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Beschlussvorlage (Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 (Hebesatz-Satzung 2010))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Beschlussvorlage (Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 (Hebesatz-Satzung 2010))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 174/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 08.03.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 (Hebesatz-Satzung 2010) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.03.2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010 (Hebesatz-Satzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Erftstadt ist davon auszugehen, dass das von der Verwaltung aufgestellte und vom Rat der Stadt Erftstadt zu beschließende Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden kann, da der Haushaltsausgleich am Ende der mittelfristigen Planung nicht erreicht werden wird. Somit kann die Haushaltssatzung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Hebesätze im Jahr 2010 zu erreichen, ist es erforderlich, eine separate Hebesatz-Satzung zu beschließen und diese öffentlich bekannt zu machen. (Dr. Rips)