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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 287/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
13.09.11, 11:04
Aktualisiert
13.09.11, 11:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 287/2011)

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Inhalt der Datei

Werrrer Kauth I 50259Pulheim, den26.Juni20l Mitgliedim BundderSteuerzahler Sinnersdorf August-hnhoff--Str.4 Tel.:02238-7694 Wcrner. kiruthti'itt-on Iine.dc PerMail Herrn Bürgermeister FrankKeppeler und die Damenund Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259Pulheirn UrteiI zur Strassenreinigungsgebi.ihr hier: Anregunggenräss$24 GO NW SehrgeehrterHerr Bürgenneister. sehrgeehrteDamenund Herren, der Bund der Steuerzahler NRW teilt in seinemNewslettervorn l T.Juni2011zu diesemThernamit: Liegt dasGrundstückan einetnmehrals 100Meter langenPrivatwegwird keineGebtihrmehr füllig. Ein Urteil desOberverwaltungsgerichts sorgtendlichftir Klarheitin einerdatoverzwicktenFrage: Werden ftir Grundstücke,die an einen PrivatwegangrenzenStrassenreinigungsgebühren ftir die öffentlicheStrassellillig, von der der Privatwegabzweigt? Bisherwurdedies stetsim Einzelfallentschieden. Jetzt gilt: lst der Privatweg,der als Stichstrasse oder Sackgassevon einer öffentlichen Strasse abzweigt,mehr als 100 Meter lang, dannmüssen die Grundstückseigentümer keine Gebührenfiir den Wi nterdienstoderd ie Strassenrei nigung entrichten. Dazu REGE ICH GEMASS $24 GONW AN: die von diesemUrteil betroffenenBürgerentsprechend zu informieren. Mit freundlichem Gruss sez.WernerKauth