Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
12.11.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.11.2002
Rat
19.12.2002
TOP Ein Ja
Nein
278/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
15. Änderung vom 19. Dezember 2002 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April
1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April
1982
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 15. Änderung vom 19.
Dezember 2002 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen zu ersehen ist, weisen insbesondere die Bereiche
„Unterhaltung der Friedhöfe“ und „Benutzung der Leichenhalle“ hohe Fehlbeträge aus, obwohl die
nachfolgend aufgeführten Gebührenerhöhungen darin bereits enthalten sind.
Weiterhin sind wegen der prekären Haushaltssituation und eines bevorstehenden Haushaltssicherungskonzeptes in den kommenden Jahren die von mir vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen zur
Reduzierung des Fehlbedarfs unumgänglich.
1. Die Gebühr für eine Wahlgrabstätte erhöht sich von 1.000,00 Euro auf 1.200,00 Euro.
2. Die Gebühr für eine Reihengrabstätte erhöht sich von 150,00 Euro auf 200,00 Euro.
3. Die Gebühr für eine Urnenreihengrabstätte erhöht sich von 50,00 Euro auf 65,00 Euro.
4. Die Gebühr für eine Erdbeisetzung (Leichen) in Reihen- und Wahlgräbern - Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr - erhöht sich von 90,00 Euro auf 100,00 Euro.
5. Die Gebühr für eine Erdbeisetzung (Leichen) in Reihen- und Wahlgräbern - Verstorbene nach dem
vollendeten 5. Lebensjahr - erhöht sich von 460,00 Euro auf 600,00 Euro.
6. Die Gebühr für eine Erdbeisetzung (Leichen) in Reihen- und Wahlgräbern - Beisetzung in einem
Tiefgrab, untere Beisetzung - erhöht sich von 560,00 Euro auf 750,00 Euro.
7. Die Gebühr für eine Erdbeisetzung (Leichen) in Reihen- und Wahlgräbern - Beisetzung in einem
Tiefgrab, obere Beisetzung falls gleichzeitig eine untere Beisetzung erfolgt - erhöht sich von
660,00 Euro auf 850,00 Euro.
Vorlage: 278/2002
Seite - 2 -
8. Die Gebühr für eine Erdbeisetzung - Totgeburt - erhöht sich von 25,00 Euro auf 30,00 Euro.
9. Die Gebühr für eine Urnenbeisetzung (Aschen) in Reihen- und Wahlgräbern erhöht sich von
125,00 Euro auf 150,00 Euro.
10. Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle erhöht sich von 200,00 Euro auf 300,00 Euro.
Als Alternative zu Punkt 10 könnte erstmals für das Jahr 2003 sowohl eine Grundgebühr als auch
eine nutzungsabhängige Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle in Erwägung gezogen.
Demnach sollte eine Grundgebühr in Höhe von 200 Euro pro Fall und eine nutzungsabhängige
Gebühr in Höhe von 28,35 Euro pro Nutzungstag festgesetzt werden.
11. Die Gebühr für die Benutzung der Leichen- / Kühlzelle (Erdbestattung) erhöht sich von 30,00
Euro auf 50,00 Euro.
12. Die Gebühr für eine Bestattung zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit - Freitagnachmittage
erhöht sich von 100,00 Euro auf 150,00 Euro.
13. Die Gebühr für eine Bestattung zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit - Samstage - erhöht sich von
150,00 Euro auf 200,00 Euro.
Vorlage: 278/2002
Seite - 3 15. Änderung
vom 19. Dezember 2002 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982.
Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NRW S. 245) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 5
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Regelung
der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im
Haushaltsjahr 2000 und Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2000 und zur
Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 1999 (GV NRW S. 718) hat der Rat der
Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 19. Dezember 2002 folgende 15. Änderung des
Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 beschlossen:
Artikel I
Nachfolgender Gebührensatz des Gebührentarifs wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. Gebühr für Erwerb, Verlängerung und Wiedererwerb von Nutzungsrechten
1.1
Erwerb Wahlgrabstätte (je Grabstelle)
1.3
Erwerb eines Reihengrabes
1.4
Erwerb eines Urnenreihengrabstätte
2.
Bestattungsgebühren und Nebenleistungen
2.1
Gebühr für Erdbeisetzung (Leichen)
2.1.1
In Reihengräbern
2.1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
2.1.1.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
2.1.2
1.200,00 Euro
200,00 Euro
65,00 Euro
100,00 Euro
600,00 Euro
In Wahlgrabstätten
2.1.2.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
2.1.2.2 Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
100,00 Euro
600,00 Euro
2.1.2.3 Beisetzung in einem Tiefgrab, untere Beisetzung
750,00 Euro
2.1.2.5 Beisetzung in einem Tiefgrab, obere Beisetzung falls
gleichzeitig eine untere Beisetzung erfolgt
850,00 Euro
2.1.3 Totgeburt
30,00 Euro
Vorlage: 278/2002
2.2
Seite - 4 -
Urnenbeisetzung (Aschen)
2.2.1 Aschenurne in einer Reihengrabstätte
150,00 Euro
2.2.2 Aschenurne in einer Wahlgrabstätte
150,00 Euro
2.2.3 Benutzung der Trauerhalle (Erdbestattungen)
300,00 Euro
2.2.4 Aufbewahren von Urnen (Feuerbestattungen)
300,00 Euro
2.2.5 Benutzung der Leichen-/Kühlzelle (Erdbestattung)
50,00 Euro
5
Bestattungen zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit
5.1
Sondertarif für Freitagnachmittage
150,00 Euro
5.2
Sondertarif für Samstage
200,00 Euro
Artikel II
Diese 15. Änderung des Gebührentarifs tritt am 01. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 14.
Änderung des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 14. Änderung vom 19. Dezember 2002 des Gebührentarifs der Gebührensatzung
vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden
vom 29. April 1982 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 19. Dezember 2002
Bürgermeister