Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
27.06.2010
50374 Erftstadt
Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung
Bereiches im Neubaugebiet Blessem
eines verkehrberuhigten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom
16.04.10, eingereicht am 31.05.1 0, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet.
Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft.
Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von
Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet.
Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische
Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Da die Erschließungsbeiträge
über die städtische Grundstücksvermarktung
von den
Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind,
müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgabe des § 129 Baugesetzbuch - ggfls. durch Rücklagenbildung - eigentlich
vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich
getreten.
in Vorleistung
Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer
Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu.
Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer
(Re)Finanzierung - unserem Anliegen und Begehren vorgezogen werden?
Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung
überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre.
in unserem bereits ganz
27.06.2010
Absender:
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Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung
Bereiches im Neubaugebiet Blessem
eines verkehrberuhigten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom
16.04.10, eingereicht am 31.05.10, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet.
Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft.
Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von
Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet.
Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische
Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Da die Erschließungsbeiträge
über die städtische Grundstücksvermarktung
von den
Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind,
müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgabe des § 129 Baugesetzbuch - ggfls. durch Rücklagenbildung
- eigentlich
vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich in Vorleistung
getreten.
Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer
Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu.
Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer
(Re)Finanzierung - unserem Anliegen und Begehren vorgezogen werden?
Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung
überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre.
Mit freundlichen Grüßen
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in unserem bereits ganz
27.06.2010
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung eines verkehrberuhigten
Bereiches im Neubaugebiet Blessem
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom
16.04.10, eingereicht am 31.05.10, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet.
Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft.
Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von
Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet.
Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische
Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Da die Erschließungsbeiträge über die städtische Grundstücksvermarktung von den
Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind,
müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der
gesetzlichenVorgabe des § 129 Baugesetzbuch- ggfls. durch Rücklagenbildung - eigentlich
vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich in Vorleistung
getreten.
Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer
Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu.
Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer
(Re)Finanzierung
- unserem
Anliegen und Begehren vorgezogen werden?
Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung in unserem bereits ganz
überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre.