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Bürgerantrag (Anlage 2 - Stellungnahmen von Bürgern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Bürgerantrag (Anlage 2 - Stellungnahmen von Bürgern) Bürgerantrag (Anlage 2 - Stellungnahmen von Bürgern) Bürgerantrag (Anlage 2 - Stellungnahmen von Bürgern)

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Inhalt der Datei

27.06.2010 50374 Erftstadt Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung Bereiches im Neubaugebiet Blessem eines verkehrberuhigten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom 16.04.10, eingereicht am 31.05.1 0, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet. Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft. Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet. Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Da die Erschließungsbeiträge über die städtische Grundstücksvermarktung von den Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind, müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe des § 129 Baugesetzbuch - ggfls. durch Rücklagenbildung - eigentlich vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich getreten. in Vorleistung Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu. Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer (Re)Finanzierung - unserem Anliegen und Begehren vorgezogen werden? Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre. in unserem bereits ganz 27.06.2010 Absender: ~m'\ II€'{CL'" deJ-(' '?~5 UJ ,e~ E:d - ,U e.,u1vV1 C\.V\ V\ - ~ S'tJ-( cf' 5.>3T~ E~fd sr osH - ]\{,J.s~\/", Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz-Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung Bereiches im Neubaugebiet Blessem eines verkehrberuhigten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom 16.04.10, eingereicht am 31.05.10, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet. Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft. Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet. Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Da die Erschließungsbeiträge über die städtische Grundstücksvermarktung von den Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind, müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe des § 129 Baugesetzbuch - ggfls. durch Rücklagenbildung - eigentlich vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich in Vorleistung getreten. Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu. Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer (Re)Finanzierung - unserem Anliegen und Begehren vorgezogen werden? Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre. Mit freundlichen Grüßen SQ'o~-,<- -J(.v d-~ ~-->0~ W~ in unserem bereits ganz 27.06.2010 Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz-Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 zur Einrichtung eines verkehrberuhigten Bereiches im Neubaugebiet Blessem Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zu o.g. Bürgerantrag hatten Anwohner als Interessengemeinschaft mit Schreiben vom 16.04.10, eingereicht am 31.05.10, eine weitere Eingabe an Sie gerichtet. Hierauf erfolgte bislang keine städtische Reaktion an die Interessengemeinschaft. Insbesondere die Frage, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen und dem Erhalt von Straßenbeleuchtung rechnen können, ist bis heute unbeantwortet. Eine etwaige Verzögerung des Endausbaus unter Hinweis auf die angespannte städtische Haushaltslage ist für uns nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Da die Erschließungsbeiträge über die städtische Grundstücksvermarktung von den Anwohnern bereits in vollem Umfang entrichtet und alle Grundstücke soweit verkauft sind, müssten der Stadt die finanziellen Mittel für den Ausbau unserer Straßen im Rahmen der gesetzlichenVorgabe des § 129 Baugesetzbuch- ggfls. durch Rücklagenbildung - eigentlich vollständig zur Verfügung stehen. Die Anwohner sind insoweit vollumfänglich in Vorleistung getreten. Wir bitten daher um Erklärung und Mitteilung, wann wir mit der Fertigstellung unserer Straßen rechnen können. Der zügige Baufortschritt im Baugebiet ließe dies sicherlich zu. Oder müssen wir damit rechnen, dass andere Bauvorhaben - unabhängig von der Frage ihrer (Re)Finanzierung - unserem Anliegen und Begehren vorgezogen werden? Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein Mindestmaß an Beleuchtung in unserem bereits ganz überwiegend bebauten Baugebiet wünschenswert wäre.