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Beschlussvorlage (Gymnasium Haus Overbach)

Daten

Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 286/2003 Datum ------------------------- 10.01.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 09.04.2003 Rat 08.05.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Mitfinanzierung des Schulträgeranteils für das Gymnasium Haus Overbach Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, nachstehenden Beschluss zu fassen: Die Gemeinde Inden gewährt der Deutschen Ordensgemeinschaft der „Oblaten des hl. Franz von Sales e.V.“ mit Sitz in Haus Overbach, 52428 Jülich-Barmen, als Träger des privaten Gymnasiums Haus Overbach zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushaltes ab 2003 auf Dauer von 10 Jahren (bis 2012) einen jährlichen Zuschuss auf der Grundlage der Schülerzahl aus der Gemeinde Inden jeweils am 15.10. eines Jahres gem. dem als Anlage 2 beigefügten Vertragsentwurf. Die Gemeinde Inden schließt entsprechend den in der Sitzungsvorlage dargelegten Eckpunkten jeweils einen Vertrag a) mit der Deutschen Ordensgemeinschaft der „Oblaten des hl. Franz von Sales e.V.“, dem Kreis Düren und den anderen, an der Mitfinanzierung des Trägeranteils beteiligten Kommunen, der die Grundlagen der Zusammenarbeit und der Mitfinanzierung regelt, sowie b) mit dem Kreis Düren und den anderen beteiligten Kommunen einen Vertrag, der die Aufbringung des kommunalen Gesamtfinanzierungsbeitrags regelt. Die Vertragsentwürfe sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt. Begründung: Auf die Informationen des Bürgermeisters in der Ratssitzung am 11.07.2002 wird verwiesen. Seit 1918 betreiben die Oblaten des hl. Franz von Sales das Gymnasium Haus Overbach. Sie stellen damit sicher, dass Eltern im nördlichen Teil des Kreises Düren für ihre Kinder eine Schule wählen können, die auf der Basis des christlichen Menschenbildes erzieht und unterrichtet. Mit der Schule leistet der Orden in der Region einen wichtigen Beitrag zum pluralen Bildungsangebot, in dem das Gymnasium Haus Overbach als ein wichtiger Standortfaktor angesehen wird. Derzeit (Stand: 15.10.2002) besuchen 873 Schülerinnen und Schüler das als staatlich anerkannte Ersatzschule geführte und drei- bis vierzügig ausgebaute Gymnasium. Vorlage: 286/2003 Seite - 2 - Die Schülerinnen und Schüler kommen aus folgenden Kommunen: Aldenhoven Inden Jülich Linnich Niederzier Titz Kommunen außerhalb des Kreises Düren 129 91 306 166 30 114 37 Die Schülerzahlen des Gymnasiums Haus Overbach sind über viele Jahre hinweg konstant geblieben. Nach dem Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich wird auch für die nächsten Jahre ein Schüleraufkommen für die Sekundarstufen I und II prognostiziert, das mit Sicherheit erwarten lässt, dass die Fortführung des Gymnasiums Haus Overbach weiterhin für die Deckung des Bedarfs notwendig ist. Es kann daher nach den heutigen Erkenntnissen für die nächsten 10 Jahre von einer weiteren stabilen Schülerzahlenentwicklung des Gymnasiums ausgegangen werden. Die Ordensgemeinschaft, welche sich der Jugendbildung verpflichtet fühlt, möchte nach Möglichkeit das Overbacher Gymnasium weiterhin in eigener Trägerschaft fortführt, sieht sich hierzu aber ohne finanzielle Unterstützung durch den Kreis und die Kommunen im Einzugsbereich der Schule aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage. Die Finanzierung des Gymnasiums Haus Overbach erfolgt durch die deutsche Ordengemeinschaft der „Oblaten des hl. Franz von Sales e.V.“, die nach den Bestimmungen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes (EFG) einen Zuschuss des Landes NRW erhält, welcher derzeit 94 % der laufenden Personalkosten und anerkannten Sachaufwendungen abdeckt. Das Bistum Aachen gewährt derzeit einen Zuschuss in Höhe von 3 % der nach dem EEFG anerkennbaren Kosten. Damit gehen nicht nur die zuschussfähigen Kosten in Höhe von 3 % des Schulhaushalts, sondern auch alle Investitionsmaßnahmen und nicht refinanzierungsfähigen Reparaturen zur Substanzsicherung als Finanzierungsaufwand ausschließlich zu Lasten der Ordensgemeinschaft. Um die Schule in ihrem Bestand zu sichern, bedarf die Ordensgemeinschaft zukünftig aus der Unterstützung durch die Städte und Gemeinden des Einzugsbereichs. In früheren Jahren konnte der nicht vom Land refinanzierbare Eigenanteil des Schulträgers zu einem großen Teil durch die von den an der Schule tätigen Ordensangehörigen zur Verfügung gestellten Gehälter aufgebracht werden. Wegen Nachwuchsmangel sind jetzt aber nur noch drei Ordensangehörige im Schuldienst tätig. Der Orden bittet, dass neben dem Bistum Aachen auch die Kommunen aus dem Einzugsbereich für das Gymnasium Haus Overbach einen Finanzierungsbeitrag leisten und den Fortbestand mit sicherstellen. Der Orden hat daher zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes von den in Frage kommenden Kommunen auf Dauer von 10 Jahren einen angemessenen Zuschuss zu dem ungedeckten Trägeranteil erbeten. Der im Mittel hochgerechnete Fehlbetrag, basierend auf dem Jahr 2006, beträgt nach Abzug der Zuwendungen des Bistums und des Fördervereins ca. 257.000,00 € p.a. Zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushaltes haben Vertreter des Kreises Düren, der Städte Jülich und Linnich sowie der Gemeinden Aldenhoven, Inden, Niederzier und Titz, vorbehaltlich der Entscheidungen der Gremien die Bereitschaft erklärt, von 2002 bis 2012 einen Mitfinanzierungsanteil in Höhe von insgesamt höchstens 150.000,00 € jährlich zu übernehmen. Hiermit kann insbesondere die den Kreis treffende Verpflichtung, im Falle einer Aufgabe des Schulträgerschaft Vorlage: 286/2003 Seite - 3 - durch den Orden die Trägerschaft dieser Schule gemäß § 10 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz übernehmen zu müssen, vermieden werden. Die Zusammenarbeit und Mitfinanzierung soll in einem Vertrag zwischen dem Schulträger und den Kommunen sowie die Aufteilung der kommunalen Gesamtbeteiligung in einem weiteren Vertrag zwischen dem Kreis und den betroffenen Städten/Gemeinden festgelegt und geregelt werden. Die Zuwendungsbeträge sollen als Höchstbeträge gelten, um sie bei wirtschaftlich günstigen Entwicklungen entsprechend anpassen zu können. Der zwischen den Kommunen und dem Schulträger ausgehandelte Vertragsentwurf (siehe Anlage Nr. 1) sieht folgende Eckpunkte vor: Der Kreis Düren und die betroffenen obengenannten sechs Städte/Gemeinden beteiligen sich an den vom Schulträger gem. §§ 5 und 6 EFG-NW zu erbringenden Eigenleistungen (derzeit 6 % der zuschussfähigen Kosten sowie die beim Schulträger anfallenden sonstigen, nicht refinanzierbaren Kosten) mit Zuschüssen in einer Gesamthöhe von höchsten 150.000,00 € jährlich. Die Zuschüsse gelten als Zuwendungen Dritter im Sinne des § 6 EFG und mindern die Eigenleistung des Schulträgers. Der Schulträger legt den Kommunen jeweils den Haushaltsplan vor. Die Kostenrechnungen des Schulträgers, welche den Zuschussleistungen der Kommunen zu Grunde liegen, unterliegen den Haushaltsprüfungen der Schulaufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes. Die Zahlungen der einzelnen Zuschussgeber werden als Abschlagszahlung bis zum 30.06. jährlich in einer Summe fällig. Die endgültige Ermittlung der Zahlungsbeträge erfolgt nach Vorlage des Defizitnachweises. Der Vertrag wird, beginnend 2003, auf Dauer von 10 Jahren geschlossen (bis zum 31.12.2012). Er verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende vorher schriftlich gegenüber dem Schulträger gekündigt wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt vorbehalten. Für schulische Maßnahmen, die langfristig gesehen den Finanzbedarf der Schule wesentlich erhöhen, insbesondere für die Einrichtung weiterer Klassen, ist die vorherige Zustimmung der Vertragspartner einzuholen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Pflichten auch gegenüber einem neuen Schulträger zu erfüllen, soweit dieser bereit ist, das Gymnasium Haus Overbach als kath. Ersatzschule mit dem ihm eigenen Schulprofil weiterzuführen. Der zwischen den Vertretern des Kreises und den sechs beteiligten Kommunen ausgehandelte Vertragsentwurf (siehe Anlage 2) zur Aufbringung der kommunalen Gesamtbeteiligung an dem Trägeranteil sieht folgende Eckpunkte vor: An dem Gesamtbeteiligungsbetrag in Höhe von höchstens 150.000,00 € jährlich beteiligt sich der Kreis Düren mit einem Anteil von einem Drittel der Zuschusssumme, höchstens also jährlich bis zu 50.000,00 €. Vorlage: 286/2003 Seite - 4 - Die Aufteilung der jährlichen Restsumme in Höhe von bis zu 100.000,00 € wird anhand der jeweils aus den sechs Städten und Gemeinden an das Gymnasium Haus Overbach entsandten Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der Schülerzahl am 15.10. des Vorjahres vorgenommen. Hinsichtlich der Vertragsdauer gelten die Regelungen des mit dem Schulträger abgeschlossenen Vertrages (siehe Anlage 1).