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Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgasleitung der E.ON Rur-Gas AG)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgasleitung der E.ON Rur-Gas AG)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Bü 14.02.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.03.2005 TOP Ein Ja Nein 78/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgasleitung der E.ON Rur-Gas AG von Eynatten/Lichtenbusch nach Köln-Porz; 2. Bauabschnitt von Stolberg/Verlautenheide bis Köln-Porz hier: Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Gegen das oben angeführte Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgasleitung der EON Rur-Gas AG von Eynatten/Lichtenbusch nach Köln-Porz erhebt die Gemeinde Inden keine Bedenken. Begründung: Die E.ON Rur-Gas AG beabsichtigt, ihr überregionales Erdgastransportsystem durch eine kapazitätsstarke Transportleitung in Nordrhein-Westfalen auf der Strecke von AachenVerlautenheide nach Köln-Porz zu erweitern. Im Bereich der Gemeinde Inden verläuft die Leitung grundsätzlich südlich der Bundesautobahn A 4 Aachen-Köln im Hoheitsgebiet der Gemeinde Langerwehe. Einzige Ausnahme ist der Bereich im Ortsgebiet Luchem. Hier wird die Leitung aus Platzgründen die Autobahn in nördlicher Richtung unterqueren. Im Zuge dieses Kreuzungsbauwerkes wird auch der Wehebach mit unterquert. Anschließend wird die L 12 in östlicher Richtung gekreuzt. Nach der Ortschaft Luchem kehrt die Trasse wieder auf die südliche Seite der Autobahn zurück. Bei allen oben beschriebenen Kreuzungen kommt die geschlossene Verlegung im Bohrpressverfahren zur Anwendung. Ein Übersichtsplan über den Teilverlauf der Leitung ist in Anlage beigefügt. Die geringfügige Betroffenheit der Gemeinde Inden hat keinerlei Auswirkungen auf eventuelle Planvorhaben oder weitere Vorhaben in ihrem Hoheitsbereich. Aus diesen Gründen sind keine Bedenken zu erheben. Die Planunterlagen können in der Bauverwaltung eingesehen werden, da sie wegen des großen Umfanges nicht kopiert werden können.