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Beschlussvorlage (Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem Schuljahr 2010/11)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
14.04.10, 06:28
Aktualisiert
14.04.10, 06:28
Beschlussvorlage (Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem 
Schuljahr 2010/11) Beschlussvorlage (Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem 
Schuljahr 2010/11) Beschlussvorlage (Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem 
Schuljahr 2010/11)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 644/2009 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 24.11.2009 Beratungsfolge Rat Termin 17.12.2009 Schulausschuss 27.04.2010 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem Schuljahr 2010/11 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.11.2009 Beschlussentwurf: Die Zügigkeit der Grundschule Lechenich-Nord wird ab dem Schuljahr 2010/11 von bisher 3 Züge auf 2 Züge festgelegt. Begründung: 1. Situation der Nordschule Lt. Entwurf des Schulentwicklungsplans weist die Schulraumbilanz der Nordschule in Orientierung an den prognostizierten Schülerzahlen und den davon abgeleiteten Zügigkeiten im Verlauf der mittel- bis längerfristigen Entwicklung als einzige Schule im Primarbereich ein Defizit von 2 Räumen aus. Die Schulkonferenz der Nordschule hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplans deutlich gemacht, dass die Schule mit ihren Raumkapazitäten die Durchführung eines ordnungs- bzw. lehrplangemäßen Unterrichts in der bisherigen Qualität nicht mehr gewährleisten kann. Darüber hinaus kann auch durch das aktuelle Anmeldeverhalten für Schulneulinge keine räumliche Entspannung erwartet werden. Vielmehr ist mit 77 Neuanmeldungen eine fortgesetzt positive Resonanz für eine Schulwahl der Nordschule zu verzeichnen, wobei ca. 40 % der Anmeldungen nicht aus dem engeren Einzugsbereich der Schule kommen. Im Wesentlichen rekrutieren sich diese Neuanmeldungen aus den Bereichen der Südschule und der Janusz-Korczak-Grundschule. Wie den beigefügten Schreiben der Nordschule zu entnehmen ist, fordert die Schule eine kurzfristige Lösung des Raumproblems, und zwar den Bau von drei fehlenden Räumen. Als Alternative hierzu böte sich auch die Beschränkung der Zügigkeit an, um den Zustrom von Schülerinnen und Schülern aus anderen Einzugsbereichen steuern zu können. 2. Handlungsrahmen Nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen zum 01.08.2008 hat jedes neu einzuschulende Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (vgl. § 46 Abs. 3 Schulgesetz). Bei dieser Festlegung sind folgende Punkte zu beachten: - optimale Nutzung der vorhandenen Raumkapazitäten; dabei sollte die Anzahl der Züge für jede Schule dem vorhandenen Raumbestand angepasst sein, - die Klassenfrequenzen sollen den Richtwerten bzw. Bandbreiten entsprechen. Ab dem Schuljahr 2008/09 wurden daher in Abstimmung mit den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen die Zügigkeiten für die Erftstädter Grundschulen festgelegt: 1. Grundschule Lechenich Nord: 3 Züge 2. Grundschule Lechenich Süd: 4 Züge 3. Donatus-Grundschule: 5 Züge 4. Erich-Kästner-Grundschule: 3 Züge 5. Janusz-Korczak-Grundschule: 3 Züge 6. Grundschule Gymnich: 3 Züge 7. St.-Barbara-Concordia-Grundschule: 3 Züge. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, werden die Schülerinnen/Schüler nach bestimmten Kriterien abgewiesen. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vom 23.05.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.07.2006, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei einem Anmeldeüberhang Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran: - Geschwisterkinder - Schulwege - Besuch einer Kindertagesstätte in der Nähe der Schule - ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen unterschiedlicher Muttersprache. Im Rahmen freier Kapazitäten kann jede Schule auch andere Kinder aufnehmen. 3. Schlussfolgerung Angesichts der auf den Schulträger zukommenden Anforderungen an die Schulraumbevorratung, die auch einen zunehmenden Sanierungsaufwand einschließt, muss insbesondere vor dem Hintergrund knapper kommunaler Ressourcen eine optimale Schulraumauslastung erzielt werden, die eine effektive pädagogische Arbeit mit den notwendigen Rahmenbedingungen sichert. Ausweislich des Entwurfs des Schulentwicklungsplans werden alle Grundschulstandorte außer der Nordschule mittel- bis längerfristig über zusätzliche Raumpuffer verfügen. Daher ist auch vor dem Hintergrund allgemein rückläufiger Einschulungszahlen ein mit einem erheblichen Investitionsaufwand verbundener Erweiterungsbau an der Nordschule nicht verantwortbar. Insofern ist im Interesse einer kurzfristigen kostengünstigen Lösung für die bestehenden Raumprobleme an der Nordschule die Beschränkung der Zügigkeit – von 3 Züge auf 2 Züge- ab dem Schuljahr 2010/11 ein effektives Steuerungsinstrument des Schulträgers, um eine schulspezifische Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten zu garantieren, zumal der Entwurf des Schulentwicklungsplans insbesondere für die benachbarten Grundschulen Lechenich-Süd (positive Bilanz von 5 Räumen) und Gymnich (positive Bilanz von 4 Räumen) freie Kapazitäten ausweist. -2- (Dr. Rips) -3-