Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
14.04.10, 06:28
Aktualisiert
14.04.10, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur V 644/2009
Änderung der Zügigkeit für die Grundschule
ab dem Schuljahr 2010/11
Lechenich-Nord
Beschlussentwurf:
Die Zügigkeit der Grundschule Lechenich-Nord wird ab dem Schuljahr 2011/2012 von bisher
3 Züge auf 2 Züge festgelegt.
Bearünduna:
Bei der Festlegung der Zügigkeiten im Primarbereich im Jahr 2008 wurde davon
ausgegangen, dass es innerhalb des Stadtteils Lechenich zu einem ausgeglichenen
Schülerverhältnis
kommen
wird.
Inzwischen
zeigt
sich
jedoch,
dass
die
Wanderungsbewegungen
fast ausschließlich aus dem Bereich Lechenich-Süd zur
Nordschule bestehen. Danach werden zum kommenden Schuljahr 12 Schulneulinge aus
dem originären Einzugsbereich der Südschule die benachbarte Nordschule besuchen. Die
Südschule hingegen wird zum Schuljahr 2010/11 lediglich zwei Schulneulinge aus dem
Nordschulbereich beschulen.
Auch die Endfassung
des Schulentwicklungsplans
2010 empfiehlt zum Ausgleich der
unterschiedlichen
Raumbilanzen der beiden Grundschulstandorte
in Erftstadt-Lechenich,
die
Nordschule auf zwei Züge zu begrenzen. Danach weist die aktuelle Schulraumbilanz für die
Nordschule ein Defizit von 4 Räumen aus, welches sich im Prognoseverlauf nur leicht auf 3
Räume abschwächt. Dagegen wächst der Schulraumüberhang
an der Südschule von derzeit
5 Räume im Prognosezeitraum
auf 8 Räume an. Die Nordschule ist ausweislich des
Schulentwicklungsplans
die einzige
Erftstädter
Grundschule
mit einem erheblichen
Raumdefizit.
Alle anderen Grundschulstandorte
verfügen mittel- bis längerfristig
über
zusätzliche Raumpuffer.
Zur weiteren Erörterung der anstehenden Thematik wurde daher die Nordschule nochmals
kontaktiert. Mit Schreiben vom 27.01.2010 verdeutlicht der Schulleiter der Nordschule, dass
die Schule mit einer Beschränkung der Zügigkeit nicht einverstanden ist, welches er auch in
einem gemeinsamen
Gespräch mit Vertretern der Schulverwaltung
bekräftigt. Vielmehr
appelliert die Schule erneut an den Schulträger, entsprechende räumliche Bedingungen zu
schaffen, um das pädagogische Konzept der Schule weiterhin verwirklichen zu können. In
diesem Zusammenhang
weist er auch auf die langjährige Praxis des Gemeinsamen
Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf
hin. Bei einer Beschränkung auf eine Zweizügigkeit ist mit voll ausgelasteten Klassen von 30
Kindern zu rechnen, die die pädagogische Arbeit des Gemeinsamen Unterrichts zusätzlich
erschwert.
Nachfragen
beim Schulamt
des Rhein-Erft-Kreises
ergaben,
dass die
Klassenbildung
im Grundschulbereich
mit 30 Kindern normiert ist; hierbei ist für den
Gemeinsamen Unterricht keine spezielle Berücksichtigung - d.h. geringere Klassenstärke -
geregelt.
Trotz Würdigung der schulischen Einwände sind insbesondere vor dem Hintergrund knapper
kommunaler Ressourcen bauliche Erweiterungen nicht verantwortbar, um die bestehenden
Raumprobleme
an der Nordschule zu beheben. Vielmehr dient die Beschränkung
der
Zügigkeit für die Nordschule ab dem Schuljahr 2011/12 dem Schulträger als effektives
Steuerungsinstrument,
um den vorhandenen Schulraum zu optimieren. Dies ist auch im
Hinblick auf die Gesamtbetrachtung
einer schulspezifischen
Auslastung der vorhandenen
Raumkapazitäten an allen Erftstädter Grundschulstandorten
geboten.
(Erner)
GGS Nordschule
·
Kölner Ring 159 · 50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Schulverwaltungsamt
Frau Gerlach
per Hauspost
Erftstadt, 27. Januar 2010
Sehr geehrte Frau Gerlach,
in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Konzept des
Schulentwicklungsplans wollte die Schulkonferenz der Nordschule auf die
Raumnot im Hause hinweisen.
Die im Schulentwicklungsplan enthaltenen Raumvorschläge decken sich
mit unseren Vorstellungen. So wurde auf unsere Anträge hin seit
mehreren Jahren im Haushaltsplan dieser Bedarf auch regelmäßig
ausgewiesen (Ausbau eines weiteren Kellerraumes, Bau einer Garage),
ohne dass etwas geschehen ist.
Nachdem unsere Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplans
auf dem Tisch lag, wurde seitens der Stadt die Frage der Zweizügigkeit ins
Spiel gebracht. Bei allem Verständnis für die Finanzlage der Kommune
entspricht das aber nicht den Vorstellungen der Schulkonferenz der
Nordschule.
Wir wollen keine Zweizügigkeit, sondern wir wollen die räumlichen
Bedingungen geschaffen sehen, unter denen wir unser Konzept weiterhin
verwirklichen können.
~;ichen
"'Reinsch
-Schulleiter-
Grüßen
~
'I
'
,".'.
Nordschule Lechenich - Kölner Ring 159 - 50374 Erftstadt
Tel.: 02235 / 952270 Fax: 02235 / 952271
E-Mail: info@nordschule-Iechenich.de
Internet: www.nordschule-Iechenich.de
Sprechzeiten Sekretariat: Mo., Mi. u. Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr
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