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Antrag (TaxiBus)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.04.10, 11:27
Aktualisiert
06.04.10, 11:27
Antrag (TaxiBus) Antrag (TaxiBus)

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Inhalt der Datei

Anlage A 539/2008 25.03.2010 Antrag zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Erftstadt für die Stadtteile Friesheim, Niederberg, Borr und Erp Die Einführung des im Antrag erwähnten TaxiBusses ist vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kreise sowie der geringen Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum zu sehen. Im Jahr 2002 wurde im Kreis Euskirchen diese alternative Bedienungsform aufgrund der sehr gering besetzten oder leeren Busse eingeführt. Derzeit fährt der TaxiBus neben dem Kreis Euskirchen auch im Rheinischen-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Der TaxiBus übernimmt den festen Linienweg mit Haltestellen und Fahrplan des Linienbusses, jedoch ausschließlich nur auf Vorbestellung der Fahrgäste. In den TaxiBussen gilt der VRSTarif (CityTicket 2.00 €). Im Kreis Euskirchen zahlen Fahrgäste jedoch einen Zuschlag von 1,00 €, da es sich um die Bedienungsform TaxiBusPlus handelt. Im Gegensatz hierzu ist das Anruf-Sammel-Taxi nicht an den Linienweg gebunden, sondern bietet den Fahrgästen den Service von der Abfahrthaltestelle bis zur Haustür für den Preis von 3,40 €. Zwischenzeitlich wurde im Rhein-Erft-Kreis eine von RVK und REVG in Auftrag gegebene Machbarkeitsexpertise auf Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines TaxiBusses durchgeführt. Allerdings muss sehr deutlich erwähnt werden, dass der TaxiBus als Kompensation bestehender Busleistungen und nicht als Ergänzung zum bestehenden Linienverkehr verstanden werden muss. Es handelt sich somit nicht, wie häufig gefordert, um eine Ausweitung des Leistungsangebotes. Diese Machbarkeitsexpertise hatte zum Ergebnis, dass das vorhandene Angebot im Busverkehr, das durch den AST-Verkehr ergänzt wird, im Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich ausreiche. Lediglich für zwei Linien, welche die Stadt Erftstadt nicht betreffen, wäre ein Pilotversuch TaxiBus überlegenswert, jedoch ebenfalls nicht im Sinne einer Ausweitung des öffentlichen Personennahverkehrs. Federführend zur Einführung eines Pilotprojektes ist jedoch der Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV gefordert. Es ist zwingend erforderlich, dass vor Einführung des TaxiBusses dieses im Nahverkehrsplan für den Rhein-Erft-Kreis verankert wird und der Aufgabenträger somit seine Zustimmung erteilt, diesen ÖPNV-Baustein neben dem herkömmlichen Linienverkehr Bus und dem Bedarfsverkehr AST zu betreiben. Im Bereich der alternativen Bedienungsform des AST-Verkehres hält die Stadt Erftstadt das umfangreichste Angebot von allen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis vor. Den Umfang der angebotenen Leistungen sowie deren möglichen Veränderungen bestimmt die Stadt Erftstadt ohne Beteiligung des Aufgabenträgers. Derzeit ist die REVG in enger Zusammenarbeit mit RVK in Vorbereitung die AST-Disposition kreisweit zu vereinheitlichen. Mit dieser Änderung soll in einem 1. Schritt folgendes erreicht werden: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Kontrollmöglichkeit über Eingänge der AST-Fahrten Korridorbildung als Kontrollinstrument der gefahrenen Kilometer Beschwerdemanagement Klare Abrechnung Verbesserte Statistik Start dieser Systemumstellung soll der 1. Juli 2010 sein. Über diese Regelung der ASTDisposition wird nach Erfahrungsberichten der RVK auch eine Einsparung erwartet. In welcher Höhe ist derzeit noch nicht zu beziffern. ( Dr. Rips)