Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 182/2010
Az.: 81 06-30
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 16.03.2010
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
25.03.2010
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt 2010, Betriebszweig Hallenbad
außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt wird für den Betriebszweig Hallenbad zum
Geschäftsjahr 2010 wie folgt festgestellt.
Auf der Erfolgsplanseite
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von -verändert
314.800,00 €
698.600.00 €
Auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von -verändert
600.559,00 €
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 17.12.2009 den Wirtschaftsplan 2010 für das
Hallenbad in Liblar beschlossen.
Im Vermögensplan waren seinerzeit Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Sanierung der
Überlaufrinne der beiden Becken im Hallenbad veranschlagt. Diese Rinnen sind derzeit undicht
und „Chlorwasser“ gelangt in die Betonkonstruktion sowie den Keller des Bades. Die
Betriebsleitung ist zum Zeitpunkt der Mittelveranschlagung davon ausgegangen, dass sich die
Undichtigkeiten nachhaltig durch „Beiarbeiten“ beseitigen lassen würden. Im Zuge dieser
Maßnahme sollten dann ebenfalls die Abdeckroste, welche nicht mehr den derzeitigen
gesetzlichen Vorgaben entsprechen, erneuert werden.
Bei der weiteren Planung zeigte sich jedoch, dass eine in der Betonkonstruktion liegende
Bewegungsfuge für die Undichtigkeiten verantwortlich ist und ein „Beiarbeiten“ an der Oberfläche
der Rinne keinen Erfolg bringen wird.
Die Betriebsleitung hat sich daraufhin mit einem Ingenieurbüro in Verbindung gesetzt, welches
sich mit der Sanierung von Überlaufrinnen sehr gut auskennt. Dieses Büro hat insgesamt fünf
verschiedene Sanierungsvorschläge erarbeitet, die je nach Machart Kosten zwischen 150.000 und
230.000 Euro verursachen.
Eine Verschiebung der Investition kann seitens der Betriebsleitung nicht empfohlen werden, da bei
einer deutlichen Verzögerung der Reparatur sowohl mit Folgeschäden als auch mit einer
Einschränkung der Konstruktionssicherheit zu rechnen ist. Die Sanierung soll daher möglichst
kurzfristig öffentlich ausgeschrieben, vergeben und in den Sommerferien 2010 durchgeführt
werden.
Im aktuellen Wirtschaftsplan sind keine Mittel in der erforderlichen Höhe eingestellt, so dass die
Betriebsleitung um eine außerplanmäßige Bereitstellung durch Beschluss des veränderten
Wirtschaftsplanes bittet.
(Dr. Rips)
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