Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
286 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anwohner {ier Wilfried-Neumann-Straße u.
der Matthias-Faßbender-Straße als Interessengemeinschaft
An den
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
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16.04.2010
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Unser Antrag 187/2010 auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches im
Bebauungsplangebiet
Nr. 145, Neubaugebiet Blessem vom 11.03.2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
als Anwohner der o.g. Straßen haben wir mit Schreiben vom 11.03.2010 einen Antrag auf
Einrichtung und Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in unseren Straßen
gestellt.
Unserem Antrag hatten wir eine entsprechende Unterschriftensammlung beigefügt.
In unserem Antragsschreiben selbst haben wir zum Ausdruck gebracht, dass uns die
verkehrsrechtlichen Maßgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches gemäß Z 325 der StVO
hinreichend bekannt sind.
Unter diesen Voraussetzungen haben wir unseren Antrag vom 11.03.2010 unterschrieben.
In seiner Sitzung vom 15.04.10 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr den
Beschluss über unseren Antrag auf Vorschlag der Verwaltung in den nächsten Ausschuss
vertagt. Grund hierfür war offenbar, dass ein Mitbewohner unseres Baugebietes die
Verwaltung - erst nach unserer erfolgten AntragsteIlung - im Nachhinein wohl um
Aufklärung gebeten hat, was unter einem verkehrsberuhigten Bereich im Sinne der StVO zu
verstehen sei und welche rechtlichen Konsequenzen die Ausweisung eines solchen
Bereiches habe. Angeblich soll dieser Mitbewohner selbst auch unsere Antragsliste vom
11.03.10 mit unterschrieben haben.
Wir möchten zum Ausdruck bringen, dass wir niemanden zu einer Unterschrift unter den
Antrag gezwungen haben. Alle Unterschriften wurden freiwillig und aus Überzeugung
getätigt. Bis auf einen Ausnahmefall - dieser Mitbewohner hatte seine Unterschrift im
Nachhinein bereits gestrichen und ungültig gemacht - ist niemand bis zum gestrigen
Ausschusstermin mit der Bitte an uns herangetreten, seine Unterschrift aus dem
vorliegenden Antrag streichen oder zurücknehmen zu wollen. Ein weiterer, derartiger
Sinneswandel ist uns nicht bekannt geworden, auch hat niemand um nochmalige Erklärung
der Maßgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches gebeten. Wir gehen daher davon aus,
dass alle gültigen Unterschriften unseres vorliegenden Antrages - von der einen
nachträglichen und auch ausgewiesenen Streichung abgesehen - relevant sind, ihre
Wirkung nicht verloren haben und unseren mehrheitlichen Anliegerwillen hinreichend zum
Ausdruck bringen.
Wenn die Meinung eines Einzelnen - wann, wie und wer auch immer sie geäußert haben
sollte - zu einer aus unserer Sicht unnötigen und unbegründeten Vertagung des
Beschlusses über unseren Antrag geführt hat, so fühlen wir zahlreichen Antragsteller, die
ihre Unterschrift bewusst und mit voller Überzeugung getätigt haben, uns nach
demokratischen Prinzipien degradiert und in unserem Anliegen nicht ernst genommen.
Unser Unverständnis hierüber möchten wir zum Ausdruck bringen.
Zur Klarstellunq:
Natürlich sind uns die Maßgaben und Konsequenzen des Zeichens 325 der
Straßenverkehrsordnung hinreichend bekannt, als die wären:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen
sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen
zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Um den Aufwand in Zusammenhang mit der Beschlussfassung über unseren Antrag
möglichst gering zu halten und um unsere Intention nochmals verstärkt und
unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, möchten wir unseren Anliegerwillen hiermit
nochmals klar äußern und belegen. Gleichzeitig möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass
wir unsere Unterschriften natürlich im Bewusstsein der Tragweite und Konsequenzen
unseres Anliegens tätigen und unsere Unterschrift gerne mit voller Überzeugung nochmals
freiwillig leisten.
Aus unserer Sicht halten wir daher eine weitere offizielle Abfrage der Stadt für
entbehrlich und sind wir der Auffassung, dass der mehrheitliche Anliegerwille
spätestens jetzt eindeutig aus diesem Schreiben hervorgeht. Selbstverständlich
würden wir
-
falls dies noch für erforderlich erachtet würde - unser Anliegen auch
noch ein drittes Mal durch Unterschrift
dokumentieren.
Gleichzeitig bedauern wir, dass (ein) Mitbewohner unseres Baugebietes - sofern er eine
rechtsgültige Unterschrift unter unseren bisherigen Antrag geleistet haben sollte - sich
offenbar des Inhalts und der Konsequenzen seiner Unterschrift nicht bewusst war und im
Nachhinein nicht "offen" um Klärung oder KlarsteIlung mit uns als Antragsteller bzw.
Interessengemeinschaft bemüht war.
Wir gehen im übrigen auch davon aus, dass Fahrzeugführer im Besitz eines Führerscheins
die Rechtswirkung des Kennzeichens Z 325 der StVO kennen.
Wir bitten daher höflich um sachliche Würdigung unseres nunmehr wiederholt
dokumentierten Anliegerwillens und um Beschlussfassung über unseren Antrag.
Als Ansprechpartner für die Interessengemeinschaft stehen Herr Carsten Manske, WilfriedNeumann-Straße 21 und Herr Murat Kaya, Wilfried-Neumann-Straße 12 zur Verfügung.
Gleichzeitig bitten wir - angesichts der städtischen Haushaltslage - höflich um Mitteilung,
wann wir mit einer Endfertigstellung unserer Straßen rechnen können. Der zügige und
einheitliche Baufortschritt ließe dem Grunde nach sicherlich bereits ab Ende diesen
Kalenderjahres die Fertigstellung zu.
In diesem Zusammenhang geben wir zu bedenken, dass für alle Grundstücke im Baugebiet
die Erschließungsbeiträge bereits im Rahmen des städtischen Grundstücksverkaufs
abgegolten werden, so dass die Anlieger ihrer Beitragspflicht bereits im Vorfeld vollständig
nachgekommen und insoweit in Vorleistung getreten sind. An einer möglichst baldigen
Fertigstellung ist den Anwohnern daher gelegen.
Mit freundlichen Grüßen
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Anlag~ zum Schreiben der Interessengemeinschaft
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Anlage zum Schreiben der Interessengemeinschaft
Matthias-Faßbender-Straße
vom 16.04.2010
Wilfried-Neumann-Straße
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