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Bürgerantrag (Anlage 3 - Schreiben vom 25.07.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
27.08.10, 07:45
Bürgerantrag (Anlage 3 - Schreiben vom 25.07.2010)

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Melanie und Andreas Trüb Wilfried-Neumann-Straße 6 50374 Erftstadt Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz-Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag 187/2010 vom 11.03.2010 Straßenfertigstellung und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Neubaugebiet Blessem Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Schreiben vom 19.07.10 hat der Eigenbetrieb Straßen Stellung zu unserem an Sie gerichteten Schreiben vom 27.06.10 genommen. Zur Frage der Endfertigstellung unserer Straßenwird hierin - was uns insoweit bereits bekannt war - mitgeteilt, dass die Stadt Erftstadt infolge der Nothaushaltsführung eine sog. Prioritätenliste zur Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt hat. Es ist für uns noch nachvollziehbar, dass für die Umsetzung unseres Anliegens zunächst die Entscheidung bzw. Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises zur Prioritätenliste abzuwarten bleibt. Gleichwohl bleibt für uns die Frage, wie unser Anliegen im Rahmen dieser Prioritätenliste bewertet und eingestuft wurde. Wurde hierbei berücksichtigt und hinreichend dargestellt, dass alle Anlieger bzw. Grundstückskäufer im Rahmen der soweit abgeschlossenen städtischen Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet bereits vollständig ihrer Erschließungsbeitragspflicht nachgekommen sind? Die Gesamtmaßnahmeist insofern - abgesehenvom gesetzlich vorgesehenen städtischen Eigenanteil i.H.v. 10 % - bereits im Vorfeld voll refinanziert. Wir Anwohner sind somit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vollumfanglich in Vorleistung getreten und gewähren der Stadt bis zum maßnahmebezogenen Verzehr unserer Beiträge gewissermaßen ein zinsloses Darlehen. Wir bitten daher um Mitteilung, 01)unsere Refinanzierungsquote im Rahmen der dem Kreis vorgelegten Prioritätenliste berücksichtigt, hinreichend ausgewiesen und sachgerecht bewertet wurde. Weisen etwaig vorrangig bewertete Bauvorhaben eine vergleichbare, bereits verfügbare Refinanzierung auf? Eine Unabsehbarkeit der Straßenfertigstellungbleibt daher für uns - in Anbetracht der den Grundstückskäufern vertraglich auferlegten Verpflichtungen - nach wie vor fragwürdig und nicht hinnehmbar. Wir bitten daher höflich darum, im Gegenzug zu unseren Verpflichtungen auch mit entsprechendem Nachdruck auf eine möglichst baldige Fertigstellung unserer Straßen hinzuwirken. Abschließend bitten wir um Mitteilung, wann über den o.g. Antrag in seiner Gesamtheit zuständigen Gremium abschließend beraten und entschieden wird. 1m