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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
286 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

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In unserem Antragsschreiben selbst haben wir zum Ausdruck gebracht, dass uns die verkehrsrechtlichen Maßgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches gemäß Z 325 der StVO hinreichend bekannt sind. Unter diesen Voraussetzungen haben wir unseren Antrag vom 11.03.2010 unterschrieben. In seiner Sitzung vom 15.04.10 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr den Beschluss über unseren Antrag auf Vorschlag der Verwaltung in den nächsten Ausschuss vertagt. Grund hierfür war offenbar, dass ein Mitbewohner unseres Baugebietes die Verwaltung - erst nach unserer erfolgten AntragsteIlung - im Nachhinein wohl um Aufklärung gebeten hat, was unter einem verkehrsberuhigten Bereich im Sinne der StVO zu verstehen sei und welche rechtlichen Konsequenzen die Ausweisung eines solchen Bereiches habe. Angeblich soll dieser Mitbewohner selbst auch unsere Antragsliste vom 11.03.10 mit unterschrieben haben. Wir möchten zum Ausdruck bringen, dass wir niemanden zu einer Unterschrift unter den Antrag gezwungen haben. Alle Unterschriften wurden freiwillig und aus Überzeugung getätigt. Bis auf einen Ausnahmefall - dieser Mitbewohner hatte seine Unterschrift im Nachhinein bereits gestrichen und ungültig gemacht - ist niemand bis zum gestrigen Ausschusstermin mit der Bitte an uns herangetreten, seine Unterschrift aus dem vorliegenden Antrag streichen oder zurücknehmen zu wollen. Ein weiterer, derartiger Sinneswandel ist uns nicht bekannt geworden, auch hat niemand um nochmalige Erklärung der Maßgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches gebeten. Wir gehen daher davon aus, dass alle gültigen Unterschriften unseres vorliegenden Antrages - von der einen nachträglichen und auch ausgewiesenen Streichung abgesehen - relevant sind, ihre Wirkung nicht verloren haben und unseren mehrheitlichen Anliegerwillen hinreichend zum Ausdruck bringen. Wenn die Meinung eines Einzelnen - wann, wie und wer auch immer sie geäußert haben sollte - zu einer aus unserer Sicht unnötigen und unbegründeten Vertagung des Beschlusses über unseren Antrag geführt hat, so fühlen wir zahlreichen Antragsteller, die ihre Unterschrift bewusst und mit voller Überzeugung getätigt haben, uns nach demokratischen Prinzipien degradiert und in unserem Anliegen nicht ernst genommen. Unser Unverständnis hierüber möchten wir zum Ausdruck bringen. Zur Klarstellunq: Natürlich sind uns die Maßgaben und Konsequenzen des Zeichens 325 der Straßenverkehrsordnung hinreichend bekannt, als die wären: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Um den Aufwand in Zusammenhang mit der Beschlussfassung über unseren Antrag möglichst gering zu halten und um unsere Intention nochmals verstärkt und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, möchten wir unseren Anliegerwillen hiermit nochmals klar äußern und belegen. Gleichzeitig möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass wir unsere Unterschriften natürlich im Bewusstsein der Tragweite und Konsequenzen unseres Anliegens tätigen und unsere Unterschrift gerne mit voller Überzeugung nochmals freiwillig leisten. Aus unserer Sicht halten wir daher eine weitere offizielle Abfrage der Stadt für entbehrlich und sind wir der Auffassung, dass der mehrheitliche Anliegerwille spätestens jetzt eindeutig aus diesem Schreiben hervorgeht. Selbstverständlich würden wir - falls dies noch für erforderlich erachtet würde - unser Anliegen auch noch ein drittes Mal durch Unterschrift dokumentieren. Gleichzeitig bedauern wir, dass (ein) Mitbewohner unseres Baugebietes - sofern er eine rechtsgültige Unterschrift unter unseren bisherigen Antrag geleistet haben sollte - sich offenbar des Inhalts und der Konsequenzen seiner Unterschrift nicht bewusst war und im Nachhinein nicht "offen" um Klärung oder KlarsteIlung mit uns als Antragsteller bzw. Interessengemeinschaft bemüht war. Wir gehen im übrigen auch davon aus, dass Fahrzeugführer im Besitz eines Führerscheins die Rechtswirkung des Kennzeichens Z 325 der StVO kennen. Wir bitten daher höflich um sachliche Würdigung unseres nunmehr wiederholt dokumentierten Anliegerwillens und um Beschlussfassung über unseren Antrag. Als Ansprechpartner für die Interessengemeinschaft stehen Herr Carsten Manske, WilfriedNeumann-Straße 21 und Herr Murat Kaya, Wilfried-Neumann-Straße 12 zur Verfügung. Gleichzeitig bitten wir - angesichts der städtischen Haushaltslage - höflich um Mitteilung, wann wir mit einer Endfertigstellung unserer Straßen rechnen können. Der zügige und einheitliche Baufortschritt ließe dem Grunde nach sicherlich bereits ab Ende diesen Kalenderjahres die Fertigstellung zu. In diesem Zusammenhang geben wir zu bedenken, dass für alle Grundstücke im Baugebiet die Erschließungsbeiträge bereits im Rahmen des städtischen Grundstücksverkaufs abgegolten werden, so dass die Anlieger ihrer Beitragspflicht bereits im Vorfeld vollständig nachgekommen und insoweit in Vorleistung getreten sind. An einer möglichst baldigen Fertigstellung ist den Anwohnern daher gelegen. Mit freundlichen Grüßen (/ ~ Für die Interes~Ageme /" / /' ,,0""'." ' ~ / ./ " ~~;e Anlag~ zum Schreiben der Interessengemeinschaft Matthlas-Faßbender-Straße Wilfried-~eumann-Straße vom 16.04.2010 '~-; Iill undll - Seite 1 - \~, ) , " Datum Anschrift Unterschrift r i ~o/ue 7.-ZA..b V)- fa~ \ , IS, ~ PIO! '''LJ~~~' Iro'(/v '.., .~~, It ~ AR QLfJ \1 - (I - .. / , /' J J/c' /\ h' ;" ,. I) ,",\,<l{',/'. \ v. ,( I, I, (-1' I, 1-1 '-1, ;1'1 Ii If t( Ir /+7 2it (I I (';l{ ß...:C(.J " I? ,'" CI ) " {( k~t ')' ./ '-"" -- 1 ~ .'. r <:z-;;> "(,,, I' I f, o(v H~\i,~~ lo_u Name zu . -2..,;" ' ~ Anlage zum Schreiben der Interessengemeinschaft Matthias-Faßbender-Straße vom 16.04.2010 Wilfried-Neumann-Straße - Seite 2 - Unterschrift Anschrift Name und ~5)?-(b. L{ \/Lv 4./t ; L{--- \:1( .s:(L\.'~p.<Js, ~ ~ili/ t~ v~e;J''''I I ") JI.."" ze.Olt ,('" .'~ ticl~ .--k'Fbe~d-erJh 14 20.4.10 J..ftk-'-' hcuj/Iu ((,J'1\ \"'!ViJ.j)"V 01 ~ '~l ,~~.\~ l\i.~)(j }zQ~~-=ru~~ ,,i.tJ-JI{._ - tJrIl, k,r)l" 0 tu. C~.1[ (~~v <S~h~~- ( " 51;, /1). 2e t7 ~'t"tv 20 {NA.,' 1(.7 '-I 4- 20 . «<.fe1, "'?;..---_. /L,L/ "