Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
14.04.10, 06:28
Aktualisiert
14.04.10, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 644/2009
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 24.11.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.12.2009
Schulausschuss
27.04.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Zügigkeit für die Grundschule Lechenich-Nord ab dem
Schuljahr 2010/11
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.11.2009
Beschlussentwurf:
Die Zügigkeit der Grundschule Lechenich-Nord wird ab dem Schuljahr 2010/11 von bisher 3 Züge
auf 2 Züge festgelegt.
Begründung:
1. Situation der Nordschule
Lt. Entwurf des Schulentwicklungsplans weist die Schulraumbilanz der Nordschule in Orientierung
an den prognostizierten Schülerzahlen und den davon abgeleiteten Zügigkeiten im Verlauf der
mittel- bis längerfristigen Entwicklung als einzige Schule im Primarbereich ein Defizit von 2
Räumen aus.
Die Schulkonferenz der Nordschule hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des
Schulentwicklungsplans deutlich gemacht, dass die Schule mit ihren Raumkapazitäten die
Durchführung eines ordnungs- bzw. lehrplangemäßen Unterrichts in der bisherigen Qualität nicht
mehr gewährleisten kann. Darüber hinaus kann auch durch das aktuelle Anmeldeverhalten für
Schulneulinge keine räumliche Entspannung erwartet werden. Vielmehr ist mit 77
Neuanmeldungen eine fortgesetzt positive Resonanz für eine Schulwahl der Nordschule zu
verzeichnen, wobei ca. 40 % der Anmeldungen nicht aus dem engeren Einzugsbereich der Schule
kommen. Im Wesentlichen rekrutieren sich diese Neuanmeldungen aus den Bereichen der
Südschule und der Janusz-Korczak-Grundschule. Wie den beigefügten Schreiben der Nordschule
zu entnehmen ist, fordert die Schule eine kurzfristige Lösung des Raumproblems, und zwar den
Bau von drei fehlenden Räumen. Als Alternative hierzu böte sich auch die Beschränkung der
Zügigkeit an, um den Zustrom von Schülerinnen und Schülern aus anderen Einzugsbereichen
steuern zu können.
2. Handlungsrahmen
Nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen zum 01.08.2008 hat jedes neu einzuschulende Kind
einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der
gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (vgl. §
46 Abs. 3 Schulgesetz). Bei dieser Festlegung sind folgende Punkte zu beachten:
- optimale Nutzung der vorhandenen Raumkapazitäten;
dabei sollte die Anzahl der Züge für jede Schule dem vorhandenen Raumbestand angepasst
sein,
- die Klassenfrequenzen sollen den Richtwerten bzw. Bandbreiten entsprechen.
Ab dem Schuljahr 2008/09 wurden daher in Abstimmung mit den Leiterinnen und Leitern der
Grundschulen die Zügigkeiten für die Erftstädter Grundschulen festgelegt:
1. Grundschule Lechenich Nord:
3 Züge
2. Grundschule Lechenich Süd:
4 Züge
3. Donatus-Grundschule:
5 Züge
4. Erich-Kästner-Grundschule:
3 Züge
5. Janusz-Korczak-Grundschule:
3 Züge
6. Grundschule Gymnich:
3 Züge
7. St.-Barbara-Concordia-Grundschule:
3 Züge.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, werden die Schülerinnen/Schüler
nach bestimmten Kriterien abgewiesen. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über den Bildungsgang in
der Grundschule vom 23.05.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.07.2006,
berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei einem Anmeldeüberhang Härtefälle und
zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder
- Schulwege
- Besuch einer Kindertagesstätte in der Nähe der Schule
- ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen unterschiedlicher Muttersprache.
Im Rahmen freier Kapazitäten kann jede Schule auch andere Kinder aufnehmen.
3. Schlussfolgerung
Angesichts der auf den Schulträger zukommenden Anforderungen an die Schulraumbevorratung,
die auch einen zunehmenden Sanierungsaufwand einschließt, muss insbesondere vor dem
Hintergrund knapper kommunaler Ressourcen eine optimale Schulraumauslastung erzielt werden,
die eine effektive pädagogische Arbeit mit den notwendigen Rahmenbedingungen sichert.
Ausweislich des Entwurfs des Schulentwicklungsplans werden alle Grundschulstandorte außer der
Nordschule mittel- bis längerfristig über zusätzliche Raumpuffer verfügen. Daher ist auch vor dem
Hintergrund allgemein rückläufiger Einschulungszahlen ein mit einem erheblichen
Investitionsaufwand verbundener Erweiterungsbau an der Nordschule nicht verantwortbar.
Insofern ist im Interesse einer kurzfristigen kostengünstigen Lösung für die bestehenden
Raumprobleme an der Nordschule die Beschränkung der Zügigkeit – von 3 Züge auf 2 Züge- ab
dem Schuljahr 2010/11 ein effektives Steuerungsinstrument des Schulträgers, um eine
schulspezifische Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten zu garantieren, zumal der Entwurf
des Schulentwicklungsplans insbesondere für die benachbarten Grundschulen Lechenich-Süd
(positive Bilanz von 5 Räumen) und Gymnich (positive Bilanz von 4 Räumen) freie Kapazitäten
ausweist.
-2-
(Dr. Rips)
-3-