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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bpl. Nr. 28 "Gut Müllenark")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bpl. Nr. 28 "Gut Müllenark")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/bü 11.02.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.03.2005 TOP Ein Ja Nein 70/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“; - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage dargestellten Planbereich geändert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Der Öffentlichkeit sind auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darzulegen. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Der Öffentlichkeit wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründungen an die Behörden erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Behörden eine Frist von einem Monat einzuräumen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist rechtskräftig. Im Rahmen der hier durchgeführten Offenlage sind Anregungen des im Bereich des Josephweges liegenden Kfz-Betriebes eingegangen. Da aus zeitlichen Gesichtspunkten die Aufarbeitung dieser Stellungnahme im Rahmen der 2. Offenlage nicht erfolgen konnte, soll diese nun im Änderungsverfahren aufgearbeitet werden. Des weiteren soll die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke an der Krauthausener Straße erweitert werden. Dies entspricht der vorgesehenen dörflich strukturierten Nutzung in diesem Bereich. Die Sachlage der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Die Planinhalte werden in der Sitzung vorgestellt und erörtert.