.
Der günstigste Bieter des anhängigen Ausschreibungsverfahrens bietet die Einrichtung der naturwissenschaftlichen Räume am
Gymnasium Pulheim für 124.699,53 € an. Der Auftrag soll in gleicher Sitzung im nicht öffentlichen Teil vergeben werden.
Um den Auftrag erteilen zu können ist es notwendig die Diskrepanz von rund 70.700,00 € zu decken.
Bei der Haushaltsanmeldung im letzten Jahr war die Aufteilung der Kosten zwischen Bau und Einrichtung nicht absehbar. Die
Kosten der gesamten Maßnahme (Bau und Einrichtung) wurden auf 296.000 € geschätzt. Es wurde davon ausgegangen, dass
die vorzunehmenden baulichen Veränderungen im Gegensatz zur Einrichtung wesentlich kostenintensiver sein werden.
Insofern wurden hierfür, in enger Abstimmung der beteiligten Fachämter, auf dem Sachkonto M 26110003 7831000
(Auszahlung Baumaßnahme) entsprechende Mittel in Höhe von 233.000 € veranschlagt.
Die Planung und Kalkulation der gesamten Maßnahme (Bau und Einrichtung) wurde zweckmäßigerweise extern von einem
hierauf spezialisierten Fachplaner begleitet. Die letzte Kostenschätzung des beauftragten Kommunalplaners geht, abweichend
von der ursprünglichen Haushaltsplanung, von einem Gesamtvolumen (Bau und Einrichtung) der Maßnahme in Höhe von
256.500,00 € aus, hierin enthalten war eine Schätzung der Einrichtungskosten in Höhe von 136.000 €.sowie voraussichtliche
Baukosten in Höhe von 120.500 €.
Unter Berücksichtigung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.700 € zur Auszahlung des Erwerbs des beweglichen
Anlagevermögens verbleiben mit 162.300 € ausreichend Mittel für die bauliche Maßnahme.