Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Bü
11.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.03.2005
TOP Ein Ja
Nein
72/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Umsiedlungsstandort Zentrum“;
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstiger Träger
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Umsiedlungsstandort Zentrum“ wird in dem in Anlage dargestellten
Planbereich vereinfacht geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 BauGB wird
abgesehen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gemäß § 13 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter
Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Im Bereich des Zentrums Inden/Altdorf möchte der hier vorhandene Metzger sein Geschäftshaus
erweitern. Die Erweiterung soll dem Wohnen der Familie dienen. Das jetzt vorhandene Baurecht
ermöglicht eine Erweiterung in einer Größenordnung von 6 m. Dieses würde das Bauvorhaben zwar
ermöglichen, aber erheblich erschweren.
Aus diesen Gründen soll die Ausnutzbarkeit des Grundstückes erhöht werden. Da dieses
Grundstück sich im Zentrum der Gemeinde Inden befindet, ist eine sogenannte Nachverdichtung
städtebaulich vertretbar. Aus diesen Gründen sollte der Bebauungsplan entsprechend geändert
werden.
Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.