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Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins "Schülergarlen Erftstadt e,V," als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 JHP öffentlich V 8/ Amt: i1~4'T - 51 - An den BeschlAusf. : - 51 - Jugendhilfeausschuss Datum: 30.09.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Anerkennung des Vereins "Schülergarlen Träger der freien Jugendhilfe Erftstadt e,V," als Bezug: Finanzielle Auswirkungen: rnkeine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.09.2004 • v Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Schülergarten Erftstadt e.v." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Verein "Schülergarten Erftstadt e.V." beantragt mit Schreiben vom 01.06.2004 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund derfachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom Antragsteller erfüllt. P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG ERP.DOC - 2 Bis zum Juni 2002 wurde die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Kierdorf durch den Förderverein angeboten. Der Verein .Schülerqarten Erftstadt e.V." übernahm die Aufgaben der Schulkinderbetreuung ab seiner Gründung (09.08.2002). Weitere vom Verein betreute Schulen sind die Don-Bosco-Schule in Friesheim, das VilleGymnasium und die Gottfried-Kinkel-Realschule. Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis der Vereinssatzung (siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern sowie die Durchführung von Ferienspielen. • Der Verein erfüllt die o. a. Aufgaben in Kooperation mit weiteren Träger der Jugendhilfe aus Erftstadt. Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. In Vertretung • P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG ERP.DOC Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e.V. SchDlergar1en Erftst~dlO.V Stadtverwaltung Herr Tourne Jugendamt Alfred·Kubin-Woo 8 1. Vorsitzende Petra Reingen Alfred·Kubin·Weg 50374 Erftstadt Tel.: 022 35/98 Fax: 0 22 35/98 8 81 BB 58 80 50374 Erltsladt Erftstadt 50374 Erftstadt 1. Juni 2004 Antrag auf Anerkennung • ~:-I-I~'!' ..J....:~~]jfij£QEt~ Sehr geehrter Herr Tourne, ........ zurück kommend auf das freundliche Gespräch im Herbst vergangenen Jahres stellen wir hiermit den Antrag auf Anerkennung als Träger der Jugendhilfe. Nachstehend möchte ich Ihnen unseren Verein noch einmal kurz vorstellen und unsere Tätigkeitsbereiche sowie die damit verbundenen Schwerpunkte unserer Arbeit beschreiben: Am 09.08.2002 wurde der als gemeinnützig anerkannte Verein Schülergarten Erftstadt e.V. gegründet, der sich mit Schülerbetreuung im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen .Schule von 8 bis 1", .Dreizehn Plus" und Ferienspiele beschäftigt. Dieser Verein entstand aus dem Förderverein der Grundschule Kierdorf aufgrund des dort drastisch gestiegenen Betreuungsbedarfs. Im laufenden Schuljahr betreuen wir 4 Schulen mit 9 Gruppen und derzeit 152 Kindem. Für kommendes Schuljahr wurden wir gebeten, qualifizierte Schülerbetreuung an zwei weiteren Schulen zu übemehmen. • Der Antrag auf korporative Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft e.V. wurde von uns am 19.04.2004 gestellt. Eine Entscheidung durch den Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Erft wird frühestens bei seiner nächsten Sitzung am 20. Juli d. J. möglich sein. Im Hinblick auf die wachsende Anzahl der Schulen, die qualifizierte Schülerbetreuung anbieten möchten, und aufgrund der Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschulen (sowie die geplante Offene Ganztagsschule im Sek I-Bereich) streben wir eine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe an. Wir veranstalten Ferienspiele in den Herbst- und Osterferien, nicht allerdings ferien. Dann gibt es ausreichend Anbieter und wir möchten nicht mit anderen Vereinen oder Institutionen in Wettbewerb treten. Vielmehr bemühen wir uns in Bereichen, in denen noch zusätzlich Aktivitäten notwendig und gewünscht Unser Augenmerk liegt auf einer pädagogisch, qualitativ-hochwertigen besonders im Hinblick auf die .Fakten der neuen Kindheit": Bewegung o 65 % der Kinder sind haltungsschwach, 26 % übergewichtig Psyche o 45 % leiden an psychosomatischen Störungen o 1 Million Kinder leben von der Sozialhilfe in den Sommergemeinnützigen um Unterstützung werden. Schülerbetreuung, ganz Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e.V. 1. Vorsitzende Petra Reingen Alfred-Kubin-Weg 8 50374 Erftsladt 101.:02235/988188 Fax:022 35/98 58 80 Seite 2 von 3 1.Juni2oo4 Medien o durchschnittlicher Femsehkonsum: 5,6 Stunden täglich o Kinder- und Jugendkriminalität 1982 - 4 %; heute - 34 % Schulprobleme o 25 % aller Schüler/innen haben Rechtschreib- und Leseschwäche o 40 % aller Schüler/innen sind rechenschwach Als gemeinnütziger Verein liegt uns eine bestmögliche Betreuung einschließlich sozialer und pädagogischer Förderung am Herzen. Das beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit mit den Schulen, Stadtverwaltungen, Vereinen und gemeinnützigen Institutionen. • Fortbildung der Betreuerlinnen Kath. Bildungswerk Qualifizierung für Betreuerinnen in der Schule: - 1. Hilfe Kurse bei Schulkindemotfällen (1 x jährlich, obligatorisch für alle Mitarbeiter/innen) (09.12.2002, 08.03.2003, 22.11.2003) - Schwierige Situationen in der Betreuung (29.03.2003, Teil2: 07.05.2004) Jugendberatung Mobilee - Schulung zur Jugendleiterin (04.10.2003, 11.10.2003, 17.01.2003) VHS Erftstadt - Professionelle Hausaufgabenbetreuung FV Psychomotorik eV - "Immer Ärger mit den wilden • Kerlen" für die Betreuerinnen Geplante Fortbildungsveranstaltungen: Erlebnis- und Abenteuerpädagogik, Gewaltprävention: Kommunikationstraining ... an der Don-Bosco-Schule Konflikte gewaltlos lösen, Wir kooperieren mit anderen gem. Vereinen bzw. Institutionen in folgenden Bereichen: Bereich Sport Örtliche Sportvereine Bereich Interkulturelles Lemen, Intemationalisierung Jugendberatung Mobilee: Fortbildungen Bereich Gesundheit Arbeitskreis Zahngesundheit: Verbraucherzentrale NRW: Zahnputztrainings Gemeinsam Gesundes Kochen Bereich Umwelt Nabu, Friesheimer Busch: Geführte Ausflüge Weitere Kooperationen sind in Planung. Geschäftsstelle: t. Vorsitzende Petra Reingen Atfred-Kubin-Weg Schülergarten Erftstadt e.V. B 50374 Erflstadt Tel.: 0 22 35/98 8t 88 Fax: 0 22 35/98 5880 Seite 3 von 3 1.Juni2004 Wir haben noch sehr viele Ideen, wie Schülerbetreuung und Familie besser verknüpft werden kann, wie durch Zusammenarbeit mit weiteren Partnem bessere Bedingungen für .unsere" Kinder - gerade im nachmittäglichen und außerschulischen Bereich - geschaffen werden können. Außerdem sollen Eltern noch mehr qualifizierte Beratung .vor Ort" erhalten. • Wir können helfen, soziale und schulische Nachteile für Kinder von berufstätigen Eltern bzw. Alleinerziehenden erheblich zu reduzieren. Unser Ziel ist es, einen möglichst familienähnlichen Betreuungsablauf zu ermöglichen, vom gemeinsamen Mittagessen in familiärer Atmosphäre über Hausaufgabenunterstützung, individuelle Nachhilfe, spezielle Förderungen bis zur gemeinsamen oder individuellen Freizeitgestaltung, an der auch (nach Absprache) Freunde unserer Betreuungskinder teilnehmen können. Dabei wird den Eltern keinesfalls die Verantwortung aus den Händen genommen. Unsere Elternarbeit umfasst regelmäßig stattfindende Elternabende sowie persönliche Gespräche, wenn notwendig und/oder gewünscht gemeinsam mit Klassenlehrer/innen. Ganz besonders am Herzen liegen uns auch Betreuungsangebote Kinder aus schwierigen Verhältnissen. für behinderte Kinder und Derzeit beschäftigen wir 13 Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Zusätzlich beschäftigen wir drei Praktikantinnen (zwei aus dem sozialpädagogischen und eine aus dem kaufmännischen Bereich). Eine Mitarbeiterlinnen konnten wir neben den beiden ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern für unsere Tätigkeit gewinnen. Für die Hausaufgabenwokshops bzw. spezielle Nachhilfe stehen uns 6 Oberstufenschüler/innen und eine Studentin zusätzlich zum Betreuungspersonal zur Verfügung. Wir sind ein durch die IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb mit Sondergenehmigung und ab Mai d. J. bis Januar 2004 wird unser Büro durch eine kaufmännische Praktikantin unterstützt. • Einige wesentliche Kennzahlen für das Wirtschaftsjahr 200312004: Landeszuschüsse: Elternbeiträge: Personalaufwand: 45.200,00 € 60.000,00 € 100.000,00 € Mitglieder: 12 Personen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren Vorstandsmitglieder: Vorsitzende, Petra Reingen, Adresse: siehe Briefkopf, geb.2408.1963 Stellvertretender Vorsitzender, Dietmar Petrikat, Peter-May-Str. 1c, 50374 Erftstadt, geb. 31.01.1962 Kassierer, Dr. H.-J. Diehl, Max-liebermann-Str. 33, 50374 Erftstadt, geb. 14.12.1956 Gern stehe ich für Einzelheiten unter o.g. Adresse bzw. Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ~rft~tadte.v. petraRein~ Anlagen Kopie Vereinsregistereintragung Aktueller Rechenschaftsbericht Einnahmen-Überschussrechnungen per 31.08.2003 und per 31.12.2003 /(cf':' d..RA ~"-~ (.Vn~ Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e.V. Rechenschaftsbericht 1. Vorsitzende Petra Reingen Alfred-Kubin-Weg 8 50374 Erftsladl Tel.: 0 22 36/ 8 66 99 Fax: 0 22 36/98 68 80 des Vorstandes für die Zeit vom 18.02.2003 bis 25.05.2003 Gemäß § 14 unserer Satzung ist der Vorstand verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Mitgliedersammlung einzuberufen. • Der Vorstand des Vereins hat sich am 31.03.2003, 17.06.2003, 15.10.2003, 15.01.2003 und am 06.05.2003 zu Vorstandssitzungen getroffen. Zu den Sitzungen waren immer 3 Vorstandsmitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit war jeweils gegeben. Kennzahlen für das laufende Schuljahr 2003/2004 Betreute Schulen: An folgenden Schulen wurden wir gebeten die Betreuung von Schüler/innen vor und nach dem Unterricht gem. Runderlass vom 19.02.2001 durchzuführen: - Gemeinschaftsgrundschule Kierdorf - Don-Bosco-Schule, Friesheim - Ville-Gymnasium - Gottfried-Kinkel-Realschule Betreuungsmaßnahmen: • - Schule von 8 bis 1 Dreizehn Plus Ferienspiele in den Herbst- und Osterferien Anzahl Betreuungsgruppen und Betreuungskinder: In 9 Gruppen werden zur Zeit 143 Schulkinder aus der Primar- und Sek I-Stufe betreut. Gemeinschaftsgrundschule .Schule von 8 bis 1": 3 Gruppen .Dreizehn Plus": 1 Gruppe 67 Kinder 14 Kinder .Schule von 8 bis 1": 1 Gruppe .Dreizehn Plus": 2 Gruppen 11 Kinder 21 Kinder Ville-Gymnasium: .Dreizehn Plus": 1 Gruppe 15 Kinder Gottfried-Kinkel-Realschule: "Dreizehn Plus": 1 Gruppe 15 Kinder Don-Bosco-Schule, Kierdorf: Friesheim: - 1- Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e.V. 1. Vorsitzende Petra Reingen A1fred-Kubin-Weg 8 50374 Erftst.d1 Tel.: 0 22 35/8 66 99 Fax: 0 22 35/98 58 SO Personal Der Schülergarten beschäftigt im laufenden Schuljahr - 13 Mitarbeiter/innen im Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis 4 Aushilfen im kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis (Hausaufgabenbetreuung) 2 Praktikantinnen 1 ehrenamtlich Tätige 2 ehrenamtliche Vorstände Aus der Vorstandsarbeit • sind besonders zu erwähnen: - Anerkennung als Ausbildungsbetrieb mit Sondergenehmigung durch die IHK am 15.01.2004. Seit dem 3. Mai 2004 bis zum 26. Januar 2005 arbeitet Frau Annette Herrmann, die eine Umschulung zur Bürokauffrau absolviert, als Praktikantin in der Verwaltung. Diese Umschulungsmaßnahme wird durch das Arbeitsamt finanziert, deshalb entstehen dem Verein für diese Praktikantentätigkeit keine Personalkosten. - Mehraufwand durch Computerbrand am 03.01.2004 durch den damit verbundenen Datenverlust eines Großteils der Lohn- und Gehalts- sowie Buchhaltungsdaten. - Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Brühl Nachdem mit Ende Mai 2004 die vorläufige Freistellung (anerkannte Gemeinnützigkeit) erwartungsgemäß endet, muss das Finanzamt erneut prüfen, ob die Voraussetzungen der Abgabenordnung für die Gewährung der Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung erfüllt wurden und ob Steuern festzusetzen sind. Zur Entlastung der Vertreter der gemeinnützigen Körperschaften benötigt das Finanzamt die meist schon vorhandenen Unterlagen (EinnahmenÜberschussrechnung, Protokolle der Mitgliederversammlungen, Kassenberichte usw.) für jedes Jahr des Prüfungszeitraumes. - Folgende Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt: • wurden für unsere Mitarbeiter/innen 1. Hilfekurs in Kindernotfällen und .Schwierige Situationen in der Betreuung" durch das Kath. Bildungswerk Fortbildung zur Anerkennung als Jugendleiter/in durch .Jugendberatung Mobile" Anträge zur Ausstellung der bundesweit anerkannten Jugendleiter-Card wurden für alle entsprechend geschulten Mitarbeiterinnen gestellt. .Immer Ärger mit den wilden Kerlen" durch FV Psychomotorik e.V. für die Betreuerinnen an der Don-Bosco-Schule -2- Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e. V. - 1. Vorsitzende Petra Reingen A1fred-Kubin-Weg 8 50374 Erftstadt Tel.: 0 22 35/8 66 99 Fax: 0 22 35 /98 68 80 Der Fortbildungskurs .Professionelle Hausaufgabenbetreuung", veranstaltet durch die VHS, wurde nach einmaliger Teilnahme aufgrund ungenügender Qualität abgebrochen. Die Teilnahmegebühr wurde zurück erstattet. Mitgliederstand Derzeit sind 12 Personen Mitglieder des Vereins. Dies beinhaltet 1 neue Mitgliedschaft nach dem 17.02.2003. Zweck uns Ziele unseres Vereins • Gemäß § 2 unserer Satzung ist der Zweck unseres Vereins die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern sowie die Durchführung von Ferienspielen für Schulkinder . Dies wurde im wesentlichen erfüllt durch die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen ,,8 bis 1" und" 13+" gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 29.02.2001 sowie durch die Durchführung der Herbst- und der Osterferienspiele im Schuljahr 2003/2004. Schwerpunkte Vom Vorstand werden folgende Schwerpunkte gesetzt: 1_ Qualifizierung der Erzieherin und Betreuerinnen Weitere Qualifizierungsangebote sind geplant in Zusammenarbeit mit dem Kath. , Bildungswerk, der Jugendberatung Mobilee sowie der örtlichen VHS. • 2. Kooperationen mit anderen Vereinen oder Einrichtungen Ausflüge in den Friesheimer Busch Bereich Umwelt Nabu, Friesheimer Busch Bereich Ferienspiele: Mobile, JuZe Köttingen Herbst- u. Osterferienspiele 3. Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe Damit der Schülergarten auch über Erftstadt hinaus als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe tätig werden kann, ist ein Antrag auf Anerkennung als freier Träger bei der Stadt Erftstadt zu stellen. Eine maßgebliche Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem der 6 Wohlfahrtsverbände. Der Vorstand hat sich entschlossen eine korporative Mitgliedschaft mit der AWO Kreisverband Erftkreis e.V. einzugehen. - 3- eesenattssteue: Schülergarten Erftstadt e. V. 1. Vorsitzende Petra Reingen Alfred-Kubin-Weg 8 50374 Erflstadt Tel.: 0 22 35/8 66 89 Fax: 0 22 35/98 58 90 4. Aussicht auf das Schuljahr 2004/2005 An allen von uns betreuten Schulen, sollen auf Grundlage der jeweiligen Schulkonferenzbeschlüsse, im kommenden Schuljahr wieder Betreuungsmaßnahmen durch uns durchgeführt werden. An der Don-Bosco-Schule werden wir eine weitere Vormittaggruppe derzeit vom Förderverein geleitet wird, übernehmen. Anträge auf Zuteilung der entsprechenden Erftstadt gestellt. • 5. Zusammenarbeit .8 bis 1", die Landeszuschüsse wurden durch die Stadt mit weiteren Schulen Carl-Schurz-Hauptschule in Liblar Durch den dortigen Schulleiter, Herrn Knepper, wurden wir gebeten, die Betreuungsmaßnahme .13+" einzuführen. Vorbereitungen sind in vollem Gange. Anträge auf Zuteilung der entsprechenden Erftstadt gestellt. Landeszuschüsse wurden durch die Stadt 4. Spenden Kreissparkasse Köln Am 17.11.2003 erhielten wir von der Kreissparkasse Köln eine Spende aus dem PSZweckertrag in Höhe von 1.000,00 € • Für laufendes Schuljahr wurde erneut ein Antrag auf Zuteilung einer Spende aus dem PS-Zweckertrag gestellt. Finanzielle Situation Die Finanzielle Situation des Vereins ist geordnet. Am 31. August 2003 wies das Konto des Schülergarten Erftstadt e.V. folgenden Kontostand aus: Konto: KRSK Nr. 197001718 Kassenbestand 481,39 € (ink!. Saldovortrag FV 843.00 €) 5,97 € Laut Einnahmen-Überschussrechnung für die Zeit vom 1. September 2002 bis 31. August 2003 entspricht das einem Jahresverlust von 355,64 €. - 4- Geschäftsstelle: Schülergarten Erftstadt e.V. 1. Vorsitzende Petra Reingen Allred-Kubin-Weg 8 60374 Erftstadt Tel.: 0 22 35/8 6699 Fax: 0 22 35 /98 68 BO Am 31. Dezember 2003 wies das Konto des Schülergarten Erftstadt eV folgenden Kontostand aus: Konto: KRSK Nr. 197001718 Kassenbestand 5.870,10€ 4,29€ Laut Einnahmen-Überschussrechnung für die Zeit vom 1. September 2003 bis 31. Dezember 2003 entspricht das einem Jahresüberschuss von 5.838,03 €. • Zum Schluss danke ich im Namen des gesamten Vorstandes den Betreuerinnen. Unsere neuen Kolleginnen an der Liblarer Realschule, am Ville-Gymnasium sowie an der Don-Bosco-Schule in Friesheim haben sich sehr schnell, mit viel persönlichem Einsatz eingearbeitet und ab dem ersten Betreuungstag hervorragende Betreuungsarbeit geleistet. Es freut mich besonders, dass im Betreuungsteam an der Kierdorfer Grundschule Schule - nach dem turbulenten vergangenen Schuljahr - wieder ein freundschaftliches und außerordentlich kollegiales Klima herrscht. Ich danke selbstverständlich Mitarbeit. auch den Vorstandskollegen für ihre stets engagierte Wünschen wir gemeinsam unserem Verein eine gute Zukunft! • Erftstadt, 25. Mai 2004 Petra Reingen 1. Vorsitzende - 5- ~ I Satzung des Vereins "Schülergarten Erftstadt e.V." §1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen .Schülerqarten Eritstadt". Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz »Eingetragener Verein", in der Abkürzung "e:V.". • Sitz des Vereins ist Eritstadt. §2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich des Abschnitts .Steuerbegünstigte gültigen Fassung. und unmittelbar gemeinnütz.ige Zwecke im Sinne Zwecke" der Abgabenverordnung in der jeweils Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern (vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des Unterrichts in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie die Durchführung von Ferienspielen für Schulkinder in Schulräumen oder in anderen geeigneten Räumen. §3 • Wirtschaftliche Interessen Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §4 Vereinsmittel Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. §5 Begünstigung Es darf keine Person durch Ausgaben. die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Seite 1 von 5 / §6 Haftung des Vereins Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Eine persönliche über Vereinsvermögen hinaus besteht nicht. Haftung der Mitglieder §7 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Geldvermögen des Vereins an die Stadt Erftstadt mit der Verpflichtung, es ausschließlich für Zwecke der öffentlichen Jugendhilfe zu verwenden. Die aus Geldern des Vereins zu diesem Zeitpunkt bereits angeschafften Sachwerte fallen an die Schulen, die mit dem Verein zusammengearbeitet haben. • Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand . §8 Eintritt der Mitglieder Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden, die die Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Annahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. §9 Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mil dem Tod, bei juristischen Personen mit der Auflösung sowie durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss. • Der Austritt eines Mitgliedes ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres . Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. des Vereins § 11 Beiträge Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung zahlen. festgelegten Beiträge zu Seite 2 von 5 ./ § 12 Geschäftsjahr I Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr. Es beginnt am 1. September eines jeden Jahres und endet am 31.·August des Folgejahres. § 13 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand § 14 Mitgliederversammlung • Alljährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuladen sind. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens vier Tage vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Der Mitgliederversammlung obliegen: 1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes 2. Entlastung des Vorstandes 3. Wahl des neuen Vorstandes 4. Satzungsänderungen 5. Entscheidung über eingereichte Anträge 6. Auflösung des Vereins • des Vorstandes Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen . Für Satzungsänderungen oder für die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigen erforderlich. § 15 Vorstand Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung Mehrheit gewählt. auf drei Jahre mit einfacher Der Vorstand besteht mindestens aus: der/dem Vorsitzenden der/dem 2. Vorsitzenden der/dem Kassierer Seite 3 von 5 Der Vorstand kann besondere Vertreter gem. § 30 BGB ernennen und abberufen. Der besondere Vertreter hat die Stellung eines Vorstandes nach § 26 BGB und ist damit ein vertretungsberechtigtes Organ des Vereins. Die Aufgaben der einzelnen Vorstände sind in der Ressortaufteilung geregelt. Die Ressortaufteilung wird durch den Vorstand vorgenommen. Durch die einzelnen Stellenbeschreibungen der Ressortaufteilung erfolgt eine genaue Aufgabenverteilung, die die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar abgrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung. • Der Vorstand leitet den Verein im Sinne § 26 BGB. Für eine rechtswirksame Verpflichtung des Vereines bedarf es der Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Soweit das Geschäftsführende Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 16 Abs. 1 der Satzung tätig wird, ist es befugt, den Verein alleine zu vertreten. In diesem Fall genügt für die rechtswirksame Verpflichtung seine Unterschrift. Vorstandssitzungen der Schriftform. kann jedes Vorstandsmitglied einberufen, hierzu bedarf es nicht Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme derIdes Vorstandsvorsitzenden. § 16 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied führt die laufenden Geschäfte des Vereins und hat Einzelvertretungsbefugnis. Es ist verpflichtet, bei allen Geschäften die über die laufende Geschäftsführung hinausgeht, vorher die Zustimmung mindestens eines weiteren Vorstandsmitgliedes einzuholen. Näheres regelt die Geschäftsordnung. • Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied ist hauptamtlich tätig und wird durch den Vorstand bestimmt. Die Dauer wird vertraglich geregelt. Die Wiederwahl als Vorstandsmitglied ist möglich . Zur Abberufung des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes sind mindestens 2/3 der Stimmen der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder erforderlich. Arbeitsrechtliche Vorschriften bleiben von dieser Regelung unberührt. Protokollierung §17 von Beschlüssen Über Beschlüsse von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu fertigen. Die Protokolle sind vom Protokollanten (in aller Regel der Schriftführer) zu unterzeichnen. Seite 4 von 5 . ,\lIIII"UI\8Sprüfer In dar jährHchen Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungsprüfer für die Dauer des GeschaftsJahres gewählt. Sie müssen Mitglieder des Vereins sein, aber sie dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein. Die Rechungsprüfer prüfen in regelmäßigen Abständen die Buchführung und den Jahresabschluss des Vereins. Sie berichten in der jährlichen Mitgliedervarsammlung über das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen. § 19 Gerichtsstand Gerichtsstand des Vereins ist Erftstadl. • § 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine nichtige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der nichtigen oder ungültigen Bestimmung sinngemäß entspricht. § 21 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der Beschlussfassung der Mitglieder in Kraft. Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung beschlossen. s Vereinsregister Br~ - 77 VR 1285 ange~~t4te ter del Geschäftsstel Seite 5 von 5 Amtsgencnt Nr. der Eintragung a) Name b) Sitz des Vereins 1 2 a) SchOlergarten Erftetedt a.V. b) Erftatadt 1 • In cas veremsreqrster Ist unter Nr._'_' th\.A '" Y vorstand Liquidatoren 3 Vorsitzende: Petrs Raingen gab. NAder. *24.8.1983. Erftatadt etollyartr. Voreitzender: Dietmar Petrikat. *31.1.1982. Erftetadt lsaaiarer: Dr. Hene Joaef Diehl. *14.12.1958. Erftstsdt Di. Val VOl la. De. gaa eit DeI BGE Vel § ~ Or~ --------~----------------------_._--------------------------~--Nachricht an: a) Vorstand b) Not~ndreas-e-oPPers_.z.It--uR-Nr.--n46/2002 • RS 123 • BenachriChtigung M. DuMont VA - Schauberg. gen. 1,1989- Köln ~,,-~<>-=v eingetragen • worden: --------------------------------~~----------------..--.--Rechtsverhältnisse (Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Konkurs usw.) 4 a) Tag der Eintragung und Unterschrift b) Bemerkungen 5 Satzung let em 9.8.2002 errlchtet. stend im Sinne daa § 26 BGB eind der litzende, der stellvertr. Vorsitzende und der sierer. Verein wird von je 2 Vorstandemitgliedern ainecheftlich vertreten, derunter der Vorrende oder aein Stellvertreter. Vorstend tenn besondere Vertreter gem. § 30 ernennen und abberufen. Dar besondere :reter het die Stellung sines Vorstendss nech i BGB und ist dsmit ein vertretungsbsrschtigtes In des Vereins • ) 10. Oktober 2002 .-1Ir------------------------------------------ ------------------------------- .. • R8ttgen Justizengesteilte