Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
30.06.2011
X
05.07.2011
X
19.07.2011
X
Roger Windus
(Verfasser/in)
193/2011
nö. S. TOP
12.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Neufassung der Jugendamtssatzung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
die Neufassung der Satzung des Jugendamtes Pulheim gemäß der beigefügten Anlage.
ERLÄUTERUNGEN:
Gem. § 71 III SGB VIII wird dem JHA ein Beschlussrecht eingeräumt, mit dem eine bindende Wirkung erzielt werden kann. Das Beschlussrecht des JHA besteht dabei in Angelegenheiten der Ju-1-
gendhilfe im Rahmen der von dem Rat bereitgestellten Mittel, der von ihm erlassenen Satzung
und der von ihm gefassten Beschlüsse.
Insofern bietet die Satzung den Rahmen des Gestaltungsspielraumes des JHA. Dieser muss sich
allerdings orientieren an dem Zusammenspiel der bundesgesetzlichen Regelung mit dem Kommunalverfassungsrecht der Länder.
Nun wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 2007 reformiert, so dass eine Anpassung der
Satzung aus dem Jahr 1994, die noch Regelungen der alten GO NRW beinhaltet, erforderlich geworden ist.
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(Dezernent)
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(Amtsleiter)
-2-
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(Verfasser)