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Beschlussvorlage (Sperrung der Ortsdurchfahrt "Weiler in der Ebene" für den Schwerlastverkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.04.10, 11:27
Aktualisiert
06.04.10, 11:27
Beschlussvorlage (Sperrung der Ortsdurchfahrt "Weiler in der Ebene" für den Schwerlastverkehr) Beschlussvorlage (Sperrung der Ortsdurchfahrt "Weiler in der Ebene" für den Schwerlastverkehr)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 24/2010 Az.: 6619-XXXXX Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.01.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 15.04.2010 Sperrung der Ortsdurchfahrt "Weiler in der Ebene" für den Schwerlastverkehr Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.01.2010 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt reicht beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die geplante Sperrung der Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ (B 265) für den Schwerlastverkehr ein. Begründung: Die Stadt Zülpich hat einen Antrag zur Sperrung der Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ für den Lkw-Verkehr gestellt. Der Kreis Euskirchen hat nach entsprechender Prüfung und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln diesbezüglich dem Landesbetrieb eine Anordnung zur Umleitung des Lkw-Verkehrs erteilt. Nach dieser Anordnung soll der Schwerlastverkehr hierbei ab der B 265/ Einmündung L 33 über die L 33/ B 477/ L 264 zum Kreisel Siechhaus geführt werden. Begründet wurde der Antrag mit dem ständig zunehmenden Schwerlastverkehr und der damit verbundenen unzumutbaren Lärm- und Abgasbelästigung für die Anwohner der Ortsdurchfahrt. Die zugrundegelegten Lärmberechnungen (Voraussetzung für die Anordnung einer Lkw-Sperrung) ergeben laut einem Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2009 Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (60 dB(A) in der Nacht und 70 dB(A) bei Tag um teilweise 4 dB (A). Der Anteil des Schwerlastverkehrs auf der B 265 innerhalb der Ortsdurchfahrt von „Weiler in der Ebene“ liegt bei 13,9% bei einem Dtv-Wert von 5.430 Kfz/Tag. In Abstimmung der zuständigen Behörden wurde vereinbart, die Sperrung nach Fertigstellung des Kreisverkehrs B 477/ L 33 zunächst versuchsweise für ein Jahr anzuordnen. In meinen Schreiben vom 25.06.2009 und 10.09.2009 habe ich dem Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln meine Bedenken hinsichtlich der geplanten Sperrung der Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ für Schwerlastverkehr dargestellt. U.a. befürchte ich, dass bei einer Verlängerung der Umleitungsstrecke entlang der B 265 die Lkw-Fahrer nicht der empfohlenen Strecke folgen werden. Stattdessen wird ein großer Teil der Lkw-Fahrer über die L 162 durch die Erftstädter Stadtteile „Ahrem“ und „Friesheim“ und L 181 durch die Stadtteile „Niederberg“, „Borr“ und „Scheuren“ fahren, um im weiteren Verlauf wieder auf die B 265 in „Weiler in der Ebene“ zu gelangen. Hierbei würde die zu fahrende Strecke sich von ca. 16 km auf ca. 14 km verkürzen. Es ist anzunehmen, dass die Navigationsgeräte aufgrund der kürzeren Wegstrecke die v.g. Umleitungsstrecke vorgeben bzw. anzeigen. Bei einer Sperrung der Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ für den Schwerlastverkehr wird eine Mehrbelastung auf andere Ortsdurchfahrten im weiteren Umkreis erfolgen. Schon heute liegt der Lkw-Anteil auf der L 33 zwischen Friesheim und Bliesheim lt. einer Messung vom Rhein-Erft-Kreis bei 16,9 % bzw. 13,0 %. Diese Belastung wird sich durch den Anschluss der Landesstraße L 33 an die Autobahn A 1 erhöhen. Ein darüber hinaus zusätzlicher Lkw-Anteil wäre für die Friesheimer Bevölkerung unzumutbar. Die Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ wurde vom Landesbetrieb durchgeführt. Die Bebauung entlang der Straße wurde bei der Analyseberechnung einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zugeordnet. Im Flächennutzungsplan der Stadt Zülpich ist der Immissionsort allerdings einem Mischgebiet zugeordnet, bei dem der Beurteilungspegel für eine Überschreitung bei 62 dB (A) in der Nacht und 72 dB (A) bei Tag gilt. Die Überschreitungen würden sich somit auf max. 2 dB (A) in der Nacht beschränken. Da die Bezirksregierung Köln meine o.g. Bedenken nicht teilt, erwäge ich, beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die geplante Sperrung der Ortsdurchfahrt „Weiler in der Ebene“ für den Schwerlastverkehr zu erheben. (Dr. Rips) -2-