Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Melanie und Andreas Trüb
Wilfried-Neumann-Straße 6
50374 Erftstadt
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010
Straßenfertigstellung und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im
Neubaugebiet Blessem
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Schreiben vom 19.07.10 hat der Eigenbetrieb Straßen Stellung zu unserem an Sie
gerichteten Schreiben vom 27.06.10 genommen.
Zur Frage der Endfertigstellung unserer Straßenwird hierin - was uns insoweit bereits
bekannt war - mitgeteilt, dass die Stadt Erftstadt infolge der Nothaushaltsführung eine sog.
Prioritätenliste zur Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt hat. Es ist für uns noch
nachvollziehbar, dass für die Umsetzung unseres Anliegens zunächst die Entscheidung bzw.
Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises zur Prioritätenliste abzuwarten bleibt.
Gleichwohl bleibt für uns die Frage, wie unser Anliegen im Rahmen dieser Prioritätenliste
bewertet und eingestuft wurde. Wurde hierbei berücksichtigt und hinreichend dargestellt, dass
alle Anlieger bzw. Grundstückskäufer im Rahmen der soweit abgeschlossenen städtischen
Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet bereits vollständig ihrer
Erschließungsbeitragspflicht nachgekommen sind?
Die Gesamtmaßnahmeist insofern - abgesehenvom gesetzlich vorgesehenen städtischen
Eigenanteil i.H.v. 10 % - bereits im Vorfeld voll refinanziert. Wir Anwohner sind somit im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben vollumfanglich in Vorleistung getreten und gewähren der
Stadt bis zum maßnahmebezogenen Verzehr unserer Beiträge gewissermaßen ein zinsloses
Darlehen.
Wir bitten daher um Mitteilung, 01)unsere Refinanzierungsquote im Rahmen der dem Kreis
vorgelegten Prioritätenliste berücksichtigt, hinreichend ausgewiesen und sachgerecht bewertet
wurde. Weisen etwaig vorrangig bewertete Bauvorhaben eine vergleichbare, bereits
verfügbare Refinanzierung auf?
Eine Unabsehbarkeit der Straßenfertigstellungbleibt daher für uns - in Anbetracht der den
Grundstückskäufern vertraglich auferlegten Verpflichtungen - nach wie vor fragwürdig und
nicht hinnehmbar. Wir bitten daher höflich darum, im Gegenzug zu unseren Verpflichtungen
auch mit entsprechendem Nachdruck auf eine möglichst baldige Fertigstellung unserer
Straßen hinzuwirken.
Abschließend bitten wir um Mitteilung, wann über den o.g. Antrag in seiner Gesamtheit
zuständigen Gremium abschließend beraten und entschieden wird.
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