Daten
Kommune
Pulheim
Größe
410 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
21.06.11, 11:20
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stand:15.1.2011
gedruckten Ausgabe der BASS (Stichtag 1. 7. 2010)
Diedgenae Regetungberücksichtigt .gegenüber der
1/11
S'
38)'
(ABI'
NRW'
12'
2010
23.
vom
den Runderlass
a) Teilnahmevon mindestenszehn Schüierinnenund Schülern,
b) Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten,
c) Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens drei
Wochenstunden,
d) Übemahme der Leitung der Silentien durch fachlich geeignete
Personen, möglichst.ausgebildete Lehrkräfie, Lehramtsanwärtednnen und Lehramtsanwärter sowie Studierende für ein Lehramt
im Hauptstudium,
e) Einrichtung iir ein Schuljahr
Zuwendungen
11- 02 Nr. 9
.fUiOG
';;ä;d Betreuungvon Schülörinnqn qp$ Schülern
derPrimarstufe
in
;;"h ääm Unterricht
(,,S"
iäir äirt{ oi" eins",,,DreizehI f lf's,'ir,,Silentien")
rru-lL
"'- -"-'-aoEti.
undWeiterbildung
fÜrSchule
d. Ministeriums
v . 3 1 7 2 o o 1( A B l N R W S 4 0 3 ) '
o
o
1' Zuwendungszweck
Das Land oewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Veruvaltungs/G zu $ a4 LHO) AryendungenzuschüsS 44 LHO (W
"*i"rr-"n"il,
t" i, iä" Perionalkostenvon Maßnahmen an Schulen des Primarbei"i.i" iri a"lt"uung vor und nach dem Untenicht ("Schule von acht bis
eins',,DreizehnPlus"'Silentien")
gelten als außerunlgrrichtlicheGanztagsDiese Betreuungsmaßnahmen
nach S I Abs. 2 SchulG (BASS 1 - 1)'
unOÄetr"uungsängebote
Ein Ansoruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht
entscheidetim Rahmen der verfÜgbaren
nicht. Die Bewilligungsbehörde
Wenn die Haushaltsmitteldes Landes nicht zur BewilliHaushaltsmittel.
gung aller vorliegendenAnträge ausreichen'werden erstmals beantragte
öariaaos- und Betreuungsangebote vorrangig an Schulen gefördert, die
bishernlochkeine entsprechendenAngebote hatten,oder sich in sozialen
Brennpunktenbefinden:nachrangigist die FÖrderungzusätziicherGrup
pen an Schulen,die bereitsentsprechendeAngebote haben.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen in Schulen des Primarbereichs zur Betreuung vor und nach dern Untericht ("Schulevon acht bis eins', "Dreizehn
Plus') an Unterichtstagen,an unterrichtsfreienTagen und in den Ferien
sowie Silentienzur individuellenFörderungvon Schülerinnenund SchÜlem zusätzlichzum Klassen-und Kursunterrichtin Kleingruppen.
Silentienwerden in sozialenBrennpunktenund in vom Land anerkannten
Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf mit dem Ziel der Sicherung von Grundlagenin der deutschenSprache und in Mathematikgefördert.
DerartigeMaßnahmenan Ganztagsschulennach S 9 Abs. 1 SchulG (geund S 9 Abs. 3 Schulc (offeneGanztagsschubundeneGanztagsschulen)
len) werden nicht gefördert.
3. Zuwendungsempfän ger
sind Gemeinden,Gemeindeverbändeund ZweckZuwendungsempfänger
verbände als Träger öfientlicherSchulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Der Schulträgerkann im Einvernehmenmit der Schule die Landesförderung an andereTrägerweiterleiten,wenn diese die Maßnahmendurchftihren und die für den Zuwendungsempfänger
maßgebendenBestimmungen
des Zuwendungsbescheides(einschließlichder Nebenbestimmungen),
soweit zutreffend, auch dem Dritten auferlegt werden. Der Schulträger hat
die ordnungsgemäßeVerwendungder Mittelzu prufenund nachzuweisen.
a
4.1
t
4.2
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuwendunosart
Projektbrderung
).2
Finanzierunosart
Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwenduno
Zuweisung/Zuschuss
5 . 4 Bemessungsorundlaoe
Der Festbetrag wird jeweils für Grundschulen pro Schul,ahr in Höhe
von 4.000 €, für Förderschulenin Höhe von 5.000 € für.ledeGruppe
der
von acht bis eins' sowiejeweilsfür Grundschulenin Hö"Schule
he von 5.000€, für Förderschulenin Höhe von 7.500 € füriede Gruppe aus,Dreizehn Plus' gewährt.
Zweitgruppen für Maßnahmen der.Schule von acht bis eins' können
in Grundschulenab 26. in Förderschulenab 16 zu betreuenden
Schülednnen und Schülern gefördert werden. Bei besonders hohem
Betreuungsbedarf ist im Ausnahmefall auch die Förderung von Drittund Viertgruppen bei 51 bzw. 76 Schülerinnen und Schülem (in Förderschulenbei 24 bzw 32 Schülerinnenund Schülern)möglich.
Bei .Dfeizehn Plus' kann die Landesförderung nur für Schulen im
kreisangehörigen Raum und für jeweils eine Gruppe pro Schule gewährt werdenBei Silentien beträgt der Festbetrag 750 € pro Schuljahr
Bemessungsgrundlage ist die Zahl der jeweils täglich anwesenden
Schülerinnen und Schüler Stichtag ftlr die Bemessungsgrundlage
ist der erste Tag nach den Heöstferien im betrefienden Schuljahr.
<l
5.5
Das für Schule zuständige Ministeriumkann im Einvernehmenmit
dem Finanzministeriumfür Grundschulverbünde($ 82 Absatz 3
SchulG) und organisatorischeZusammenschlüsse(S 83 Absatz 1
SchulG)besondereRegelungenvorsehen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie
für den Nachweis und die Prüfung derVerwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zr.rwendungsbescheidsund die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die WAA/G zu $ 44 LHO, soweit nicht nach
4. Zuwendun gsvoraussetzungen
diesen Fördenichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Eine zusätzliche
Die Betreuungsmaßnahmen
von acht bis eins' und ,Drei- Förderungvon weiterenAngeboten aus anderen Programmen(2.8. ,Kulzehn Plus' werden gefördert,"Schule
wenn folgende Voraussetzungen vortur und Schule',
Kind ein Instrument",,Kinder- und Jugendförder"Jedem
ilegen:
plan.)ist zulässig,
wenn diese im Rahmender Ganztags-und BetreuungsTeilnahme
a)
von mindestenszehn Schülerinnenund Schülern an
angebote stattfinden.
der Betreuungsmaßnahme
in der Grundschulebzw. von mindes7. Verfahren
tens acht Schülerinnenund Schülernin der Förderschule,
7.1 Antraosverfahren
b) Betreuung vor dem Unterricht und zur gädagogischen ÜbermitDie Anträge sind nach dem Muster der Anlage 1 (Anlage 2 zu Nr.
tagbetreuungan allen Unterichtstagen,in der Regelvon 8 Uhr bis
3.1 WG zu $ 44 LHO) bis zum 31. März eines jeden Jahres einzumindestens13 Uhr ("Schulevon acht bis eins'), bei Ganztagsanreichen.
geboten an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem
7.2
Bewilliqunosverfahren
festenzeillichenRahmen in der Regel von 13 Uhr bis 15 Uhf bei
7.2.1 Bewilligungsbehörden
sind die Bezirksregierungen.
Bedarfauch länger (,Dreizehnplus'),
c) Gelegenheitzu einem lmbiss oder einer Mahlzelt,bei Ganäags- 7.2.2 Die Fördermittel können den Schulträgem auf Antrag für alle Schulen ihres Bezirks bzw. den Ersatzschufträgern ftr alle Schulen des
angebotendarüber hinaus zur Erledigungder Hausaufgaben,zu
jeweiligen Regierungsbezirkes als Gesamtbetrag bewilligt werden.
Bewegung, Spiel und Sport sowie anderen Freizeitangeboten,
Der Schulträger entscheidet über die Auffeilung der Finanzmittel auf
d) Durchführungder Ganztags-und Betreuungsangebotein geeigdie Betreuungsmaßnahmen.
neten Räumender Schule,in anderen Räumen des Schulträgers
im schulnahen Bereich oder in geeigneten Räumen des Trägers
7.2.3 Der Zuwendungsbescheidist nach dem Muster der Anlage 2 (Anlader Maßnahme,
ge 3 zu Nr. 4.1 WG zu S 44 LHO) zu erteilen.
e) GrundsätzlicheTeilnahmemöalichkeit
für alle Schülerinnenund 7.3 Anforderunos- unüAuszahlunqsverfahren
Schülerder Schule,
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei gleichen Raten, ieweilszum 1. Septemberund 1. März.
0 Vlrliegen eines Protokolls gemäß S 35 Infektionsschutzgesetz
(tfsc),
7.4 Verwendunosnachweisverfahren
g) Mindestdauer der Betreuunqsmaßnahme: ein Schuliahr. Bei
Der Verwendungsnachweisist nach dem Muster der Anlage 3 zu
neuen Gruppen wird ein Malinahmebeginn bis spätesiens zum
fr.rhren(vereinfachter Verwendungsnachweis). Oie Vorlage des verersten Schultag nach Ende der Herbstferien zugelassen.
einfachten Verwendungsnachweises wird für die Ersatzschulträger
Abweichendvon Buchstabea)'dann
zugelassen(W Nr. 10.2.2.2zu S 44 LHO).
kann in Grundschulenim Einzelfalleine Betreuungsgruppeauch
gefördert werden, wenn dieser
8. Ersa&schulen
mindestensacht Kinderangehören,deren Betreuunganderweitig(2.
Träger genehmigter Ersatzschulen können entsprechend verfahren und
B. durch den Besucheiner Betreuungsgruppe
der Nächbarschuteo.
eine entsprechende Förderung erhalten. Als Ganztagsschulen gelten nur
ä.) nicht sichergestelltwerden kann_die Schulen, deren Ganztagszuschlag refinanziertwird sowie offene Ganz'
Silentienwerden gefördert,wenn folgendeVorausseEungenvorlie- tagsschulennach I Abs. 3 Schulc.
S
.:...
Stand:l5. 1..2Q11,-
Richilinien
geren
bisl;fiiil?:"rtll"'
.;iese
;.r3:l:'ü?i.tär"ffil1lRw s.238):RdErl.
v 23.ra.2o1o
(AaLNRW1,/11
s,3a)
Anlage 1
Kreis/StadVGemeinde/Ersatzschutträaer
Datum
::'1.::*::::::
Antrag
auf Gewährung einer Zuwendung
für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht(,Schulevon acht bis eins",,Dreizehn
Plus', ,Silentien')in Schulender Primarstufe.
Der/die
Trägervon...... Grundschulenund
reich.
lm Schuljahr......sollen im Bereichder Gemeinde/derStadUdesKreises/
des Ersatzschulträgers Betreuungsangebote nach dem RdErl. des MSW
v. 31. 7- 2008 (BASS 11 - 02 Nr. 9) wie folgt eingerichtetwerden:
An-...Grundschulen(........Gruppen,Schule von acht bis eins';
davon.....Zweit-und .....weitereGruppen)
. . . . . . .G
. ruppen,Dreizehn
Plus';
1 n . . . . G r u n d s c h u l e (n'davon.....2weitund .....weitereGruppen)
O--rrn.....Förderschulen
im Primarbereich(....Gruppen,Schule von acht bis
eins': davon.....Zweit-und .....weitereGruppen)
^
-n.....Förderschulen lm Primarbereich(........Gruppen"DreizehnPlus";daV
von.....ZweiFund .....weitereGruppen)
A n . . . . . S c h u l e.n. . . . . S
. ilentien
Hierfür beantrage ich den Landeszuschuss in Höhe von insgesamt
A
le
Stehen Anteile d€r hierzugewiesenen Landesrnitiel Driüen zu, so sind sie
nach Erhalt unvetzüglich än dies€ weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße
Verwendung dieser Mittel ist \ron lhnen zu prüfen. Diese Maßna-hrien sind
in den von lhn€n vorzulegenden Verwendungsnach\€is einzub€ziehen,
Soltten an Schulen, trtr die die Landeszuweisung/der Landesanschuss be!
antragt wurde, keine-B-etreuungsmaßnahmenzustande kommen, sind mir
die entsprechenden Mittel umgehend zu erstatten.
Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die
Betreuungsmaßnahmen seines Bezirks. Weitere Gruppen können bei feh_
lendem Betreuungsbedarf an anderen Schulen gefordert werdenSchulträgem, die bereits Fördermittelftrr alle Grund- und Förderschutenihres Bezirks vollständig erhalten, in deren Bezirk der Bedarf an Betreuungsangebcten im Proiekt,Schule von a-chtbis eins' jedoch die Förderung w!iterer Gruppen erfordert, können im Rahmen nicht benötigter Mittel ariderer
Schulträger zusätzliche Fördermittel erhalten.
lch weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligungnicht geschlossenwerden kann, dass die Förderungauch in künfiigenHaushaltsjahrenim bisherigen Umfang erfolgt.
lch bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko
insbesonderebei Abschluss.Anderung oder Verlängerungvon Verträgenzu berücksichtigen.
Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig.Die Auszahlung gem. ANBest-G
kommt erst in Betracht,wenn der Zuwendungsbescheidbeständskräftig
geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabedes Zuwendungsbescheides).
Sie können die Bestandskraftdes Zuwendungsbescheidesherbeilühren
und damil die Auszahlungbeschleunigen,wenn Sie der Bewilligungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von
Rechtsbehelfen verzichten. Ein vorformulierter Rechtsbehelfsvezicht lieot
diesem Zuwendungsbescheidals Anlage bei.
Nebenbestimmunoen
Rechtsbehelfsbelehruno
lm Auftrag
€.
..................
lch bestätige,dass die o.g. Angebote nicht an Ganztagsschulennach $ 9
Abs. 1 und S I Abs. 3 SchulG (BASS 1 - 1) durchgeführtwerden sollen.
Die Einrichtungder Betreuungsangeboteals schulische Veranstaltung
wurde durch die jeweilige Schulkonferenz beschlossen. Diesen Beschlüssen habe ich zugestimmt.
Das Vodiegen der Fördervoraussetzungen entsprechend den Fördefrichtlinienwird für jede Maßnahmebestätigt.
lm Auftrag
Anlage 3
Kreis/StadUGemeinde/Ersatzschulträoer.
Datum
Bezirksregierung
Verwendungsnachweis
für Zuwendungendes Landes NRW für die Betreuungvon Schülerinnen
und Schülern in Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht
("Schulevon acht bis eins",,DreizehnPlus', ,Silentien")in Schulender Primarstufegemäß RdErl.des MSW v. 31.7 . 2OO8 (BASS 11 - 02 Nr. 9).
D u r c hZ u w e n d u n g s b e s c h evi d
om .-........A
. . z . : . . . . . . . . . . .w. u r d e nf ü r B e t r e u u n g s g r u p p e inn s g e s a m .t . . . . . . . . . . . . . .a€l s Z u w e i s u n g / Z u s c h u szsu d e n o . a .
Maßnahmenbewilligtund ausgezahlt.
Anlage 2
o
o
Bezirksregierung
.........
Datum
Zuwendungs bescheid
für Zuwendungendes Landes NRW iür die Betreuungvon Schülerinnen
und Schülernin Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht
(,Schulevon acht bis eins', ,DreizehnPlus",,Silentien')in Schulender Pri'
marstufegemäß RdErl.des MSW v. 31. 7. 2008 (BASS 11 - 02 Nr. 9).
Auf lhren Antrag hin bewilligeich lhnen für das Schuljahr..........
eine Landeszuweisung/einen Landeszuschussin Höhe von
j e 7 5 0 € f r J r. . . . . .S i i e n t i e na n . . . . . . .S c h u i e n
je 4.000 € für ..... Grundschulen(........Gruppen ,Schule von acht bis
eins')
je 5.000 € für ..... Grundschulen(........Gruppen
Plus')
"Dreizehn
je 5.000 € filf..... Förderschulentm Pnmärbereich
(........Gruppen,schule
von acht bis eins")
je 7.500 € für ..... Förderschulenim Primarbereich(.......Gruppen
"Dreizehn Plus")
D e r G e s a m t b e t r adge r Z u w e n d u n gb e t r ä g ts o m i t . . . . . . . . . . . . . . . .€. . .
Die Zlwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt und in
zwei Raten,und zwar zum 1. September..... und zum 1.-ivtärz.....ausgezahlt. Eine Anforderung ist hierzu nicht erforderlich.
Bemessungsgrundlage
für die Höhe der Zuwendungist die Zahl der tägiich
anwesenden Schülerinnenund Schüler. Stichtag für die Bemessu-ngsgrundlage ist die erste Woche nach den Herlstferien im Schuliähr
Sollte sich eine Anderung gegenüber lhres Antrags vom
e r g e b e nh a b e n ,i s t m i r d i e s s p ä t ö s t ä n sb i s 2 u m . . . . . . . . . . . . . . . . m i t zuteilen.
Zum Nachweisder zweckentsprechenden
Venwendungist der als Aniage
beigefügte vereinfachteVerwendungsnachweis zu führin und mir bis zu-m
vorzutegen.
Nachweis
SachbenchtfZahlenmäßioer
. istTräDer/die KreisiStadUGemeinde/Ersatzschulträger
g e r v o n . . . . . . .G r u n d s c h u l e u
n n d . . . . . . . . . .F. ö r d e r s c h u l einm P r i m a r b e r e i c h Es wurden folgende Betreuungsgruppengebildet
...-.....an Grundschulenaus dem Programm,Schule von acht bis eins'
(davon ........2usätzliche
Gruppen)
.........an Grundschulenaus dem Programm,Dreizehn Plus(davon ........2usätzliche
Gruppen)
.........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm,,Schulevon
Gruppen)
acht bis eins' (davon........2usätzliche
.........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm
Gruppen)
,Dreizehn Plus' (davon........2usätzliche
. c h u l e n. . . . . . - . .S. i l e n t i e ng e b i l d e t .
E s w u r d e na n . . . . . . . S
Für den Primarbereich"Schule von acht bis eins' wurden insgesamt
€ in Anspruchgenommen.
Plus' wurden insgesamt
Für den Primarbereich
"Dreizehn
€ in Anspruchgenommen.
F ü r S i l e n t i e nw u r d e ni n s g e s a m t . . . . . . . - . . . . . . . .€- -i.n. .A n s p r u c hg e n o m m e n .
Die für Betreuungsgruppen
...-....an Grundschulenaus dem Programm,Schule von acht bis eins'
( d a v o n. . . . . . . . .z u s ä E l i c h eG r u p p e n )
.........an Grundschulenaus dem Programm"DreizehnPlus'
( d a v o n. . . . . . . .z. u s ä t z l i c h eG r u p p e n )
.........an Förderschulenim Pnmarbereichaus dem Programm,Schulevon
Gruppen)
acht bis eins" (davon........2usätzliche
.........an Förderschuienim Primarbereichaus dem Programm,Dreizehn
Plus' (davon. .......zusäElicheGruppen)
S i l e n t i e na n . . . . . . . . . . -S. .c h u l e n
sowie für
beantragtenLandesmittelkonnten nicht in Anspruch genommen werden,
weil diese Maßnahmennicht realisiertwurden. Die hierfürbereitgestellten
Mittelsind am . 20... zurückgezahltworden.
,v
/
/
i
Stand:15.1.2011
Von den insgesamt ..........durchoeführtenBetreuungsmaßnahmenhat
der/die KreiVStadUGemernde/Ersätzschulträgerfür
Betreuungsmaßnah-
men
... an Grundschulenaus dem Programm,schule von acht bis eins'
.........an Grundschulenaus dem Programm
Plus'
"Dreizehn
.........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm
"Schulevon acht bis eins"
'-.......an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm
,DreizehnPlus'
die Trägerschaftübemommen.Für BetreuÜngsmaßnahmen
..-..... an Grundschulenaus dem Programm,schule von acht bis eins'
.........an Grundschulenaus dem Programm,DreizehnPlus"
.........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm
,schule von acht bis eins"
.........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm
.DreizehnPlus'
wurdendiebewi||igtenMitte|andiejeweiIigenanderenTrägerweiterge|e|.
tet und deren ordnungsgemäßeVerwendunggepruft'
Bestätiouna
Es wird bestätigt, dass die bewilligten Mittel dem Zweck entsprechend verwendetwurden-.Die nicht in Anspiuch genommenenMittelwurdenzurÜckgezahlt.
.lm Auflrag
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