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Kommune
Erftstadt
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20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
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STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 JHP
öffentlich
V
8/
Amt:
()O43
- 51 -
An den
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
Datum: 30.09.2004
- 51 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Anerkennung des Vereins "Südschulmäuse
freien Jugendhilfe
e.V." als Träger der
Bezug:
Finanzielle
Auswirkungen:
!Zf" keine
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den
•
30.09.2004
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Südschulmäuse e.v." als Träger
der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Begründung:
Der Verein "Südschulmäuse e.V." beantragt mit Schreiben vom 17.09.2004 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der
freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass
sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung
vom Antragsteller erfüllt.
P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG
SÜOSCHULE,DOC
nach § 75 SGB VIII werden
- 2 Der Verein "Südschulmäuse e.V." übernahm die Aufgaben der Schulkinderbetreuung
zum Schuljahresbeginn 2003.
Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis der Vereinssatzung
(siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und
Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern an Grundschulen, vor
Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des Unterrichts.
Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig.
•
In Vertretung
(Erner)
P;\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG
süDSCHULE.DOC
üdsdiuimäuse e. 1J.
•
Stadt Erftstadt
- Der BürgermeisterJugendamt
~
z. H. Herrn Toume
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Südschulmäuse e.V.
Angelika Hellmich
I. Vorsitzende
1m Kamp 5 a
50374 Erftstadt
Tel.: 74788
Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beantragen.
•
Wir, die Südschulmäuse, sind ein eingetragener Verein zur Betreuung von
Kindern an der Grundschule.
Alle für Sie wichtigen Angaben ergeben sich aus den Anlagen, welche
beigelegt sind.
Mit freundliehen Grüßen
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Angelika Hellmich
( I. Vorsitzende)
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7. SEP.2004
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•
1 Vorsitzende:
Angelika Hellmich
Im Kamp 5a
50374 Erftstadl
geb, am: 02.03.1953
Beruf:
Sozialpädagogin
2 Vorsitzende:
Andrea Uelpenich
Elsa Brändström Sir. 1
50374 Erftsladl
geb, am: 27.01.1964
Beruf: Einzelhandelskauffrau
Schriftführer:
Beate Hilgert
Karl Arnold Sir. 19
50374 Erftsladt
geb. am: 15.03.1965
Beruf:
Hausfrau
Kassenwart:
Anette Maaßen
Alfred Delp SIr. 12
50374 Erftsladl
geb, am: 13.09.1960
Beruf: Sparkassen-Betriebswirtin
Vereinsanschrift: Angelika Hellmich
Im Kamp 5a
50374 Erftstadt
•
Protokoll über den Verlauf
Der Mitgliederversammlung
der Südschulmäuse
Beginn 19.35 Uhr
Ende
21.15 Uhr
Erftstadt, den 1.07.2004
Anwesend :12 Personen mit Stimmrecht
Begrüßung durch Frau Hellmich, der I. Vorsitzenden der Südschulmäuse
•
TOP 1. Bericht über das abgelaufene I. Vereinsjahr der Südschulmäuse
Zur Zeit bestehen 3 Betreuungsgruppen (2 Vormittagsgruppen und
1 Nachmittagsgruppe).Die 1. Gruppe besteht aus l3 Kindern (1.Klasse)
jedoch nichtjeden Tag. Die 2. Gruppe hat 19 Kinder (2.,3.u.4. Klasse), die
aber auch nicht an einem gleichen Tag anwesend sind. Die Nachmittagsgruppe
besteht aus 10Kinder.
In der Bücherei ist eine neue Küchenzeile fur die Kemzeit installiert worden,
wo das Mittagessen der Kinder in der Mikrowelle erwärmt wird.
Der Verein hat die neue Küche mit Geschirr, Gläsern, Töpfen,
Mikrowellengeschirr, Besteck u.ä. neu eingerichtet. Außerdem wurden vom
Verein neue Spiele, Legosteine, Bastelmaterial, I Radiorecorder für jeden
Gruppenraum mit CD-Player und vieles mehr angeschafft.
Die Betreuungsgruppe der Südschulmäuse besteht aus 5 Betreuerinnen:
Frau Hellmich, Frau Uelpenich, Frau Hersam, Frau Kullick und Frau Hilgert
•
Unter den 5 Betreuerinnen befinden sich zwei Fachkräfte. Die Kernzeit
ist von Montag - Freitag von 7.45 - 16.00 Uhr besetzt.
Die Betreuerinnen nahmen an einer Fortbildung fur Erste Hilfe im Schülergarten in Kierdorf teil.
Als nächstes besuchen die Betreuerinnen ein Seminar der VHS fur
Hausaufgabenbetreuung.
Auch ist eine Fortbildung der Betreuerinnen fur schwierige Situationen
in der Betreuung geplant. Regelmäßige Wiederholungen fur erste Hilfe,
evtl. Jugendleiterschein sind fur die Zukunft geplant.
Die Südschulmäuse haben sich im letzten Jahr beim Sommerfest mit einem
Waffelstand beteiligt und präsentiert.
Auch waren sie bei dem Werkskursus mit einer Koch-u. Back AG vertreten.
TOP2 Kassenbericht und Bericht der Kassenprüferinnen
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
-2-
Es gibt zur Zeit keine Außenstände. Die öffentlichen Gelder werden fur
Personalkosten verwendet.
Einnahmen: 32.794,--€
Ausgaben : 19.520,--€
Guthaben
: 12.900,--€
•
Das Guthaben ist eine Reserve für die nächsten 2 Monatsgehälter der
Betreuerinnen. Die Personalkosten bis einsehl. April beliefen sich auf
12.098,-€. Die Südsehulmäuse werden evtl. einen neuen Computer für die
Kernzeit anschaffen. Die Kosten betragen hierfür 838,--€. Der Zuschuß vom
Land für die Kemzeit beträgt für I Jahr 13.OOO,--€. Die Kassenprüferin Frau
Sangotta entschuldigte das Fehlen der
2. Kassenprüferin Frau Prinz. Frau Sangotta erklärte uns, das sie mit Frau Prinz
jeden einzelnen Kassenposten geprüft hätte. Sie stellte fest, das die Kasse
einwandfrei geführt war .
TOP 3
Entlastung des Vorstandes
Der Vorstand wurde einstimmig entlastet.
TOP 4 Vorausschau auf das nächste Schuljahr
Es gibt 35 Anmeldungen bis 13.20 Uhr (17 Kinder aus der I.Klasse und
18 Kinder aus der 2.-4. Klasse). Für den Nachmittag gibt es zur Zeit 8
Anmeldungen. Es wird 3 Gruppen geben. Es ist allerdings noch nicht klar ,
wie die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden.
•
TOP 5 Verschiedenes
Es wurde über die offene Ganztagsgrundschule debattiert. Frau Hellmich
erklärte, das der Verein die Betreuung der Kinder auf jeden Fall fortsetzen
wolle . Auch wird der Verein abklären, inwieweit die Nachmittage mit
verschiedenen Aktivitäten durch Sportvereine oder andere Aktitvitäten
bei einer offenen Ganztagsgrundschule gestaltet werden können. Herr Schuck
sprach über eine evtl. Veränderung der Räumlichkeiten für die Kemzeit. Er war
der Meinung, das es für die Kemzeit besser wäre über zwei nebeneinder
liegende Räume zu verfügen (evtl.Musikraum und Handarbeitsraum). Dieser
Vorschlag müßte aber erst noch vom Lehrerkollegium genehmigt werden.
Schließung der Sitzung durch Frau Hellmich,1.Vorsitzende.
/J ,7k Myv2,)zl.Vorsitzende
Satzung des Vereins
"Südschulmäuse e.V."
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen" Südschulmäuse e.V.".
Er fuhrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz" Eingetragener Verein" in der
Abkürzung " e. V." . Sitz des Vereins ist Erftstadt.
§ 2 Zweck des Vereins
•
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts" Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung
von Schulkindern an Grundschulen, vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des
Unterrichts in den Räumen einer Grundschule oder in einem in der direkten Nachbarschaft der
Schule gelegenen geeigneten Raum.
§ 3 Wirtschaftliche Interessen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
§ 4 Vereinsmittel
•
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 5 Begünstigung
Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oderdurch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 Haftung des Vereins
Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ober das
Vereinsvermögen hinaus besteht nicht.
§ 7 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegüostigten Zwecks geht das
Geldvermögen des Vereins an den Förderverein der betreuten Grundschule:
Verein Freunde/Förderer Südschule e. V.
Pestalozzistraße 29
50374 Erftstadt,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden haben.
•
Die aus Geldern des Vereins zu diesem Zeitpunkt bereits angeschafften Sachwerte fallen an
die Grundschule, die mit dem Verein zusammengearbeitet hat:
Südschule Leeherrich
Pestalozzistraße 29
50374 Erftstadt
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
§ 8 Mitgliedschaft, Eintritt
Mitglieder können natürliche Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine
schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.
§ 9 Mitgliedschaft, Verlust
•
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Der jederzeit
mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand .
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversamrnlungen des Vereins teilzunehmen,
Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine
Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
'.
.
§ 12 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
I. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
und
Der Vorstand besteht aus dem I. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem
Schri ftführer,
Sie vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB,je zwei von ihnen sindgemeinsam
vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
•
§ 13 Mitgliederversammlung
Alljährlich findet mindestens eine MitgJiederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom
Vorstand unter Angabe der Tagesordnung unter Wahrung der Einladungsfrist von zwei
Wochen schriftlich einzuladen sind. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen
mindestens vier Tage vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung
des Vereins sein dürfen.
Der Mitgliederversammlung
•
I.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
wählt zwei Rechnungsprilfer, die nicht Beschäftigte
obliegen:
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes,
Entlastung des Vorstandes,
Wahl des neuen Vorstandes,
jede Änderung der Satzung,
Entscheidung über die eingereichten Anträge,
Festlcgung des Jahresbeitrages,
Ausschluss eines Mitgliedes,
Auflösung des Vereins.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn
mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragen.
Jede ordnungsgemäß anberaumte ( ordentliche oder außerordentliche)
Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache
Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der
Versammlung, sowie der Abstimmungsergebnisse in einer Niederschrift festzuhalten. Dieses
Protokoll wird von demjeweiligen Protokollführer und einem Vorstandsmitglied
unterzeichnet.
§ 14 Vorstand
Der Vorstand wird aufzwei Jahre mit einfacher Mehrheit in offener, auf Wunsch in geheimer
Wahl gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter.
Der Vorstand ist bei Bedarf durch den I. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch dessen
Stellvertreter, einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter
Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. In Ausnahmefällen genügt bei telefonischer
Bekanntgabe eine Frist von mindestens zwei Tagen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
•
Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes besagt Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Versammlung leitenden Vorstandsmitgliedes den
Ausschlag.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem die Sitzung leitenden
Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften sind
aufzubewahren.
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
§ 15 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder beschlossen werden.
•
Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen
Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen .
Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt
werden.
§ 16 Beschränkungen
Kredite dürfen nicht aufgenommen werden.
Erftstadt, den
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Vereinsregister
13510
a) Name
b) Sitz des Vereins
Liquidatoren
2
3
Vorstand
(Satzung,
Aechtsverhältnisse
Vertretung, Auflösung,
VR A30q.,
Entziehung
I Blatt
a) Tag der Eintragung
und Unterschrift
der Rechtsfähigkeit Konkurs usw.)
b) Bemerkuncen
1
1
a)
Südschulmäuse e.V.
b)
Erftstadt
1. Vorsi1zende:
Angelika Hellmich geb. Merten.
Erftstadt, geb. am 02.03.1953
.
-
2. Vorsi1zende:
Andrea Uelpenich geb. Hemmersbach, Erftstadt,
geb. am 27.01.1964
5
4
Die Sa1zung ist am 22.05.2003 errichtet
Der Verein wird von je 2 Vorstandsmiljjliedem vertreten.
DerVorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Halfte der
Miljjlieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des die Versammlung leitenden Vorstandsmiljjliedes den Ausschlag.
KassenfOhrerin:
Anette Maaßen geb: Poneß~
Erftstadt, geb. em 13.09.1960
a) IS. Juli 2003
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Justizanges1ellte
-
SchriftfOhrerin:
Beate Hilgert geb. Merkel,
Erftstadt, geb. am 15.03.1965
mflbelllgybigtQ
-
1I.-Ilhl. Stand
-
AS121·.....,.,t4nu.·o ... ,l_'" o..IoIonlSchauto-'1,I'.O!n
Folo~o!,i.
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em
au> dom
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Co'O!.
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l 5.
1111\
Fortsetzung Rückseite