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Bürgerantrag (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Bürgerantrag (Anlage 4) Bürgerantrag (Anlage 4)

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Seite 1 von 2 Alois Thanner - Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet 145 in Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter Bereich; Städtische Prioritätenliste Von: An: Datum: Betreff: CC: "Carsten Manske" <c.manske@netcologne.de> <cdu-fraktion-erftstadt@t-online.de>, <spd-buergerbuero-erftstadt@t-onil... 24.08.201019:08 Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter Städtische Prioritätenliste <buergermeister@erftstadt.de> 'Rt1. (.~t J -v- "D A t'J ., / /1 l>-r ~ 145 in Bereich; Bürgerantrag 187/2010; Fertigstellung der Straßen im Bebauungsplangebiet 145 in Blessem und entsprechende Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter Bereich; Städtische Prioritätenliste Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachtrag zu unserem o. g. Ursprungsantrag hat die Interessengemeinschaft gegenüber dem Bürgermeister schriftlich die Frage aufgeworfen, warum die von uns erwünschte Straßenfertigstellung in unserem Baugebiet im Rahmen der von der Stadt aufgestellten LInd inzwischen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prioritätenliste nicht als rentierliche Maßnahme behandelt und eingestuft wurde. Losgelöst hiervon haben sich auch einzelne Anlieger in Eigeninitiative schriftlich mit der Bitte um bald mögliche Straßenfertigstellung und entsprechende Information an den Bürgermeister gewendet. Eine für uns Anlieger schlüssige, geschweige denn zufrieden stellende Antwort haben wir im Ergebnis bislang jedoch bedauerlicherweise nicht erhalten. Der schlichte Hinweis, die für die Straßenfertigstellung notwendigen Mittel seien im Rahmen der Genehmigung der Prioritätenliste durch die Aufsichtsbehörde nicht freigegeben worden, genügt uns und überzeugt uns auch nicht. Wir wenden uns daher nunmehr Hilfe suchend an die im Rat vertretenen Fraktionen und hoffen auf entsprechende Aufklärung und sachgerechte Würdigung unseres Anliegens. Wir sind der Auffassung, dass die von uns gewünschte Straßenfertigstellung bei objektiver Betrachtung sachgerecht als rentierliche Maßnahme in der Prioritätenliste einzustufen und auszuweisen ist. Im Rahmen des städtischen Grundstücksverkaufs, der unseres Erachtens soweit abgeschlossen scheint, ist die Maßnahme bereits jetzt zu 90% durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen von uns Grundstückskäufern bzw. Anliegern refinanziert. Dies gilt auch im Hinblick auf die veranschlagten Kosten für die Herstellung des im Baugebiet vorgesehenen Spielplatzes. Würde man einen Teil unserer Beitragsleistung für den Spielplatz zunächst übergangsweise vorrangig für die von uns begehrte Straßenfertigstellung verwenden, so könnte man unser Anliegen auch als vollfinanziert bewerten. Uns Anliegern wurden einerseits zwar vollumfänglich Beitrags- und Bebauungspflichten auferlegt, doch was bekommen wir nun für unsere frühzeitige und vollumfängliche Beitragsleistung im Gegenzug von der Stadt? Keine Straße? Weder einen Spielplatz noch bis dato ein Mindestmaß an Straßenbeleuchtung! Offensichtlich werden unsere Beitragsleistungen, die man auch als zinsloses Darlehen an die Stadt auslegen könnte, für andere städtische Ausgaben und Investitionen verwendet. Wir stellen uns daher die Frage, ob unsere Beitragsleistungen nicht zweckegebunden zu verwenden sind? file://C:\Dokumente und Einstellungen\100 _2w\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwi... 25.08.2010 A /t 0 Seite 2 von 2 Jedenfalls sind in unserem konkreten Fall nach unserer Auffassung die Kriterien für eine rentierliche Maßnahme, wie in der Begründung zur Vorlage 294/2010 (Dringlichkeitsliste nach § 82 GO) definiert, erfüllt. Für uns ist keine stichhaltige Begründung ersichtlich, warum die Fertigstellung unserer Straße in der Prioritätenliste nicht als rentierliche Maßnahme ausgewiesen wurde. Wir zweifeln daher zunächst die Korrektheit der städtischen Prioritätenliste in ihrer Gesamtheit an und bitten um Erklärung hierzu. Wäre die Maßnahme jedenfalls als rentierliche Maßnahme ausgewiesen worden, so wäre deren Umsetzung wohl - wie im Übrigen alle in der Prioritätenliste als rentierlich ausgewiesenen Maßnahmen - bereits für 2010 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt worden. " Aus unserer Sicht ist eine Verschiebung der Maßnahme daher weder auf den Umstand der Nothaushaltsführung, noch auf etwaige Vorgaben der Aufsichtsbehörde zurückzuführen. Wir unterstellen hier einzig städtische Versäumnisse als verursachend. Zu Fehlern sollte man stehen und um Fehlerbehebung bemüht sein. Insgesamt fühlen wir uns im bisherigen Verlauf unserer Antragsstellung und unserer Hinweisgebung schlichtweg "verschaukelt und vertröstet". Daher behalten wir uns eine rechtliche Überprüfung der Vorgänge ebenso vor, wie eine entsprechende Mitteilung an die Aufsichtsbehörde. Zunächst bitten wir jedoch auch die im Rat vertretenen Fraktionen nochmals um sachgerechte Behandlung unseres Anliegens, um Hinterfragung der Vorgänge sowie um nachdrücklichen Einsatz für eine möglichst frühzeitige Fertigstellung unserer Straßen. Bloße Bedauerungsbekundungen und Absichtserklärungen helfen uns Anliegern nicht weiter. An der Finanzierungssituation wird sich nichts mehr ändern, so dass die Ausgangssituation auch im nächsten Jahr unverändert ist. Daneben halten wir selbstverständlich nach wie vor auch an unserem mehrheitlich bekundeten (Ursprungs)Anliegen um Ausweisung unserer Straßen als verkehrsberuhigter Bereich fest und bitten das zuständige Gremium nunmehr höflich - insbesondere auch unter Würdigung unserer hierzu nachgehend an den Bürgermeister ergangenen Schreiben - um entsprechende Beschlussfassung. Mit freundlichen Grüßen Für die Interessengemeinschaft Neubaugebiet Blessem Carsten Manske & Murat Kaya file:IIC:\Dokumente und Einstellungen\1 00_ 2w\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwi... 25.08.2010