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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt 2010, Betriebszweig Hallenbad außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt 2010, Betriebszweig Hallenbad
außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt 2010, Betriebszweig Hallenbad
außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 182/2010 Az.: 81 06-30 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 16.03.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 25.03.2010 Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt 2010, Betriebszweig Hallenbad außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.03.2010 Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt wird für den Betriebszweig Hallenbad zum Geschäftsjahr 2010 wie folgt festgestellt. Auf der Erfolgsplanseite mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von -verändert 314.800,00 € 698.600.00 € Auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von -verändert 600.559,00 € Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 17.12.2009 den Wirtschaftsplan 2010 für das Hallenbad in Liblar beschlossen. Im Vermögensplan waren seinerzeit Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Sanierung der Überlaufrinne der beiden Becken im Hallenbad veranschlagt. Diese Rinnen sind derzeit undicht und „Chlorwasser“ gelangt in die Betonkonstruktion sowie den Keller des Bades. Die Betriebsleitung ist zum Zeitpunkt der Mittelveranschlagung davon ausgegangen, dass sich die Undichtigkeiten nachhaltig durch „Beiarbeiten“ beseitigen lassen würden. Im Zuge dieser Maßnahme sollten dann ebenfalls die Abdeckroste, welche nicht mehr den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, erneuert werden. Bei der weiteren Planung zeigte sich jedoch, dass eine in der Betonkonstruktion liegende Bewegungsfuge für die Undichtigkeiten verantwortlich ist und ein „Beiarbeiten“ an der Oberfläche der Rinne keinen Erfolg bringen wird. Die Betriebsleitung hat sich daraufhin mit einem Ingenieurbüro in Verbindung gesetzt, welches sich mit der Sanierung von Überlaufrinnen sehr gut auskennt. Dieses Büro hat insgesamt fünf verschiedene Sanierungsvorschläge erarbeitet, die je nach Machart Kosten zwischen 150.000 und 230.000 Euro verursachen. Eine Verschiebung der Investition kann seitens der Betriebsleitung nicht empfohlen werden, da bei einer deutlichen Verzögerung der Reparatur sowohl mit Folgeschäden als auch mit einer Einschränkung der Konstruktionssicherheit zu rechnen ist. Die Sanierung soll daher möglichst kurzfristig öffentlich ausgeschrieben, vergeben und in den Sommerferien 2010 durchgeführt werden. Im aktuellen Wirtschaftsplan sind keine Mittel in der erforderlichen Höhe eingestellt, so dass die Betriebsleitung um eine außerplanmäßige Bereitstellung durch Beschluss des veränderten Wirtschaftsplanes bittet. (Dr. Rips) -2-