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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
14.04.10, 06:28
Aktualisiert
14.04.10, 06:28
Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur V 644/2009 Änderung der Zügigkeit für die Grundschule ab dem Schuljahr 2010/11 Lechenich-Nord Beschlussentwurf: Die Zügigkeit der Grundschule Lechenich-Nord wird ab dem Schuljahr 2011/2012 von bisher 3 Züge auf 2 Züge festgelegt. Bearünduna: Bei der Festlegung der Zügigkeiten im Primarbereich im Jahr 2008 wurde davon ausgegangen, dass es innerhalb des Stadtteils Lechenich zu einem ausgeglichenen Schülerverhältnis kommen wird. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass die Wanderungsbewegungen fast ausschließlich aus dem Bereich Lechenich-Süd zur Nordschule bestehen. Danach werden zum kommenden Schuljahr 12 Schulneulinge aus dem originären Einzugsbereich der Südschule die benachbarte Nordschule besuchen. Die Südschule hingegen wird zum Schuljahr 2010/11 lediglich zwei Schulneulinge aus dem Nordschulbereich beschulen. Auch die Endfassung des Schulentwicklungsplans 2010 empfiehlt zum Ausgleich der unterschiedlichen Raumbilanzen der beiden Grundschulstandorte in Erftstadt-Lechenich, die Nordschule auf zwei Züge zu begrenzen. Danach weist die aktuelle Schulraumbilanz für die Nordschule ein Defizit von 4 Räumen aus, welches sich im Prognoseverlauf nur leicht auf 3 Räume abschwächt. Dagegen wächst der Schulraumüberhang an der Südschule von derzeit 5 Räume im Prognosezeitraum auf 8 Räume an. Die Nordschule ist ausweislich des Schulentwicklungsplans die einzige Erftstädter Grundschule mit einem erheblichen Raumdefizit. Alle anderen Grundschulstandorte verfügen mittel- bis längerfristig über zusätzliche Raumpuffer. Zur weiteren Erörterung der anstehenden Thematik wurde daher die Nordschule nochmals kontaktiert. Mit Schreiben vom 27.01.2010 verdeutlicht der Schulleiter der Nordschule, dass die Schule mit einer Beschränkung der Zügigkeit nicht einverstanden ist, welches er auch in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Schulverwaltung bekräftigt. Vielmehr appelliert die Schule erneut an den Schulträger, entsprechende räumliche Bedingungen zu schaffen, um das pädagogische Konzept der Schule weiterhin verwirklichen zu können. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die langjährige Praxis des Gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf hin. Bei einer Beschränkung auf eine Zweizügigkeit ist mit voll ausgelasteten Klassen von 30 Kindern zu rechnen, die die pädagogische Arbeit des Gemeinsamen Unterrichts zusätzlich erschwert. Nachfragen beim Schulamt des Rhein-Erft-Kreises ergaben, dass die Klassenbildung im Grundschulbereich mit 30 Kindern normiert ist; hierbei ist für den Gemeinsamen Unterricht keine spezielle Berücksichtigung - d.h. geringere Klassenstärke - geregelt. Trotz Würdigung der schulischen Einwände sind insbesondere vor dem Hintergrund knapper kommunaler Ressourcen bauliche Erweiterungen nicht verantwortbar, um die bestehenden Raumprobleme an der Nordschule zu beheben. Vielmehr dient die Beschränkung der Zügigkeit für die Nordschule ab dem Schuljahr 2011/12 dem Schulträger als effektives Steuerungsinstrument, um den vorhandenen Schulraum zu optimieren. Dies ist auch im Hinblick auf die Gesamtbetrachtung einer schulspezifischen Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten an allen Erftstädter Grundschulstandorten geboten. (Erner) GGS Nordschule · Kölner Ring 159 · 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Schulverwaltungsamt Frau Gerlach per Hauspost Erftstadt, 27. Januar 2010 Sehr geehrte Frau Gerlach, in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Konzept des Schulentwicklungsplans wollte die Schulkonferenz der Nordschule auf die Raumnot im Hause hinweisen. Die im Schulentwicklungsplan enthaltenen Raumvorschläge decken sich mit unseren Vorstellungen. So wurde auf unsere Anträge hin seit mehreren Jahren im Haushaltsplan dieser Bedarf auch regelmäßig ausgewiesen (Ausbau eines weiteren Kellerraumes, Bau einer Garage), ohne dass etwas geschehen ist. Nachdem unsere Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplans auf dem Tisch lag, wurde seitens der Stadt die Frage der Zweizügigkeit ins Spiel gebracht. Bei allem Verständnis für die Finanzlage der Kommune entspricht das aber nicht den Vorstellungen der Schulkonferenz der Nordschule. Wir wollen keine Zweizügigkeit, sondern wir wollen die räumlichen Bedingungen geschaffen sehen, unter denen wir unser Konzept weiterhin verwirklichen können. ~;ichen "'Reinsch -Schulleiter- Grüßen ~ 'I ' ,".'. Nordschule Lechenich - Kölner Ring 159 - 50374 Erftstadt Tel.: 02235 / 952270 Fax: 02235 / 952271 E-Mail: info@nordschule-Iechenich.de Internet: www.nordschule-Iechenich.de Sprechzeiten Sekretariat: Mo., Mi. u. Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr . . .,. ",-. /' . ~ . \.' . "''' A..