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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
616 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.04.10, 11:27
Aktualisiert
06.04.10, 11:27

Inhalt der Datei

J 'ro \ Eigenbetrieb Straßen: . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt e-mail: bueroermeister@-erftstadt.de . CL b, A / I (0 ~ Tiefbau Straßenreinigung arten bau Friedhöfe Eigenbetrie Straße Erftstad Rhein- Erft - Kreis 36.1 Straßenverkehrsamt Willy-Brandt-Platz 13 50126 Bergheim Dienststelle Telefax 02235/409-563 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.) Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Coenders o 22 35/409-402 (402) Mein Zeichen Ihr Zeichen 66 Datum A5 - q:.o../0 25.06.2009 1-G-45- Lkw-Durchfahrverbot in Weiler in der Ebene Ihr Schreiben vom 15.06.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des geplanten Lkw- Durchfahrverbotes auf der Bundesstraße B 265 rur die Ortsdurchfahrt Weiler in der Ebene habe ich große Bedenken. Die Bundesstraße B 265 ist im Abschnitt Zülpich-Frauenberg bis Erftstadt-Lechenich als Umleitungs strecke rur die Autobahn A lIA 61 ausgeschildert. Um eine längere Umleitungsstrecke mit zusätzlicher geplanter Verlängerung von ca. 6 Kilometern zu vermeiden, bietet sich ftir Lkw-Fahrer bei einer Sperrung der Autobahn A 61 an, nicht der empfohlenen Strecke zu folgen, sondern östlich der A 61 über Euskirchen, Weilerswist, Erftstadt-Bliesheim und Erftstadt-Liblar zur Anschlussstelle Erftstadt zu fahren. Längenmäßig ist diese Strecke wesentlich kürzer. Einige Ortsdurchfahrten werden hierbei allerdings durch Lkw-Verkehr mehr belastet. Auch ist zu berurchten, dass bei einer Sperrung der Ortsdu~hfahrt Weiler in der Ebene ftir Lkws eine Rückstufung der B 265 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt. Dieses würde Einbußen für die Qualität der Straße mit sich ziehen. Da ich befürchte, dass durch eine Sperrung des Lkw-Verkehrs auf der B 265 für die Ortsdurchfahrt Weiler in der Ebene eine Mehrbelastung auf andere Ortsdurchfahrten im weiteren Umkreis erfolgen wird, lehne ich den Vorschlag der Stadt Zülpich ab. Den Bau einer Umgehungsstraße für die Ortsdurchfahrt Weiler in der Ebene würde ich dagegen sehr begrüßen. es!t Mit freundlichen Grüßen ~ 1/l) Besuchszeiten: montags - freitags von 06.00-12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.00-16.00 Uhr Ordnungsamt und Sozialamt donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Sozialamt mittwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung ~..t90Z-1 Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191002810 (BlZ 370 502 99) e-mail: buergermeister@erftstadt.de Busverbindungen: linien 920, 979, 990 Rathaus liblar HaltesteUe liblar EKZ Haus Ganser HaltesteUe Le. Markt Eigenbetrieb Straßen: . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt e-mail: buerQermeister@>.-erftstadt.de Tiefbau raßenreinigung Gartenbau Friedhöfe Eigenbetrie Straße Erftstad Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr Blumenthalstraße 33 50606 Köln Dienststelle Telefax 02235/409-563 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 022 35/409-409(409) 6619-4010/06 Datum 10.09.2009 Lkw-Durchfahrverbot in Weiler in der Ebene Besprechung in Ihrem Hause am 08.09.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich nochmals meine Bedenken und Ablehnung hinsichtlich der geplanten Sperrung der B 265 in der Ortslage Weiler in der Ebene für Lkws bekräftigen. In meinem Schreiben vom 25.06.2009 (das durch den Rhein.;Erft-Kreis an Sie weitergeleitet wurde) hatte ich bereits aufgezeigt, dass bei einer Verlängerung der Umleitungs strecke entlang der B 265 zu befürchten ist, dass gerade die Lkw-Fahrer nicht der empfohlenen Strecke folgen werden, sondern östlich der A 61 über Euskirchen, Weilerswist, Erftstadt-Bliesheim und Erftstadt-Liblar zur Anschlussstelle Erftstadt fahren werden. Des weiteren bietet es sich bei einer Sperrung der OD "Weiler in der Ebene" für den Lkw-Fahrer aus nördlicher Richtung an, über die L 162 durch die Erftstädter Stadtteile "Ahrem" und "Friesheim" sowie der L 181 durch die Stadtteile "Niederberg" , "Borr" und "Scheuren" zu fahren, um im weiteren Verlauf wieder auf die B 265 in "Weiler in der Ebene" zu gelangen. Hierbei würde die zu fahrende Strecke sich von ca. 16 km auf ca. 14 km verkürzen. Es ist anzunehmen, dass die Navigationsgeräte aufgrund der kürzeren Wegstrecke die V.g.Umleitungsstrecke vorgeben bzw. anzeigfn werden. Gerade ortsfremde oder ortsunkundige Fahrer nutzen dann diese Strecke. Die Verkehrsbe'astung würde von dem Ort Weiler in der Ebene auf mehrere Stadtteile von Erftstadt verlagert. Eine Umleitungsbeschilderung wird wegen der immer größeren Anzahl von Navigationsgeräten vollkommen wirkungslos sein. Um Veränderungen bzw. Verlagerungen des Straßenverkehrs im Stadtteil später einmal nachweisen zu können, habe ich bereits mehrtägige Messungen an verschiedenen Hauptverkehrsstraßen durchführen lassen. Zu berücksichtigen ist auch, dass für die Ortsdurchfahrt Erftstadt-Friesheim nach Fertigstellung der AS Weilerswist ein erhöhtes Verkehrsautkommen zu erwarten ist. Zusätzlich weise ich daraufhin, dass seit einiger Zeit auf der L 33 ein stetig ansteigender Schwerlastverkehr zu beobachten ist. Entsprechend hat sich der Fahrbahnbelag deutlich verschlechtert. Eine ErBesuchszeiten: montags freitags von 08.00-12.00 donnerstags außerdem von 14.00-16.00 Ordnungsamt und Sozialamt donnerstags von 14.00-18.00 Sozialamt mittwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteijung mittwochs nur nach Vereinbarung - Uhr Uhr Uhr Bauordnungsamt montags von 08.00.12.00 und 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse KOJn0191002810 (BLZ 370 502 99) P:\651 \651_ 6\schriftverkehr\weilerinderebene090909 e-maiJ: buergermeister@erftstadt.de Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Libiar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt .doc neuerung bzw. Sanierung habe ich während meiner jährlichen Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb erbeten. Sollte der Lkw-Verkehrsanteil zusätzlich steigen, sind Sanierungsarbeiten unumgänglich. Bereits heute liegen mir aus dem Stadtteil "Erp" Beschwerden hinsichtlich der ständig steigenden Lärmbelastung (überwiegend wegen des Schwerlastverkehrs) vor. Falls der Lkw-Anteil auf der L 33 wegen der von Ihnen geplanten Umleitung tatsäcWich weiter zunimmt, ist mit einer weiteren Belastung der Anwohner in Erp (häufiger Westwind) zu rechnen. Ich halte es nicht für verantwortbar, die sicherlich berechtigten Belastungen der Bürger von Weiler in der Ebene durch eine Sperrung des Lkw-Verkehrs auf Stadtteile der Stadt Erftstadt zu verlagern (auch zeitweise oder provisorisch). Für Rückfragen steht Ihnen mein Mitarbeiter unter o.g. Rufnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Z) 6-~O_1 1-J c:,~ vi 2-- ~ Tt/ b Jf - ,~,'/ + l"'ttlZ~ t~~fo) 6--h vßh;f Bezirksregierung - - b ~-e;- f;' () SM 4 10 14 i,fV 2 1 OEI. 2009 ~ ~ Köln, 50606 Köln Datum: 15.12.2009 Seite 1 von 2 Eigenbetrieb Straßen Postfach 2565 Aktenzeichen: 25.1.10.11 50359 Erftstadt Auskunft erteilt: Frau Böhne-Mondorf ulrike. boehnemondorf@brk.nrw.de Zimmer: B 296 Telefon: (0221) 147 Fax: (0221) 147 LKW-Durchfahrtsverbot der Ebene" - 2306 - 2890 im Zuge der BAB A265 durch 'Weiler in Blumenthaistraße 33, 50670 Köln Ihr Schreiben vom 10.09.2009 -66 19-4010106- DB bis Köln Hbf, U-Bahn bis Reichenspergerplatz Sehr geehrte Damen und Herren, T etefonische die notwendigen Lärmberechnungen , die die Vorraussetzung für die Anordnung einer LKW-Sperrung zum Schutze der Wohnbevölkerung vor Lärm gemäß § 45 Abs. 1 sind, sind abgeschlossen und zeigen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte von 60 dB(A) bei Nacht und 70 Besuchertag: donnerstags: 8:30 -15:00 Uhr Landeskasse Köln: Dt. Bundesbank, WestLB, Gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde nun entschieden, eine Sperrbeschilderung für LKW über 7,5t mit dem Zusatz "AnlieferJerkehr Umleitungsstrecke frei" mit für einen Ausschi!derung Versuchszeitraum einer von positiven einem Jahr Filiale Köln BLZ 370 000 00, Kontonummer dB(A) bei Tag um teilweise 4 dB(A). Erreichbarkeit: mo. - do.: 8:00 - 16:30 Uhr, freitags: 8:00 - 15:00 Uhr 37001520 Düsseldorf BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: -0 - 3185 (0221) 147 Fax: (0221) 147 anzuordnen. poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Ihre Befüchtung, dass der LKW-Verkehr auf die Landstraßen L162 , L33 und L181 ausweicht, wird nicht gesehen. Diese Strecken haben für den hier angesprochenen LKW-Verkehr m. E. zu viele Hindernisse, die die Fahrtzeiten gegenüber der alten gut ausgebauten Fahrtroute über die 6265 stark verlängern würde. In der Anfangszeit kann es zu einer Erhöhung des LKW-Verkehrs auf diesem Straßennetz kommen, nach Bezirksregierung einer Eingewöhnungszeit wird jedoch davon ausgegangen, Autobahnnetz als schnellste Verbindung Spekulationen entgegenzuwirken, Versuchszeitraums Verlagerung Verkehrszählungen werden Im Auftrag J;ft(C -~/;;' / (Böhne-Mondorf) T nach durchgeführt erfolgt sein, muss die Sperrung wieder aufgehoben Grüßen Datum: 15.12.2009 dass das erkannt werden wird. Um allen auf das von Ihnen angesprochene Mit freundlichen Köln Ablauf des werden. Sollte eine Straßennetz werden. dauerhaft Seite 2 von 2 EUS Postanschrift Der Landrat Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Abt. Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Ville - Eifel Jülicher Ring 101 - 103 53879 Euskirchen LKW-Durchfahrts 36 Straßenverkehr Aktenzeichen: 36-152-02l1/La bearbeitetvon: Herrn Latz Durchwahl: 02251-15273 Telefax: 02251-15290 E-Mail: josef.fatz@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A090 Datum: 18. Dezember 2009 verbot im Zuge der B 265 in Zülpich-Weiler i.d.E. Sehr geehrte Damen und Herren, von Seiten der Stadt Zü/pich liegt der Antrag vor, die Ortsdurchfahrt von Weiler Ld.E. für den Schwerlastverkehr zu sperren. Begründet wird dies mit dem ständig zunehmenden Schwerlastverkehr und der damit verbundenen unzumutbaren Lärm- und Abgasbelästigung der Wohnbevölkerung. Bei der Ortsdurchfahrt Weiler Ld.E. handelt es sich um die Bundesstraße 265. Das Verkehrsaufkommen auf der B 265 ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Im Rahmen der alle 5 Jahre durchzuführenden Bundesverkehrszählung hat sich der Verkehr im Bereich der 00 Weiler Ld.E. wie folgt entwickelt: 2000 2005 3.658 KfzfTag 4.410 KfzlTag davon 205 LKW davon 454 LKW Anteil Schwerlastverkehr 5,6 % Anteil Schwerlastverkehr 10,3 % Eine weitere im Jahre 2008 durchgeführte Messung brachte folgendes Ergebnis: 2008 5.430 KfzfTag davon 755 LKW Anteil Schwerlastverkehr 13,9 % Der Schwerlastverkehr hat sich somit von 2000 bis 2008 fast vervierfacht. Es muss davon ausgegangen werden, das sich der Anteilweiter erhöht. Die Lärm- und Abgasbeeinträchtigung der Wohnbevölkerung hat ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr hinnehmbar ist. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 maDbox@kreis-euskirchen.de WMN.kreis-euskirchen.de 'iIiIIiI ab Bahnhof Euskirchen Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) Stadtbus-Linie 872: KreishauslDRK Servicezeiten: Mo. - Da.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2Eine vom Landesbetrieb Straßenbau durchgeführte Lärmmessung hat ergeben, dass die Werte sowohl Nachts als auch tagsüber überschritten werden. In der Nacht liegen an allen berechneten Gebäuden die Lärmüberschreitungen zwischen 1 und 4 db(A). Über Tag weist die Lärmberechnung von den 34 berechneten Gebäuden an einem Haus eine Überschreitung des Grenzwertes von 70 db(A) aus. An 21 Gebäuden wurden 69 db(A) gemessen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung von Rechtsgütern über das allgemeine Risiko hinaus, vorliegt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung wurde unter Beteiligung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung Köln, der Stadt Zülpich, dem Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Ville-Eifel, der Kreispolizeibehörde Euskirchen und der Straßenverkehrsbehörde Euskirchen beschlossen, durch eine geänderte Beschilderung, den Schwerlastverkehr aus der Ortslage Weiler i.d.E. zu verbannen. Hierzu wurde vereinbart, ab der B 265 1Einmündung L33 den Schwerlastverkehr über die L 331 B 4771 L 264 zum Kreisel Siechhaus zu führen. Diese Umleitung ist zumutbar (ca. 6 km länger) und ohne weitere Ortsdurchfahrt auf Bundes- und Landesstraßen befahrbar. Die Umleitungsstrecke wird mit den Verkehrszeichen 442-11/21 StVO beschildert. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine anderen Ortsdurchfahrten durch die Sperrung belastet werden. Im Vorfeld wurden Zählungen auf möglichen Ausweichstrecken durchgeführt, die einen Vergleich nach einem Jahr Beobachtungszeit zulassen. Es wird vermutet, dass der LKW-Verkehr die dann schnellere und ungefähr gleich lange Anfahrt zum Gewerbegebiet Zülpich über die BAB A 1-AS Euskirchen/Zülpich-B 56n wählt. Die Sperrung wird auch im Vorgriff auf die bereits in der Planung befindliche Ortsumgehung "Weiler i.d.E." als angemessen angesehen. Es wurde vereinbart, die Sperrung erst nach Fertigstellung des Kreisverkehrs B477/L33 zunächst versuchsweise für ein Jahr anzuordnen. Beigefügt übersende ich Ihnen 2 Ausfertigungen des Beschilderungsplanes zu der o.g. Maßnahme mit Anordnungsvermerk gern. § 45 StVO mit der Bitte, nach Ende der Baumaßnahme des Kreisverkehrsplatzes 8477/L33 die Sperrung, wie im beigefügten Verkehrszeichenplan dargestellt, einzurichten. Ich bitte um Mitteilung, wenn die Sperrung eingerichtet worden ist. Anlage '. ., ~'~. ,:,J.It, ..~. "