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Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 233/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
410 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
21.06.11, 11:20
Aktualisiert
28.06.11, 08:28
Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 233/2011) Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 233/2011) Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 233/2011)

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Inhalt der Datei

Stand:15.1.2011 gedruckten Ausgabe der BASS (Stichtag 1. 7. 2010) Diedgenae Regetungberücksichtigt .gegenüber der 1/11 S' 38)' (ABI' NRW' 12' 2010 23. vom den Runderlass a) Teilnahmevon mindestenszehn Schüierinnenund Schülern, b) Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten, c) Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens drei Wochenstunden, d) Übemahme der Leitung der Silentien durch fachlich geeignete Personen, möglichst.ausgebildete Lehrkräfie, Lehramtsanwärtednnen und Lehramtsanwärter sowie Studierende für ein Lehramt im Hauptstudium, e) Einrichtung iir ein Schuljahr Zuwendungen 11- 02 Nr. 9 .fUiOG ';;ä;d Betreuungvon Schülörinnqn qp$ Schülern derPrimarstufe in ;;"h ääm Unterricht (,,S" iäir äirt{ oi" eins",,,DreizehI f lf's,'ir,,Silentien") rru-lL "'- -"-'-aoEti. undWeiterbildung fÜrSchule d. Ministeriums v . 3 1 7 2 o o 1( A B l N R W S 4 0 3 ) ' o o 1' Zuwendungszweck Das Land oewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Veruvaltungs/G zu $ a4 LHO) AryendungenzuschüsS 44 LHO (W "*i"rr-"n"il, t" i, iä" Perionalkostenvon Maßnahmen an Schulen des Primarbei"i.i" iri a"lt"uung vor und nach dem Untenicht ("Schule von acht bis eins',,DreizehnPlus"'Silentien") gelten als außerunlgrrichtlicheGanztagsDiese Betreuungsmaßnahmen nach S I Abs. 2 SchulG (BASS 1 - 1)' unOÄetr"uungsängebote Ein Ansoruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht entscheidetim Rahmen der verfÜgbaren nicht. Die Bewilligungsbehörde Wenn die Haushaltsmitteldes Landes nicht zur BewilliHaushaltsmittel. gung aller vorliegendenAnträge ausreichen'werden erstmals beantragte öariaaos- und Betreuungsangebote vorrangig an Schulen gefördert, die bishernlochkeine entsprechendenAngebote hatten,oder sich in sozialen Brennpunktenbefinden:nachrangigist die FÖrderungzusätziicherGrup pen an Schulen,die bereitsentsprechendeAngebote haben. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Maßnahmen in Schulen des Primarbereichs zur Betreuung vor und nach dern Untericht ("Schulevon acht bis eins', "Dreizehn Plus') an Unterichtstagen,an unterrichtsfreienTagen und in den Ferien sowie Silentienzur individuellenFörderungvon Schülerinnenund SchÜlem zusätzlichzum Klassen-und Kursunterrichtin Kleingruppen. Silentienwerden in sozialenBrennpunktenund in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf mit dem Ziel der Sicherung von Grundlagenin der deutschenSprache und in Mathematikgefördert. DerartigeMaßnahmenan Ganztagsschulennach S 9 Abs. 1 SchulG (geund S 9 Abs. 3 Schulc (offeneGanztagsschubundeneGanztagsschulen) len) werden nicht gefördert. 3. Zuwendungsempfän ger sind Gemeinden,Gemeindeverbändeund ZweckZuwendungsempfänger verbände als Träger öfientlicherSchulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen. Der Schulträgerkann im Einvernehmenmit der Schule die Landesförderung an andereTrägerweiterleiten,wenn diese die Maßnahmendurchftihren und die für den Zuwendungsempfänger maßgebendenBestimmungen des Zuwendungsbescheides(einschließlichder Nebenbestimmungen), soweit zutreffend, auch dem Dritten auferlegt werden. Der Schulträger hat die ordnungsgemäßeVerwendungder Mittelzu prufenund nachzuweisen. a 4.1 t 4.2 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Zuwendunosart Projektbrderung ).2 Finanzierunosart Festbetragsfinanzierung Form der Zuwenduno Zuweisung/Zuschuss 5 . 4 Bemessungsorundlaoe Der Festbetrag wird jeweils für Grundschulen pro Schul,ahr in Höhe von 4.000 €, für Förderschulenin Höhe von 5.000 € für.ledeGruppe der von acht bis eins' sowiejeweilsfür Grundschulenin Hö"Schule he von 5.000€, für Förderschulenin Höhe von 7.500 € füriede Gruppe aus,Dreizehn Plus' gewährt. Zweitgruppen für Maßnahmen der.Schule von acht bis eins' können in Grundschulenab 26. in Förderschulenab 16 zu betreuenden Schülednnen und Schülern gefördert werden. Bei besonders hohem Betreuungsbedarf ist im Ausnahmefall auch die Förderung von Drittund Viertgruppen bei 51 bzw. 76 Schülerinnen und Schülem (in Förderschulenbei 24 bzw 32 Schülerinnenund Schülern)möglich. Bei .Dfeizehn Plus' kann die Landesförderung nur für Schulen im kreisangehörigen Raum und für jeweils eine Gruppe pro Schule gewährt werdenBei Silentien beträgt der Festbetrag 750 € pro Schuljahr Bemessungsgrundlage ist die Zahl der jeweils täglich anwesenden Schülerinnen und Schüler Stichtag ftlr die Bemessungsgrundlage ist der erste Tag nach den Heöstferien im betrefienden Schuljahr. <l 5.5 Das für Schule zuständige Ministeriumkann im Einvernehmenmit dem Finanzministeriumfür Grundschulverbünde($ 82 Absatz 3 SchulG) und organisatorischeZusammenschlüsse(S 83 Absatz 1 SchulG)besondereRegelungenvorsehen. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung derVerwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zr.rwendungsbescheidsund die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die WAA/G zu $ 44 LHO, soweit nicht nach 4. Zuwendun gsvoraussetzungen diesen Fördenichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Eine zusätzliche Die Betreuungsmaßnahmen von acht bis eins' und ,Drei- Förderungvon weiterenAngeboten aus anderen Programmen(2.8. ,Kulzehn Plus' werden gefördert,"Schule wenn folgende Voraussetzungen vortur und Schule', Kind ein Instrument",,Kinder- und Jugendförder"Jedem ilegen: plan.)ist zulässig, wenn diese im Rahmender Ganztags-und BetreuungsTeilnahme a) von mindestenszehn Schülerinnenund Schülern an angebote stattfinden. der Betreuungsmaßnahme in der Grundschulebzw. von mindes7. Verfahren tens acht Schülerinnenund Schülernin der Förderschule, 7.1 Antraosverfahren b) Betreuung vor dem Unterricht und zur gädagogischen ÜbermitDie Anträge sind nach dem Muster der Anlage 1 (Anlage 2 zu Nr. tagbetreuungan allen Unterichtstagen,in der Regelvon 8 Uhr bis 3.1 WG zu $ 44 LHO) bis zum 31. März eines jeden Jahres einzumindestens13 Uhr ("Schulevon acht bis eins'), bei Ganztagsanreichen. geboten an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem 7.2 Bewilliqunosverfahren festenzeillichenRahmen in der Regel von 13 Uhr bis 15 Uhf bei 7.2.1 Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Bedarfauch länger (,Dreizehnplus'), c) Gelegenheitzu einem lmbiss oder einer Mahlzelt,bei Ganäags- 7.2.2 Die Fördermittel können den Schulträgem auf Antrag für alle Schulen ihres Bezirks bzw. den Ersatzschufträgern ftr alle Schulen des angebotendarüber hinaus zur Erledigungder Hausaufgaben,zu jeweiligen Regierungsbezirkes als Gesamtbetrag bewilligt werden. Bewegung, Spiel und Sport sowie anderen Freizeitangeboten, Der Schulträger entscheidet über die Auffeilung der Finanzmittel auf d) Durchführungder Ganztags-und Betreuungsangebotein geeigdie Betreuungsmaßnahmen. neten Räumender Schule,in anderen Räumen des Schulträgers im schulnahen Bereich oder in geeigneten Räumen des Trägers 7.2.3 Der Zuwendungsbescheidist nach dem Muster der Anlage 2 (Anlader Maßnahme, ge 3 zu Nr. 4.1 WG zu S 44 LHO) zu erteilen. e) GrundsätzlicheTeilnahmemöalichkeit für alle Schülerinnenund 7.3 Anforderunos- unüAuszahlunqsverfahren Schülerder Schule, Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei gleichen Raten, ieweilszum 1. Septemberund 1. März. 0 Vlrliegen eines Protokolls gemäß S 35 Infektionsschutzgesetz (tfsc), 7.4 Verwendunosnachweisverfahren g) Mindestdauer der Betreuunqsmaßnahme: ein Schuliahr. Bei Der Verwendungsnachweisist nach dem Muster der Anlage 3 zu neuen Gruppen wird ein Malinahmebeginn bis spätesiens zum fr.rhren(vereinfachter Verwendungsnachweis). Oie Vorlage des verersten Schultag nach Ende der Herbstferien zugelassen. einfachten Verwendungsnachweises wird für die Ersatzschulträger Abweichendvon Buchstabea)'dann zugelassen(W Nr. 10.2.2.2zu S 44 LHO). kann in Grundschulenim Einzelfalleine Betreuungsgruppeauch gefördert werden, wenn dieser 8. Ersa&schulen mindestensacht Kinderangehören,deren Betreuunganderweitig(2. Träger genehmigter Ersatzschulen können entsprechend verfahren und B. durch den Besucheiner Betreuungsgruppe der Nächbarschuteo. eine entsprechende Förderung erhalten. Als Ganztagsschulen gelten nur ä.) nicht sichergestelltwerden kann_die Schulen, deren Ganztagszuschlag refinanziertwird sowie offene Ganz' Silentienwerden gefördert,wenn folgendeVorausseEungenvorlie- tagsschulennach I Abs. 3 Schulc. S .:... Stand:l5. 1..2Q11,- Richilinien geren bisl;fiiil?:"rtll"' .;iese ;.r3:l:'ü?i.tär"ffil1lRw s.238):RdErl. v 23.ra.2o1o (AaLNRW1,/11 s,3a) Anlage 1 Kreis/StadVGemeinde/Ersatzschutträaer Datum ::'1.::*:::::: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht(,Schulevon acht bis eins",,Dreizehn Plus', ,Silentien')in Schulender Primarstufe. Der/die Trägervon...... Grundschulenund reich. lm Schuljahr......sollen im Bereichder Gemeinde/derStadUdesKreises/ des Ersatzschulträgers Betreuungsangebote nach dem RdErl. des MSW v. 31. 7- 2008 (BASS 11 - 02 Nr. 9) wie folgt eingerichtetwerden: An-...Grundschulen(........Gruppen,Schule von acht bis eins'; davon.....Zweit-und .....weitereGruppen) . . . . . . .G . ruppen,Dreizehn Plus'; 1 n . . . . G r u n d s c h u l e (n'davon.....2weitund .....weitereGruppen) O--rrn.....Förderschulen im Primarbereich(....Gruppen,Schule von acht bis eins': davon.....Zweit-und .....weitereGruppen) ^ -n.....Förderschulen lm Primarbereich(........Gruppen"DreizehnPlus";daV von.....ZweiFund .....weitereGruppen) A n . . . . . S c h u l e.n. . . . . S . ilentien Hierfür beantrage ich den Landeszuschuss in Höhe von insgesamt A le Stehen Anteile d€r hierzugewiesenen Landesrnitiel Driüen zu, so sind sie nach Erhalt unvetzüglich än dies€ weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel ist \ron lhnen zu prüfen. Diese Maßna-hrien sind in den von lhn€n vorzulegenden Verwendungsnach\€is einzub€ziehen, Soltten an Schulen, trtr die die Landeszuweisung/der Landesanschuss be! antragt wurde, keine-B-etreuungsmaßnahmenzustande kommen, sind mir die entsprechenden Mittel umgehend zu erstatten. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Betreuungsmaßnahmen seines Bezirks. Weitere Gruppen können bei feh_ lendem Betreuungsbedarf an anderen Schulen gefordert werdenSchulträgem, die bereits Fördermittelftrr alle Grund- und Förderschutenihres Bezirks vollständig erhalten, in deren Bezirk der Bedarf an Betreuungsangebcten im Proiekt,Schule von a-chtbis eins' jedoch die Förderung w!iterer Gruppen erfordert, können im Rahmen nicht benötigter Mittel ariderer Schulträger zusätzliche Fördermittel erhalten. lch weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligungnicht geschlossenwerden kann, dass die Förderungauch in künfiigenHaushaltsjahrenim bisherigen Umfang erfolgt. lch bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesonderebei Abschluss.Anderung oder Verlängerungvon Verträgenzu berücksichtigen. Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig.Die Auszahlung gem. ANBest-G kommt erst in Betracht,wenn der Zuwendungsbescheidbeständskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabedes Zuwendungsbescheides). Sie können die Bestandskraftdes Zuwendungsbescheidesherbeilühren und damil die Auszahlungbeschleunigen,wenn Sie der Bewilligungsbehörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten. Ein vorformulierter Rechtsbehelfsvezicht lieot diesem Zuwendungsbescheidals Anlage bei. Nebenbestimmunoen Rechtsbehelfsbelehruno lm Auftrag €. .................. lch bestätige,dass die o.g. Angebote nicht an Ganztagsschulennach $ 9 Abs. 1 und S I Abs. 3 SchulG (BASS 1 - 1) durchgeführtwerden sollen. Die Einrichtungder Betreuungsangeboteals schulische Veranstaltung wurde durch die jeweilige Schulkonferenz beschlossen. Diesen Beschlüssen habe ich zugestimmt. Das Vodiegen der Fördervoraussetzungen entsprechend den Fördefrichtlinienwird für jede Maßnahmebestätigt. lm Auftrag Anlage 3 Kreis/StadUGemeinde/Ersatzschulträoer. Datum Bezirksregierung Verwendungsnachweis für Zuwendungendes Landes NRW für die Betreuungvon Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht ("Schulevon acht bis eins",,DreizehnPlus', ,Silentien")in Schulender Primarstufegemäß RdErl.des MSW v. 31.7 . 2OO8 (BASS 11 - 02 Nr. 9). D u r c hZ u w e n d u n g s b e s c h evi d om .-........A . . z . : . . . . . . . . . . .w. u r d e nf ü r B e t r e u u n g s g r u p p e inn s g e s a m .t . . . . . . . . . . . . . .a€l s Z u w e i s u n g / Z u s c h u szsu d e n o . a . Maßnahmenbewilligtund ausgezahlt. Anlage 2 o o Bezirksregierung ......... Datum Zuwendungs bescheid für Zuwendungendes Landes NRW iür die Betreuungvon Schülerinnen und Schülernin Grund- und Förderschulenvor und nach dem Unterricht (,Schulevon acht bis eins', ,DreizehnPlus",,Silentien')in Schulender Pri' marstufegemäß RdErl.des MSW v. 31. 7. 2008 (BASS 11 - 02 Nr. 9). Auf lhren Antrag hin bewilligeich lhnen für das Schuljahr.......... eine Landeszuweisung/einen Landeszuschussin Höhe von j e 7 5 0 € f r J r. . . . . .S i i e n t i e na n . . . . . . .S c h u i e n je 4.000 € für ..... Grundschulen(........Gruppen ,Schule von acht bis eins') je 5.000 € für ..... Grundschulen(........Gruppen Plus') "Dreizehn je 5.000 € filf..... Förderschulentm Pnmärbereich (........Gruppen,schule von acht bis eins") je 7.500 € für ..... Förderschulenim Primarbereich(.......Gruppen "Dreizehn Plus") D e r G e s a m t b e t r adge r Z u w e n d u n gb e t r ä g ts o m i t . . . . . . . . . . . . . . . .€. . . Die Zlwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt und in zwei Raten,und zwar zum 1. September..... und zum 1.-ivtärz.....ausgezahlt. Eine Anforderung ist hierzu nicht erforderlich. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zuwendungist die Zahl der tägiich anwesenden Schülerinnenund Schüler. Stichtag für die Bemessu-ngsgrundlage ist die erste Woche nach den Herlstferien im Schuliähr Sollte sich eine Anderung gegenüber lhres Antrags vom e r g e b e nh a b e n ,i s t m i r d i e s s p ä t ö s t ä n sb i s 2 u m . . . . . . . . . . . . . . . . m i t zuteilen. Zum Nachweisder zweckentsprechenden Venwendungist der als Aniage beigefügte vereinfachteVerwendungsnachweis zu führin und mir bis zu-m vorzutegen. Nachweis SachbenchtfZahlenmäßioer . istTräDer/die KreisiStadUGemeinde/Ersatzschulträger g e r v o n . . . . . . .G r u n d s c h u l e u n n d . . . . . . . . . .F. ö r d e r s c h u l einm P r i m a r b e r e i c h Es wurden folgende Betreuungsgruppengebildet ...-.....an Grundschulenaus dem Programm,Schule von acht bis eins' (davon ........2usätzliche Gruppen) .........an Grundschulenaus dem Programm,Dreizehn Plus(davon ........2usätzliche Gruppen) .........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm,,Schulevon Gruppen) acht bis eins' (davon........2usätzliche .........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm Gruppen) ,Dreizehn Plus' (davon........2usätzliche . c h u l e n. . . . . . - . .S. i l e n t i e ng e b i l d e t . E s w u r d e na n . . . . . . . S Für den Primarbereich"Schule von acht bis eins' wurden insgesamt € in Anspruchgenommen. Plus' wurden insgesamt Für den Primarbereich "Dreizehn € in Anspruchgenommen. F ü r S i l e n t i e nw u r d e ni n s g e s a m t . . . . . . . - . . . . . . . .€- -i.n. .A n s p r u c hg e n o m m e n . Die für Betreuungsgruppen ...-....an Grundschulenaus dem Programm,Schule von acht bis eins' ( d a v o n. . . . . . . . .z u s ä E l i c h eG r u p p e n ) .........an Grundschulenaus dem Programm"DreizehnPlus' ( d a v o n. . . . . . . .z. u s ä t z l i c h eG r u p p e n ) .........an Förderschulenim Pnmarbereichaus dem Programm,Schulevon Gruppen) acht bis eins" (davon........2usätzliche .........an Förderschuienim Primarbereichaus dem Programm,Dreizehn Plus' (davon. .......zusäElicheGruppen) S i l e n t i e na n . . . . . . . . . . -S. .c h u l e n sowie für beantragtenLandesmittelkonnten nicht in Anspruch genommen werden, weil diese Maßnahmennicht realisiertwurden. Die hierfürbereitgestellten Mittelsind am . 20... zurückgezahltworden. ,v / / i Stand:15.1.2011 Von den insgesamt ..........durchoeführtenBetreuungsmaßnahmenhat der/die KreiVStadUGemernde/Ersätzschulträgerfür Betreuungsmaßnah- men ... an Grundschulenaus dem Programm,schule von acht bis eins' .........an Grundschulenaus dem Programm Plus' "Dreizehn .........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm "Schulevon acht bis eins" '-.......an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm ,DreizehnPlus' die Trägerschaftübemommen.Für BetreuÜngsmaßnahmen ..-..... an Grundschulenaus dem Programm,schule von acht bis eins' .........an Grundschulenaus dem Programm,DreizehnPlus" .........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm ,schule von acht bis eins" .........an Förderschulenim Primarbereichaus dem Programm .DreizehnPlus' wurdendiebewi||igtenMitte|andiejeweiIigenanderenTrägerweiterge|e|. tet und deren ordnungsgemäßeVerwendunggepruft' Bestätiouna Es wird bestätigt, dass die bewilligten Mittel dem Zweck entsprechend verwendetwurden-.Die nicht in Anspiuch genommenenMittelwurdenzurÜckgezahlt. .lm Auflrag o o o o frnln*tl S 7