Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 JHP
öffentlich
V
8/
Amt:
i1~4'T
- 51 -
An den
BeschlAusf. : - 51 -
Jugendhilfeausschuss
Datum: 30.09.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Anerkennung
des Vereins "Schülergarlen
Träger der freien Jugendhilfe
Erftstadt
e,V," als
Bezug:
Finanzielle
Auswirkungen:
rnkeine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.09.2004
•
v
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Schülergarten Erftstadt e.v." als
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Begründung:
Der Verein "Schülergarten Erftstadt e.V." beantragt mit Schreiben vom 01.06.2004 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der
freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund derfachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass
sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden
vom Antragsteller erfüllt.
P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG
ERP.DOC
- 2 Bis zum Juni 2002 wurde die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Kierdorf durch
den Förderverein angeboten. Der Verein .Schülerqarten Erftstadt e.V." übernahm die
Aufgaben der Schulkinderbetreuung ab seiner Gründung (09.08.2002). Weitere vom
Verein betreute Schulen sind die Don-Bosco-Schule
in Friesheim, das VilleGymnasium und die Gottfried-Kinkel-Realschule.
Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis der Vereinssatzung
(siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern sowie die Durchführung von
Ferienspielen.
•
Der Verein erfüllt die o. a. Aufgaben in Kooperation mit weiteren Träger der Jugendhilfe aus Erftstadt.
Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig.
In Vertretung
•
P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG
ERP.DOC
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e.V.
SchDlergar1en Erftst~dlO.V
Stadtverwaltung
Herr Tourne
Jugendamt
Alfred·Kubin-Woo
8
1. Vorsitzende
Petra Reingen
Alfred·Kubin·Weg
50374 Erftstadt
Tel.: 022 35/98
Fax: 0 22 35/98
8
81 BB
58 80
50374 Erltsladt
Erftstadt
50374 Erftstadt
1. Juni 2004
Antrag auf Anerkennung
•
~:-I-I~'!'
..J....:~~]jfij£QEt~
Sehr geehrter Herr Tourne, ........
zurück kommend auf das freundliche Gespräch im Herbst vergangenen Jahres stellen wir
hiermit den Antrag auf Anerkennung als Träger der Jugendhilfe.
Nachstehend möchte ich Ihnen unseren Verein noch einmal kurz vorstellen und unsere
Tätigkeitsbereiche sowie die damit verbundenen Schwerpunkte unserer Arbeit beschreiben:
Am 09.08.2002 wurde der als gemeinnützig anerkannte Verein Schülergarten Erftstadt e.V.
gegründet, der sich mit Schülerbetreuung im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen .Schule von
8 bis 1", .Dreizehn Plus" und Ferienspiele beschäftigt. Dieser Verein entstand aus dem Förderverein der Grundschule Kierdorf aufgrund des dort drastisch gestiegenen Betreuungsbedarfs.
Im laufenden Schuljahr betreuen wir 4 Schulen mit 9 Gruppen und derzeit 152 Kindem.
Für kommendes Schuljahr wurden wir gebeten, qualifizierte Schülerbetreuung an zwei weiteren
Schulen zu übemehmen.
•
Der Antrag auf korporative Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft e.V.
wurde von uns am 19.04.2004 gestellt. Eine Entscheidung durch den Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft wird frühestens bei seiner nächsten Sitzung am
20. Juli d. J. möglich sein.
Im Hinblick auf die wachsende Anzahl der Schulen, die qualifizierte Schülerbetreuung anbieten
möchten, und aufgrund der Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschulen (sowie die
geplante Offene Ganztagsschule im Sek I-Bereich) streben wir eine Anerkennung als Träger
der Jugendhilfe an.
Wir veranstalten Ferienspiele in den Herbst- und Osterferien, nicht allerdings
ferien. Dann gibt es ausreichend Anbieter und wir möchten nicht mit anderen
Vereinen oder Institutionen in Wettbewerb treten. Vielmehr bemühen wir uns
in Bereichen, in denen noch zusätzlich Aktivitäten notwendig und gewünscht
Unser Augenmerk liegt auf einer pädagogisch, qualitativ-hochwertigen
besonders im Hinblick auf die .Fakten der neuen Kindheit":
Bewegung
o 65 % der Kinder sind haltungsschwach,
26 % übergewichtig
Psyche
o 45 % leiden an psychosomatischen Störungen
o 1 Million Kinder leben von der Sozialhilfe
in den Sommergemeinnützigen
um Unterstützung
werden.
Schülerbetreuung,
ganz
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e.V.
1. Vorsitzende
Petra Reingen
Alfred-Kubin-Weg 8
50374 Erftsladt
101.:02235/988188
Fax:022 35/98 58 80
Seite 2 von 3
1.Juni2oo4
Medien
o durchschnittlicher Femsehkonsum: 5,6 Stunden täglich
o Kinder- und Jugendkriminalität
1982 - 4 %; heute - 34 %
Schulprobleme
o 25 % aller Schüler/innen haben Rechtschreib- und Leseschwäche
o 40 % aller Schüler/innen sind rechenschwach
Als gemeinnütziger Verein liegt uns eine bestmögliche Betreuung einschließlich sozialer und
pädagogischer Förderung am Herzen. Das beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit mit den
Schulen, Stadtverwaltungen, Vereinen und gemeinnützigen Institutionen.
•
Fortbildung der Betreuerlinnen
Kath. Bildungswerk
Qualifizierung für Betreuerinnen in der Schule:
- 1. Hilfe Kurse bei Schulkindemotfällen
(1 x jährlich, obligatorisch für alle Mitarbeiter/innen)
(09.12.2002, 08.03.2003, 22.11.2003)
- Schwierige Situationen in der Betreuung
(29.03.2003, Teil2: 07.05.2004)
Jugendberatung Mobilee
- Schulung zur Jugendleiterin
(04.10.2003, 11.10.2003, 17.01.2003)
VHS Erftstadt
- Professionelle
Hausaufgabenbetreuung
FV Psychomotorik
eV
- "Immer Ärger mit den wilden
•
Kerlen" für die Betreuerinnen
Geplante Fortbildungsveranstaltungen:
Erlebnis- und Abenteuerpädagogik, Gewaltprävention:
Kommunikationstraining ...
an der Don-Bosco-Schule
Konflikte gewaltlos lösen,
Wir kooperieren mit anderen gem. Vereinen bzw. Institutionen in folgenden Bereichen:
Bereich Sport
Örtliche Sportvereine
Bereich Interkulturelles Lemen, Intemationalisierung
Jugendberatung Mobilee:
Fortbildungen
Bereich Gesundheit
Arbeitskreis Zahngesundheit:
Verbraucherzentrale NRW:
Zahnputztrainings
Gemeinsam Gesundes Kochen
Bereich Umwelt
Nabu, Friesheimer Busch:
Geführte Ausflüge
Weitere Kooperationen sind in Planung.
Geschäftsstelle:
t. Vorsitzende
Petra Reingen
Atfred-Kubin-Weg
Schülergarten Erftstadt e.V.
B
50374 Erflstadt
Tel.: 0 22 35/98 8t 88
Fax: 0 22 35/98 5880
Seite 3 von 3
1.Juni2004
Wir haben noch sehr viele Ideen, wie Schülerbetreuung und Familie besser verknüpft werden
kann, wie durch Zusammenarbeit mit weiteren Partnem bessere Bedingungen für .unsere"
Kinder - gerade im nachmittäglichen und außerschulischen Bereich - geschaffen werden
können. Außerdem sollen Eltern noch mehr qualifizierte Beratung .vor Ort" erhalten.
•
Wir können helfen, soziale und schulische Nachteile für Kinder von berufstätigen Eltern bzw.
Alleinerziehenden erheblich zu reduzieren. Unser Ziel ist es, einen möglichst familienähnlichen
Betreuungsablauf zu ermöglichen, vom gemeinsamen Mittagessen in familiärer Atmosphäre
über Hausaufgabenunterstützung,
individuelle Nachhilfe, spezielle Förderungen bis zur
gemeinsamen oder individuellen Freizeitgestaltung, an der auch (nach Absprache) Freunde
unserer Betreuungskinder teilnehmen können.
Dabei wird den Eltern keinesfalls die Verantwortung aus den Händen genommen. Unsere
Elternarbeit umfasst regelmäßig stattfindende Elternabende sowie persönliche Gespräche,
wenn notwendig und/oder gewünscht gemeinsam mit Klassenlehrer/innen.
Ganz besonders am Herzen liegen uns auch Betreuungsangebote
Kinder aus schwierigen Verhältnissen.
für behinderte Kinder und
Derzeit beschäftigen wir 13 Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen.
Zusätzlich
beschäftigen wir drei Praktikantinnen (zwei aus dem sozialpädagogischen und eine aus dem
kaufmännischen Bereich). Eine Mitarbeiterlinnen konnten wir neben den beiden ehrenamtlich
tätigen Vorstandsmitgliedern für unsere Tätigkeit gewinnen. Für die Hausaufgabenwokshops
bzw. spezielle Nachhilfe stehen uns 6 Oberstufenschüler/innen und eine Studentin zusätzlich
zum Betreuungspersonal zur Verfügung.
Wir sind ein durch die IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb mit Sondergenehmigung und ab Mai
d. J. bis Januar 2004 wird unser Büro durch eine kaufmännische Praktikantin unterstützt.
•
Einige wesentliche Kennzahlen für das Wirtschaftsjahr
200312004:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
Personalaufwand:
45.200,00 €
60.000,00 €
100.000,00 €
Mitglieder:
12 Personen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren
Vorstandsmitglieder:
Vorsitzende, Petra Reingen, Adresse: siehe Briefkopf,
geb.2408.1963
Stellvertretender Vorsitzender, Dietmar Petrikat,
Peter-May-Str. 1c, 50374 Erftstadt, geb. 31.01.1962
Kassierer, Dr. H.-J. Diehl,
Max-liebermann-Str.
33, 50374 Erftstadt, geb. 14.12.1956
Gern stehe ich für Einzelheiten unter o.g. Adresse bzw. Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
~rft~tadte.v.
petraRein~
Anlagen
Kopie Vereinsregistereintragung
Aktueller Rechenschaftsbericht
Einnahmen-Überschussrechnungen
per 31.08.2003 und per 31.12.2003
/(cf':' d..RA ~"-~
(.Vn~
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e.V.
Rechenschaftsbericht
1. Vorsitzende
Petra Reingen
Alfred-Kubin-Weg
8
50374 Erftsladl
Tel.: 0 22 36/ 8 66 99
Fax: 0 22 36/98 68 80
des Vorstandes für die Zeit
vom 18.02.2003 bis 25.05.2003
Gemäß § 14 unserer Satzung ist der Vorstand verpflichtet, mindestens einmal im Jahr
eine Mitgliedersammlung einzuberufen.
•
Der Vorstand des Vereins hat sich am 31.03.2003, 17.06.2003, 15.10.2003, 15.01.2003
und am 06.05.2003 zu Vorstandssitzungen getroffen. Zu den Sitzungen waren immer
3 Vorstandsmitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit war jeweils gegeben.
Kennzahlen für das laufende Schuljahr 2003/2004
Betreute Schulen:
An folgenden Schulen wurden wir gebeten die Betreuung von Schüler/innen vor und
nach dem Unterricht gem. Runderlass vom 19.02.2001 durchzuführen:
- Gemeinschaftsgrundschule
Kierdorf
- Don-Bosco-Schule, Friesheim
- Ville-Gymnasium
- Gottfried-Kinkel-Realschule
Betreuungsmaßnahmen:
•
-
Schule von 8 bis 1
Dreizehn Plus
Ferienspiele in den Herbst- und Osterferien
Anzahl Betreuungsgruppen
und Betreuungskinder:
In 9 Gruppen werden zur Zeit 143 Schulkinder aus der Primar- und Sek I-Stufe betreut.
Gemeinschaftsgrundschule
.Schule von 8 bis 1": 3 Gruppen
.Dreizehn Plus":
1 Gruppe
67 Kinder
14 Kinder
.Schule von 8 bis 1": 1 Gruppe
.Dreizehn Plus":
2 Gruppen
11 Kinder
21 Kinder
Ville-Gymnasium:
.Dreizehn Plus":
1 Gruppe
15 Kinder
Gottfried-Kinkel-Realschule:
"Dreizehn Plus":
1 Gruppe
15 Kinder
Don-Bosco-Schule,
Kierdorf:
Friesheim:
- 1-
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e.V.
1. Vorsitzende
Petra Reingen
A1fred-Kubin-Weg
8
50374 Erftst.d1
Tel.: 0 22 35/8 66 99
Fax: 0 22 35/98 58 SO
Personal
Der Schülergarten beschäftigt im laufenden Schuljahr
-
13 Mitarbeiter/innen im Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis
4 Aushilfen im kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis (Hausaufgabenbetreuung)
2 Praktikantinnen
1 ehrenamtlich Tätige
2 ehrenamtliche Vorstände
Aus der Vorstandsarbeit
•
sind besonders zu erwähnen:
- Anerkennung als Ausbildungsbetrieb mit Sondergenehmigung durch die IHK am
15.01.2004.
Seit dem 3. Mai 2004 bis zum 26. Januar 2005 arbeitet Frau Annette Herrmann, die
eine Umschulung zur Bürokauffrau absolviert, als Praktikantin in der Verwaltung.
Diese Umschulungsmaßnahme wird durch das Arbeitsamt finanziert, deshalb
entstehen dem Verein für diese Praktikantentätigkeit keine Personalkosten.
- Mehraufwand durch Computerbrand am 03.01.2004 durch den damit verbundenen
Datenverlust eines Großteils der Lohn- und Gehalts- sowie Buchhaltungsdaten.
-
Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Brühl
Nachdem mit Ende Mai 2004 die vorläufige Freistellung (anerkannte
Gemeinnützigkeit) erwartungsgemäß endet, muss das Finanzamt erneut prüfen, ob
die Voraussetzungen der Abgabenordnung für die Gewährung der
Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach der
Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung erfüllt wurden und ob Steuern
festzusetzen sind.
Zur Entlastung der Vertreter der gemeinnützigen Körperschaften benötigt das
Finanzamt die meist schon vorhandenen Unterlagen (EinnahmenÜberschussrechnung, Protokolle der Mitgliederversammlungen, Kassenberichte
usw.) für jedes Jahr des Prüfungszeitraumes.
-
Folgende Fortbildungsveranstaltungen
durchgeführt:
•
wurden für unsere Mitarbeiter/innen
1. Hilfekurs in Kindernotfällen und .Schwierige Situationen in der Betreuung"
durch das Kath. Bildungswerk
Fortbildung zur Anerkennung als Jugendleiter/in durch .Jugendberatung
Mobile"
Anträge zur Ausstellung der bundesweit anerkannten Jugendleiter-Card wurden
für alle entsprechend geschulten Mitarbeiterinnen gestellt.
.Immer Ärger mit den wilden Kerlen" durch FV Psychomotorik e.V. für die
Betreuerinnen an der Don-Bosco-Schule
-2-
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e. V.
-
1. Vorsitzende
Petra Reingen
A1fred-Kubin-Weg 8
50374 Erftstadt
Tel.: 0 22 35/8 66 99
Fax: 0 22 35 /98 68 80
Der Fortbildungskurs .Professionelle Hausaufgabenbetreuung", veranstaltet durch
die VHS, wurde nach einmaliger Teilnahme aufgrund ungenügender Qualität
abgebrochen. Die Teilnahmegebühr wurde zurück erstattet.
Mitgliederstand
Derzeit sind 12 Personen Mitglieder des Vereins.
Dies beinhaltet 1 neue Mitgliedschaft nach dem 17.02.2003.
Zweck uns Ziele unseres Vereins
•
Gemäß § 2 unserer Satzung ist der Zweck unseres Vereins die Förderung von Bildung
und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern sowie die Durchführung
von Ferienspielen für Schulkinder .
Dies wurde im wesentlichen erfüllt durch die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen
,,8 bis 1" und" 13+" gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Wissenschaft
und Forschung vom 29.02.2001 sowie durch die Durchführung der Herbst- und der
Osterferienspiele im Schuljahr 2003/2004.
Schwerpunkte
Vom Vorstand werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
1_ Qualifizierung der Erzieherin und Betreuerinnen
Weitere Qualifizierungsangebote sind geplant in Zusammenarbeit mit dem Kath.
,
Bildungswerk, der Jugendberatung Mobilee sowie der örtlichen VHS.
•
2. Kooperationen mit anderen Vereinen oder Einrichtungen
Ausflüge in den Friesheimer Busch
Bereich Umwelt
Nabu, Friesheimer Busch
Bereich Ferienspiele:
Mobile, JuZe Köttingen
Herbst- u. Osterferienspiele
3. Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
Damit der Schülergarten auch über Erftstadt hinaus als anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe tätig werden kann, ist ein Antrag auf Anerkennung als freier Träger bei
der Stadt Erftstadt zu stellen. Eine maßgebliche Voraussetzung ist die Mitgliedschaft
in einem der 6 Wohlfahrtsverbände. Der Vorstand hat sich entschlossen eine
korporative Mitgliedschaft mit der AWO Kreisverband Erftkreis e.V. einzugehen.
- 3-
eesenattssteue:
Schülergarten Erftstadt e. V.
1. Vorsitzende
Petra Reingen
Alfred-Kubin-Weg 8
50374 Erflstadt
Tel.: 0 22 35/8 66 89
Fax: 0 22 35/98 58 90
4. Aussicht auf das Schuljahr 2004/2005
An allen von uns betreuten Schulen, sollen auf Grundlage der jeweiligen
Schulkonferenzbeschlüsse,
im kommenden Schuljahr wieder Betreuungsmaßnahmen durch uns durchgeführt werden.
An der Don-Bosco-Schule werden wir eine weitere Vormittaggruppe
derzeit vom Förderverein geleitet wird, übernehmen.
Anträge auf Zuteilung der entsprechenden
Erftstadt gestellt.
•
5. Zusammenarbeit
.8 bis 1", die
Landeszuschüsse wurden durch die Stadt
mit weiteren Schulen
Carl-Schurz-Hauptschule
in Liblar
Durch den dortigen Schulleiter, Herrn Knepper, wurden wir gebeten, die
Betreuungsmaßnahme .13+" einzuführen.
Vorbereitungen sind in vollem Gange.
Anträge auf Zuteilung der entsprechenden
Erftstadt gestellt.
Landeszuschüsse wurden durch die Stadt
4. Spenden
Kreissparkasse Köln
Am 17.11.2003 erhielten wir von der Kreissparkasse Köln eine Spende aus dem PSZweckertrag in Höhe von 1.000,00 €
•
Für laufendes Schuljahr wurde erneut ein Antrag auf Zuteilung einer Spende aus
dem PS-Zweckertrag gestellt.
Finanzielle Situation
Die Finanzielle Situation des Vereins ist geordnet.
Am 31. August 2003 wies das Konto des Schülergarten Erftstadt e.V. folgenden
Kontostand aus:
Konto: KRSK Nr. 197001718
Kassenbestand
481,39 € (ink!. Saldovortrag FV 843.00 €)
5,97 €
Laut Einnahmen-Überschussrechnung
für die Zeit vom 1. September 2002 bis
31. August 2003 entspricht das einem Jahresverlust von 355,64 €.
- 4-
Geschäftsstelle:
Schülergarten Erftstadt e.V.
1. Vorsitzende
Petra Reingen
Allred-Kubin-Weg
8
60374 Erftstadt
Tel.: 0 22 35/8 6699
Fax: 0 22 35 /98 68 BO
Am 31. Dezember 2003 wies das Konto des Schülergarten Erftstadt eV folgenden
Kontostand aus:
Konto: KRSK Nr. 197001718
Kassenbestand
5.870,10€
4,29€
Laut Einnahmen-Überschussrechnung
für die Zeit vom 1. September 2003 bis
31. Dezember 2003 entspricht das einem Jahresüberschuss von 5.838,03 €.
•
Zum Schluss danke ich im Namen des gesamten Vorstandes den Betreuerinnen.
Unsere neuen Kolleginnen an der Liblarer Realschule, am Ville-Gymnasium sowie an
der Don-Bosco-Schule in Friesheim haben sich sehr schnell, mit viel persönlichem
Einsatz eingearbeitet und ab dem ersten Betreuungstag hervorragende
Betreuungsarbeit geleistet.
Es freut mich besonders, dass im Betreuungsteam an der Kierdorfer Grundschule
Schule - nach dem turbulenten vergangenen Schuljahr - wieder ein freundschaftliches
und außerordentlich kollegiales Klima herrscht.
Ich danke selbstverständlich
Mitarbeit.
auch den Vorstandskollegen
für ihre stets engagierte
Wünschen wir gemeinsam unserem Verein eine gute Zukunft!
•
Erftstadt, 25. Mai 2004
Petra Reingen
1. Vorsitzende
- 5-
~
I
Satzung des Vereins
"Schülergarten Erftstadt e.V."
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen .Schülerqarten Eritstadt".
Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz »Eingetragener Verein", in
der Abkürzung "e:V.".
•
Sitz des Vereins ist Eritstadt.
§2
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich
des Abschnitts .Steuerbegünstigte
gültigen Fassung.
und unmittelbar gemeinnütz.ige Zwecke im Sinne
Zwecke" der Abgabenverordnung in der jeweils
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die
Betreuung von Schulkindern (vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des
Unterrichts in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie die Durchführung von
Ferienspielen für Schulkinder in Schulräumen oder in anderen geeigneten Räumen.
§3
•
Wirtschaftliche
Interessen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
§4
Vereinsmittel
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
§5
Begünstigung
Es darf keine Person durch Ausgaben. die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Seite 1 von 5
/
§6
Haftung des Vereins
Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Eine persönliche
über Vereinsvermögen hinaus besteht nicht.
Haftung der Mitglieder
§7
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das
Geldvermögen des Vereins an die Stadt Erftstadt mit der Verpflichtung, es
ausschließlich für Zwecke der öffentlichen Jugendhilfe zu verwenden. Die aus
Geldern des Vereins zu diesem Zeitpunkt bereits angeschafften Sachwerte fallen an
die Schulen, die mit dem Verein zusammengearbeitet haben.
•
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand .
§8
Eintritt der Mitglieder
Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden, die die
Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
beantragt. Über die Annahme entscheidet der Vorstand mit einfacher
Stimmenmehrheit.
§9
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mil dem Tod, bei juristischen
Personen mit der Auflösung sowie durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss.
•
Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres .
Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen
teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
des Vereins
§ 11
Beiträge
Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung
zahlen.
festgelegten
Beiträge zu
Seite 2 von 5
./
§ 12
Geschäftsjahr
I
Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr. Es beginnt am 1. September eines
jeden Jahres und endet am 31.·August des Folgejahres.
§ 13
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 14
Mitgliederversammlung
•
Alljährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung
statt, zu der alle Mitglieder
vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer
Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuladen sind. Anträge zur
Mitgliederversammlung müssen mindestens vier Tage vorher schriftlich dem
Vorstand eingereicht werden.
Der Mitgliederversammlung
obliegen:
1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahl des neuen Vorstandes
4. Satzungsänderungen
5. Entscheidung über eingereichte Anträge
6. Auflösung des Vereins
•
des Vorstandes
Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch
einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des
Vereins betreffen .
Für Satzungsänderungen oder für die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit
der anwesenden Stimmberechtigen erforderlich.
§ 15
Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
Mehrheit gewählt.
auf drei Jahre mit einfacher
Der Vorstand besteht mindestens aus:
der/dem Vorsitzenden
der/dem 2. Vorsitzenden
der/dem Kassierer
Seite 3 von 5
Der Vorstand kann besondere Vertreter gem. § 30 BGB ernennen und abberufen.
Der besondere Vertreter hat die Stellung eines Vorstandes nach § 26 BGB und ist
damit ein vertretungsberechtigtes
Organ des Vereins.
Die Aufgaben der einzelnen Vorstände sind in der Ressortaufteilung geregelt. Die
Ressortaufteilung wird durch den Vorstand vorgenommen. Durch die einzelnen
Stellenbeschreibungen
der Ressortaufteilung erfolgt eine genaue Aufgabenverteilung, die die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar abgrenzt.
Näheres regelt die Geschäftsordnung.
•
Der Vorstand leitet den Verein im Sinne § 26 BGB. Für eine rechtswirksame
Verpflichtung des Vereines bedarf es der Unterschriften zweier Mitglieder des
Vorstandes, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.
Soweit das Geschäftsführende
Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Zuständigkeiten
nach § 16 Abs. 1 der Satzung tätig wird, ist es befugt, den Verein alleine zu
vertreten. In diesem Fall genügt für die rechtswirksame Verpflichtung seine
Unterschrift.
Vorstandssitzungen
der Schriftform.
kann jedes Vorstandsmitglied
einberufen, hierzu bedarf es nicht
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme derIdes Vorstandsvorsitzenden.
§ 16
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied führt die laufenden Geschäfte des Vereins
und hat Einzelvertretungsbefugnis.
Es ist verpflichtet, bei allen Geschäften die über
die laufende Geschäftsführung
hinausgeht, vorher die Zustimmung mindestens eines
weiteren Vorstandsmitgliedes
einzuholen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
•
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied ist hauptamtlich tätig und wird durch den
Vorstand bestimmt. Die Dauer wird vertraglich geregelt. Die Wiederwahl als
Vorstandsmitglied
ist möglich .
Zur Abberufung des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes sind mindestens 2/3
der Stimmen der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder erforderlich.
Arbeitsrechtliche
Vorschriften
bleiben von dieser Regelung unberührt.
Protokollierung
§17
von Beschlüssen
Über Beschlüsse von Mitgliederversammlungen
und Vorstandssitzungen ist ein
Protokoll zu fertigen. Die Protokolle sind vom Protokollanten (in aller Regel der
Schriftführer) zu unterzeichnen.
Seite 4 von 5
. ,\lIIII"UI\8Sprüfer
In dar jährHchen Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungsprüfer für die Dauer
des GeschaftsJahres gewählt. Sie müssen Mitglieder des Vereins sein, aber sie
dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein.
Die Rechungsprüfer prüfen in regelmäßigen Abständen die Buchführung und den
Jahresabschluss des Vereins. Sie berichten in der jährlichen Mitgliedervarsammlung
über das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen.
§ 19
Gerichtsstand
Gerichtsstand des Vereins ist Erftstadl.
•
§ 20
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Eine nichtige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der nichtigen oder
ungültigen Bestimmung sinngemäß entspricht.
§ 21
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Beschlussfassung
der Mitglieder in Kraft.
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung
beschlossen.
s Vereinsregister
Br~
- 77 VR 1285
ange~~t4te
ter del Geschäftsstel
Seite 5 von 5
Amtsgencnt
Nr. der
Eintragung
a) Name
b) Sitz des Vereins
1
2
a) SchOlergarten
Erftetedt a.V.
b) Erftatadt
1
•
In cas veremsreqrster Ist unter Nr._'_'
th\.A '" Y
vorstand
Liquidatoren
3
Vorsitzende:
Petrs Raingen gab. NAder.
*24.8.1983. Erftatadt
etollyartr. Voreitzender:
Dietmar Petrikat.
*31.1.1982. Erftetadt
lsaaiarer:
Dr. Hene Joaef Diehl.
*14.12.1958. Erftstsdt
Di.
Val
VOl
la.
De.
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Or~
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an:
a) Vorstand
b) Not~ndreas-e-oPPers_.z.It--uR-Nr.--n46/2002
•
RS 123
•
BenachriChtigung
M. DuMont
VA -
Schauberg.
gen. 1,1989-
Köln
~,,-~<>-=v
eingetragen
•
worden:
--------------------------------~~----------------..--.--Rechtsverhältnisse
(Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung
der Rechtsfähigkeit, Konkurs usw.)
4
a) Tag der Eintragung
und Unterschrift
b) Bemerkungen
5
Satzung let em 9.8.2002 errlchtet.
stend im Sinne daa § 26 BGB eind der
litzende, der stellvertr. Vorsitzende und der
sierer.
Verein wird von je 2 Vorstandemitgliedern
ainecheftlich vertreten, derunter der Vorrende oder aein Stellvertreter.
Vorstend tenn besondere Vertreter gem. § 30
ernennen und abberufen. Dar besondere
:reter het die Stellung sines Vorstendss nech
i BGB und ist dsmit ein vertretungsbsrschtigtes
In des Vereins •
) 10. Oktober 2002
.-1Ir------------------------------------------
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R8ttgen
Justizengesteilte