Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
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Alois Thanner - Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet
145 in Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter Bereich;
Städtische Prioritätenliste
Von:
An:
Datum:
Betreff:
CC:
"Carsten Manske" <c.manske@netcologne.de>
<cdu-fraktion-erftstadt@t-online.de>,
<spd-buergerbuero-erftstadt@t-onil...
24.08.201019:08
Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet
Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter
Städtische Prioritätenliste
<buergermeister@erftstadt.de>
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145 in
Bereich;
Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet 145 in
Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter
Bereich; Städtische Prioritätenliste
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachtrag zu unserem o. g. Ursprungsantrag hat die Interessengemeinschaft gegenüber
dem Bürgermeister schriftlich die Frage aufgeworfen, warum die von uns erwünschte
Straßenfertigstellung in unserem Baugebiet im Rahmen der von der Stadt aufgestellten LInd
inzwischen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prioritätenliste nicht als rentierliche
Maßnahme behandelt und eingestuft wurde. Losgelöst hiervon haben sich auch einzelne
Anlieger in Eigeninitiative schriftlich mit der Bitte um bald mögliche Straßenfertigstellung
und entsprechende Information an den Bürgermeister gewendet.
Eine für uns Anlieger schlüssige, geschweige denn zufrieden stellende Antwort haben wir
im Ergebnis bislang jedoch bedauerlicherweise nicht erhalten. Der schlichte Hinweis, die
für die Straßenfertigstellung notwendigen Mittel seien im Rahmen der Genehmigung der
Prioritätenliste durch die Aufsichtsbehörde nicht freigegeben worden, genügt uns und
überzeugt uns auch nicht.
Wir wenden uns daher nunmehr Hilfe suchend an die im Rat vertretenen Fraktionen und
hoffen auf entsprechende Aufklärung und sachgerechte Würdigung unseres Anliegens. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns gewünschte Straßenfertigstellung bei objektiver
Betrachtung sachgerecht als rentierliche Maßnahme in der Prioritätenliste einzustufen und
auszuweisen ist. Im Rahmen des städtischen Grundstücksverkaufs, der unseres Erachtens
soweit abgeschlossen scheint, ist die Maßnahme bereits jetzt zu 90% durch die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen von uns Grundstückskäufern bzw. Anliegern refinanziert. Dies
gilt auch im Hinblick auf die veranschlagten Kosten für die Herstellung des im Baugebiet
vorgesehenen Spielplatzes. Würde man einen Teil unserer Beitragsleistung für den
Spielplatz zunächst
übergangsweise vorrangig für die von uns begehrte
Straßenfertigstellung verwenden, so könnte man unser Anliegen auch als vollfinanziert
bewerten. Uns Anliegern wurden einerseits zwar vollumfänglich Beitrags- und
Bebauungspflichten auferlegt, doch was bekommen wir nun für unsere frühzeitige und
vollumfängliche Beitragsleistung im Gegenzug von der Stadt? Keine Straße? Weder einen
Spielplatz noch bis dato ein Mindestmaß an Straßenbeleuchtung!
Offensichtlich werden unsere Beitragsleistungen, die man auch als zinsloses Darlehen
an die Stadt auslegen könnte, für andere städtische Ausgaben und Investitionen
verwendet. Wir stellen uns daher die Frage, ob unsere Beitragsleistungen nicht
zweckegebunden zu verwenden sind?
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und Einstellungen\100 _2w\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwi...
25.08.2010
A
/t
0
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Jedenfalls sind in unserem konkreten Fall nach unserer Auffassung die Kriterien für eine
rentierliche Maßnahme, wie in der Begründung zur Vorlage 294/2010 (Dringlichkeitsliste
nach § 82 GO) definiert, erfüllt.
Für uns ist keine stichhaltige Begründung ersichtlich, warum die Fertigstellung unserer
Straße in der Prioritätenliste nicht als rentierliche Maßnahme ausgewiesen wurde. Wir
zweifeln daher zunächst die Korrektheit der städtischen Prioritätenliste in ihrer Gesamtheit
an und bitten um Erklärung hierzu.
Wäre die Maßnahme jedenfalls als rentierliche Maßnahme ausgewiesen worden, so wäre
deren Umsetzung wohl - wie im Übrigen alle in der Prioritätenliste als rentierlich
ausgewiesenen Maßnahmen - bereits für 2010 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
worden.
"
Aus unserer Sicht ist eine Verschiebung der Maßnahme daher weder auf den Umstand der
Nothaushaltsführung, noch auf etwaige Vorgaben der Aufsichtsbehörde zurückzuführen.
Wir unterstellen hier einzig städtische Versäumnisse als verursachend. Zu Fehlern sollte
man stehen und um Fehlerbehebung bemüht sein. Insgesamt fühlen wir uns im bisherigen
Verlauf unserer Antragsstellung und unserer Hinweisgebung schlichtweg "verschaukelt und
vertröstet". Daher behalten wir uns eine rechtliche Überprüfung der Vorgänge ebenso vor,
wie eine entsprechende Mitteilung an die Aufsichtsbehörde. Zunächst bitten wir jedoch
auch die im Rat vertretenen Fraktionen nochmals um sachgerechte Behandlung unseres
Anliegens, um Hinterfragung der Vorgänge sowie um nachdrücklichen Einsatz für eine
möglichst frühzeitige Fertigstellung unserer Straßen. Bloße Bedauerungsbekundungen und
Absichtserklärungen helfen uns Anliegern nicht weiter. An der Finanzierungssituation wird
sich nichts mehr ändern, so dass die Ausgangssituation auch im nächsten Jahr
unverändert ist.
Daneben halten wir selbstverständlich nach wie vor auch an unserem mehrheitlich
bekundeten (Ursprungs)Anliegen um Ausweisung unserer Straßen als verkehrsberuhigter
Bereich fest und bitten das zuständige Gremium nunmehr höflich - insbesondere auch
unter Würdigung unserer hierzu nachgehend an den Bürgermeister ergangenen Schreiben
- um entsprechende Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Interessengemeinschaft Neubaugebiet Blessem
Carsten Manske & Murat Kaya
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25.08.2010