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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/bü
11.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.03.2005
TOP Ein Ja
Nein
70/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“;
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage dargestellten Planbereich
geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer
von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist
ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen.
Der Öffentlichkeit sind auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darzulegen.
Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Der Öffentlichkeit wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses
Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründungen an die Behörden
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Behörden eine Frist von einem Monat
einzuräumen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist rechtskräftig. Im Rahmen der hier durchgeführten
Offenlage sind Anregungen des im Bereich des Josephweges liegenden Kfz-Betriebes eingegangen.
Da aus zeitlichen Gesichtspunkten die Aufarbeitung dieser Stellungnahme im Rahmen der 2.
Offenlage nicht erfolgen konnte, soll diese nun im Änderungsverfahren aufgearbeitet werden. Des
weiteren soll die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke an der Krauthausener Straße erweitert
werden. Dies entspricht der vorgesehenen dörflich strukturierten Nutzung in diesem Bereich.
Die Sachlage der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Die Planinhalte werden
in der Sitzung vorgestellt und erörtert.