Daten
Kommune
Pulheim
Größe
41 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II / 51
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
30.06.2011
ö. S.
X
Frau Tatas
(Verfasser/in)
205/2011
nö. S. TOP
24.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Erstes KiBiz-Änderungsgesetz und Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz wurde im Landtag NW in einer ersten Lesung am 19.05.2011 behandelt. Die Anhörung im zuständigen Fachausschuss für Familie, Kinder und Jugend soll am 09.06.2011 erfolgen, damit der Gesetzesentwurf im Juli 2011 verabschiedet werden kann. Das Erste KiBiz-Änderungsgesetz soll
zum 01.08.2011 in Kraft treten.
Mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz sollen in einem ersten Schritt Korrekturen herbeigeführt
werden, die bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 umzusetzen sind und zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen beitragen sollen.
Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:
Abschaffung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
Erhöhung der Kindpauschalen in den Gruppenformen I (Kinder im Altern von zwei Jahren
bis zur Einschulung) und II (Kinder im Alter von unter drei Jahren) in Form der Verbesserung des Personalschlüssels im U 3-Bereich durch zusätzliche Personalstunden für den
Einsatz von Ergänzungskräften bei gleichzeitiger Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten
von Kinderpflegerinnen
Erhöhung der finanziellen Förderung aller Familienzentren
Verbesserung der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderungen bei Finanzierung
von unterjährigen Veränderungen und Erhöhung der Pauschale in der Gruppenform II bei
einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden
Die im Gesetz genannten Änderungen werden mit Landesmitteln bezuschusst.
Die Abschaffung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung erfordert
eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen
für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006. Hierzu bedarf es jedoch erläuternde Regelungen
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zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz, die erst nach Inkrafttretung erwartet werden. So sind z. B.
weitere Ausführungen zu der Frage erforderlich, für welches Kindergartenjahr im Fall der Rückstellung vom Schulbesuch die Beitragsfreiheit erfolgen soll.
Zur Zeit finden für die technische Umsetzung der KiBiz-Gesetzesänderung zum 01.08.2011 Abstimmungen zwischen der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, dem Programmanbieter KITA Consulting und den Kommunen statt, um das EDV-Programm für Beitragserhebungen anzupassen. Bis zur Änderung der vorgenannten Satzung sollte aus Sicht des Jugendamtes ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 zunächst auf die Erhebung von Elternbeiträgen
für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung verzichtet werden. Die Einnahmeausfälle, die der Stadt Pulheim dadurch entstehen, werden vom Land ausgeglichen.
Unter Berücksichtigung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung erfolgt
auch eine Neuberechung der Elternbeiträge, da die Ausbauplanung (siehe Vorlage Nr. 198/2011,
Jugendhilfeausschuss am 30.06.2011) in den Einrichtungen Görreshofstraße, Kesselsgasse, Zu
den Fußfällen und in der Erfurter Str. (Ersatzbau Helmholtzstraße) als neues Angebot den Gruppentyp II mit jeweils 10 Plätzen für unter Dreijährige vorsieht. Diese neuen Gruppenformen können im Kindergartenjahr 2011/2012 jedoch frühestens nach Beendigung der Umbaumaßnahmen
für die U 3-Betreuung in den Einrichtungen bzw. nach Inbetriebnahme des Neubaus Erfurter Str.
starten. Dies wird voraussichtlich ab Ende 2011 der Fall sein.
Vor Abschluss der Betreuungsverträge für diese neue Gruppenform ist daher unter Berücksichtigung der geringen Kinderzahl und des hohen Personaleinsatzes eine Aktualisierung der Elternbeiträge erforderlich.
Für die Änderung der Beitragssatzung sollte aus Sicht des Jugendamtes eine Sondersitzung im
September 2011 vorgesehen werden, damit nach Inkrafttreten des Ersten-KiBiz-Änderungsgesetzes ein Beschluss über die aktualisierten Elternbeiträge im Haupt- und Finanzausschuss
(Sitzung am 20.09.11) und Rat (Sitzung am 27.09.11) erfolgen kann.
Dezernent
Amtsleiter
-2-
Verfasserin