Daten
Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
13.09.11, 11:04
Aktualisiert
13.09.11, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Werrrer
Kauth
I
50259Pulheim,
den26.Juni20l
Mitgliedim
BundderSteuerzahler
Sinnersdorf
August-hnhoff--Str.4
Tel.:02238-7694
Wcrner.
kiruthti'itt-on
Iine.dc
PerMail
Herrn
Bürgermeister
FrankKeppeler
und
die Damenund Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259Pulheirn
UrteiI zur Strassenreinigungsgebi.ihr
hier:
Anregunggenräss$24 GO NW
SehrgeehrterHerr Bürgenneister.
sehrgeehrteDamenund Herren,
der Bund der Steuerzahler
NRW teilt in seinemNewslettervorn l T.Juni2011zu diesemThernamit:
Liegt dasGrundstückan einetnmehrals 100Meter langenPrivatwegwird keineGebtihrmehr füllig.
Ein Urteil desOberverwaltungsgerichts
sorgtendlichftir Klarheitin einerdatoverzwicktenFrage:
Werden ftir Grundstücke,die an einen PrivatwegangrenzenStrassenreinigungsgebühren
ftir die
öffentlicheStrassellillig, von der der Privatwegabzweigt?
Bisherwurdedies stetsim Einzelfallentschieden.
Jetzt gilt: lst der Privatweg,der als Stichstrasse
oder Sackgassevon einer öffentlichen Strasse
abzweigt,mehr als 100 Meter lang, dannmüssen
die Grundstückseigentümer
keine Gebührenfiir den
Wi nterdienstoderd ie Strassenrei
nigung entrichten.
Dazu
REGE ICH GEMASS $24 GONW AN:
die von diesemUrteil betroffenenBürgerentsprechend
zu informieren.
Mit freundlichem
Gruss
sez.WernerKauth