Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
616 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.04.10, 11:27
Aktualisiert
06.04.10, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
J 'ro
\
Eigenbetrieb Straßen: . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
e-mail: bueroermeister@-erftstadt.de
.
CL
b, A / I (0 ~
Tiefbau
Straßenreinigung
arten bau
Friedhöfe
Eigenbetrie
Straße
Erftstad
Rhein- Erft - Kreis
36.1 Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 13
50126 Bergheim
Dienststelle
Telefax 02235/409-563
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
(Zimmer-Nr.)
Eigenbetrieb
Straßen
Holzdamm
10
Herr Coenders
o 22 35/409-402
(402)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
66
Datum
A5 - q:.o../0
25.06.2009
1-G-45-
Lkw-Durchfahrverbot in Weiler in der Ebene
Ihr Schreiben vom 15.06.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. des geplanten Lkw- Durchfahrverbotes auf der Bundesstraße B 265 rur die Ortsdurchfahrt
Weiler in der Ebene habe ich große Bedenken.
Die Bundesstraße B 265 ist im Abschnitt Zülpich-Frauenberg bis Erftstadt-Lechenich als
Umleitungs strecke rur die Autobahn A lIA 61 ausgeschildert. Um eine längere Umleitungsstrecke mit
zusätzlicher geplanter Verlängerung von ca. 6 Kilometern zu vermeiden, bietet sich ftir Lkw-Fahrer
bei einer Sperrung der Autobahn A 61 an, nicht der empfohlenen Strecke zu folgen, sondern östlich
der A 61 über Euskirchen, Weilerswist, Erftstadt-Bliesheim und Erftstadt-Liblar zur Anschlussstelle
Erftstadt zu fahren. Längenmäßig ist diese Strecke wesentlich kürzer. Einige Ortsdurchfahrten werden
hierbei allerdings durch Lkw-Verkehr mehr belastet.
Auch ist zu berurchten, dass bei einer Sperrung der Ortsdu~hfahrt Weiler in der Ebene ftir Lkws eine
Rückstufung der B 265 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt. Dieses würde Einbußen für
die Qualität der Straße mit sich ziehen.
Da ich befürchte, dass durch eine Sperrung des Lkw-Verkehrs auf der B 265 für die Ortsdurchfahrt
Weiler in der Ebene eine Mehrbelastung auf andere Ortsdurchfahrten im weiteren Umkreis erfolgen
wird, lehne ich den Vorschlag der Stadt Zülpich ab. Den Bau einer Umgehungsstraße für die
Ortsdurchfahrt Weiler in der Ebene würde ich dagegen sehr begrüßen.
es!t
Mit freundlichen Grüßen
~
1/l)
Besuchszeiten:
montags - freitags
von 06.00-12.00 Uhr
donnerstags außerdem
von 14.00-16.00 Uhr
Ordnungsamt und Sozialamt
donnerstags
von 14.00-18.00 Uhr
Sozialamt mittwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung
~..t90Z-1
Bauordnungsamt
montags
von 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191002810 (BlZ 370 502 99)
e-mail: buergermeister@erftstadt.de
Busverbindungen:
linien 920, 979, 990
Rathaus liblar HaltesteUe liblar EKZ
Haus Ganser HaltesteUe Le. Markt
Eigenbetrieb Straßen: . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374
Erftstadt
e-mail: buerQermeister@>.-erftstadt.de
Tiefbau
raßenreinigung
Gartenbau
Friedhöfe
Eigenbetrie
Straße
Erftstad
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Verkehr
Blumenthalstraße 33
50606 Köln
Dienststelle
Telefax 02235/409-563
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb
Straßen
Holzdamm
10
Herr Böcking
022 35/409-409(409)
6619-4010/06
Datum
10.09.2009
Lkw-Durchfahrverbot in Weiler in der Ebene
Besprechung in Ihrem Hause am 08.09.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich nochmals meine Bedenken und Ablehnung hinsichtlich der geplanten Sperrung der
B 265 in der Ortslage Weiler in der Ebene für Lkws bekräftigen.
In meinem Schreiben vom 25.06.2009 (das durch den Rhein.;Erft-Kreis an Sie weitergeleitet wurde)
hatte ich bereits aufgezeigt, dass bei einer Verlängerung der Umleitungs strecke entlang der B 265 zu
befürchten ist, dass gerade die Lkw-Fahrer nicht der empfohlenen Strecke folgen werden, sondern
östlich der A 61 über Euskirchen, Weilerswist, Erftstadt-Bliesheim und Erftstadt-Liblar zur Anschlussstelle Erftstadt fahren werden.
Des weiteren bietet es sich bei einer Sperrung der OD "Weiler in der Ebene" für den Lkw-Fahrer aus
nördlicher Richtung an, über die L 162 durch die Erftstädter Stadtteile "Ahrem" und "Friesheim" sowie der L 181 durch die Stadtteile "Niederberg" , "Borr" und "Scheuren" zu fahren, um im weiteren
Verlauf wieder auf die B 265 in "Weiler in der Ebene" zu gelangen. Hierbei würde die zu fahrende
Strecke sich von ca. 16 km auf ca. 14 km verkürzen. Es ist anzunehmen, dass die Navigationsgeräte
aufgrund der kürzeren Wegstrecke die V.g.Umleitungsstrecke vorgeben bzw. anzeigfn werden. Gerade ortsfremde oder ortsunkundige Fahrer nutzen dann diese Strecke. Die Verkehrsbe'astung würde von
dem Ort Weiler in der Ebene auf mehrere Stadtteile von Erftstadt verlagert. Eine Umleitungsbeschilderung wird wegen der immer größeren Anzahl von Navigationsgeräten vollkommen wirkungslos
sein. Um Veränderungen bzw. Verlagerungen des Straßenverkehrs im Stadtteil später einmal nachweisen zu können, habe ich bereits mehrtägige Messungen an verschiedenen Hauptverkehrsstraßen
durchführen lassen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass für die Ortsdurchfahrt Erftstadt-Friesheim nach Fertigstellung der
AS Weilerswist ein erhöhtes Verkehrsautkommen zu erwarten ist.
Zusätzlich weise ich daraufhin, dass seit einiger Zeit auf der L 33 ein stetig ansteigender Schwerlastverkehr zu beobachten ist. Entsprechend hat sich der Fahrbahnbelag deutlich verschlechtert. Eine ErBesuchszeiten:
montags
freitags
von 08.00-12.00
donnerstags außerdem
von 14.00-16.00
Ordnungsamt und Sozialamt
donnerstags
von 14.00-18.00
Sozialamt mittwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteijung mittwochs nur nach Vereinbarung
-
Uhr
Uhr
Uhr
Bauordnungsamt
montags
von 08.00.12.00 und 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse KOJn0191002810 (BLZ 370 502 99)
P:\651
\651_
6\schriftverkehr\weilerinderebene090909
e-maiJ: buergermeister@erftstadt.de
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Libiar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
.doc
neuerung bzw. Sanierung habe ich während meiner jährlichen Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb erbeten. Sollte der Lkw-Verkehrsanteil zusätzlich steigen, sind Sanierungsarbeiten unumgänglich.
Bereits heute liegen mir aus dem Stadtteil "Erp" Beschwerden hinsichtlich der ständig steigenden
Lärmbelastung (überwiegend wegen des Schwerlastverkehrs) vor. Falls der Lkw-Anteil auf der L 33
wegen der von Ihnen geplanten Umleitung tatsäcWich weiter zunimmt, ist mit einer weiteren Belastung der Anwohner in Erp (häufiger Westwind) zu rechnen.
Ich halte es nicht für verantwortbar, die sicherlich berechtigten Belastungen der Bürger von Weiler in
der Ebene durch eine Sperrung des Lkw-Verkehrs auf Stadtteile der Stadt Erftstadt zu verlagern (auch
zeitweise oder provisorisch).
Für Rückfragen steht Ihnen mein Mitarbeiter unter o.g. Rufnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Z)
6-~O_1
1-J
c:,~ vi 2--
~
Tt/
b Jf - ,~,'/
+ l"'ttlZ~
t~~fo)
6--h vßh;f
Bezirksregierung
-
- b ~-e;-
f;'
()
SM 4
10
14
i,fV
2 1 OEI. 2009
~
~
Köln, 50606 Köln
Datum:
15.12.2009
Seite 1 von 2
Eigenbetrieb Straßen
Postfach 2565
Aktenzeichen:
25.1.10.11
50359 Erftstadt
Auskunft
erteilt:
Frau Böhne-Mondorf
ulrike. boehnemondorf@brk.nrw.de
Zimmer:
B 296
Telefon:
(0221) 147
Fax: (0221) 147
LKW-Durchfahrtsverbot
der Ebene"
- 2306
- 2890
im Zuge der BAB A265 durch 'Weiler in
Blumenthaistraße
33,
50670 Köln
Ihr Schreiben vom 10.09.2009 -66 19-4010106-
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn bis
Reichenspergerplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
T etefonische
die notwendigen Lärmberechnungen , die die Vorraussetzung für die
Anordnung einer LKW-Sperrung zum Schutze der Wohnbevölkerung vor
Lärm gemäß § 45 Abs. 1 sind, sind abgeschlossen
und zeigen
Überschreitungen der Lärmgrenzwerte von 60 dB(A) bei Nacht und 70
Besuchertag:
donnerstags:
8:30 -15:00 Uhr
Landeskasse
Köln:
Dt. Bundesbank,
WestLB,
Gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde nun
entschieden, eine Sperrbeschilderung für LKW über 7,5t mit dem Zusatz
"AnlieferJerkehr
Umleitungsstrecke
frei"
mit
für
einen
Ausschi!derung
Versuchszeitraum
einer
von
positiven
einem
Jahr
Filiale Köln
BLZ 370 000 00,
Kontonummer
dB(A) bei Tag um teilweise 4 dB(A).
Erreichbarkeit:
mo. - do.: 8:00 - 16:30 Uhr,
freitags: 8:00 - 15:00 Uhr
37001520
Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
Kontonummer
965 60
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon:
-0
- 3185
(0221) 147
Fax: (0221) 147
anzuordnen.
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Ihre Befüchtung, dass der LKW-Verkehr auf die Landstraßen L162 , L33
und L181 ausweicht, wird nicht gesehen. Diese Strecken haben für den
hier angesprochenen LKW-Verkehr m. E. zu viele Hindernisse, die die
Fahrtzeiten gegenüber der alten gut ausgebauten Fahrtroute über die
6265 stark verlängern
würde.
In der Anfangszeit
kann es zu einer
Erhöhung des LKW-Verkehrs auf diesem Straßennetz kommen, nach
Bezirksregierung
einer Eingewöhnungszeit wird jedoch davon ausgegangen,
Autobahnnetz
als schnellste Verbindung
Spekulationen
entgegenzuwirken,
Versuchszeitraums
Verlagerung
Verkehrszählungen
werden
Im Auftrag
J;ft(C -~/;;' /
(Böhne-Mondorf)
T
nach
durchgeführt
erfolgt sein, muss die Sperrung wieder aufgehoben
Grüßen
Datum: 15.12.2009
dass das
erkannt werden wird. Um allen
auf das von Ihnen angesprochene
Mit freundlichen
Köln
Ablauf
des
werden. Sollte eine
Straßennetz
werden.
dauerhaft
Seite 2 von 2
EUS
Postanschrift
Der Landrat
Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Abt.
Landesbetrieb Straßenbau
Niederlassung Ville - Eifel
Jülicher Ring 101 - 103
53879 Euskirchen
LKW-Durchfahrts
36
Straßenverkehr
Aktenzeichen:
36-152-02l1/La
bearbeitetvon:
Herrn Latz
Durchwahl:
02251-15273
Telefax:
02251-15290
E-Mail:
josef.fatz@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A090
Datum:
18. Dezember 2009
verbot im Zuge der B 265 in Zülpich-Weiler i.d.E.
Sehr geehrte Damen und Herren,
von Seiten der Stadt Zü/pich liegt der Antrag vor, die Ortsdurchfahrt von Weiler Ld.E. für
den Schwerlastverkehr zu sperren. Begründet wird dies mit dem ständig zunehmenden
Schwerlastverkehr und der damit verbundenen unzumutbaren Lärm- und Abgasbelästigung der Wohnbevölkerung.
Bei der Ortsdurchfahrt Weiler Ld.E. handelt es sich um die Bundesstraße 265. Das Verkehrsaufkommen auf der B 265 ist in den letzten Jahren ständig gestiegen.
Im Rahmen der alle 5 Jahre durchzuführenden Bundesverkehrszählung hat sich der Verkehr im Bereich der 00 Weiler Ld.E. wie folgt entwickelt:
2000
2005
3.658 KfzfTag
4.410 KfzlTag
davon 205 LKW
davon 454 LKW
Anteil Schwerlastverkehr 5,6 %
Anteil Schwerlastverkehr 10,3 %
Eine weitere im Jahre 2008 durchgeführte Messung brachte folgendes Ergebnis:
2008
5.430 KfzfTag
davon 755 LKW
Anteil Schwerlastverkehr
13,9 %
Der Schwerlastverkehr hat sich somit von 2000 bis 2008 fast vervierfacht. Es muss davon
ausgegangen werden, das sich der Anteilweiter erhöht. Die Lärm- und Abgasbeeinträchtigung der Wohnbevölkerung hat ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr hinnehmbar
ist.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
maDbox@kreis-euskirchen.de
WMN.kreis-euskirchen.de
'iIiIIiI
ab Bahnhof Euskirchen
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
Stadtbus-Linie 872: KreishauslDRK
Servicezeiten:
Mo. - Da.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2Eine vom Landesbetrieb Straßenbau durchgeführte Lärmmessung hat ergeben, dass die
Werte sowohl Nachts als auch tagsüber überschritten werden. In der Nacht liegen an allen berechneten Gebäuden die Lärmüberschreitungen zwischen 1 und 4 db(A). Über Tag
weist die Lärmberechnung von den 34 berechneten Gebäuden an einem Haus eine
Überschreitung des Grenzwertes von 70 db(A) aus. An 21 Gebäuden wurden 69 db(A)
gemessen.
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung von Rechtsgütern über das allgemeine Risiko hinaus, vorliegt.
Zum Schutz der Wohnbevölkerung wurde unter Beteiligung des Ministeriums für Bauen
und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung Köln, der Stadt Zülpich, dem Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Ville-Eifel, der Kreispolizeibehörde Euskirchen
und der Straßenverkehrsbehörde Euskirchen beschlossen, durch eine geänderte Beschilderung, den Schwerlastverkehr aus der Ortslage Weiler i.d.E. zu verbannen.
Hierzu wurde vereinbart, ab der B 265 1Einmündung L33 den Schwerlastverkehr über
die L 331 B 4771 L 264 zum Kreisel Siechhaus zu führen. Diese Umleitung ist zumutbar
(ca. 6 km länger) und ohne weitere Ortsdurchfahrt auf Bundes- und Landesstraßen befahrbar.
Die Umleitungsstrecke wird mit den Verkehrszeichen 442-11/21 StVO beschildert.
Es kann davon ausgegangen werden, dass keine anderen Ortsdurchfahrten durch die
Sperrung belastet werden. Im Vorfeld wurden Zählungen auf möglichen Ausweichstrecken durchgeführt, die einen Vergleich nach einem Jahr Beobachtungszeit zulassen.
Es wird vermutet, dass der LKW-Verkehr die dann schnellere und ungefähr gleich lange
Anfahrt zum Gewerbegebiet Zülpich über die BAB A 1-AS Euskirchen/Zülpich-B 56n
wählt.
Die Sperrung wird auch im Vorgriff auf die bereits in der Planung befindliche Ortsumgehung "Weiler i.d.E." als angemessen angesehen.
Es wurde vereinbart, die Sperrung erst nach Fertigstellung des Kreisverkehrs B477/L33
zunächst versuchsweise für ein Jahr anzuordnen.
Beigefügt übersende ich Ihnen 2 Ausfertigungen des Beschilderungsplanes zu der o.g.
Maßnahme mit Anordnungsvermerk gern. § 45 StVO mit der Bitte, nach Ende der Baumaßnahme des Kreisverkehrsplatzes 8477/L33 die Sperrung, wie im beigefügten Verkehrszeichenplan dargestellt, einzurichten.
Ich bitte um Mitteilung, wenn die Sperrung eingerichtet worden ist.
Anlage
'.
.,
~'~.
,:,J.It,
..~.
"