Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins "Südschulmäuse e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
828 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 JHP öffentlich V 8/ Amt: ()O43 - 51 - An den BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss Datum: 30.09.2004 - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Anerkennung des Vereins "Südschulmäuse freien Jugendhilfe e.V." als Träger der Bezug: Finanzielle Auswirkungen: !Zf" keine Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt, den • 30.09.2004 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Südschulmäuse e.v." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Verein "Südschulmäuse e.V." beantragt mit Schreiben vom 17.09.2004 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung vom Antragsteller erfüllt. P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG SÜOSCHULE,DOC nach § 75 SGB VIII werden - 2 Der Verein "Südschulmäuse e.V." übernahm die Aufgaben der Schulkinderbetreuung zum Schuljahresbeginn 2003. Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis der Vereinssatzung (siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern an Grundschulen, vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des Unterrichts. Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. • In Vertretung (Erner) P;\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG süDSCHULE.DOC üdsdiuimäuse e. 1J. • Stadt Erftstadt - Der BürgermeisterJugendamt ~ z. H. Herrn Toume Holzdamm 10 50374 Erftstadt Südschulmäuse e.V. Angelika Hellmich I. Vorsitzende 1m Kamp 5 a 50374 Erftstadt Tel.: 74788 Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beantragen. • Wir, die Südschulmäuse, sind ein eingetragener Verein zur Betreuung von Kindern an der Grundschule. Alle für Sie wichtigen Angaben ergeben sich aus den Anlagen, welche beigelegt sind. Mit freundliehen Grüßen ,i~~-=--,-\05 St e .." , , '0 ;- - I \. ,- ; 20 I Angelika Hellmich ( I. Vorsitzende) . 2\ 104 82 E,ltsledl • Oor BrHI10rmoisior 1 8\ 70 . 65 7. SEP.2004 - 63 i-- EinganQ Buro eG''Jormolslor 6\ 32 I 40 143 I 4. I SO 5\ • 1 Vorsitzende: Angelika Hellmich Im Kamp 5a 50374 Erftstadl geb, am: 02.03.1953 Beruf: Sozialpädagogin 2 Vorsitzende: Andrea Uelpenich Elsa Brändström Sir. 1 50374 Erftsladl geb, am: 27.01.1964 Beruf: Einzelhandelskauffrau Schriftführer: Beate Hilgert Karl Arnold Sir. 19 50374 Erftsladt geb. am: 15.03.1965 Beruf: Hausfrau Kassenwart: Anette Maaßen Alfred Delp SIr. 12 50374 Erftsladl geb, am: 13.09.1960 Beruf: Sparkassen-Betriebswirtin Vereinsanschrift: Angelika Hellmich Im Kamp 5a 50374 Erftstadt • Protokoll über den Verlauf Der Mitgliederversammlung der Südschulmäuse Beginn 19.35 Uhr Ende 21.15 Uhr Erftstadt, den 1.07.2004 Anwesend :12 Personen mit Stimmrecht Begrüßung durch Frau Hellmich, der I. Vorsitzenden der Südschulmäuse • TOP 1. Bericht über das abgelaufene I. Vereinsjahr der Südschulmäuse Zur Zeit bestehen 3 Betreuungsgruppen (2 Vormittagsgruppen und 1 Nachmittagsgruppe).Die 1. Gruppe besteht aus l3 Kindern (1.Klasse) jedoch nichtjeden Tag. Die 2. Gruppe hat 19 Kinder (2.,3.u.4. Klasse), die aber auch nicht an einem gleichen Tag anwesend sind. Die Nachmittagsgruppe besteht aus 10Kinder. In der Bücherei ist eine neue Küchenzeile fur die Kemzeit installiert worden, wo das Mittagessen der Kinder in der Mikrowelle erwärmt wird. Der Verein hat die neue Küche mit Geschirr, Gläsern, Töpfen, Mikrowellengeschirr, Besteck u.ä. neu eingerichtet. Außerdem wurden vom Verein neue Spiele, Legosteine, Bastelmaterial, I Radiorecorder für jeden Gruppenraum mit CD-Player und vieles mehr angeschafft. Die Betreuungsgruppe der Südschulmäuse besteht aus 5 Betreuerinnen: Frau Hellmich, Frau Uelpenich, Frau Hersam, Frau Kullick und Frau Hilgert • Unter den 5 Betreuerinnen befinden sich zwei Fachkräfte. Die Kernzeit ist von Montag - Freitag von 7.45 - 16.00 Uhr besetzt. Die Betreuerinnen nahmen an einer Fortbildung fur Erste Hilfe im Schülergarten in Kierdorf teil. Als nächstes besuchen die Betreuerinnen ein Seminar der VHS fur Hausaufgabenbetreuung. Auch ist eine Fortbildung der Betreuerinnen fur schwierige Situationen in der Betreuung geplant. Regelmäßige Wiederholungen fur erste Hilfe, evtl. Jugendleiterschein sind fur die Zukunft geplant. Die Südschulmäuse haben sich im letzten Jahr beim Sommerfest mit einem Waffelstand beteiligt und präsentiert. Auch waren sie bei dem Werkskursus mit einer Koch-u. Back AG vertreten. TOP2 Kassenbericht und Bericht der Kassenprüferinnen Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen. -2- Es gibt zur Zeit keine Außenstände. Die öffentlichen Gelder werden fur Personalkosten verwendet. Einnahmen: 32.794,--€ Ausgaben : 19.520,--€ Guthaben : 12.900,--€ • Das Guthaben ist eine Reserve für die nächsten 2 Monatsgehälter der Betreuerinnen. Die Personalkosten bis einsehl. April beliefen sich auf 12.098,-€. Die Südsehulmäuse werden evtl. einen neuen Computer für die Kernzeit anschaffen. Die Kosten betragen hierfür 838,--€. Der Zuschuß vom Land für die Kemzeit beträgt für I Jahr 13.OOO,--€. Die Kassenprüferin Frau Sangotta entschuldigte das Fehlen der 2. Kassenprüferin Frau Prinz. Frau Sangotta erklärte uns, das sie mit Frau Prinz jeden einzelnen Kassenposten geprüft hätte. Sie stellte fest, das die Kasse einwandfrei geführt war . TOP 3 Entlastung des Vorstandes Der Vorstand wurde einstimmig entlastet. TOP 4 Vorausschau auf das nächste Schuljahr Es gibt 35 Anmeldungen bis 13.20 Uhr (17 Kinder aus der I.Klasse und 18 Kinder aus der 2.-4. Klasse). Für den Nachmittag gibt es zur Zeit 8 Anmeldungen. Es wird 3 Gruppen geben. Es ist allerdings noch nicht klar , wie die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden. • TOP 5 Verschiedenes Es wurde über die offene Ganztagsgrundschule debattiert. Frau Hellmich erklärte, das der Verein die Betreuung der Kinder auf jeden Fall fortsetzen wolle . Auch wird der Verein abklären, inwieweit die Nachmittage mit verschiedenen Aktivitäten durch Sportvereine oder andere Aktitvitäten bei einer offenen Ganztagsgrundschule gestaltet werden können. Herr Schuck sprach über eine evtl. Veränderung der Räumlichkeiten für die Kemzeit. Er war der Meinung, das es für die Kemzeit besser wäre über zwei nebeneinder liegende Räume zu verfügen (evtl.Musikraum und Handarbeitsraum). Dieser Vorschlag müßte aber erst noch vom Lehrerkollegium genehmigt werden. Schließung der Sitzung durch Frau Hellmich,1.Vorsitzende. /J ,7k Myv2,)zl.Vorsitzende Satzung des Vereins "Südschulmäuse e.V." § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen" Südschulmäuse e.V.". Er fuhrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz" Eingetragener Verein" in der Abkürzung " e. V." . Sitz des Vereins ist Erftstadt. § 2 Zweck des Vereins • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts" Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Betreuung von Schulkindern an Grundschulen, vor Unterrichtsbeginn und nach Beendigung des Unterrichts in den Räumen einer Grundschule oder in einem in der direkten Nachbarschaft der Schule gelegenen geeigneten Raum. § 3 Wirtschaftliche Interessen Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. § 4 Vereinsmittel • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. § 5 Begünstigung Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oderdurch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 6 Haftung des Vereins Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ober das Vereinsvermögen hinaus besteht nicht. § 7 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegüostigten Zwecks geht das Geldvermögen des Vereins an den Förderverein der betreuten Grundschule: Verein Freunde/Förderer Südschule e. V. Pestalozzistraße 29 50374 Erftstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. • Die aus Geldern des Vereins zu diesem Zeitpunkt bereits angeschafften Sachwerte fallen an die Grundschule, die mit dem Verein zusammengearbeitet hat: Südschule Leeherrich Pestalozzistraße 29 50374 Erftstadt Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. § 8 Mitgliedschaft, Eintritt Mitglieder können natürliche Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Annahme entscheidet der Vorstand. § 9 Mitgliedschaft, Verlust • Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand . § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversamrnlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. § 11 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. '. . § 12 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: I. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. und Der Vorstand besteht aus dem I. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schri ftführer, Sie vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB,je zwei von ihnen sindgemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt. • § 13 Mitgliederversammlung Alljährlich findet mindestens eine MitgJiederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung unter Wahrung der Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuladen sind. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens vier Tage vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins sein dürfen. Der Mitgliederversammlung • I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. wählt zwei Rechnungsprilfer, die nicht Beschäftigte obliegen: Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Wahl des neuen Vorstandes, jede Änderung der Satzung, Entscheidung über die eingereichten Anträge, Festlcgung des Jahresbeitrages, Ausschluss eines Mitgliedes, Auflösung des Vereins. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragen. Jede ordnungsgemäß anberaumte ( ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung, sowie der Abstimmungsergebnisse in einer Niederschrift festzuhalten. Dieses Protokoll wird von demjeweiligen Protokollführer und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet. § 14 Vorstand Der Vorstand wird aufzwei Jahre mit einfacher Mehrheit in offener, auf Wunsch in geheimer Wahl gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Der Vorstand ist bei Bedarf durch den I. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch dessen Stellvertreter, einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. In Ausnahmefällen genügt bei telefonischer Bekanntgabe eine Frist von mindestens zwei Tagen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. • Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes besagt Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Versammlung leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften sind aufzubewahren. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. § 15 Satzungsänderungen Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. • Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen . Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden. § 16 Beschränkungen Kredite dürfen nicht aufgenommen werden. Erftstadt, den 2? ~. 0~ eJ)u-H ~~'aQ ;It-. of I-P~ !/o f-o t~ ',~ l¥~8~~ ; ~mtsgericht - I'·...~T·'o....,I ..-.' I ßruhL Nr.der Eintra- gun. .. ,.o-'·To,.....,I z: Vereinsregister 13510 a) Name b) Sitz des Vereins Liquidatoren 2 3 Vorstand (Satzung, Aechtsverhältnisse Vertretung, Auflösung, VR A30q., Entziehung I Blatt a) Tag der Eintragung und Unterschrift der Rechtsfähigkeit Konkurs usw.) b) Bemerkuncen 1 1 a) Südschulmäuse e.V. b) Erftstadt 1. Vorsi1zende: Angelika Hellmich geb. Merten. Erftstadt, geb. am 02.03.1953 . - 2. Vorsi1zende: Andrea Uelpenich geb. Hemmersbach, Erftstadt, geb. am 27.01.1964 5 4 Die Sa1zung ist am 22.05.2003 errichtet Der Verein wird von je 2 Vorstandsmiljjliedem vertreten. DerVorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Halfte der Miljjlieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Versammlung leitenden Vorstandsmiljjliedes den Ausschlag. KassenfOhrerin: Anette Maaßen geb: Poneß~ Erftstadt, geb. em 13.09.1960 a) IS. Juli 2003 ~J Justizanges1ellte - SchriftfOhrerin: Beate Hilgert geb. Merkel, Erftstadt, geb. am 15.03.1965 mflbelllgybigtQ - 1I.-Ilhl. Stand - AS121·.....,.,t4nu.·o ... ,l_'" o..IoIonlSchauto-'1,I'.O!n Folo~o!,i. ~ondcl'It~'gister em au> dom - Co'O!. cio~ Aml\>Sjorj l 5. 1111\ Fortsetzung Rückseite